Sanierungsberatung (für Gebäude mit Schäden)

Ganz egal, ob es sich um einen Wasser- oder einen Brandschaden handelt – jeder Hausbesitzer oder Mieter kann irgendwann einmal ganz unerwartet davon betroffen sein. Tatsächlich kommen solche Schäden gar nicht einmal so selten vor: Jährlich werden durchschnittlich eine Million Schäden bei deutschen Versicherern gemeldet. Nachdem das Wasser beseitigt oder das Feuer gelöscht worden ist, geht es darum, die beschädigten Gebäudeteile so schnell wie möglich zu sanieren. Hier bietet sich eine professionelle Sanierungsberatung an.

Was genau wie und in welcher Reihenfolge zu tun ist, das hängt immer auch vom Schadensbild ab. Eine erfolgreiche Schadensbeseitigung und Sanierung setzt immer ein professionelles Zusammenspiel von Experten voraus. Und genau ein solches Netzwerk von Experten steht hinter der Deutschen Schadenshilfe: Sachverständige (Gutachter), Fachanwälte für Versicherungsrecht sowie Sanierungsprofis sorgen dafür, dass eine Schadensanierung bestmöglich realisiert und auch mit leistungspflichtigen Versicherungen reguliert wird.

Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf für eine kostenlose Erstberatung!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wasser- oder Brandschaden im Haus: Wer kommt für die Kosten auf?

Prinzipiell ist neben der Deutschen Schadenshilfe die zuständige Versicherung der wichtigste Ansprechpartner, wenn es um die Regulierung eines Brand- oder Wasserschadens und die sich anschließende Sanierung geht. Doch welche Versicherung ist das genau? Hier muss zwischen drei Fällen unterschieden werden:

  • Bei beschädigten Gebäudeteilen oder Bestandteilen, die untrennbar damit verbunden sind, springt die Gebäudeversicherung / Wohngebäudeversicherung ein.
  • Bei Mobiliar, Textilien, Wertgegenständen oder Elektrogeräten sowie allen weiteren beweglichen Objekten ist die Hausratversicherung zu kontaktieren.
  • Haben auch andere Personen, wie beispielsweise Nachbarn, Schäden zu verzeichnen, die selbst verschuldet sind, so ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung.

Wenn ein Schaden beispielsweise dadurch entsteht, dass der Vermieter oder Eigentümer nicht seiner Instandhaltungspflicht nach – wie an der Heizungsanlage oder dem Dach – dann ist er für die Schadensregulierung selbst verantwortlich. Bestenfalls übernimmt die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Kommt auch das Mobiliar zu Schaden, muss dagegen die Hausratversicherung kontaktiert werden. Diese wird grundsätzlich vom Mieter abgeschlossen – verfügt er allerdings nicht über eine solche Police, dann muss er den Schaden selbst übernehmen.

Unbedingt zu beachten ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass zahlreiche Versicherungen die Leistung auf sehr häufige Schadensursachen beschränken. Wenn es sich jedoch um einen besonderen Fall handelt – wie beispielsweise um ein geplatztes Wasserbett – dann ist dieser unter Umständen nicht gedeckt, oder wäre es nur in einer “Premium”-Tarif-Variante . Deshalb empfehlen wir in jedem Fall, sich frühzeitig genau darüber zu informieren, welche Absicherung vorhanden und nötig ist. Nur so kann vermieden werden, dass man im tatsächlichen Falle eines Schadens auf den Kosten sitzenbleibt.

Sanierungsberatung | Was sollte von wem in welcher Reihenfolge gemacht werden?! (© Karin & Uwe Annas / stock.adobe.com)
Sanierungsberatung | Was sollte von wem in welcher Reihenfolge gemacht werden?! (© Karin & Uwe Annas / stock.adobe.com)

Kellersanierung nach Wasserschaden

Gerade nach einem Wasserschaden, bei dem Kellerräume stark beschädigt worden sind (siehe Keller voll Wasser) und in denen eine professionelle Kellerentfeuchtung und Kellersanierung durchgeführt werden muss, ist der Arbeitsaufwand nicht zu unterschätzen. Denn wenn es zu einer regelrechten Überschwemmung gekommen ist und der Keller ist dadurch vollgelaufen ist, so reicht eine normale Renovierung oft gar nicht aus.

Bevor Sanierungsfirmen allerdings mit der Sanierung beginnen können, muss als Erstes der Grund für den Schaden gefunden und beseitigt werden. Tritt beispielsweise aus einem Leck in einer Wasserleitung noch immer Wasser aus, muss zuerst für Dichtheit gesorgt werden, damit sich der Schaden nicht noch vergrößert (Wasserleck finden, Wasserrohrbruch was tun, Wasserrohr reparieren).

Wenn der Keller stattdessen durch eine Überschwemmung vollgelaufen ist, dann ist zunächst das vollständige Trockenlegen erforderlich (Kellertrockenlegung). Die Folgen von Wasserschäden können gravierend sein und das gesamte umliegende Mauerwerk in Mitleidenschaft ziehen – hier besteht akute Schimmelgefahr! Eine umfassende Sanierungsberatung durch einen fachkundigen Sanierungsexperten kann dabei helfen, die richtigen Sanierungsmaßnahmen zu wählen, die möglichst zeitnah nach der Trocknung eingeleitet werden sollten.

