Hochwasserschaden in der Mietwohnung? – Unsere Experten begutachten und sanieren!
Für Mieter und Vermieter ergeben sich nach einem Hochwasserschaden viele Fragen. (siehe: Wasserschäden in Mietwohnungen) Als Hochwasser Opfer muss man sich nicht nur um die Beseitigung der unmittelbaren Schäden und die Ersetzung von verlorenem Eigentum kümmern, sondern auch um den Anspruch gegenüber der Versicherung oder den Anspruch auf Hilfsleistungen. Darüber hinaus ist zu prüfen, welche Regelungen der Mietvertrag vorsieht und in welchem Umfang eine Mietminderung möglich ist.
Bei einem Hochwasserschaden in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung beraten wir Sie gerne und vermitteln Ihnen Gutachten, Sachverständig, Anwälte und Handwerker. Im Folgenden erfahren Sie mehr über unsere Leistungen für hochwassergeschädigte Mieter.
Ansprüche bei Überschwemmung prüfen
Welche Ansprüche Sie als Mieter im Falle eines Hochwasserschadens haben, hängt von vielen Faktoren ab. Zunächst der Zustand der Mietsache überprüft und gutachterlich dokumentiert werden (siehe auch: Gutachter Hochwasserschaden). Auf der Grundlage dessen kann man entscheiden, wie hoch eine Mietminderung angesetzt werden kann (vgl. Mietminderung Wasserschaden, Hochwasser Wasserschaden). Außerdem lässt sich klären, ob Anspruch auf eine Ersatzwohnung besteht. Dafür brauchen Sie einen Sachverständigen, der das Gebäude untersucht und ein gerichtsfestes Gutachten erstellt.
Die Hochwassersanierung ist für Eigentümer und Betroffene ohne eine umfangreiche und zahlungswillige Versicherung und ggf. die Beantragung von Flutopferhilfe kaum möglich. Gerne vermitteln wir Ihnen Fachanwälte, die sich damit auskennen und eine zeitnahe und erfolgreiche Beantragung durchführen. Nicht nur gegenüber dem Vermieter und gegenüber Entschädigungsstellen müssen die Folgen von einem Hochwasserschaden detailliert und fachgerecht nachgewiesen werden. Im Streitfall entscheiden Gutachten bzw. Gegengutachten, ob die Schäden von der Elementarschadenversicherung getragen werden. (siehe: Elementarversicherung Hochwassergebiet) Um entsprechende Ansprüche für Ihr Mietshaus oder Ihre Wohnung gegenüber Vermieter, Fluthilfestellen und Versicherungen geltend zu machen, vermitteln wir Ihnen schnell und unbürokratisch erfahrene Gutachter und Anwälte.
Hochwasserschaden in der Mietwohnung beseitigen
Im Keller und im Parterre hinterlassen Unwetterschäden ihre Spuren. Es müssen Massen an Schlamm beseitigt werden. Teppichböden und beschädigte Einrichtungsgegenstände müssen komplett entfernt werden und fachgerecht entsorgt werden. Erst dann kann man daran gehen, die Flutschäden zu beseitigen und mit der Gebäudesanierung zu beginnen.
Die Elementarschäden äußern sich in der Regel in Form von Feuchtigkeit, die in Decken, Böden und Wände einzieht. Sie muss zeitnah durch fachgerecht ausgeführte Trocknungsarbeiten beseitigt werden. Ansonsten drohen Schäden an der Bausubstanz und z.B. Schimmel in den Ecken.
Für die Bautrocknung kann man Trocknungsgeräte leihen oder eine Trocknungsfirma beauftragen. (vgl.: Keller trocknen nach Hochwasser) Wir vermitteln Ihnen die geeigneten Handwerker und Bausanierer zeitnah und zuverlässig.
Ansprüche gegenüber dem Vermieter
Mieter können bei Schäden an der Wohnung durch Hochwasser Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Dabei kann es sich um eine Mietminderung bzw. einen Mietausfall handeln, wenn das Haus nicht mehr bewohnbar ist. Außerdem ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache zu sanieren bzw. in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Die durch Unwetter entstandenen baulichen Mängel sind auszugleichen. Außerdem steht Ihnen als Mieter eine Ersatzwohnung zu. Beachten Sie dazu allerdings genauere Regelungen im Mietvertrag. Mietausfall, Ersatzwohnung, Schadenregulierung und Sanierungsarbeiten führen häufig zu Rechtsstreitigkeiten, weil an Ihnen viele Parteien beteiligt sind. Oft bleibt lange unklar, wer die Kosten für welche Maßnahmen trägt. – Gerne helfen wir dabei, zwischen Mieter, Vermieter, Gebäudeversicherung und Sanierungsdienstleistern zu vermitteln und nach Lösungen zu suchen, die für alle Seiten akzeptabel sind.
