Ärger und Streit nach einem Garagenbrand? – Hilfe bei Schadensbeseitigung und Schadensersatz
Unachtsamkeit, fahrlässiges Verhalten oder auch ein technischer Defekt – es gibt viele Gründe, warum es zu einem Garagenbrand kommt. Das Wichtigste ist dabei natürlich, sich und seine Liebsten möglichst schnell in Sicherheit zu bringen. Doch sobald das Feuer erst einmal gelöscht ist – und Feuerwehr, Polizei und Einsatzkräfte abgezogen sind – zeigt sich das gesamte Ausmaß des Schadens, der nicht selten im sechs- oder siebenstelligen Bereich liegt. Glücklicherweise gibt es inzwischen verschiedene Möglichkeiten, um sich entsprechend abzusichern.
Kommt es zu einem Garagenbrand, so greifen mitunter verschiedene Versicherungen, wie die Gebäude, die Hausrat- oder auch die Haftpflichtversicherung. Diese kommen dann nicht nur für den Garagenbau an sich, sondern auch für die sich darin befindenden beschädigten Gegenstände auf. Vgl. auch: Wasserschaden, Garage, Versicherung.
Welche Versicherung zahlt was bei einem Garagenbrand?
Die Wohngebäudeversicherung ersetzt grundsätzlich sämtliche Schäden, die an fest verbauten Objekten – also auch am Gebäude sowie an fest verbautem Inventar – entstehen. Im Falle eines Brandes trägt der Versicherer dabei die Kosten für eine Sanierung oder für einen Neubau zum ortsüblichen Preis. Deshalb ist es für jeden Hausbesitzer wichtig, eine Gebäudeversicherung abzuschließen – als Mieter ist dies dagegen nicht nötig.
Die Hausratversicherung deckt dagegen Schäden an beweglichen Objekten im Haushalt bei einem Brand. Hierbei zahlt der Versicherer die Kosten für den Wiederbeschaffungswert oder den Neuwert bis zur vereinbarten Summe. Eine Hausratversicherung ist für alle Bewohner einer Immobilie relevant – ganz egal, ob man Eigentümer oder Mieter ist.
Darüber hinaus gibt es noch die private Hausratversicherung, die bei einem Garagenbrand ebenfalls greifen kann. Sie sichert Schäden an Gebäuden und Objekten Dritter ab und kommt immer dann zum Tragen, wenn andere Personen Ansprüche stellen. Ein Beispiel: Setzt der Nachbar versehentlich die Garage in Brand, die einem selbst gehört, so trägt seine Haftpflichtversicherung dafür die Kosten – es sei denn, es handelt sich um einen vorsätzlichen Brand.
Weil die Zuständigkeiten und Leistungspflicht der verschiedenen Versicherungen bzw. Versicherungsarten eben auch von der Brandursache, dem Brandobjekt und dem Brandhergang abhängen, kommen bei Brandschäden oft Brandursachenermittler (Brandgutachter, Brandsachverständige) zum Einsatz, um alle Details zu klären und zu prüfen.
Doch damit ist der Experten-Einsatz noch nicht zu Ende: Eine Sanierungsfirma wird oft ein Schadstoffgutachten / eine Schadstoffmessung nach einem Brand und im Zuge der anstehenden Brandschadensanierung durchführen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine giftigen Brandrückstände vorhanden sind, die eine umfangreichere Schadstoffsanierung erfordern – was nicht jeder Brandsanierer leisten kann und mitunter die Einschaltung spezieller Schadstoffsanierung Firmen erfordert.
Wann ist von einem Brand die Rede?
Ein Brand wird als solcher von Versicherungsgesellschaften deklariert, wenn ein Feuer seinen bestimmungsgemäßen Ort verlässt oder auch ohne diesen von selbst entstanden ist und sich ohne weitere Fremdeinwirkung dann ausweitet. Besitzt man zum Beispiel einen Kamin und das Feuer greift plötzlich auf die Hausfassade und die Garage über, so kommt es zu einem Brand. Hier greifen die genannten Versicherungen – allerdings nicht in jedem Fall, weswegen es sehr wichtig ist, sich darüber eingehend zu informieren.
