Ich habe einen Brandschaden: Was zahlen Gebäudeversicherung und Hausratversicherung bei Brand?

Ein Brand in den eigenen vier Wänden ist für Betroffene eine Katastrophe! Viele Fragen kommen auf, und der Brandschaden muss so schnell wie möglich beseitigt werden, um das eigene Heim wieder bewohnen zu können. – Gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Sie. Wir vermitteln aus unserem Experten-Netzwerk:

  • Sachverständige / Gutachter für die Schadenbewertung
  • Sanierungsunternehmen für die Schadenbeseitigung
  • Fachanwälte für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Versicherungen

Erfahren Sie hier, wie die Schadensregulierung nach einem Brand läuft, und nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Schadenregulierung nach Brandfall: Wer zahlt was?

Wenn es in der Wohnung oder im eigenen Haus brennt, muss schnell gehandelt werden – die Familie und eventuelle Haustiere müssen schnellstens in Sicherheit gebracht, die Feuerwehr gerufen und unter Umständen noch Löschmaßnahmen ergriffen werden. Doch wie geht es nach einem Brand weiter? Hier stellt sich unter anderem die Frage, wer hat den Brandschaden verursacht – und wer zahlt die Brandschäden? Zum Beispiel: Was zahlt die Gebäudeversicherung bei Brand? Und gibt es eine Entschädigung bei Brandschäden durch die Hausratversicherung?

Diese und weitere Fragen klären wir im nachfolgenden Ratgeber.

Brandschaden – was ist das und wie entsteht er?

Genau genommen handelt es sich bei einem Brand um ein Feuer, das entsteht, ohne dass es einen “bestimmungsgemäßen” Herd entstanden ist und das sich von alleine ausbreitet. Dabei bezeichnet das Wort “Herd” natürlich keinen Herd in der Küche, sondern die Quelle des Brandes. Grundsätzlich entstehen in deutschen Haushalten vor allem durch defekte Elektrizität, aber auch durch menschliches Fehlverhalten die meisten Brände. Insbesondere in der Weihnachtszeit, in der oft Kerzen leuchten und Lichterketten montiert werden, kommt es häufiger zu einem Brandfall im Haushalt. Doch auch umgekippte Kerzen oder eine Zigarette, die einen Teppich in Brand setzt, können Ursache für einen Brandfall sein.

Tatsächlich sind das Gefährlichste an einem Brandfall nicht die Flammen an sich, sondern es ist der giftige Rauch – wenn sich dieser unkontrolliert ausbreitet, muss die Wohnung umgehend verlassen werden. Oft entstehen hier Temperaturen von bis zu 1.000 Grad Celsius – ein Fall für die Feuerwehr, bei dem sich Hausbewohner unbedingt möglichst weit von der Brandquelle entfernen müssen.

Brandfall: Was sagt zu Google zur Definition von Brand durch Versicherungen? (Screenshot 12.11.2019)
Brandfall: Was sagt zu Google zur Definition von Brand durch Versicherungen? (Screenshot 12.11.2019)

Brandschäden – wer zahlt in der Mietwohnung und im Einfamilienhaus?

Wenn es zu einem Brand gekommen ist – egal, ob ein vollständiger Gebäudebrand oder (nur) ein Feuer in einer Mietwohnung – sind häufig mehrere Versicherungen für das Brandschaden beseitigen bzw. für eine Entschädigung bei einem Brandschaden zuständig. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig um einen umfassenden Versicherungsschutz zu kümmern und sich diesbezüglich auch entsprechend beraten zu lassen.

