Versicherung zahlt nicht nach Gutachten – Was tun? Wer hilft?
Wenn es zu einem Wasserschaden in der Wohnung oder im Haus kommt, ist der Ärger natürlich groß – wenn man dazu noch Probleme mit der Versicherung bekommt, wird das Chaos perfekt. Leider kommt es häufig vor, dass Versicherungen nach einem Gutachten die Leistung verweigern und den Schaden nicht übernehmen möchten. Der Versicherte reagiert dann verständlicherweise geschockt, da er den Schaden nicht selbst bezahlen will – oder sogar gar nicht kann.
Das Problem dabei: Die Versicherungsgesellschaften lehnen eine Zahlung oftmals gar nicht aufgrund bösen Willens ab, sondern schlichtweg deshalb, weil der abgeschlossene Tarif eine Zahlung für das eingetretene Risiko gar nicht vorsieht. Gerade Laien, die sich mit Versicherungen oft nicht gut auskennen und daher wichtige Bestandteile beim Vertragsabschluss missachten, kann dies zu bösen Überraschungen führen. Dennoch gibt es auch bei Problemen mit der Versicherung bezüglich der Zahlung Lösungen – und oft sogar viele Möglichkeiten, doch noch seine Entschädigung zu erhalten – wie wir aus Erfahrung bei der Deutschen Schadenshilfe wissen. Wir unterstützen Versicherte in problematischen Schadensfällen – mit Gutachtern, Fachanwälten und einem eigenen Netzwerk an erfahren Sanierungsdienstleistern – Alles Wichtige zum Thema stellen wir Ihnen nachfolgend vor. – Nehmen Sie bei Unterstützungsbedarf gern Kontakt auf.
Gebäudeversicherung will nicht zahlen nach Wasserschaden: Wie geht es weiter?
Möchte eine Gebäudeversicherung für einen Wasserschaden nicht zahlen (siehe Gebäudeversicherung zahlt nicht), handelt es sich oft um das Problem, dass dies ein sogenannter Elementarschaden ist. Und diese sind leider durch viele Versicherungen gar nicht abgedeckt. Häufig bekommen das Hausbesitzer zu spüren, die zwar gegen Stürme oder Leitungswasserschäden versichert sind, nicht aber gegen Überschwemmungen durch Starkregen oder Hochwasser. Solche Schäden zahlt der Versicherer nur dann, wenn man eine Elementarschadenversicherung abschließt oder den Elementarschadenschutz zusätzlich zur Gebäudeversicherung wählt (vgl. Gebäudeversicherung Leistungsumfang).
Wichtig zu wissen ist hierbei, dass ein solcher Schutz vor Naturgefahren nicht mehr hinzugebucht werden kann, wenn der Schaden bereits eingetreten ist. So steht man in diesem Fall meist erstmal alleine dar – allerdings kann ein professionelles Gutachten noch für Abhilfe sorgen und dafür sorgen, dass die Kosten für eine Sanierung trotzdem vom Versicherer getragen werden. Denn die Schadensursache ist nicht immer das, was der Versicherer bzw. ein für die Versicherung arbeitender Gutachter ermittelt hat (siehe Versicherung Gutachten anfechten, Sachverständigen-Gutachten anfechten). Dazu kommt, dass sich im Rahmen eines professionellen, unabhängigen Gutachtens manchmal auch ein anderer, wahrer Grund eines Schadens herausstellt.
Ein Beispiel: Ist aufgrund starken Niederschlags ein Balkon mit Wasser vollgelaufen und hat dies zu schweren Gebäudeschäden am Mauerwerk geführt, wird die Gebäudeversicherung vielleicht mit der Antwort reagieren, dass Schäden aufgrund von Starkregen nicht bezahlt werden (vgl. Allianz Wohngebäudeversicherung zahlt nicht). Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Versicherte nun auf den Kosten sitzen bleibt, denn oft kann nachgewiesen werden, dass es beim Bau des Hauses zu Baufehlern gekommen ist (siehe Baufehler Hausbau) – wie beispielsweise einer mangelhaften Wasserableitung durch Regen- und Dachrinnen. Hier könnte dann die Baufirma in die Pflicht genommen werden, den Schaden zu übernehmen und den Balkon zu sanieren. Es kommt gar nicht so selten vor, dass solche Gutachten erst durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellt werden, weil die Versicherungen nicht so genau hinsehen, den Fall schnell beiseite legen wollen und die Kostenübernahme direkt ablehnen. So lohnt es sich für Geschädigte also, sich Zeit zu nehmen, um die Schuld und Ursache richtig zu prüfen. – Sie wollen den richtigen Sachverständigen finden? – Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie hier gern mit einem professionellen Gutachten / Gegengutachten durch zertifizierte Sachverständige.
