Wenn es zu einem Wasserschaden oder einem Abwasserrohrbruch kommt, ist dies für alle Mieter bzw. Immobilienbesitzer natürlich eine sehr ärgerliche Sache: Mitunter werden auch Möbel in Mitleidenschaft gezogen und es müssen häufig umfassende Reparatur-Arbeiten an den Rohren oder gar eine vollständige Sanierung der Rohrleitungen durchgeführt werden. Im Anschluss müssen oft Trocknungsgeräte zum Einsatz kommen (siehe Trocknungsgeräte mieten nach Wasserschaden), und im dümmsten Fall noch eine anschließende Schimmelsanierung. – Tatsächlich handelt es sich bei einem Rohrbruch in den meisten Fällen nicht um einen Schaden, welcher ganz plötzlich auftritt – zumeist ist ein Abwasserrohrschaden ein schleichender Prozess, der erst dann bemerkt wird, wenn das Rohr vollständig bricht und massiv Wasser austritt.
Es versteht sich von selbst, dass ein Abwasserrohrbruch viel Schmutz und hohe Kosten verursacht (vgl. Wasserschadensanierung München). Die Beseitigung von Schäden am Gebäude und der Einrichtung ist mit einem hohen Aufwand und Kosten verbunden. Ist man richtig versichert, kann man sich als Betroffener jedoch viel Ärger ersparen. Wer zahlt, wenn eine Rohrbruchreparatur oder Rohrbruchtrocknung nötig sind, stellen wir Ihnen nachfolgend genauer vor.
Rohrbruch-Reparatur nach einem Wasserschaden: So geht man im Ernstfall richtig vor
Hat man festgestellt, dass es in der Wohnung oder im Haus zu einem Wasserschaden gekommen ist und muss eine Rohrbruch-Reparatur oder Rohrbruchtrocknung durchgeführt werden, ist für alle Beteiligte einiges zu beachten. Zeigen sich die ersten Anzeichen eines Wasserrohrbruchs, sollte zunächst der Haupthahn zugedreht werden, damit kein Wasser mehr nachströmen kann – so lässt sich normalerweise schon ein größerer Schaden begrenzen. Weiterhin stehen Versicherte für gewöhnlich in der Pflicht, den Schaden möglichst gering zu halten (Schadenminderungspflicht). Wenn ein Schäden aufgrund eines nicht geschlossenen Haupthahns noch schlimmer geworfen ist, trägt die Versicherung u.U. die Kosten nicht (vollständig).
Der nächste Schritt ist das Entfernen aller Möbel und Wertgegenstände aus dem gefährdeten Bereich – sie sollten an einen sicheren, trockenen Ort gebracht werden. Ggf. ist die Leckage so groß, dass direkt ein Notdienst beauftragt werden muss. In jedem Fall muss der Schaden auch zügig der Versicherung gemeldet werden, was entweder telefonisch oder auch auf schriftlichem Wege (ggf. mit einer Schadenmeldung Vorlage) durchgeführt werden kann, aber möglichst schnell erfolgen sollte. Siehe auch: Wasserschaden der Versicherung melden.
Die Versicherung wird dem Versicherten danach genau erklären, wie er weiter vorgehen muss und was nun geschieht. Häufig entsendet der Versicherer einen Gutachter (gegnerische Versicherung schickt Gutachter), der den Schaden dokumentiert. Andernfalls ist es für Versicherte wichtig, selbst Fotos von beschädigten Objekten und vom defekten Rohr – sofern dies freiliegt – anzufertigen. Erst wenn die Schadensaufnahme durch die Versicherung abgeschlossen ist, sollte mit dem Reparieren begonnen werden. – Die Deutsche Schadenshilfe vermittelt Ihnen hierzu gern einen kompetenten und erfahrenen Sanierungsdienstleister.