Bei den meisten Betroffenen stellt sich grundsätzlich erst einmal die Frage: Was zahlt die Versicherung? Nachfolgend also ein kleiner Überblick:

  • Die Hausratversicherung kommt für Beschädigungen am Inventar und allen beweglichen Gegenständen auf. Das können Möbelstücke, Elektrogeräte, aber auch Wertsachen sein, siehe auch Hausratversicherung und Wertsachen.
  • Die Gebäudeversicherung, auch Wohngebäudeversicherung genannt, leistet dagegen für Schäden, die durch Feuer oder auch Löschwasser am Gebäude entstanden sind. Hier greift grundsätzlich immer die Versicherung des Eigentümers bzw. Vermieters – in einer Mietwohnung muss man sich als Mieter nicht um den Abschluss einer solchen Police kümmern.
  • Sind bei einem Feuer auch Dritte betroffen, wie beispielsweise Nachbarn, dann kommt die private Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Kosten auf (vgl. Brandschaden durch Nachbarn).

Brandschaden – was die Hausratversicherung im Schadensfall zahlt

Eine Hausratversicherung kommt für Brandschäden auf, die an allen beweglichen Objekten entstehen – also beispielsweise Möbel, elektrische Geräte oder auch Bargeld (vgl. Bargeld versichert?), Schmuck und andere Wertgegenstände. Sie ersetzt im Schadensfall sowohl die Schäden zum Neuwert der jeweiligen Objekte (und nicht nur den Zeitwert) und leistet darüber hinaus auch bei weiteren Kosten für einen Brandschaden.

Müssen Betroffene zum Beispiel Fachleute für das Brandschaden beseitigen, eine Rußentfernung nach dem Brand vornehmen lassen oder für die Entsorgung von Schutt beauftragen, trägt diese Kosten die Versicherung.

Ist eine Unterbringung im Hotel erforderlich, weil ein Haus oder eine Wohnung aufgrund Brandschäden unbewohnbar ist, übernimmt die Kosten ebenfalls die Hausratversicherung (siehe Brandschaden Hotelkosten). Müssen Schlösser ersetzt oder ausgetauscht werden oder fallen Ausgaben für Reparaturmaßnahmen beim Hausrat an, müssen Betroffene ebenfalls nicht selbst in die Tasche greifen – auch hier wird die Rechnung von der Hausratversicherung übernommen.

Brandschäden - Nach einem Haus- oder Wohnungsbrand gilt es den Brandschaden so schnell wie möglich zu beseitigen und von den Versicherungen reguliert zu bekommen (© GordonGrand / stock.adobe.com)
Brandschäden – Nach einem Haus- oder Wohnungsbrand gilt es den Brandschaden so schnell wie möglich zu beseitigen und von den Versicherungen reguliert zu bekommen (© GordonGrand / stock.adobe.com)

Rußentfernung nach Brand und mehr – was zahlt die Gebäudeversicherung?

Anders sieht es aus, wenn Schäden am Haus oder anderen unbeweglichen Gegenständen, wie dem Grundstück oder dem Garten entstanden sind. Hauseigentümer müssen aus diesem Grund immer eine Gebäudeversicherung abschließen – sie ist grundsätzlich nicht Sache des Mieters. Weiterhin ist es für diese Versicherung nicht entscheidend, ob der Schaden durch Löschwasser oder das Feuer entstanden ist. Das Wichtigste ist, dass die Brandursache abgedeckt ist – wie zum Beispiel Leitungswasser (siehe Leitungswasserschaden Definition), Sturm, Blitzschlag oder Explosion.

Welche Leistungen im Versicherungsvertrag abgedeckt werden, kann in den Vertragsunterlagen nachgelesen werden (siehe auch: Gebäudeversicherung – was ist versichert?). Wichtig ist, dass der Versicherungsumfang immer zum Wert des Hausrats passt – ist man nicht ausreichend versichert, wird der Schaden auch nicht in voller Höhe erstattet. Im Falle eines Umzugs sind normalerweise beide Wohnungen sowie deren Hausrat versichert.

