Wasserschaden an Wand und Decke – Wie mit der Versicherung regeln?

Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt bei der Schadensregulierung und Schadensbeseitigung von Wasserschäden. Wir vermitteln Ihnen aus unserem Experten-Netzwerk die richtigen Ansprechpartner für Ihren konkreten Schadensfall:

  • Sachverständige / Gutachter
  • Fachanwälte für Versicherungsrecht
  • Sanierungsfirmen mit Spezialisierung auf Wasserschadensanierung.
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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Ihr Weg zur erfolgreichen Schadenregulierung

Eine überschwemmte Wohnung ist für jeden Bewohner eine unangenehme Überraschung – und dafür muss noch nicht einmal ein Unwetter stattgefunden haben. Gibt es beispielsweise in der benachbarten Wohnung einen Rohrbruch, genügt dies oft schon, den Keller unter Wasser zu setzen und die Auslagerung von Hausrat notwendig zu machen. Es ist daher enorm wichtig, frühzeitig zu wissen, wie man in solch einem Fall richtig reagiert. Auch muss man sich darüber im Klaren sein, welche Versicherung für die Regulierung des Schadens zuständig ist. Die wichtigsten Regeln stellen wir nachfolgend genauer vor.

Wasserschaden an Decke und Wänden - hier muss ein Bautrockner her - und eine gute Versicherung! (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)
Wasserschaden an Decke und Wänden – hier muss ein Bautrockner her – und eine gute Versicherung! (© Robert Kneschke / stock.adobe.com)

Nicht immer wird ein Wasserschaden von der Versicherung übernommen

Das Wichtigste ist, einen möglichst kühlen Kopf zu bewahren – da nicht jeder Wasserschaden von der Versicherung bezahlt wird (siehe: Wasserschaden – Gebäudeversicherung zahlt nicht). Grundsätzlich übernimmt die Kosten für einen Kellerwasserschaden aufgrund eines Rohrbruchs immer die Wohngebäudeversicherung (siehe: Kellertrockenlegung, Wasserschaden im Keller – wer zahlt). Denn dann handelt es sich um einen bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser, der beispielsweise die Außenwand stark beschädigen kann.

Weiterhin haftet die Gebäudeversicherung für Starkregen sowie für eindringendes Hochwasser, zumindest unter der Voraussetzung, dass im laufenden Versicherungsvertrag entsprechende Elementarschäden über eine Elementarschadenversicherung-Zusatzoption abgesichert werden. Ist dies nicht der Fall, ist die Versicherung auch nicht zur Regulierung des entstandenen Schadens verpflichtet – und der Versicherte bleibt selbst auf den Kosten sitzen (siehe Versicherung zahlt nicht). Gerade als Besitzer einer Immobilie kann dies enorme Kosten verursachen, da die Schadenssumme bei einem Wasserschaden schnell fünf- oder sogar sechsstellig ausfallen kann. Schlimmstenfalls muss sogar mit dem finanziellen Bankrott gerechnet werden.

Wasserschaden an der Wand und Wasserschaden an der Decke: Welche Ursachen gibt es dafür?

Kommt es zu einem Wasserschaden in der Wand, ist die Ursache für diesen nicht immer klar. Oft handelt es sich jedoch um einen Rohrbruch in der Wand, also um eine defekte Unterputzleitung.

Ein anderer Grund für einen Wasserschaden in der Wand ist, wenn Feuchtigkeit aus einer benachbarten Wohnung in die eigenen vier Wände durchsickert. Das Wichtigste ist in so einem Fall immer, herauszufinden, wo sich die Ursache befindet – und diese entsprechend zu beseitigen. Im Normalfall ist es unumgänglich, eine professionelle Ortung vom Wasserschaden an der Wand von einem Fachmann (Leckortungsfirma) durchführen zu lassen. Hierfür müssen dann auch Löcher in das Mauerwerk gebohrt werden, um die Ursache für den Wasserschaden an der Wand zu finden und beheben zu können. Anschließend gilt es, die Wände fachgerecht und gründlich zu trocknen (siehe Feuchtigkeit in der Wand beseitigen), da es ansonsten irgendwann zur Bildung von Schimmel kommen kann (vgl. Schimmel nach Wasserschaden). Der Fachmann wird die Wände im Anschluss noch einmal auf ihre Tiefentrockenheit untersuchen, um sicherzugehen, dass alle Feuchtigkeit beseitigt worden ist (vgl. auch unseren Artikel zum Thema Wasserschadensanierung / Wasserschadenbeseitigung).

