Hausbau Pfusch | Wann liegt wirklich Pfusch vor, und was kann ich tun?

Baumängel sorgen regelmäßig für Schwierigkeiten beim Bau eines Hauses. Bauunternehmen erledigen die Arbeit fehlerhaft oder unzureichend, bis schlussendlich ein Anwalt für Baumängel weiterhilft. Wie lässt sich der Ernst der Lage mildern? Was ist Baupfusch und was können betroffene Bauherren unternehmen?

Dieser Artikel liefert Informationen zum Thema. Zusätzlich unterstützen wir Sie gerne und vermitteln Anwälte und Sachverständige aus dem entsprechenden Bereich.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Baupfusch vorbeugen, erkennen und beheben – darauf kommt es an!

Ein Hausbau ist in Deutschland an das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gekoppelt. Dabei spielen Bauverträge eine bedeutende Rolle. Denn es ist nicht bloß die Arbeitszeit relevant, die für den Bau anfällt. Das fehlerfreie Fertigstellen des Projekts ist ein essenzielles Kriterium bei einem Bauprojekt (vgl. typische Baufehler an Wohngebäuden). Eine kompetente Baubegleitung kann sinnvoll sein, um Schwierigkeiten vorzubeugen.

Deswegen existieren bspw. ebenfalls die “Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Ausführung von Bauleistungen” (VOB/B). Eine Unterscheidung zu sog. Bauträgerverträgen ist gleichfalls üblich. Solche Vertragsformen gelten in erster Linie als Kaufverträge, sodass weitere gesetzliche Vorgaben bei einem Bauvorhaben greifen.

Wer Baupfusch vermeiden und vor allem erkennen können will, achtet im Idealfall deshalb auf den Bauvertrag. Bevor die Bauabnahme erfolgt, lohnt sich oft die Begutachtung durch einen professionellen Gutachter und bei sich andeutendem Ärger sollte schnellstmöglich auch ein Anwalt ins Boot geholt werden. Auch ein Beweissicherungsverfahren infolge einer Mängelrüge ist im Schadensfall nutzbar (siehe: Baumängel anzeigen). – In jedem Fall ist klar: Hausbau Pfusch ist kein Einzelfall, sondern Fehler und Pfuscherei sind auf den meisten Baustellen an der Tagesordnung.

Baumängeln und Baupfusch vorbeugen – wie verhindern Bauherren spätere Schäden am Haus?

Die ideale Absicherung erfolgt auf dem rechtlichen Weg. Bevor ein Bauvertrag geschlossen wird, sollten sich Bauherren einen passenden Anwalt suchen. Anwälte für Baumängel sind hier optimale Ansprechpartner. Denn sie verfügen über die nötige Sachkompetenz, um zu Beginn den Bauvertrag zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Das schafft Sicherheit und Vertrauen bei allen Vertragspartnern.

Zusätzlich ist die vertragliche Basis wesentlich, um später festgestellte Mängel rechtlich absichern und durchsetzen zu können. Sachverständige und Immobiliengutachter können ebenfalls professionell unterstützen. Ein spezialisierter Gutachter für Baumängel erstellt dann z. B. ein Baugutachten.

In jedem Fall ist ein Vertrag vor dem Bau vom Haus und dessen Bauabnahme empfehlenswert. Das definiert nicht nur generelle Verantwortlichkeiten eindeutig. Die Haftung bei einem Vertragsbruch und dem Auftreten von Mängeln ist mitsamt dem Zeitrahmen und den konkreten Kosten ebenfalls festsetzbar (siehe Mängelhaftung). Zusätzlich ist der Baumängelanwalt hilfreich, wenn es um die Baugenehmigungen geht. Dabei kann der Experte gezielt die Subunternehmen rechtlich im Blick behalten.

Für Bauherren ist es ideal, wenn sie gemeinsam mit einem Gutachter oder Anwalt regelmäßig die Baustelle besichtigen. Eine solche Baubegleitung ist hilfreich, damit der Fortschritt beim Hausbau frühzeitig abgesichert wird. Auf diese Weise kann der Entstehung von Baumängeln und Baupfusch vorgebeugt werden. – Doch wie unterscheidet sich Baupfusch vom Baumangel und was können Sie im Schadensfall unternehmen (vgl. Baumängel richtig reklamieren)?