Versicherungsleistung im Check: Wann die Privathaftpflicht des Verursachers für Brandschäden leisten muss

Stößt ein Besucher im Wohnzimmer eine Kerze um und es kommt zu einem Brand, ist dies ein Fall für die private Haftpflichtversicherung des Verursachers. Sie zahlt außerdem für Brandschäden Versicherungsleistungen, die Dritten dadurch entstehen – also zum Beispiel Nachbarn. Wenn Sie also einen Brand in ihrer Wohnung verursachen, durch den auch benachbarte Wohnungen beschädigt werden, ist dieser Teil des Schadens durch ihre Haftpflicht zu regeln; der eigene Schaden am eigenen Hausrat hingegen durch die Hausratversicherung. Oft ist die genaue Aufteilung der Entschädigungen und Schadenersatz-Zahlungen jedoch langwieriger Streitpunkt zwischen den verschiedenen Versicherungen.

Vorsätzlich herbeigeführter Brandschaden – Wann die Versicherung keine Zahlung leistet

Wird aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein Brand verursacht, übernimmt die Versicherung die Beseitigung oftmals nicht. Das kann zum Beispiel sein, wenn die normale Sorgfalt im Alltag klar verletzt worden ist oder man seinen gesunden Menschenverstand außer Acht lässt. Das Ignorieren potenzieller Brandquellen, wie brennende Kerzen in einer leeren Wohnung, gelten als grobe Fahrlässigkeit – und dann bleibt man (unter Umständen) auch selbst auf den Kosten für das Gebäude sitzen (vgl. Brand durch Kerze: Versicherung). Mit Glück übernimmt die Versicherung dann einen Teil, allerdings muss der Rest aus eigener Tasche beglichen werden.

Trotzdem gibt es auch hierfür eine Brandschaden Versicherung: Mehr und mehr Versicherer bieten im Rahmen einer Brandschaden Versicherung die grobe Fahrlässigkeit als Leistung an, die hinzugebucht werden kann. Somit ist man rundum abgesichert und muss sich keine Sorgen machen. Vollkommen verweigern wird jede Brandschaden Versicherung allerdings, wenn der Brand vorsätzlich gelegt worden ist – dann ist der Verursacher ganz alleine für den Brandfall verantwortlich.

Brandfall: Nach Brand Versicherung und Vermieter informieren! (© Robert Leßmann / stock.adobe.com)
Brandfall: Nach Brand Versicherung und Vermieter informieren! (© Robert Leßmann / stock.adobe.com)

Brandschäden – wie man ihnen richtig vorbeugen kann

Achtsamkeit und Sorgfalt im Umgang mit potenziellen Gefahrenquellen in einem Wohngebäude ist natürlich die Grundlage für die Prävention vor Brandschäden. Zudem sollten, wie es in den meisten Bundesländern ohnehin vorgeschrieben ist, Rauchmelder zum Schutze vor Brandschäden in allen Wohnräumen installiert werden. Dafür zuständig ist immer der Eigentümer eines Hauses, allerdings müssen die Bewohner selbst kontrollieren, ob die Batterien funktionieren oder einen Austausch erfordern.

Außerdem anzuraten ist, den Umgang mit einem Feuerlöscher zu erlernen und diesen für den Falle eines Brandschadens immer zur Hand zu haben. Tatsächlich ist dies noch immer in vielen Haushalten nicht der Fall: Zwar wird eine Feuerprobe oft in Unternehmen durchgeführt, doch zu Hause wissen nur die Wenigsten, wie sie im Brandfall richtig reagieren müssen. Vor allem kleine Brande können mit einem regulären Schaumlöscher relativ gut in den Griff bekommen werden. Handelt es sich aber um einen Fettbrand, darf man mit einem Schaumlöscher oder Wasser in keinem Fall löschen, ansonsten kann es zu einer lebensgefährlichen Fettexplosion kommen. Wirkungsvoller ist es, dem Brand in einer solchen Situation den Sauerstoff zu nehmen – denn ohne Luft kann er nicht brennen. Brennende Töpfe werden am besten mit einem luftdichten Deckel abgedeckt, notfalls kann man auch ein Handtuch oder eine Feuerlöschdecke nehmen (siehe Verhalten bei einem Fettbrand).