Ein Wasserschaden an der Decke kann ebenfalls mit einem Rohrbruch zusammenhängen, tritt aber auch dann auf, wenn die darüber liegende Wohnung unter Wasser steht (siehe Bad Schaden). Die Maßnahmen sind dieselben – in Mietwohnungen muss bei einem Wasserschaden an der Decke auf jeden Fall umgehend der Vermieter bzw. Hauseigentümer benachrichtigt werden, damit er einen Fachmann vorbeischicken kann für ein Gutachten respektive die Schadenswertermittlung.

Wenn das austretende Wasser aus einer defekten Waschmaschine bzw. deren Anschlussleitung nicht zügig gestoppt wird, ist ein Wasserschaden in der Decke des Untermieters oft nicht zu verhindern... - ein Fall für die Haftpflicht dann?! (© Dron / stock.adobe.com)
Wenn das austretende Wasser aus einer defekten Waschmaschine bzw. deren Anschlussleitung nicht zügig gestoppt wird, ist ein Wasserschaden in der Decke des Untermieters oft nicht zu verhindern… – ein Fall für die Haftpflicht dann?! (© Dron / stock.adobe.com)

Wasserschaden in der Wand, an der Decke oder im Keller: Wie verhält man sich richtig?

Ist der Schaden in der eigenen Wohnung oder im Keller entstanden, muss als erstes die Wasserzufuhr abgestellt werden, damit sich der Schaden nicht vergrößern kann. Meist reicht es aus, wenn der entsprechende Absperrhahn geschlossen wird. Genügt das nicht, sollte unverzüglich der Haupthahn geschlossen werden.

Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, den Strom für die entsprechenden Räumlichkeiten vollständig abzuschalten bzw. die Sicherungen umzulegen. Auf diese Weise schützt man sich nicht nur vor einem Kurzschluss, sondern auch vor lebensgefährlichen Situationen.

Sind Strom- und Wasserzufuhr abgestellt, sollte man sich sofort um den Schaden kümmern und das ausgelaufene Wasser beseitigen. Handelt es sich um eine kleinere Menge, reichen dafür meist schon ein Wischmopp und ein Eimer aus.

Bei größeren Mengen an Wasser ist es besser, eine Pumpe oder einen Nasssauger zur Hand zu nehmen. Lässt sich das Wasser nicht von alleine abschöpfen, weil es beispielsweise die ganze Wohnung überflutet hat, sollte umgehend die Feuerwehr bzw. ein entsprechender Notdienst gerufen werden. Hier muss bedacht werden, dass natürlich Kosten anfallen, die jedoch für gewöhnlich meist von der Versicherung übernommen werden.

In der Zwischenzeit sollten alle elektrischen Geräte, Möbelstücke und Textilien aus dem betroffenen Bereich entfernt oder zumindest nach oben gestellt werden. Gerade Holz und Textilien können schnell beginnen zu schimmeln und sind dann nicht mehr zu retten. Auch ist es zu empfehlen, die Fenster zu öffnen, damit die Luftfeuchtigkeit nach außen verdunsten kann. Sollte es bei einem Wasserschaden an der Decke von oben herabtropfen, sollten die Möbel mit Plastikfolie abgedeckt werden.