Hausratversicherung will nicht zahlen nach Gutachten – wichtige Tipps für Versicherte
Auch gibt es häufig das Problem: “Hausratversicherung zahlt nicht nach Gutachten” – doch wie kann das sein, wenn doch das Inventar (der Hausrat) im Schadensfall versichert sein sollte? Ein gutes Beispiel ist auch hier der mit Wasser vollgelaufene Balkon, auf dem das Wasser sich durch die Tür drückt und ins Haus gelangt, wo es Schäden am Inventar anrichtet. Auch hier kann es passieren, dass die Hausratversicherung laut Gutachten nicht zahlt, weil es sich um einen “Elementarschaden” handelt, der nicht versichert ist. – Doch auch in diesem Fall müssen Geschädigte nicht zwingend auf ihren Kosten sitzen bleiben, was oft nur ein unabhängiger Sachverständiger ermitteln kann. Liegt die Ursache zum Beispiel darin, dass die Regenrinne nicht korrekt gereinigt wurde und dadurch die Wasserabläufe verstopft waren, ist der Vermieter bzw. Hauseigentümer dafür in die Pflicht zu nehmen. Er muss dann die Kosten für die Schadenbeseitigung (Wasserschadenbeseitigung) übernehmen. Anders sieht es natürlich aus, wenn einem das Haus selbst gehört, dann muss der Schaden auch aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
So zeigen beide Fälle, dass man durch eine sehr genaue Ursachenermittlung oft nicht auf den ersten Blick urteilen kann, bis der richtige Grund für den Schaden gefunden ist. So kann ein Fall wie “Versicherung zahlt nicht trotz Gutachten” oder “Versicherung lehnt Kostenübernahme trotz Gutachten ab” für Versicherte häufig doch noch gut ausgehen. Siehe auch: Wasserschaden – Versicherung zahlt nicht sowie Itzehoer zahlt nicht.
Versicherung zahlt nicht trotz Gutachten oder hält sich nicht daran: Was Versicherte tun müssen
Die oben genannten Fälle zeigen, dass es oft vorkommen kann, dass eine Versicherung zwar einen Gutachter entsendet, dieser die Kostenübernahme aber einfach ablehnt, weil ein bestimmtes Risiko nicht versichert ist. Wird jedoch genauer nachgeforscht, warum es überhaupt erst zum Schaden kommen konnte, zeigen sich oft ganz andere Gründe. Versicherte sollten sich aus diesem Grund nicht einfach mit dem Ergebnis “Versicherung zahlt nicht laut Gutachten” abfinden, sondern einen unabhängigen Gutachter einschalten, der sich das Geschehen noch einmal selbst vor Ort ansieht. Vergleiche auch: Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt.
Für Laien sind andere Gründe als das von der Versicherung Gesagte oft schwer zu erkennen – trotzdem lohnt es sich in vielen Fällen, wenn ein Experte noch einmal genauer hinsieht. Und gerade, wenn es sich um einen Schaden handelt, dessen Reparaturkosten mehrere Tausend Euro beträgt, rentiert es sich, Einspruch gegen das Gutachten einzulegen und in einen Gutachter zu investieren, der den Sachverhalt noch einmal abschließend prüft – meist ist diese Prüfung auch gar nicht so teuer.
