Rechtsanwalt für Brandschäden? – Wir vermitteln Ihnen einen guten Anwalt nach einem Brandschaden

Es gibt viele Gründe, um nach einem Brandschaden den Anwalt aufzusuchen. Ein Zweifel an der Brandursache kann ein solcher Grund sein oder die konkrete Durchsetzung von Ersatzansprüchen, welche die Versicherung nicht anerkennt.

Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie bei der Regulierung von Brandschäden. Wir vermitteln Ihnen einen kompetenten Rechtsanwalt mit Brandschaden-Expertise und bei Bedarf auch Sachverständige (Gutachter) für die Begutachtung der Schäden sowie zuverlässige Sanierungsprofis für  die Brandschadensanierung.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wenn Sie einen Rechtsanwalt / Fachanwalt wegen eines Brandschadens brauchen…

Häufig beginnt es mit einer holprigen Kommunikation zwischen dem Versicherer und Ihnen als Kunden.

Lange Zeit vor dem Brand wurde Ihnen ein Vertrag vermittelt, der Ihnen Hilfe im Schadenfall zusagt. Mit blumigen Worten wurden Ihnen die Vorteile dieses Vertrages deutlich gemacht. Jetzt, nach Eintritt des Schadens haben Sie das Gefühl, hinten an zustehen. Die Brandschadensanierung kann nicht beginnen, weil Sie auf Entscheidungen eines Sachbearbeiters warten müssen. Die Schreiben, welche die Versicherung Ihnen zur Mitwirkung bei der Regulierung zusendet, sind unverständlich.

Dabei liegt es doch klar auf der Hand: Sie sind der Geschädigte und die Versicherung ist bei Brandschäden zur Leistung verpflichtet. Warum läuft die Regulierung bei Feuerschäden oftmals nicht rund?

Brandschaden: Rechtsanwalt benötigt? (© zef art / stock.adobe.com)
Brandschaden: Rechtsanwalt benötigt? (© zef art / stock.adobe.com)

Bei Bränden muss nicht nur die Ursache geklärt werden…

Gebäudebrände gefährden das öffentliche Leben. Bei ungünstiger Witterung können die Flammen auf andere Gebäude übergreifen. Weiterhin sind Hausbrände extrem gesundheitsschädlich. Selbst wenn man persönlich keinen Kontakt mit der Hitze hat, geht von dem stark giftigen Rauch eine erhebliche Vergiftungsgefahr aus. Das öffentliche Interesse der Vermeidung von Bränden und der effektiven Brandbekämpfung ist zu Recht groß. Feuerversicherungen für Häuser sind daher verpflichtend. Die öffentliche Hand unterhält Feuerwehren. Dieses öffentliche Interesse an der Vermeidung von Hausbränden ist auch ein Grund, warum nach einem Feuer mit größter Genauigkeit die Ursache des Brandes ermittelt wird (vgl. Brandursachenermittlung).

Dabei dauert es meist nicht lange, bis der Brandherd gefunden ist. Weshalb sich das Feuer entwickelt hat, ist oft schnell erkennbar. Gerätebrände sowie unsachgemäßer Umgang mit offenem Feuer sind die häufigsten Brandursachen. Und hier beginnen für die Versicherung schon die Fragen:

  • War das Gerät bereits defekt und wurde es trotzdem weiterbetrieben?
  • Wurde das Kerzenlicht ununterbrochen beaufsichtigt?
  • Stand die brennbare Flüssigkeit an einem ungeeigneten Ort?

Sie erkennen es bereits: Auch wenn die eigentliche Ursache klar ist, interessiert sich Ihre Versicherung für eine eventuelle Fahrlässigkeit (vgl.: Hausratversicherung: grobe Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit in der Gebäudeversicherung, Vorsatz versus grobe Fahrlässigkeit). Sie wartet, bis die Brandursachenermittler einen Bericht geschrieben hat und fordert diesen an. Oft schickt sie noch einen eigenen Brandsachverständigen / Brandgutachter zum Schadensort.