Es tropft von der Decke! - Wenn die Wohnung über einem unter Wasser steht, sind Wasserschäden an der Decke bei einem selbst nicht weit... (© Andrey Popov / stock.adobe.com)
Es tropft von der Decke! – Wenn die Wohnung über einem unter Wasser steht, sind Wasserschäden an der Decke bei einem selbst nicht weit… (© Andrey Popov / stock.adobe.com)

Wasserschaden an der Decke oder im Keller: Die richtige Schadensdokumentation

Betroffene Bereiche sollten so detailliert wie möglich beschrieben werden – das gilt auch beim Aufräumen. Daher ist es am besten, erst einmal keine Schäden auf eigene Faust zu beheben, sondern möglichst viele Fotos vom Zustand des Hauses und den beschädigten Objekten zu machen. Durchfeuchtete Gegenstände sollten nicht umgehend entsorgt, sondern erst einmal dokumentiert werden. Nur auf diese Weise kann die Sicherung den Schaden nachvollziehen und zum entsprechenden Wert ersetzen (siehe: Hausratschaden melden; interessant in diesem Kontext auch: Entschädigungsgrenzen für Wertsachen).

Der nächste Schritt ist, die Versicherung mitsamt der Schadensdokumentation zu informieren. Sollte man nicht selbst der Eigentümer des Hauses sein, gilt es, den Hausverwalter bzw. den Vermieter zu informieren. Ehe der Schaden gemeldet wird, werden am besten keine Reparaturmaßnahmen auf eigene Faust durchgeführt. Hier bestimmt der Versicherer erst einmal, ob ein Gutachter erforderlich (siehe: Wasserschaden Gutachter) bzw. ob eine Trocknung des Hauses nötig ist (auch, um weitergehende Frostschäden in Außenwänden zu vermeiden). Meist schlagen Versicherungsgesellschaften direkt einen Gutachter für Gebäudeschäden und dieser ein Sanierungsunternehmen vor, das den Schaden schnell und zuverlässig beheben kann.

Wasserschaden in der Wand – was zahlt welche Versicherung?

Bei einem Wasserschaden an der Decke oder einem Wasserschaden in der Wand kommen verschiedene Versicherungen zum Tragen. Grundsätzlich kann man sich daran orientieren, dass die Hausratversicherung für Schäden an allen beweglichen Objekten zuständig ist, während die Gebäudeversicherung alle unbeweglichen Bestandteile eines Gebäudes schützt. Sollte man selbst im Zuge eines Wasserschaden an der Decke die Wohnung eines Dritten beschädigt haben, greift hierfür potentiell die Haftpflichtversicherung (siehe: Haftpflichtversicherung Wasserschaden, Wasserschaden durch Nachbar – keine Versicherung).

Wasserschaden an der Decke: Was die Hausratversicherung bezahlt

Eine Hausratversicherung zahlt für einen Wasserschaden am Inventar – wie beispielsweise für technische Geräte und für Möbel. Im Normalfall übernimmt eine Hausratversicherung lediglich Schäden, die durch Leitungswasser entstanden sind – wie beispielsweise durch einen Rohrbruch, eine defekte Waschmaschinenleitung (siehe Waschmaschine ausgelaufen Versicherung) oder auch durch eine kaputte Klimaanlage. Weiterhin bezahlt die Hausratversicherung für die Bewohner eine Unterbringung im Hotel, sofern die Wohnung nicht mehr bewohnbar sein sollte (siehe: Wasserschaden – wer zahlt Unterbringung).

Übergelaufene Badewannen, Wasserschäden durch umgekippte Eimer mit Reinigungswasser oder auch aufgestautes Grundwasser an der Außenwand (siehe auch: Grundwasser im Keller nach Starkregen) werden für gewöhnlich nicht von der Versicherung übernommen.

In einigen Versicherungen sind auch Aquarien und Wasserbetten mit in der Police inbegriffen.

Eine übergelaufene Badewanne ist neben Rohrbruch eine der häufigsten Ursachen für Wasserschäden in der Decke bzw. in Wänden (© familylifestyle / stock.adobe.com)
Eine übergelaufene Badewanne ist neben Rohrbruch eine der häufigsten Ursachen für Wasserschäden in der Decke bzw. in Wänden (© familylifestyle / stock.adobe.com)

