Gutachten einsehen – dieses Recht haben Versicherungsnehmer!
Nach einem Schadensfall erstellt ein Sachverständiger oftmals ein Gutachten für die Versicherung. Aber was passiert, wenn der Versicherer die Zahlung ablehnt? Haben Versicherte ein Recht auf Einsicht? Wir erklären, wann Versicherungsnehmer Einsicht in Gutachten nehmen – und wie wir helfen können.
Einsichtnahme in Gutachten: Haben Versicherte ein Recht auf Einsicht?
In vielen Fällen benötigen Versicherer professionelle Sachverständigengutachten, um einen Leistungsfall besser und vor allem umfassend zu bewerten. Versicherungsnehmer haben hierbei oftmals das Nachsehen. Denn sie erhalten überwiegend nur eine Mitteilung der Versicherung über das Ergebnis der Beurteilung. Sie fragen sich deswegen, ob ein Recht auf Einsicht existiert, um ein Sachverständigengutachten auch anfechten zu können.
Die Antwort auf die Frage “Recht auf Einsichtnahme” bzw. “Recht auf Herausgabe des Gutachtens” ist nicht ganz trivial und Gesetzeslage und Urteile nicht ganz eindeutig. In jedem Fall wird meist ein Fachanwalt nötig sein, um den Versicherer zur Herausgabe einer Gutachtenkopie zu bewegen (siehe Anwalt Berufsunfähigkeitsversicherung Köln, Klage gegen Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeld Klage).
Es gibt Unterschiede zwischen den Versicherungen. Die Krankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherungen wirken sich direkt auf persönliche Daten von Betroffenen aus (vgl.: Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). – Im Vergleich dazu beschäftigen sich die Gebäudeversicherung sowie Hausratversicherung vor allem mit materiellen Gütern und Häusern. Speziell bei Brandschäden sind diese Versicherungen relevant.
Sie sind gemeinhin auf ein Gutachten angewiesen, um den Schadenshergang nachzuvollziehen. Geht es um die Beseitigung von Brandschäden, können Versicherer die geforderte Leistung ablehnen. Das gilt insbesondere, wenn ein Sachverständigengutachten zu einem zugehörigen Resultat gelangt (vgl. Versicherung zahlt nicht nach Gutachten).
Gleiches betrifft die sogenannte Leitungswasserversicherung. Tritt ein Rohrschaden auf, ist eine solche Versicherungsklausel wesentlich (vgl.: Wohngebäudeversicherung Wasserschaden). Aber können Versicherte unkompliziert einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Gutachten geltend machen, wenn Versicherer die nötigen Zahlungen ablehnen (siehe auch: Was tun wenn Versicherung nicht zahlen will)?
Die Gesetzeslage ist nicht eindeutig.
Rechtsanwalt für das Einsichtsrecht in Gutachten einbeziehen
Ein Anwalt für Berufsunfähigkeit unterstützt Betroffene, ihren Leistungsanspruch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend zu machen (Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente, Berufsunfähigkeit zahlt nicht). Dabei ist die Rolle der Versicherungsunternehmen besonders relevant. Der Fachanwalt hilft, sobald Versicherer die Zahlung verweigern, ein Gutachten beauftragen und dieses Versicherten nicht einsehen lassen. Das stellt zugleich ein Problem für Versicherungsnehmer dar, die Krankentagegeld benötigen (siehe auch: PKV zahlt Krankentagegeld nicht, Krankentagegeldversicherung zahlt nicht).
Ein Gutachter oder Sachverständiger ist grundsätzlich dem jeweiligen Auftraggeber verpflichtet. Dritte wenden sich deswegen regulär an diese Person, wenn eine Einsicht in die Beurteilung gewünscht ist. Denn das Sachverständigengutachten ist normalerweise ein vertrauliches Schriftstück. Es betrifft ausschließlich Gutachter und die beauftragende Person, Behörde oder das Unternehmen – oftmals sind das Versicherungen. Öffentliche Einrichtungen lassen ebenfalls solche Bewertungen erstellen. Das ist zum Beispiel in der Pflege üblich.