Welche Kosten die Gebäudeversicherung bei einem Abwasserrohrbruch oder einer defekten Wasserleitung trägt
Sobald die Konsequenzen eines Wasserschadens beseitigt werden müssen, stellt sich für den Versicherten oft die Frage, wer zahlt – und welche Versicherung überhaupt dafür verantwortlich ist. Normalerweise trägt bei einer defekten Wasserleitung vor allem die Gebäudeversicherung einen Großteil der Kosten. Sie übernimmt die Instandsetzung und Rohrbruch-Reparatur der Immobilie – auch Schäden in Wänden, Bödenbelägen sowie auch Wasserschäden in angrenzenden Gebäuden werden getragen (siehe auch unseren Artikel zu Rohrbrüchen unter der Bodenplatte).
Kommen Heizungsanlagen oder sanitäre Einrichtungen wie Toiletten, Waschbecken oder Badewannen zu Schaden, werden diese ebenfalls von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt (siehe auch: Leckortung Heizung Kosten). Die Gebäudeversicherung ist dafür verantwortlich, den Zustand der Wohnung so wiederherzustellen, wie es auch vor dem Rohrbruch der Fall war. Möchte der Mieter oder Eigentümer weitere Veränderungen vornehmen, muss er diese selbst bezahlen.
Wann die Hausratversicherung zahlt
Während eine Gebäudeversicherung per Faustregel ausschließlich Schäden am Gebäude trägt, bezahlt die Hausratversicherung auch defekte persönliche Gegenstände im Gebäude – den Hausrat. Sie kommt für Schäden am Mobiliar und an weiteren beweglichen Objekten in der Wohnung auf. Hat der Mieter keine solche Versicherung abgeschlossen, bleibt er selbst auf den Kosten sitzen.
Wasserschaden beim Nachbarn: Wer zahlt für die Sanierung?
Hat man selbst den Wasserschaden verursacht, der auch einen Nachbarn betrifft und eine Sanierung erfordert, muss darüber die private Haftpflichtversicherung in Kenntnis gesetzt werden. Sie übernimmt Schäden von Dritten, nicht aber solche, die am eigenen Mobiliar entstehen – diese müssen wiederum von der Hausratversicherung übernommen werden.
Vermieter oder Mieter – wer die Kosten für die Rohrbruch-Reparatur oder Rohrbruchtrocknung bezahlt
Generell gilt als wichtigste Regel: Zahlen muss der, der für den Schaden verantwortlich ist. Wer als Mieter vergisst, das laufende Wasser in der Badewanne abzustellen, muss die Schäden am Gebäude sowie auch die an benachbarten Wohnungen selbst tragen (vgl. Haftpflichtversicherung Wasserschaden, Hausratversicherung und Eigenverschulden sowie den Artikel Mieter verursacht Wasserschaden – wer haftet?).
Zwar kann ein Rohrbruch auch aufgrund Nachlässigkeit des Vermieters zustande kommen (keine regelmäßigen Prüfungen und Instandsetzungen), dies ist jedoch meist die Ausnahme. Der Eigentümer des Hauses muss dann für die Schadensbeseitigung sowie für eine wieder einwandfreie Bewohnbarkeit der Immobilie sorgen, was für gewöhnlich dann von seiner Gebäudeversicherung bezahlt wird.
Für den eigenen Hausrat muss der Mieter aber selbst die Kosten tragen. Sofern er keine Hausratversicherung abgeschlossen hat und sich darüber im Klaren ist, dass der Schaden vom Vermieter hätte vermieden werden können, kann er jedoch von ihm Schadensersatz fordern – hier ist also der Vermieter in der Haftungspflicht.
Oft gibt es jedoch auch eine unklare Lage bzgl. der Verursachung des Schadens, der Haftung und Haftpflicht und der Klärung von Teilschuld und Folgeschäden aus dem Rohrbruch (vgl. Folgeschäden von Wasserrohrbrüchen). Hier helfen oft nur Fachanwälte, um Streit in letzter Instanz rechtssicher zu klären. – Die Deutsche Schadenshilfe kann Ihnen hierfür bei Bedarf einen erfahrenen Anwalt aus dem DSH-Netzwerk vermitteln, der sich mit Wasserschäden und Versicherungsrecht auskennt. Lassen Sie sich noch heute durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen.
