Sachverständige für Schäden an Gebäuden: professionelle Einschätzung im Schadensfall
Am Eigenheim tritt ein Bauschaden auf, ein Rohrbruch hat den Keller geflutet, Frostschäden am Haus oder ein Gebäudebrand machen umfangreiche Reparaturen nötig: jetzt ist guter Rat teuer. Diesen Rat liefert der Sachverständige für Schäden an Gebäuden beziehungsweise der Gebäudegutachter. Die professionellen Gutachter ermitteln die Schadensursachen, prüfen Reparaturkostenvoranschläge auf Plausibilität und beantworten dem unerfahrenen Laien seine Fragen rund um auftretende Gebäudeschäden.
Wir schauen uns das Thema Sachverständigenwesen einmal näher an.
- Welche Leistungen bietet ein Gebäudesachverständiger,
- wer zahlt im Fall der Fälle das Gutachten und
- in welcher Weise ist der Bausachverständige zertifiziert?
Wir vermitteln Ihnen für Ihre Gebäudeschäden gerne den passenden Experten – und werfen einen genaueren Blick auf die Sachverständigentätigkeit im Bauwesen.
Was leistet ein Sachverständiger für Gebäudegutachten?
Ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden sollte im Schadensfall schnellstmöglich hinzugezogen werden. Nach einem Hausbrand, bei Hausschimmel oder einem Leitungswasserschaden ist es wichtig, dass der Schaden nicht nur fachkundig, sondern vor allem zeitnah behoben wird. Andernfalls steigt das Risiko für Folgeschäden, wenn die Ursache eines Schadens nicht gefunden und behoben wird. Damit können Probleme mit der Gebäudeversicherung auf Sie zukommen.
Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden erstellt ein professionelles Schadensgutachten für das Gebäude. Dazu gehört, dass er die Schadensursache feststellt, außerdem wird er eine Beschreibung der Mängel sowie von geeigneten Maßnahmen zu deren Behebung anfertigen (vgl. auch: Schadensgutachter Haus, Bauschäden Gutachten). Mit Fotos, detaillierten Beschreibungen und Messungen hält ein Gebäudesachverständiger die genauen Umstände in Ihrem Fall fest.
Meist sind Gebäudegutachter unterwegs, um Schäden zu begutachten, die anschließend bei der Haftpflicht-, der Gebäude oder Sachversicherung gemeldet werden müssen.
Ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden erstellt ein neutrales Gutachten, das dabei hilft, entstandene Schäden schnell über die Versicherungen zu regulieren.
Einige Bausachverständige haben sich auf Spezialgebiete verlegt. Sie sind Experten für landwirtschaftliche Gebäude, haben sich auf Bauphysik oder Energieberatung spezialisiert (siehe auch Gebäudethermografie), auf Wärme- und Feuchteschutz oder auf die Sanierung von Altbauten. Gefragt waren zuletzt auch massiv Hochwasser-Gutachter. – Je nach Schadensfall kann es sinnvoll sein, sich einen solchen Spezialisten ins Haus zu holen. Wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt zu dem passenden Gutachter für Schäden am Gebäude – damit Ihre Schadensmeldung schnell und professionell reguliert werden kann.
Die Leistungen von Bausachverständigen im Schnellüberblick:
- professionelle Schadensgutachten
- neutrale Gutachten etwa bei Hauskauf
- bautechnische Gutachten über Bauschäden und -Mängel
- baubegleitende Sachverständige zur Qualitätssicherung am Bauvorhaben
- Beratung zu Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsbauarbeiten
- Qualitätsüberwachung von Baustellen
- Begutachtung von Immobilien vor Kaufabschluss.
Zertifiziert, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: diese Arten von Gebäudegutachtern gibt es
Die Berufsbezeichnung Sachverständige für Schäden an Gebäuden ist nicht rechtlich geschützt. Allerdings gibt es verschiedene Institutionen, die Sachverständige für Gebäude-Gutachten ausbilden, Lehrgänge und Prüfungen anbieten. Sie führen außerdem Listen zu den Bausachverständigen, auch zu solchen mit Spezialgebieten.
Meist führt der Weg zum Gebäudeschaden-Gutachter über einen Abschluss als Bauingenieur. Nicht nur Bauingenieure, auch ausgebildete Handwerksmeister, Techniker oder Architekten wechseln oft nach mehrjähriger Berufserfahrung in die Sachverständigentätigkeit.
Ist ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden öffentlich bestellt und vereidigt, wird dies bei der Handwerkskammer verzeichnet. Sachverständige organisieren und vernetzen sich in verschiedenen Verbänden, und auch TÜV und DEKRA schicken Experten für Gebäude-Gutachten, wenn ein solches benötigt wird.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger erstellt Gutachten für Gerichte. Die sind beispielsweise nötig, wenn ein Bauherr bei Pfusch am Bau Schadensersatz fordert. Sachverständige, die öffentlich bestellt und vereidigt sind, müssen besonderen Ansprüchen gerecht werden. Außerdem gibt es noch staatlich anerkannte Sachverständige für Baugutachten, die meistens mit Regierungsaufträgen betraut werden. Siehe auch: Öffentlich bestellter Sachverständiger Bauwesen.
Wer zahlt Sachverständige für Schäden an Gebäuden?
Treten Schadensfälle bei Immobilien auf, ist die Beweissicherung durch Bausachverständige meist unverzichtbar (vgl. auch: Selbstständiges Beweisverfahren). Wer das Gutachten zahlt, hängt vom Einzelfall ab.
- Wenn ein Gebäudesachverständiger von der Versicherung beauftragt wird, muss diese auch die Kosten übernehmen. Der Versicherte zahlt in diesem Fall nicht für die Sachverständigentätigkeit.
- Bei der Regulierung eines Schadens durch die gegnerische Versicherung, etwa durch die Gebäudeversicherung eines Hauseigentümers, sollten Sie als Geschädigter beim Eigentümer nachfragen, ob dieser einen Gebäudegutachter beauftragt. Wird der Bausachverständige von Ihnen bestellt, sollten Sie nicht davon ausgehen, dass diese Kosten von Ihrer Versicherung übernommen werden.
- Die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen muss die Versicherung nur dann übernehmen, wenn sie den Versicherten dazu aufgefordert hat, ein Gutachten durch Bausachverständige einzuholen. Versicherte haben nicht das Recht, ihrer Versicherung oder der gegnerischen einen selbst beauftragten Gutachter in Rechnung zu stellen. Diese Regelung finden Sie im § 85 Abs. des VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Wo finde ich den richtigen Gutachter für meinen Gebäudeschaden?
Grundwasser im Keller, eine Brandschadensanierung oder ein Hochwasserschaden an der Immobilie? Der Sachverständige für Schäden an Gebäuden hilft – und wir vermitteln Ihnen den Kontakt zu dem Experten für Ihre Schadensmeldung. Wir helfen Ihnen, den geprüften Experten oder den Spezialisten mit passender Zertifizierung zu finden, der Sie nach einem Wohnungsbrand, bei Wandschimmel oder bei der anstehenden Haustrockenlegung berät.