Versicherung will nicht zahlen trotz Gutachten oder verzögert die Auszahlung: Wie Versicherte Druck machen können
Wenn die Versicherung nach Gutachten zwar feststellt, dass sie zur Zahlung verpflichtet ist und beschädigte Objekte ersetzt bzw. die Sanierungskosten übernimmt, aber trotzdem die Auszahlung verzögert, müssen Versicherte nicht still sitzen und warten, bis der Versicherer reagiert. Grundsätzlich ist es natürlich ganz normal, dass sich Versicherungsgesellschaften einige Tage oder wenige Wochen Zeit nehmen, bis ein Sachverhalt abschließend geprüft ist: Es muss ein Gutachter entsendet werden, oft benötigt auch die Sichtung der vom Versicherten eingereichten Unterlagen viel Zeit. Bis man dann eine Meldung erhält, muss man oft lange warten.
Was aber, wenn der Versicherte bereits mitgeteilt hat, dass er den Schaden zwar übernehmen wird, aber die Auszahlung verzögert – und zwar um mehrere Monate? Für viele Versicherte ist genau dies ein massives Problem, da Sanierungen natürlich nicht billig sind (vgl. Wasserschadensanierung Hamburg) und sie u.U. in Vorkasse gehen müssen. Dass dies bei einem Durchschnittsverdiener schnell ein großes Loch in den Geldbeutel reißt, steht außer Frage. Bei Versicherungsgesellschaften liegt jedoch oft nicht nur ein einzelner Fall auf dem Tisch, sondern ein ganzer Stapel, den nur wenige Sachbearbeiter intern bearbeiten müssen. Trotzdem gilt: Übermäßig langes Warten ist keinem Versicherten zumutbar, denn schließlich zahlt er für seine Police auch einen gewissen Betrag – und das jeden Monat respektive Jahr.
Daher ist es für Versicherte enorm wichtig, sich selbst um eine schnelle Schadensregulierung zu bemühen. Reagiert der Versicherer auch nach mehreren Wochen nicht und will nicht zahlen nach dem Gutachten, sollten Versicherte hartnäckig bleiben und ruhig direkt telefonisch oder schriftlich Kontakt aufnehmen. Es ist zudem auch legitim, dem Versicherer eine bestimmte Frist zu setzen, innerhalb welcher der Schaden reguliert werden soll. Sollte nichts passieren und der Versicherer verzögert die Auszahlung oder rechnet nicht nach Gutachten ab, ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann den Sachverhalt erneut prüfen und der Versicherungsgesellschaft Druck machen – spätestens dann hat man in den meisten Fällen Erfolg.
Gern vermitteln wir Ihnen einen erfahrenen und kompetenten Fachanwalt für Ihre Problematik. Die Deutsche Schadenshilfe verwaltet ein entsprechendes Netzwerk professionell aufgestellter Anwälte für Versicherungsrecht und kann für Sie den Kontakt herstellen.
Fazit: Versicherung zahlt nicht laut Gutachten? – Aktiv zu werden lohnt sich!
Das Problem “Versicherung rechnet nicht nach Gutachten ab” oder “nimmt Kürzungen der Ansprüche vor” ist leider ein häufiges, was immer wieder zu Konflikten und rechtlichen Streitigkeiten führen kann. Mitunter lassen sich die Ansprüche der Geschädigten wirklich nur vor Gericht durchsetzen. Daher ist es für Versicherte in so einem Fall wichtig, sich selbst noch einmal an einen Sachverständigen zu wenden, der unabhängig arbeitet – nur so kann ein fundiertes und auch rechtsgültiges Gutachten erfolgen. Sollte der Versicherer einer Zahlung bereits zugestimmt haben, aber diese dennoch verzögern, muss man selbst aktiv werden, damit etwas geschieht. Dies kann zur Not auch mit anwaltlicher Unterstützung erfolgen, sollte auch nach mehrmaliger Nachfrage noch immer nichts geschehen sein. Natürlich hat ein Rechtsanwalt seine Kosten und ein Verfahren vor Gericht auch. Wenn Sie als Geschädigter / Versicherungsnehmer jedoch Recht erhalten, muss die Versicherungsgesellschaft in aller Regel diese Kosten auch übernehmen – zusätzlich zu Ihren Ansprüchen für Reparatur- und Sanierungsleistungen.