Jede kleine Ungereimtheit in den Berichten, aber auch jede unklare Aussage von Ihnen zur Ursache wird zu Verzögerungen führen. Denn bevor die Versicherung vollständig leistet, möchte sie ausschließen, dass Sie nichts zur Entstehung des Schadens beigetragen haben. Wenn dies der Fall wäre, könnte sie Ihnen den Schaden nur teilweise oder gar nicht ersetzen.

Versicherungen sind in einer stärkeren Position…

Vielleicht denken Sie nun, dass sich Missverständnisse schnell aufklären lassen. Leider ist die Kommunikation nicht so einfach. Es gibt ein Ungleichgewicht im Verhältnis zwischen Kunden und Versicherungen bei der Schadensbearbeitung (vgl. Schadensregulierung nach Brand). Der Versicherer dokumentiert jedes Telefonat mit Ihnen und macht sich Notizen. Was die Schadenabteilung dokumentiert und wie sie Ihre Aussagen bewertet, muss sie Ihnen allerdings nicht offenlegen. Auch in die Brandermittlungsakte, die dem Versicherer vorliegt, bekommen Sie keine Einsicht. Ihr Gegenüber verfügt somit über deutlich mehr strukturierte Kenntnisse zum Schaden als Sie.

Das ist aber noch nicht alles. Der Schadensachbearbeiter wird bei einem seiner ersten Arbeitsschritte bei der Regulierung Ihre Versicherungsbedingungen und den Versicherungsantrag einsehen.

  • Haben Sie bei Antragstellung korrekte Angaben gemacht?
  • Welche Pflichten sehen Ihre Versicherungsbedingungen vor, um Schäden zu vermeiden?
  • Welche Sachen und Kosten wurden in welcher Höhe versichert?

Wenn Sie Ihre Versicherungsbedingungen vollständig gelesen und verstanden haben, ist Ihnen schnell klar, um was es der Gesellschaft hier geht. Das Unternehmen möchte herausfinden, ob Sie Ihren vertraglichen Pflichten nachgekommen sind. Vielleicht aber auch, ob eine Unterversicherung vorliegt (Unterversicherung: Definition & Folgen).

Auf Ihrer Seite muss stattdessen – ggf. in Zusammenarbeit mit dem Anwalt / der Kanzlei – geklärt werden,

  • welche Ansprüche Sie über die Versicherungssumme des Hauses hinaus sonst noch haben.
  • Gibt es weitere Kosten, die der Versicherer ersetzen muss?
  • Gibt es im Antrag oder den Bedingungen Unklarheiten, die sich zu Ihrem Vorteil auswirken?

Sie erkennen es bereits: Sie sind nicht auf Augenhöhe mit der Versicherung. Auf deren Seite sitzt ein geschulter Schadenssachbearbeiter, der das Versicherungsdeutsch versteht wie seine Muttersprache. Bei jedem Zweifel ruft er die Rechtsabteilung des Unternehmens an. Er möchte Einsicht in die Unterlagen zur Brandermittlung? Ein Unternehmensanwalt kümmert sich darum. Sie dagegen hängen in der Warteschleife fest und werden vertröstet. Das hört sich nicht nach einer geeigneten Form der Zusammenarbeit an. Die Assekuranzen sitzen scheinbar am längeren Hebel.

Mit einem Anwalt kommunizieren Sie auf Augenhöhe.

Doch Sie könne etwas tun. Kompetente Rechtsanwälte mit Brandschaden-Expertise stärken Ihre Position gegenüber der Versicherung. Bei uns finden Sie nach einem Fachanwälte für Versicherungsrecht. Sie verstehen die Versicherungsbedingungen Ihrer Gebäudeversicherung genau. Jeder Anspruch, der Ihnen zusteht, wird durch unseren Brandschaden Anwalt für Sie eingefordert.

In einer Ersteinschätzung macht sich der Rechtsanwalt nach dem Brand ein Bild von der Aktenlage zur Schadenregulierung. Er bekommt Einsicht in die Ermittlungsakte zum Brandschaden. Siehe auch: Recht auf Einsicht in Gutachten.