Wasserschaden an der Wand: Was die Gebäudeversicherung übernimmt

Hat man als Hauseigentümer eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, lassen sich durch diese sämtliche am Gebäude entstandenen Schäden absichern. Sie übernimmt die Kosten für Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten am Haus, wie zum Beispiel neue Dämmungen in Böden und der Außenwand oder auch ein Austausch der Heizungs- und Sanitäranlagen. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass es sich um ein Wohngebäude handelt – denn nur dann greift die Versicherung. Häuser, die leer stehen oder sich im Renovierungszustand befinden, müssen für gewöhnlich durch eine gesonderte Versicherung vor einem Wasserschaden geschützt werden. Weiterhin sind Schäden durch Reinigungs-, Hoch- oder Grundwasser in der Regel nicht inbegriffen. Je nach Tarif gibt es weitere Ausnahmen und Gründe, warum die Gebäudeversicherung einen Schaden nicht vollständig bezahlt.

Was die Elementarversicherung bei einem Wasserschaden an der Wand übernimmt

Sollte es zu einem Schaden durch Naturereignisse kommen, wie beispielsweise Hochwasser oder Starkregen, ist dies ein Fall für die Elementarversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Versicherung für Risiken, die nicht in einer Gebäudeversicherung enthalten sind. Trotzdem sollte vor dem Abschluss einer Elementarversicherung erst einmal genau untersucht werden, ob sich diese auch wirklich lohnt. Wohnt man nämlich nicht gerade in einem Lawinen- oder Hochwassergebiet, ist eine Elementarversicerung in vielen Fällen unnötig.

Grundsätzlich muss immer der Verursacher eines Schadens für diesen aufkommen. Lässt man also versehentlich das Badewasser überlaufen, zahlt man die Schäden an den Nachbarwohnungen sowie am Gebäude selbst bzw. im besten Falle über seine Privathaftpflichtversicherung.

Sicherlich kann es auch durch eine defekte Leitung zu einem Rohrbruch kommen, doch oft sind ebenso äußere Umstände dafür verantwortlich. Hier muss der Hauseigentümer sicherstellen, dass der Schaden behoben und das Haus möglichst schnell weiter bewohnbar ist. Im Normalfall springt hier die Gebäudeversicherung des Vermieters ein (vgl. auch: Versicherung verzögert Schadensregulierung).

Sofern man als Mieter aufgrund lärmenden Trocknungsgeräten seine Wohnung nur zum Teil oder überhaupt nicht nutzen kann, ist eine Mietminderung beim Vermieter durchaus möglich. Dies klappt allerdings nur dann, wenn man als Mieter nicht selbst für den Schaden haftbar gemacht wird. Auch bestimmen die Umstände die Höhe der Mietminderung. Hier kann unter Umständen eine Beratung des Mieterschutzbundes hilfreich sein.

Wie sich ein Wasserschaden am besten verhindern lässt

Der beste Schutz vor einem Wasserschaden ist eine regelmäßige Kontrolle von Leitungen und wasserführenden Geräten. Spül- oder Waschmaschinen sollten zur Sicherheit nur dann laufen, wenn man auch zu Hause ist. Insbesondere in älteren Gebäuden ist zudem eine regelmäßige Überprüfung der Rohrleitungen erforderlich. Einen wirkungsvollen Frostschutz für Rohre stellt zudem eine gute Isolierung dar.

Ärger mit der Versicherung? – Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie!

Haben Sie Probleme mit der Regulierung eines Wasserschadens mit der Versicherungsgesellschaft? Zahlt die Versicherung nicht? Gibt es widersprüchliche Aussagen über Ursache und Schadenhöhe? Streiten Sie sich mit Nachbarn, Vermieter und/oder Mieter über einen Wasserschaden? – In fast allen solchen Fällen kann die Deutsche Schadenshilfe Sie unterstützen! Wir haben viel Erfahrung mit problematischen Schadenfällen und Schadensregulierungen. Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen! Wir besprechen Ihren Fall und zeigen Ihnen, wie Sie mit unserer Hilfe Ihre Ansprüche gegen Versicherungen und Verursacher bestmöglich durchzusetzen. Und noch mehr: Wir bieten Zugriff auf ein Netzwerk zertifizierter Sachverständiger/Gutachter, Fachanwälte für Sachversicherungsrecht und Handwerker/Sanierungsdienstleister.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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