AXA Wohngebäudeversicherung zahlt nicht? – Wir helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen!
Nach einem Hausbrand oder einer Überschwemmung sind aufwendige Sanierungsarbeiten am Haus notwendig. Außerdem fallen Kosten für Aufräumarbeiten und ggf. die Notunterbringung im Hotel an. Gut, dass man sich vor solchen Belastungen mit einer Wohngebäudeversicherung der AXA schützen kann. Sie soll im Schadensfall zahlen:
- Für die Reparatur der Gebäudeschäden und
- sonstige Aufwendungen, die Ihnen durch den Schaden entstehen.
Nach dem ersten Entsetzen über das Schadensausmaß greifen Sie beherzt zum Telefon und melden der AXA Gebäudeversicherung den Schaden. Hierbei schildern Sie die Ihnen bekannten Umstände so genau wie möglich. Die Versicherung verspricht Ihnen, sich so schnell wie möglich wieder zu melden.
Die AXA tut dies und teilt Ihnen mit, dass sie für den Schaden nicht aufkommen wird. Es ist kaum zu glauben: Ihr Haus ist nach einem Schadensfall unbewohnbar und die AXA Wohngebäudeversicherung zahlt nicht? Was ist da passiert?
Warum bezahlt die AXA meinen Schaden nicht?
Wenn die AXA sich weigert, Ihren Schaden zu bezahlen, muss sie diese Entscheidung begründen (siehe auch: Wenn Gebäudeversicherungen nicht zahlen wollen…). Dass Sie einen aktiven Vertrag für Wohngebäudeversicherung haben, steht fest. Ihre Versicherungsbeiträge haben Sie regelmäßig und pünktlich bezahlt. Dass ein Schaden entstanden ist, den Sie nicht vorsätzlich selbst herbeigeführt haben, versteht sich von selbst. Was kann die Versicherung jetzt noch dazu bringen, die Leistung im Schadensfall zu verweigern?
Die Versicherung lehnt die Zahlung ab, wenn die Ursache des Schadens unversichert ist. Im Vertrag der Wohngebäudeversicherung sind versicherte Gefahren benannt. Kommt es durch eine dieser Gefahren zu einem Schaden, ist dieser versichert. In der Gebäudeversicherung sind als Gefahren typischerweise benannt:
- Feuer,
- Leitungswasser,
- Sturm und
- Hagel.
Damit gibt es für viele Schäden am Gebäude Versicherungsschutz, aber nicht für alle. Leitungswasserschäden können nur entstehen, wenn Wasser aus den Zu- oder Ableitungen des Hauses austritt. Hinzu kommt, dass der Austritt “bestimmungswidrig” sein muss. Ein Rohrbruch ist versichert, eine übergelaufene Badewanne ist es nicht.
Damit ein Sturmschaden als solcher anerkannt wird, muss eine bestimmte Windstärke erreicht werden. Selbst beim Feuer wird die Ursache genau eingegrenzt. Ein Feuer ist durch eine offene Flamme gekennzeichnet. Fehlen der Schadensursache bestimmte Eigenschaften, lehnt die AXA die Zahlung ab.
Einige Gefahren müssen zudem extra versichert werden. Überschwemmungen durch Starkregen, ein Schaden durch Hochwasser, Lawinen und Schneedruck gehören dazu. Diese Gefahren sind nur mitversichert, wenn man eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hat.
Schäden, die durch Baupfusch entstanden sind, können überhaupt nicht versichert werden. Weitere Möglichkeiten, eine Regulierung des Schadens abzulehnen, hat die AXA durch die Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer.
Die AXA Gebäudeversicherung zahlt nicht – was kann ich jetzt machen?
Prüfen Sie die Ablehnungsbegründung der AXA genau. Hat Sie recht? Ist der Schaden wirklich so entstanden, wie die Versicherung behauptet oder haben Sie andere Erkenntnisse? Gerade bei Wasserschäden, die über einen längeren Zeitraum ausgebreitet haben, lohnt sich ein genaueres Hinsehen (vgl. Gothaer Wohngebäudeversicherung zahlt nicht). Kommen mehrere Ursachen infrage, muss eine eindeutige Klärung erfolgen. Dies schafft hier ein Gutachten. Die Versicherung wird bei einem größeren Gebäudeschaden immer einen Gutachter schicken. Sie haben aber keinen Einfluss auf die Auswahl. Die Schäden betreffen jedoch Ihr Eigentum, möglicherweise Ihren wertvollsten Besitz. Möchten Sie da nicht Klarheit über den Zustand der beschädigten Sache und die tatsächliche Ursache haben?