  • Der Versicherer kann Ihnen als Versicherungsnehmer die Verletzung einer Obliegenheit vorwerfen. Doch gibt es Unklarheiten bei der Formulierung derselben im Versicherungsvertrag? Unsere Anwälte für Versicherungsrecht finden sie.
  • Die Versicherung meint, Sie hätten als Mieter ein defektes Gerät betrieben? Unsere Rechtsanwälte meinen, dass ein Sachverständiger prüfen sollte, ob das Gerät nicht schon bei Erwerb einen Defekt hatte.
  • Rechtsanwälte setzen Fristen und fordern den Versicherer mit dem entsprechenden Nachdruck zum Handeln auf.
  • Ihr Anwalt wird nicht nur die Kommunikation mit Ihrer Versicherungsgesellschaft auf ein neues Niveau heben, er blickt auch über den Tellerrand. Hat z. B. Baupfusch die Entstehung eines Feuers und Feuerschadens begünstigt? Ein Fachanwalt (vgl. Rechtsanwalt Baumängel) wird dafür sorgen, dass die Haftpflicht des Verursachers kontaktiert wird.

Das Versicherungsrecht stellt sich besonders bei Schäden auf die Seite des Verbrauchers. Der juristische Sachverstand unserer Anwälte hilft Ihnen, es nach einem Feuerschaden richtig zu nutzen. Egal ob es um angebliche Vorschäden, angebliche Leistungsfreiheit im vorliegenden Versicherungsfall, eine angebliche Zuständigkeit des Vermieters oder der Vermieterin, Unklarheiten zur Haftpflicht oder gar Brandstiftung geht.

In manchen Fällen können Sie Ihre Ansprüche nur als Kläger mit einem versierten Anwalt per Rechtsstreit vor Gericht durchsetzen, wenn es zu keiner Einigung mit der jeweils zuständigen Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung und ggf. Haftpflichtversicherung kommt. (© DiedovStock / stock.adobe.com)
In manchen Fällen können Sie Ihre Ansprüche nur als Kläger mit einem versierten Anwalt per Rechtsstreit vor Gericht durchsetzen, wenn es zu keiner Einigung mit der jeweils zuständigen Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung und ggf. Haftpflichtversicherung kommt. – Wir von der Deutschen Schadenshilfe versorgen Sie mit den nötigen juristischen Experten! (© DiedovStock / stock.adobe.com)

Warten Sie nicht zu lange. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt bei Streit über den Feuerschaden.

Es ist wichtig, den Brandschaden Rechtsanwalt frühzeitig in die Regulierung einzubinden. Der Versicherer kann es Ihnen nicht verübeln, wenn Sie sich als Versicherungsnehmer juristischen Sachverstand holen. Es ist auch kein Zeichen von Misstrauen gegenüber der Versicherung. Diese hat selbst eine große Zahl von Juristen unter Vertrag. Und wenn es die Situation erfordert, beschäftigen sich diese auch gern im Team mit Ihrem Schaden. Sie werden dann nicht gefragt, ob Sie sich damit wohlfühlen. Zeigen Sie, dass Sie als Vertragspartner auf Augenhöhe mit dem Unternehmen stehen möchten, welches Ihnen unkomplizierte und schnelle Hilfe im Schadensfall zugesagt hat.

Und letztlich geht es bei der juristischen Unterstützung auch nicht immer um bzw. gegen die Versicherung: Bei einem Brandschaden durch Nachbarn etwa lassen sich Schadenersatz-Forderungen nach einem ausgebrochenen Streit über den Vorfall und z.B. etwaige Brandrückstände, Brandgeruch, Brandreinigung etc. nur noch auf juristischem Wege erfolgreich eintreiben.

Brandschaden: Anwalt, Sachverständige, Sanierungsprofis – Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie von A-Z im Schadensfall!

Wir vermitteln Ihnen erfahrene Rechtsanwälte und Kanzleien, die Ihre Versicherungsfälle prüfen und Ansprüche durchsetzen. Und gut zu wissen: Die Unterstützung der Deutschen Schadenshilfe hört bei der Anwaltsvermittlung nicht auf! Wir sind spezialisiert auf die komplette und professionelle Regulierung von Brandschäden. Bei Bedarf stehen Ihnen aus unserem Experten-Netzwerk auch Sachverständige (Gutachter) sowie zuverlässige Sanierungsdienstleister (Sanierungsfirma, Brandsanierer) zur Verfügung.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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