Hausbau | Pfusch ist vom Laien nicht immer zuverlässig zu erkennen, und viele Bauherren sind ja auch nur sporadisch auf der Baustelle präsent. (© Kadmy / stock.adobe.com)
Hausbau | Pfusch ist vom Laien nicht immer zuverlässig zu erkennen, und viele Bauherren sind ja auch nur sporadisch auf der Baustelle präsent. (© Kadmy / stock.adobe.com)

Wann liegt beim Hausbau Pfusch vor? Unterschied zum Baumangel

Ein Baumangel liegt vor, wenn Dienstleister bei der Bauphase wichtige Aspekte der Arbeit missachten und dadurch Schäden bzw. Mängel entstehen. Solche Baumängel in und am Haus treten mitunter sofort oder mit einer Verzögerung – ggf. nach Jahren – auf.

Pfusch beim Hausbau ist keineswegs eine Seltenheit. Handwerker bauen bspw. die nötigen Bauteile fehlerhaft ein oder verwenden Materialien, die den vertraglich festgelegten Vorgaben widersprechen. Zusätzlich können Fehler auf die Fahrlässigkeit von Architekten oder Bauunternehmen zurückführbar sein. Was gilt konkret als gepfuscht?

Diese Schäden gelten als Baupfusch

Ein Problem tritt besonders oft bei der Ausführung des Mauerwerksverbandes auf. Dabei kommt es normalerweise auf das sog. Überbindemaß an. Wird dieses nicht eingehalten, leidet die Stabilität des Mauerwerks (siehe Maurer Pfusch). Es kann ebenfalls vorkommen, dass sich die Fugen zwischen den Mauersteinen nicht ordnungsgemäß schließen. Typische Beispiele von Baumängeln und Bauschäden:

Die durch Risse im Gebäude von außen eindringende Feuchtigkeit kann langfristig die Schimmelbildung fördern (vgl.: gelber Schimmel, grüner Schimmel, Schwarzschimmel).

Bauunternehmen können neben dem unprofessionellen Mauerwerksverband Baustoffe fehlerhaft verwenden. Handwerker verwenden bspw. Bauschaum statt Mörtel zum Schließen von Fugen. Sie setzen teilweise auch Mörtel unsachgemäß an. Ein Riss an der Wand kann auf derartig gravierende Mängel zurückzuführen sein und sollte durch Sachverständige begutachtet werden.

Daneben können fehlerhafte Abdichtungen als Pfusch gelten. Die Dichtungen sind vor allem bei Lüftungssystemen, Türen und Fenstern ein bedeutendes Thema. Setzen Bauunternehmen diese Dichtungsmaßnahmen nicht sachgemäß um, drohen eindringende Feuchtigkeit von außen und langfristig Schimmelbildung. Letztlich kann sogar die Statik gefährdet werden.

Die Energiekosten mutieren ggf. zusätzlich zum überteuerten Posten, wenn unzureichende Abdichtungen zu einem Wärmeverlust in Räumen führen. Wir unterstützen Betroffene von Baustellenpfusch, indem wir kompetente Baugutachter (siehe Baupfusch Gutachter) und Sanierungsdienstleister (siehe Bausanierer) bei Bedarf vermitteln.

Hausbau Pfusch? - Wann liegt wirklich Pfusch vor, und was kann ich tun? (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)
Hausbau Pfusch? – Wann liegt wirklich Pfusch vor, und was kann ich tun? (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)

So unterscheiden sich Baumängel vom Baupfusch

Ein baulicher Mangel ist nicht unweigerlich mit Pfusch gleichzusetzen. Der Schaden ist zwar ebenfalls ernstzunehmen in oder an einer Immobilie. Im Gegensatz zum Pfusch entsteht er jedoch nicht durch Fahrlässigkeit. Was bedeutet das?

Bei einem Hausbau ist das BGB entscheidendes Regelwerk, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Dabei ist der § 633 Abs. 2 S. 1 BGB relevant. Darin wird beschrieben, wann ein Haus frei von Baupfusch ist. Das ist prinzipiell der Fall, wenn es die Beschaffenheit aufweist, die im Vorfeld vertraglich vereinbart worden war.