Dass ein Schaden unversichert ist, kann Ihr eigenes Verschulden sein. Haben Sie wirklich gewollt, dass Sie keine Elementarschadendeckung haben? Die Versicherung hat Sorgfalts- und Informationspflichten beim Abschluss des Versicherungsvertrages. Weil der Vermittler nicht bedarfsgerecht berät, treffen Sie vielleicht eine unvorteilhafte Entscheidung. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann herausfinden, ob die Versicherungsgesellschaft geltende Vorgaben eingehalten hat.
Besonders bei Brandschäden interessiert sich die Versicherung dafür, ob etwa Fahrlässigkeit bei der Entstehung des Feuers mit im Spiel war. Aber auch bei Leitungswasserschäden wird der Versicherer genau hinsehen, ob nicht eine mangelnde Wartung den Schaden begünstigt hat. Wenn die AXA Wohngebäudeversicherung den Schaden ablehnt, weil sie ein Mitverschulden bei Ihnen vermutet, sollten Sie umgehend einen Anwalt aufsuchen.
Die Versicherung trifft die Entscheidung, ob ein Schaden bezahlt wird oder nicht, recht zügig. Es ist ratsam, diese Entscheidung genau zu überprüfen (vgl. Basler Gebäudeversicherung zahlt nicht). Wenn Sie falsch ist, muss die Versicherung möglicherweise doch zahlen. Widersprechen Sie der Ablehnungsentscheidung des Versicherers zeitnah. Bereiten Sie sich darauf vor, Ihre berechtigten Ansprüche juristisch durchzusetzen.
Ablehnung durch die AXA Wohngebäudeversicherung – wer hilft?
Ein beschädigtes Gebäude ist nicht wie ein gestohlenes Fahrrad, dass man sich einfach wieder neu kauft. Es geht um Ihr privates Obdach. Es geht um die materielle Altersvorsorge. Wenn jemand behauptet, Sie hätten die Sorge um Ihr Eigentum vernachlässigt, sollte er das beweisen können. Wir helfen Ihnen. Zum Beispiel mit einem Sachverständigen, der Ihnen bei der Ursachenermittlung und der Bezifferung des Schadensumfanges mit einem Gutachten zuarbeitet.
Ihr eigenes Gutachten muss vom Versicherer zur Kenntnis genommen werden. Sollten Sie den Versicherer auf die Schadenszahlung verklagen, ist es als Beweis vor Gericht u.U. nutzbar. Auf Nummer Sicher gehen Sie mit einem Beweissicherungsverfahren.
Gleichzeitig prüfen Sie, ob beim Abschluss des Vertrages alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Hierfür benötigen Sie einen Anwalt. Den haben wir für Sie. Wir vermitteln Fachanwälte, die sich sowohl mit dem anspruchsvollen Versicherungsrecht auskennen als auch Erfahrung mit der Durchsetzung von Schadensregulierungen haben.
Der Rechtsanwalt ergänzt die Tätigkeit des Gutachters. Sollte es zu Auseinandersetzungen um die wirkliche Schadensursache kommen, benötigen Sie die Unterlagen des Versicherers. Der Anwalt kann diese anfordern. Wenn ein Schiedsgutachten notwendig wird, kann Ihr Rechtsanwalt das Verfahren hierzu anstoßen (vgl. Sachverständigenverfahren).
Doch auch wenn Sie sich zunächst entscheiden, einen Widerspruch zu verfassen oder den Ombudsmann für Versicherungen einzuschalten, ist die Zusammenarbeit mit einem Anwalt hilfreich. Er kennt die wirksamen Formulierungen und weiß um die geltenden Fristen bei solchen Verfahren.
Nehmen Sie die unberechtigte Ablehnung der Zahlung nicht einfach hin.
Zahlt die Gebäudeversicherung der AXA nicht für Ihren Schaden, können Sie etwas tun. Prüfen Sie, ob die Begründung der Ablehnung sachlich richtig ist. Betreiben Sie eine eigene Ermittlung der Schadensursache und überlassen Sie diesen wichtigen Schritt nicht allein demjenigen, der später auch für den Schaden bezahlen soll. Nutzen Sie qualifizierten Sachverstand. Der Versicherer hat ihn in Gestalt seiner Mitarbeiter. Sie benötigen einen Anwalt und einen Gutachter. Diese sollten Erfahrung auf dem Gebiet des Schadenereignisses haben. Sie helfen Ihnen, alle berechtigten Ansprüche gegen die AXA durchzusetzen. Sie achten auch darauf, dass die Versicherung Ihnen nicht versehentlich Leistungen vorenthält, die der Vertrag verspricht.