In jedem Fall ist es für Hausbesitzer und Mieter wichtig, sich mit den wichtigsten Versicherungen abzusichern. Ändern sich der Hausrat und die Immobilie im Laufe der Zeit hinsichtlich ihres Werts – weil beispielsweise eine Garage oder ein Carport errichtet wird – so ergibt sich dadurch eine Differenz zwischen der erstmalig vereinbarten Versicherungssumme und dem eigentlichen Immobilienwert respektive Gesamtwert des Hausrats. Hier ist es für Versicherte wichtig, zu prüfen, ob die abgeschlossenen Policen ausreichen und im Falle eines Garagenbrands wirklich einen umfassenden Schutz bieten. Denn die beste Versicherung bringt natürlich nichts, wenn sie im Schadensfall nicht greift und man am Ende vielleicht sogar selbst auf den Kosten eines teuren Sachschadens sitzenbleibt.
Sachschaden durch Brand in Garage und Wohnhaus: In welchen Fällen die Versicherung bei einem Garagenbrand nicht zahlt
Es gibt viele Risiken, die sich versichern lassen, so dass man im Falle eines Garagenbrands ausreichend abgesichert ist. Doch es gibt auch einige Fälle, in denen keine Kosten getragen werden. Dazu zählt zum Beispiel, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherten entstanden ist. Verletzt er seine Sorgfalt und setzt er seinen Menschenverstand nicht ein, um zu verhindern, dass es zu einem Brand kommt, wird er von den Versicherungen selbst dafür verantwortlich gemacht. Im Klartext heißt dies: Man ist als Versicherter dazu verpflichtet, mögliche Risiken selbst zu kennen und diese entsprechend einzudämmen. Lässt man beispielsweise in der Garage eine Kerze brennen und entfernt sich dann davon und es kommt zu einem Brand, dann handelt es sich dabei um grobe Fahrlässigkeit. Entsteht daraus ein Brand, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass die zuständige Versicherung keine Kosten übernimmt. Ähnliches gilt auch für einen unsachgemäßen Umgang mit technischen Objekten oder einer unzureichender Sicherung derselben.
Es gibt allerdings bei einigen Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, sich auch gegen grobe Fahrlässigkeit abzusichern – diese sind aber natürlich deutlich teurer als normale Policen. Kosten von absichtlich herbeigeführten Garagenbränden fordern Versicherungen für gewöhnlich nach einer Brandursachenermittlung oder der Untersuchung der Brandrückstände vom Verantwortlichen zurück, denn Brandstiftung / Vorsatz übernimmt natürlich keine Versicherungsgesellschaft. Hier bleibt man also selbst auf den Kosten sitzen.
Garagenbrand vermeiden: Gefahrenquellen im Haus erkennen und eindämmen
Kommt es zu einem Feuer in einem Wohnhaus, dann sind nicht selten unbeachtete oder unterschätzte Gefahrenquellen dafür verantwortlich: Elektrische Bauteile oder elektronische Geräte, die im Standby-Modus verbleiben sowie auch defekte Stromkabel, die sich entzünden und zu einem hohen Sachschaden führen können, sind nur einige der möglichen Ursachen. Vgl. Brand durch Elektrogeräte, Kabelbrand, Brände durch technische Defekte.
Als Garagenbesitzer ist es wichtig, diesen Bereich so zu sichern, dass nichts passieren kann. Werden darin elektrische Geräte gelagert, sollten diese vom Stromnetz getrennt werden, wenn sie nicht in Benutzung sind – zudem gilt es, die Kabel regelmäßig zu überprüfen. Brennbare Stoffe sollten ausschließlich sachgemäß verwendet werden: Öle und Fette dürfen nur unter Aufsicht erhitzt werden, auch Löt- oder Schweißgeräte sollten mit größter Vorsicht benutzt und anschließend wieder vom Stromnetz getrennt werden.
Entsorgen Sie brennende Zigarettenstummel keinesfalls im Papierkorb, sondern vergewissern Sie sich, dass diese vollständig im Aschenbecher erloschen sind (vgl. Brandursache: Zigarette). Kerzen und andere offene Flammen müssen ebenfalls vollständig erlöschen, ehe man die Garage verlässt (vgl. Brandursache: Kerze).
Letzten Endes ist es der gesunde Menschenverstand, der einem zeigt, wie man sich richtig zu verhalten hat – agiert man nach gutem Gewissen, hat man in der Regel nichts zu befürchten und kann sich im Falle eines Garagenbrands oder Gebäudebrands auf die zuständige Versicherung verlassen. Und falls doch: Wir haben einen guten Fachanwalt für Brandschäden für Sie!
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