Hilfreich ist die Unterscheidung von einem Schaden und einem Mangel. Denn der bauliche Mangel zeigt stets einen Zustand, der so nicht geplant und abgesprochen war. Dagegen bezeichnet ein Bauschaden eine Veränderung vom Istzustand einer Immobilie. Demnach verändert sich das Gebäude bei einem Bauschaden erst, nach der Fertigstellung (Bsp.: Schimmelbildung durch eindringende Feuchtigkeit von außen). Ein Bauschaden entsteht oft als Folge eines Baumangels.

Was kann man gegen Hausbau Pfusch unternehmen?

Die Entstehung von Baumängeln und späteren Schäden lässt sich vorrangig durch Kontrollen während der Bauphase vorbeugen. Ein spezialisierter Anwalt oder Gutachter kann hier gemeinsam mit dem Bauherren eine Baubesichtigung durchführen. Dadurch bekommen Handwerker und Dienstleister die Gelegenheit evtl. Mängel rechtzeitig zu beheben. Zusätzlich lohnt sich die Führung eines sog. Bautagebuchs. Fortschritte des Projektes lassen sich damit gezielt dokumentieren.

Baumängel sind schwerer feststellbar, wenn das Bauprojekt schon fortgeschritten ist. Bereits verputzte Fugen geben bspw. kaum den Blick frei auf evtl. Schäden. Der Baupfusch macht sich hierbei ggf. erst spät bemerkbar. In diesem Punkt spielt die Gewährleistung eine Rolle.

Diese läuft generell nach fünf Jahren ab, wobei sich die Beweislast umkehrt: Bauherren stehen dann in der Verantwortung, nachzuweisen, dass das jeweilige Bauunternehmen den Schaden verursacht hat. Dabei ist der Zeitpunkt der Bauabnahme ein weiteres Kriterium.

Bevor die Bauabnahme erfolgt ist, müssen die Unternehmer belegen können, den jeweiligen Bauschaden nicht verursacht zu haben. Das ist ein Grund, um frühzeitig aktiv zu werden und Baumängel anzuzeigen, ehe es zum gravierenden und kostspieligen Schaden kommt.

Mittel gegen Baupfusch – das können Betroffene machen!

Sie haben Mängel oder Pfusch am Haus festgestellt? Betroffene fragen sich zurecht, welche Möglichkeiten es für gibt (vgl.: Was tun bei Baupfusch?). Die Dokumentation der Schäden ist das sprichwörtliche A und O, um rechtlich etwas unternehmen zu können. Dabei bieten sich Fotos an. Ein kompetenter Sachverständiger ist generell empfehlenswert. Dieser kann eine Bauschadensbewertung vornehmen und ein professionelles Bauschadengutachten erstellen.

Das ist jedoch erst der Beginn des Vorgehens. Damit der Pfusch beseitigt wird, kommt oft die erwähnte Mängelrüge zum Einsatz. Hier erhalten die verantwortlichen Dienstleister eine schriftlich definierte Frist, um die Mängel und Schäden zu beheben. Das beinhaltet bspw., dass Handwerker Risse im Estrich reparieren oder im konkreten Schadensfall eine Balkonsanierung vornehmen.

Geschehen solche Ausbesserungen nicht, kann ein Beweissicherungsverfahren helfen und es schließlich zur Klage vor Gericht kommen. Das ist im Regelfall zeit- und kostenintensiv. Bauherren können ebenso von einem Kaufvertrag zurücktreten. Das geht unter bestimmten Umständen bei ausgesprochen gravierenden Schäden. Eine professionelle Bausanierung kann eine weitere Möglichkeit darstellen, um ein Bauprojekt erfolgreich und gemäß dem geschlossenen Vertrag abzuschließen.

Fazit: So beheben und verhindern Sie Baupfusch am Haus!

Bauherren haben unterschiedliche Optionen, um Baumängel oder Pfusch beim Hausbau beseitigen zu lassen. Dabei sind kompetente Anwälte für Baumängel ebenso bedeutsam wie Sachverständige bzw. Gutachter. Die Grundlage aller Handlungen stellt der geschlossene Vertrag zwischen Bauherren und Bauunternehmen dar. Eine rechtliche Absicherung und regelmäßige Kontrolle der Baustelle lohnen sich üblicherweise. Gerne vermitteln wir Ihnen passende Anwälte und/oder Dienstleister.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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