Baustellen Pfusch? – Wir helfen mit Gutachter + Anwalt!
Wussten Sie, dass laut dem Bauherren-Schutzbund Pfusch auf der Baustelle den Platz 7 der zu erwartenden Probleme belegt? Da ist es nicht verwunderlich, dass so viele Menschen heutzutage zögern, selbst zum Eigenheimbesitzer zu werden. Die Baumängel nehmen seit 2010 stetig zu. Das könnte auch damit zusammenhängen, dass die energetischen Anforderungen immer größer werden. Dabei könnten die meisten Fehler bereits im Keim erstickt werden, wenn man sich nur die richtigen Fachleute ins Boot holt. Falls es dafür schon zu spät ist, stehen Ihnen erfahrene Bauschadensgutachter aus unserem Portfolio zur Seite. Manchmal hilft aber auch das nicht mehr und es müssen härtere Geschütze aufgefahren werden. In diesen schweren Fällen von Baustellen Pfusch können wir Ihnen z. B. mit einem Rechtsanwalt für Bauschäden zur Seite stehen. Sprechen Sie uns gern jederzeit an!
Wann machen Bausachverständige Sinn?
Die Antwort ist leicht zu beantworten: Ein Bausachverständiger macht immer Sinn! Er kann Ihr Projekt von Anfang an begleiten und bereits bei der Planung aller Gewerke ein wachsames Auge haben. Wie so oft gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge! Durch eine gute Kommunikation mit dem Sachverständigen vor und während des Bauvorhabens lassen sich viele Schäden vermeiden (siehe: Baupfusch Hilfe). Außerdem handelt es sich bei diesen Fachleuten in der Regel um ausgebildete Architekten, die ihr Handwerk verstehen. Sie übernehmen meistens nicht nur die Überwachung, sondern geben dem Bauherren auch wertvolle Tipps zur Umsetzung.
Diese Investition kling zunächst sehr kostspielig, lohnt sich aber auf jeden Fall (siehe: Was kostet ein Baugutachter).
Was versteht man unter Baustellenpfusch?
In der Regel wird kein Bauträger oder Subunternehmer so fahrlässig handeln, dass Schäden unausweichlich sind. Das kann sich keine wirtschaftlich denkende Firma leisten. Vielmehr basieren die meisten Baumängel auf Stress oder falschen Absprachen.
In der Hektik werden dann Stromleitungen falsch verlegt, oder die Übergänge zu wichtigen Ecken werden nicht sauber ausgeführt. Diese und noch viel mehr Baumängel Beispiele sind nicht nur denkbar, sondern Alltag. Die Liste könnte unendlich lang erweitert werden. Laut aktuellen Statistiken kommt es während einer Bauphase zu rund 20 massiven typischen Baufehlern, die es zu beseitigen gilt. Kein Wunder also, dass viele Eigenheimbesitzer Pfusch auf der Baustelle erst so spät bemerken und dann professionelle Hilfe brauchen.
Hinzu kommen immer höhere Auflagen zur Energetik von Neubauten, die häufig auch ganz neue Materialien vorschreiben. Aber längst nicht jeder Bauunternehmer hält seine Firma auf dem neuesten Stand. So kann es leicht passieren, dass einige Gewerke Schäden aufweisen, weil das richtige Handwerkszeug oder schlichtweg die entsprechenden Vorkenntnisse fehlen.
Wie wird Baupfusch richtig reklamiert?
Wenn Ihnen während der Fertigstellung Ihres Eigenheims Baupfusch auffällt, sollten Sie die Mängel umgehend rügen (siehe: Hausbau Pfusch, Mängelrüge Bau). Am besten dokumentieren Sie die fehlerhaften Gewerke möglichst genau und schriftlich. Anschließend schicken Sie die Anzeige Ihrer Bauschäden an den federführenden Unternehmer und setzen ihm eine angemessene Frist zur Nacharbeit (vgl.: Wie schreibe ich eine Mängelrüge?). Da ein Bauschaden oft mit sehr hohen Kosten verbunden ist, sitzen viele Firmen diese Pflicht zunächst aus. Spätestens dann wird es für Sie allerhöchste Zeit, einen Fachanwalt zu befragen.