Sanierung: Wer zahlt und wie geht man nach dem Brandfall richtig vor?

Kommt es zu einem Brand in der Wohnung oder im Haus, muss danach umgehend der Versicherer informiert werden. Dann gelten oft bestimmte Fristen, die je nach Versicherung zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen reichen, in denen der Schaden gemeldet werden muss. Wer wissen möchte, was zahlt die Gebäudeversicherung bei Brand, sollte sich die Vertragsunterlagen aufmerksam durchlesen.

Soll ein Brandschaden beglichen werden, stellen sich viele Fragen für Betroffene.

  • Wer hat den Brand verursacht und was zahlt die Versicherung für das betroffene Wohngebäude?
  • Wer übernimmt die Kosten für einen Brandschaden Sachverständigen?
  • Muss man nach dem Gutachten abrechnen?
  • Und wer übernimmt die Rußentfernung bei einem Brand?

Ist ein Brand gelöscht, geht es erst einmal darum, den Brandschaden im Wohngebäude zu begutachten. Hier kann die Wohngebäudeversicherung bzw. Gebäudeversicherung oder auch die Hausratversicherung einen Sachverständigen konsultieren, der prüft, wo die Ursache liegt (siehe Brandursachenermittler, Sachverständiger für Gebäudeschäden und Sachverständiger für Hausratschäden).

  • Ist das Gebäude überhaupt noch bewohnbar oder muss die Wohngebäudeversicherung eine Sanierung bezahlen und müssen die Bewohner erst einmal in Hotels untergebracht werden (siehe Unterbringung nach Brand)?

Ganz wichtig: Fertigen Sie immer unmittelbar nach dem Löschen Fotos vom beschädigten Inventar bzw. Gebäude an. Zerstörte Gegenstände sollten nicht entfernt oder anderweitig bewegt werden. Es ist wichtig, der Versicherung möglichst genau zu veranschaulichen, was zerstört oder beschädigt ist. Noch besser ist es natürlich, wenn man Kaufbelege oder andere Nachweise über seinen beschädigten oder zerstörten Besitz vorweisen kann. Ist dies nicht der Fall (siehe Hausratversicherung keine Belege vorhanden), sollte man zumindest genau beschreiben, was ersetzt werden muss. Die Fotos lassen sich dann ganz einfach per E-Mail oder über eine App an den Versicherer, die inzwischen von vielen Gesellschaften angeboten wird, übermitteln.

Was zahlt Gebäudeversicherung bei Brand? - Im Brandfall übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude, nicht jedoch am Inventar / Hausrat (© fotos4u / stock.adobe.com)
Was zahlt Gebäudeversicherung bei Brand? – Im Brandfall übernimmt die Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude, nicht jedoch am Inventar / Hausrat (© fotos4u / stock.adobe.com)

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen

Oft ist es nicht leicht, sich nach einem Hausbrand richtig zu verhalten. Vor allem das Durchsetzen seiner Ansprüche gegenüber zuständigen Versicherungen gestaltet sich oft schwierig. Denn leider kommt es nur zu oft vor, dass sich Versicherer erst einmal weigern, zu leisten oder spezielle Nachweise erfordern.


Wir unterstützen Sie dabei, richtig gegenüber Ihrer Versicherung aufzutreten, damit es zu einer schnellen Kostenübernahme kommt und Sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraden. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur richtigen Prävention, zum Thema nach Gutachten abrechnen oder auch zu Sachverständigen. Mit der Hilfe der Deutschen Schadenshilfe haben Sie Zugriff auf das DSH-Sachverständigen/Gutachter-Netzwerk, können sich spezialisierte Fachanwälte für Sachversicherungsrecht empfehlen lassen und bekommen Hilfe bei der Auswahl geeigneter Sanierungsdienstleister. – Lassen Sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen!


Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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