Wann eine Mietminderung durchsetzbar ist
Hat ein Rohrbruch die Wohnung so sehr verwüstet, dass sich die Räume nur noch teilweise nutzen lassen, kann eine Mietminderung beim Vermieter verlangt werden – natürlich nur dann, wenn man für den Schaden nicht selbst verantwortlich ist. Wie hoch die Mietminderung ausfallen kann, hängt von den individuellen Umständen ab. Hier kann der örtliche Mietverein weiterhelfen. Vgl. Wasserschaden Mietminderung.
In den meisten Fällen hat ein Wasserrohrbruch fatale Folgen, welche sich nicht innerhalb weniger Stunden oder Tage beheben lassen. Es kommt häufig vor, dass keine einfache Rohrbruch-Reparatur, sondern eine umfassende Rohrsanierung nötig ist (siehe auch: Rohrsanierung Kosten) und der Mieter vielleicht sogar vorübergehend in ein Hotel ziehen muss. Wenn der Vermieter eine größere Wohnungsbaugesellschaft ist, kann dieser unter Umständen für den Übergang eine andere Wohnung bereitstellen – ansonsten ist eine Unterbringung im Hotel (siehe Hotelkostenübernahme) während des Einsatzes eines Bautrockners oder der Rohrbruchreparatur möglich, die natürlich von der Versicherung übernommen werden muss.
Selbst wenn eine Wohnung trotz Rohrbruch reparieren bewohnbar bleiben sollte, leidet meist die Lebensqualität unter den lauten Trocknungsgeräten und der Rohrbruchreparatur. Oft nimmt es viel Zeit in Anspruch, bis die Leckortungsfirma und die Trocknungsfirma ihre Arbeit abgeschlossen hat und Handwerker die Schäden beseitigt haben. Auch ein Bautrockner benötigt viel Zeit, bis die Wände wieder vollständig getrocknet sind. Dann sind einzelne Zimmer währenddessen oft gar nicht bewohnbar. Auch hier kann dann auf eine Mietminderung bestanden werden.
Darf man den Schaden selber reparieren?
Wer handwerklich geschickt ist und einen Rohrbruch reparieren oder die defekte Leitung abdichten kann, ohne dafür die Hilfe eines fremden Handwerkers in Anspruch zu nehmen, kann dies natürlich tun, muss dann aber die gesamten Kosten selbst tragen. Selber reparieren sollte man jedenfalls nichts, wenn man den weiteren Schaden von der Versicherung ersetzt bekommen möchte (vgl. Wasserrohrbruch reparieren). Hier ist es wichtig, mit dem selber reparieren oder Abdichten zu warten, bis die Versicherung dies freigegeben hat bzw. die Schadensaufnahme abgeschlossen ist – in jedem Fall sollte vor eigener Reparatur-Maßnahmen Rücksprache mit dem Versicherer gehalten werden. Auch eine Rohrbruchtrocknung sollte so lange noch nicht erfolgen. Siehe auch: Rohrbruch welcher Handwerker?
Wie sich ein Wasserschaden verhindern lässt
Grundsätzlich kann ein Rohrbruch natürlich nie zu 100 % verhindert werden. Allerdings lässt sich das Risiko eines Schadens durchaus verringern, indem man wasserführende Geräte nur dann laufen lässt, während man auch zu Hause ist. Tatsächlich kann die Versicherung die Kosten für das Rohrbruch reparieren verweigern, wenn man als Mieter seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und das Gebäude trotz laufender Spül- oder Waschmaschine verlassen hat.
Fazit: Die Kosten für Rohrbruchreparatur, Beseitigung von Schimmel und Rohrbruchtrocknung hängen von den Umständen ab
Die Konsequenzen nach einem Rohrbruch sind oft verheerend und reichen von einer einfachen Rohrbruchreparatur über eine größere Sanierung bis nachfolgend hin zur Beseitigung von Schimmel (vgl. Schimmel im Bad an der Decke entfernen). Schnell können hier hohe Kosten entstehen – die immer der Verursacher zu tragen hat. Am besten ist es, sich als Mieter umgehend an seine Hausratversicherung zu wenden. Eigentümer kontaktieren dagegen die Wohngebäudeversicherung für weitere Informationen zum richtigen Vorgehen.