Ein Pflegegutachten durch beispielsweise Pflegeversicherungen geht generell mit einer Pflicht der Auftraggeber einher. In dem Fall ist es für die Versicherungen obligatorisch, eine Einsichtnahme in Gutachten zu gewähren. Das stellt § 110 SGB XI Absatz 5 sicher. Bei einem behördlich angeforderten Pflegegutachten ist eine solche Akteneinsicht ebenfalls gesetzlich vorgesehen. Das garantiert § 25 Abs. 1 SGB X Absatz 1.
Das bedeutet, Versicherte haben aufgrund der Rechtsprechung (in diesem Kontext) ein generelles Einsichtsrecht in Gutachten. Sie können solch einen Einblick erhalten, wenn eine sogenannte Leistungsprüfung vorgenommen worden ist. Wann ist das der Fall? Eine Prüfung, ob Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit vorliegen, gehört beispielsweise dazu. Ebenso kann eine Gebäudeversicherung ein Gutachten beauftragen. Das geschieht üblicherweise, um Schäden am Gebäude und deren Ursachen zu prüfen (siehe Gebäudeversicherung zahlt nicht, Gebäudegutachten).
Wichtig bei alldem ist jedoch, dass das Recht ausschließlich den betroffenen Versicherungsnehmer betrifft. Nur in Ausnahmefällen erhält eine dritte Person (etwa Angehörige oder Betreuende) Einblick in die Unterlagen.
Warum Versicherungen Einsicht in Gutachten verweigern
Versicherungsunternehmen beauftragen weit häufiger Gutachter, als es Versicherte tun. Da Versicherer den jeweiligen Experten engagieren, arbeitet er im Sinne des Unternehmens. Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Versicherungsgeber einen Leistungsfall gegenüber dem Versicherungsnehmer aberkennt. Es kommt ebenso vor, dass Versicherungen die Schadenshöhe bestreiten. In jedem Fall führen diese Umstände oftmals zu einem Zurückhalten des entsprechenden Gutachtens.
Dabei haben zahlreiche Gerichte bereits im Sinne der Versicherungsnehmer geurteilt. Das heißt, obwohl es keinerlei rechtmäßige Vorschrift gibt, die für einzelne Versicherungsbereiche urteilt, können Betroffene profitieren. Denn die Gerichtsurteile liefern ein eindeutiges Bild, wo das jeweilige Gesetz fehlt.
Warum Versicherte Anspruch auf ein Einsichtsrecht haben – so urteilen Gerichte!
Das Recht auf Einsicht wurde mittlerweile durch verschiedene Gerichtsurteile bestätigt. Die Justiz nutzt unterschiedliche Argumente, um die Verpflichtung der Versicherungen zu betonen. Demnach sind hauptsächlich § 810 BGB, § 242 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und § 66 II VVG (Versicherungsvertragsgesetz) relevant.
Die Urteile belegen vor allem den Umstand, dass Versicherungsnehmer von dem jeweiligen Versicherer auf gewisse Art abhängig sind. Denn der Versicherungsnehmer kann nicht auf eigene Faust ein Gutachten auf Kosten vom Versicherungsunternehmen erstellen lassen. Gleichfalls ergibt sich das Recht auf Einsicht aufgrund des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses. Der Versicherte darf demzufolge nicht durch das verstärkt vorhandene Wissen und Geld des Versicherers im Nachteil sein. Es herrscht bei Versicherungsverträgen stets auch ein Vertrauensverhältnis vor. Das muss sich ebenfalls im Umgang mit dem Gutachten widerspiegeln.
Fazit: Recht auf Einsicht ins Gutachten
Für Versicherte ist das erstellte Sachverständigengutachten oft nicht einsehbar. Dabei steht für einen Fachanwalt im Regelfall eindeutig fest, dass ein Zugang zur Beurteilung absolut gerechtfertigt ist. Versicherungsunternehmen können den Einblick aufgrund diverser Gerichtsurteile nur noch schwer bis gar nicht mehr verweigern.
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