Welche Versicherungen helfen bei Hochwasser?
Wenn eine Mietwohnung durch Hochwasser geschädigt wurde, müssen Elementarschäden über die Wohngebäudeversicherung abgesichert sein. Nur dann werden die Kosten für die Sanierung von der Versicherung übernommen. (vgl.: Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser) Diese Versicherung muss der Vermieter abschließen, kann die Beiträge dafür aber über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen.
Für den Mieter / Bewohner ist zudem eine Hausratversicherung wichtig. Über sie kann man zum Beispiel die teure Einbauküche oder andere wertvolle Möbel, Geräte und Einrichtungsgegenstände gegen Hochwasser absichern lassen. Gerne beraten wir Sie ausführlich bei versicherungsrechtlichen Problemen.
Mietwohnung nach Hochwasser sanieren
Um eine Wohnung nach einer Überschwemmung fachgerecht zu sanieren, sind viele Schritte nötig. Zuerst müssen Schlamm und Unrat beseitigt werden. Anschließend kann man das Wasser abpumpen und mit den Trocknungsarbeiten beginnen. Leistungsstarke Trocknungsgeräte ziehen die überschüssige Feuchtigkeit aus Böden, Decken und Wänden. Den Keller trocknen ist besonders wichtig (vgl. Kellertrockenlegung), um zu verhindern, dass Feuchtigkeit im Mauerwerk aufsteigt und die oberen Stockwerke in Mitleidenschaft zieht.
Denken Sie daran Bodenbeläge und Wandverkleidungen, die nicht feuchtigkeitsresistent sind zu entfernen. Wenn das Mauerwerk wieder trocken ist, kann man neue Böden verlegen sowie die Wände und Decken streichen bzw. tapezieren. In manchen Fällen können Überflutungen Risse in Decken und Wänden verursachen und die Statik des Gebäudes gefährden. Daher sollte im Zweifel eine Überprüfung durch einen Statiker erfolgen.
Außerdem können durch Überflutung die Haustechnik und die elektrischen Anlagen geschädigt werden. Lassen Sie deshalb den Zustand der Anlagen von einem Fachmann überprüfen. Elektrotechniker und Elektriker sollten darüber hinaus durchnässte Installations- und Haushaltsgeräte überprüfen, bevor man sie wieder in Betrieb nimmt. Hier die wichtigsten Schritte einer Hochwassersanierung auf einen Blick:
- Schlamm, Schmutz und Unrat beseitigen
- Wasser abpumpen
- betroffene Möbel und Einrichtungsgegenstände entsorgen
- Fußböden und Wandverkleidungen entfernen
- Trocknungsarbeiten
- Statik und Haustechnik überprüfen lassen
- Sanierung von Wänden, Decken und Böden
Welche Handwerker brauche ich für die Sanierungsarbeiten?
Für die Sanierung von Hochwasserschäden benötigen Sie Trocknungsbetriebe, Mauerer, Maler, Elektriker, Installateur und viele weitere Fachhandwerker. Handwerker sind in einem Hochwassergebiet nach einem Unwetter viel beschäftigt und oft nicht zeitnah zu bekommen. Nutzen Sie deshalb unsere Unterstützung bei der Vermittlung von Handwerkern und Sanierungsdienstleistern. Mit erfahrenen Fachhandwerkern können Sie die Überschwemmungsfolgen zügig und erfolgreich beseitigen und schneller wieder in die Wohnung bzw. in das Haus zurückkehren. U.U. übernehmen wir auch alle Koordinationsaufgaben mit dem Vermieter und der zuständigen Versicherung.
Schnelle und zuverlässige Hilfe für Mieter und Vermieter bei Hochwasserschäden in der Mietwohnung
Bei Hochwasserschäden müssen sich betroffene Mieter oft mit Behörden, Versicherungen und Vermietern wegen Sanierungen und Kostenübernahme auseinandersetzen. Wir vermitteln Ihnen zeitnah kompetente und zuverlässige Gutachter, Sachverständige, Anwälte und Handwerker. So kann die Schadensbeseitigung und Schadensregulierung schnell in Angriff genommen werden. Außerdem sind Sie für den Fall von Rechtsstreitigkeiten gewappnet.