Brandschadensanierung: Was dabei wichtig ist

Wenn es zu einem Brand in der Wohnung oder im Haus kommt (Wohnungsbrand, Hausbrand), dann ist es natürlich das Wichtigste, das Feuer vollständig zu löschen und sich selbst sowie alle Personen in der Nähe in Sicherheit zu bringen. Sofern die Gefahr dann endlich gebannt ist und die Feuerwehr das Gebäude wieder freigibt, geht es an die Sanierung. Zu einer typischen Brandsanierung gehört unter anderem die professionelle Beseitigung von Ruß an Decken und Wänden – diese muss vollständig erfolgen, denn die feinen Partikel sind äußerst schädlich für unsere Gesundheit.

Dämmschichttrocknung infolge eines Wasserschadens

Bei der Dämmschichttrocknung, die als wichtiger Bestandteil einer Wohnraumsanierung innerhalb Gebäuden erfolgt, sind normalerweise keine Bewohner anwesend. Denn häufig werden aufwändige Bautrocknungen mit Hilfe von Adsorptionsentfeuchtern oder Kondensationstrocknern durchgeführt.

Es gibt unterschiedliche Maßnahmen zur Trockenlegung eines Gebäudes, wie beispielsweise das Überdruck- oder das Unterdruckverfahren. Weil die dafür eingesetzten Geräte allerdings häufig dauerhaft in Betrieb sind und nicht gerade wenig Lärm erzeugen, weichen viele Bewohner währenddessen auf ein Hotel aus. Die Kosten dafür werden in der Regel von der zuständigen Versicherung getragen – dies sollte aber zur Sicherheit noch einmal im Vorfeld geklärt werden.

Sanierungsberatung (© auremar / stock.adobe.com)
Sanierungsberatung: Eine erfolgreiche Sanierung des Gebäudes nach Schäden setzt Erfahrung, Kompetenz und eine professionelle Planung aller miteinander verknüpften Maßnahmen voraus! (© auremar / stock.adobe.com)

Welche Materialien lassen sich im Rahmen einer Grundsanierung sanieren?

Wenn eine Schadensanierung nach einem Brand, Wasserschaden oder anderen Schäden erfolgen soll, dann muss zunächst bestimmt werden, welche Stoffe sich überhaupt sanieren lassen und wo ein Austausch erforderlich ist. Ohne Probleme sanieren lassen sic normalerweise nicht poröse oder auch verputzte Stoffe wie Beton. Die Oberfläche wird dabei als Erstes von einem Sanierungsexperten abgesaugt, danach führt er eine Säuberung mit dem Hochdruckreiniger durch – unter Umständen ist sogar noch eine gründliche Nachreinigung von Hand erforderlich, bis wirklich alles beseitigt ist.

Wenn durch die enorme Hitze bei einem Brand Materialien aufgerissen oder geplatzt sind, sind Risse in Wänden und Decken keine Seltenheit. Hier muss in jedem Fall zusätzlich ein Statiker zu Rate gezogen werden, der sich die Situation ansieht und prüft, ob durch das Ereignis die Gebäudestabilität beeinträchtigt worden ist. Sobald von diesem die Freigabe für eine umfassende Sanierung erteilt wird, folgt eine Reinigung durch Sandstrahler und weitere Geräte. Im Zuge dessen werden dann auch Risse in den Wänden und Decken mit Mörtel verputzt (siehe auch: Risse im Beton abdichten), so dass sie nicht mehr sichtbar sind.

Keramische Oberflächen oder Fliesen sind normalerweise gegenüber Ruß oder Feuchtigkeit beständig – hier genügt einfaches Aufwischen bzw. Aufsaugen. Sind allerdings auch die Fugen beschädigt worden, dann macht unter Umständen eine Neuverfugung Sinn. Dies sollte von einem Fachmann im Rahmen der Sanierungsberatung vor Ort bewertet werden. Nötig sein kann dies insbesondere bei Oberflächen, die aus offenem Naturstein bestehen, welche mitunter mit einer frischen Imprägnierung versehen sollten.

Bei gewissen Stoffen ist allerdings keine Sanierung zu empfehlen. Ein gutes Beispiel dafür ist Marmor: Dieser eher empfindliche Naturstein enthält Eisen, das Rostausblühungen mit sich bringen kann. In so einem Fall müssen Böden aus Marmor erst einmal künstlich ausgetrocknet oder vollständig ausgetauscht werden.

Haben sich durch die intensive Einwirkung von Feuchtigkeit bereits Schimmelpilze an Wänden, Decken oder im Boden ausgebreitet, so ist es wichtig, die Feuchtigkeit zunächst vollständig zu beseitigen (siehe auch: feuchten Kellerboden sanieren). Auch dies geschieht für gewöhnlich im Rahmen einer Bautrocknung. In keinem Fall genügt es, den Schimmelbelag nur an der Oberfläche zu entfernen oder ihn gar nur zu überstreichen – denn dadurch wird das Problem nicht behoben. Schimmelpilze sind in der Regel ein tieferliegendes Problem, das sich mehrere Zentimeter hinter der Mauer befinden kann. Wird die Feuchtigkeit in den Wänden nicht vollständig beseitigt, so wird das Problem immer wieder auftreten und kann irgendwann natürlich auch deutlich schlimmere Schäden nach sich ziehen. Deshalb sollte schnellstens auf einen Befall reagiert werden, damit dieser sich nicht weiter ausbreitet.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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Copyright Beitragsbild: auremar / stock.adobe.com
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