Wussten Sie schon, dass alle Bauherren die Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Abnahme haben? Damit bestätigen Sie dem Generalunternehmer seine Leistung. Erst nach erfolgreicher Abnahme wird die Zahlung fällig und die Gewährleistungsfrist beginnt.
Treten Baumängel nach der Abnahme auf, lohnt sich die Hilfe eines Fachanwalts für Baurecht. Das Problem ist, dass Sie als Eigenheimbesitzer dann in der Beweispflicht sind. Das ist als Laie aber oft unüberschaubar. Daher unser Rat: Befragen Sie einen unserer Fachanwälte zum Thema Pfusch am Bau.
Welche Rechte entstehen durch Baustellen Pfusch?
Für stolze Eigenheimbesitzer kann der Traum von einer Immobilie ganz schnell platzen, wenn sich gravierende Mängel zeigen. Aber welche Rechte haben Sie bei Pfusch auf der Baustelle? Wie können Sie den Unternehmer zur Nacharbeit animieren?
Zunächst einmal sind Sie am Drücker, wenn Sie Pfusch auf der Baustelle feststellen. Denn dann heißt es dokumentieren und fotografieren. Es ist übrigens durchaus ratsam, anschließend jede weitere Phase genauestens zu protokollieren, um weiteren Baustellen Pfusch auszuschließen (vgl. Gutachter Bau).
Wir empfehlen Ihnen außerdem, ein unabhängiges Bauschadengutachten erstellen zu lassen, um bei weiteren Streitigkeiten eine solide Diskussionsgrundlage zu haben.
Generell haben Sie aber auch ohne eine Bauschadensbewertung das Recht auf eine Nacharbeit. Dafür gelten in erster Linie die vertraglich vereinbarten Leistungen. Sind diese fehlerhaft ausgeführt worden, können Sie innerhalb der Gewährleistung ohne Probleme eine Nacharbeit vom jeweiligen Generalunternehmer einfordern. Dabei können Sie übrigens verlangen, dass die mangelhaft ausgeführten Gewerke zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen repariert werden (siehe Maurer Pfusch). Sie haben keinen Anspruch auf eine bessere Leistung, die Ihr Haus anschließend aufwerten würde. Mit etwas Glück und ein wenig Verhandlungsgeschick lassen sich einige Bauunternehmer aber durchaus darauf ein, hier und da eine etwas aufwendigere Schadensbegrenzung vorzunehmen. Immerhin haben sie in der Regel einen Ruf zu verlieren. Aus diesem Grund raten wir Ihnen dazu, erst das Gespräch zu suchen, bevor eine schriftliche Rüge zu ihrem Bauvorhaben folgt. Oft lassen sich einige Dinge auf kurzem Dienstweg regeln. Falls das nicht ausreicht, ist der offizielle Weg unumgänglich.
Dabei ist es wichtig, der Firma eine formelle Baumängelanzeige inklusive angemessener Frist zu schicken (siehe: Baumängel reklamieren). Wenn Sie in diesen Dingen unsicher sind, hilft Ihnen gern ein Sachverständiger für Bauwesen oder ein Anwalt aus unserem Netzwerk.
Das Gleiche gilt für eine Bau-Sanierung. Häufig wird diese im Zuge einer energetischen Aufwertung der Immobilie vorgenommen. Auch hier ist ein späterer Bauschaden nicht auszuschließen. Typische Baufehler sind hier z. B. oft falsch angebrachte Dämmstoffe oder unsauber eingesetzte Fenster, die nicht mehr dem aktuellen Standard entsprechen. Selbstverständlich haben Sie auch in diesen Fällen das Recht auf eine Nachbesserung durch den Bausanierer. Allerdings liegt die Beweislast auch hier zunächst in Ihren Händen. Wenn Sie bei dem Bauleiter nicht weiterkommen, hilft Ihnen gern eine Rechtsanwalt aus unserer Datenbank weiter. Er berät Sie und kennt außerdem zahlreiche Tipps, um als Eigenheimbesitzer von seinem Recht Gebrauch zu machen.
Denn nicht immer kommt man als Laie bei Pfusch am Bau gegen die großen Riesen an. Viele scheuen auch die hohen Fehlerkosten, die sie als Verlierer mitunter selbst tragen müssten. Wenn Sie in diesen Fällen Hilfe brauchen, stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Baurecht mit Rat und Tat zur Seite.