Wasserschadensanierer | Wir vermitteln die besten Experten!

Wer nach Hause kommt und einen Wasserschaden bei sich in der Wohnung oder dem Haus vorfindet, ist natürlich erst einmal schockiert. Fest steht: Ein Rohrbruch kann jedem passieren. Manchmal sind es aber auch wasserführende Haushaltsgeräte wie Spülmaschine oder Waschmaschine, welche für den Schaden verantwortlich sind. Ein Rohrbruch kann hingegen aufgrund Frost, Baumängeln oder auch Korrosion entstehen. Selbst übergelaufene Badewannen können gravierende Schäden nach sich ziehen. Darüber hinaus gibt es Wasserschäden, die aufgrund äußere Einwirkung entstehen. Das können zum Beispiel Hochwasser oder auch Starkregen sein. In allen diesen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln und zu prüfen, wie ein Schaden repariert oder auch saniert werden kann.

Die Deutsche Schadenshilfe kann Sie im Fall von Wasserschäden unterstützen: Wir verfügen über ein Netzwerk aus Sachverständigen, Sanierungsbetrieben und Fachanwälten für Versicherungsrecht, die sich im Dreiklang um die professionelle Wasserschadenbeseitigung und Regulierung mit den zuständigen Versicherungen kümmern. Gern vermitteln wir Ihnen einen Wasserschadensanierer und die ggf. weiteren Ansprechpartner in Ihrer Region. Nehmen Sie jetzt gleich Kontakt auf!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Woran lässt sich ein Wasserschaden erkennen?

Dass aus einer undichten Leitung Wasser austritt, muss nicht gleich bedeuten, dass in der ganzen Wohnung Überschwemmung herrscht. Tatsächlich zeigen sich oft nur erste Wasserflecken an den Wänden, die ein klares Signal für Feuchtigkeit im Mauerwerk sind. Andere Symptome sind plötzlich höhere Wasserkosten oder auch ein fließendes Wassergeräusch in einer Leitung, obwohl kein Wasser genutzt wird. In diesem Fall sollte man seine Wasseruhr unter die Lupe nehmen. Wenn sie sich nur langsam dreht, obwohl gerade kein Wasser in der Wohnung läuft, dann ist dies ein Zeichen für eine undichte Stelle.

Richtig reagieren bei einem Wasserschaden – worauf geachtet werden muss

Natürlich ist man bei einem Wasserschaden oft erst einmal verzweifelt. Dennoch ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren. Als erster Schritt sollte umgehend die Wasserzufuhr abgestellt werden. So kann der Schaden in Schach gehalten werden. Meist genügt es, den Haupthahn zu schließen. Sofern möglich sollte auch der Strom für den entsprechenden Bereich unterbrochen werden. Hierfür wird einfach die Sicherung heraus genommen / ausgeschaltet, um einen Kurzschluss zu vermeiden.

Nun muss das ausgetretene Wasser so gut es geht beseitigt werden – dazu ist man als versicherungsrechtlicher Sicht sogar verpflichtet (Schadenminderungspflicht). Bei kleinen Wassermengen genügt es oft, mit einem Eimer und einem Wischmopp oder gar einem Lappen zu arbeiten. Größere Wassermengen sollten abgepumpt werden – dies übernimmt in der Regel die Feuerwehr oder auch ein Fachbetrieb. Wichtig: Die Arbeiten sind natürlich nicht kostenlos, werden aber normalerweise von der zuständigen Versicherung bezahlt.

Wasserschadensanierung nach Wasserschaden im Keller (© bierwirm / stock.adobe.com)
Wasserschadensanierung nach Wasserschaden im Keller (© bierwirm / stock.adobe.com)

Bis zum Eintreffen der Hilfskräfte sollten Textilien, elektrische Geräte sowie Möbelstücke aus dem Bereich entfernt oder auch nach oben gestellt werden. Insbesondere feucht gewordene Textilien oder auch Holz, das durch die Feuchtigkeit aufquillt, können schnell zu schimmeln beginnen. Aufgrund dessen sollten zudem umgehend Fenster und Türen geöffnet werden, um die Luftfeuchtigkeit im Raum etwas zu reduzieren.

Besonders wichtig ist es, den Schaden zu fotografieren. Entsprechende Nachweise sind für die zuständige Versicherung von großer Bedeutung, so dass diese den Schaden problemlos nachvollziehen kann. Hierbei ist es wichtig, besonders die beschädigten Objekte zu fotografieren. Auch die Schadensursache sollte, sofern möglich, festgehalten werden. Diese Bilder werden gemeinsam mit der Schadensmeldung beim Versicherer eingereicht, so dass diese im Anschluss für Ersatz sorgen kann.

Generell sollte die Schadensmeldung bei der Versicherung so schnell wie möglich eingehen. Die meisten Versicherer schreiben hierfür bestimmte Fristen vor, die oft nur wenige Tage betragen. Versicherten empfiehlt es sich in jedem Fall, so schnell wie möglich eine Meldung einzureichen. Wer zu lange wartet und die Frist versäumt, riskiert seinen Versicherungsschutz und damit auch die Kostenübernahme. Wenn nicht selbst Eigentümer des Gebäudes ist, der sollte sich zudem umgehend an den Hausbesitzer oder den Vermieter wenden, so dass dieser die nötigen Maßnahmen einleiten kann. Bevor der Schaden gemeldet wird, sollten zudem keine Reparaturmaßnahmen in Eigenregie erfolgen. Normalerweise ist es so, dass die Versicherung selbst vorgibt, wie es weitergeht und entscheidet, ob und wann ein Wasserschadensanierer wie die Wasserschadenbeseitigung München mit den Sanierungsmaßnahmen beginnen darf. So kann es beispielsweise sein, dass die Versicherungsgesellschaft erst einen Gutachter aussendet, der sich den Schaden vor Ort selbst ansieht und eine Schätzung der Sanierungskosten vornimmt.

Ein Fall für einen Wasserschadensanierer (© VRD / stock.adobe.com)
Ein Fall für einen Wasserschadensanierer (© VRD / stock.adobe.com)

Wenn die Leckortungsfirma und ein Wasserschadensanierer anrücken müssen…

Liegt ein Rohrbruch oder sonstiger Leitungswasserschaden vor, den man nicht genau lokalisieren kann, sollte man sich in jedem Fall an eine Leckortungsfirma wenden, damit das Leck gefunden und repariert werden kann. Die Leckageortung erfolgt in der Regel sehr schnell, wenn der Fachmann entsprechende moderne Geräte zu Lokalisierung einsetzt.

Ist das Leck gefunden und abgedichtet, können und müssen zügig Trocknungsmaßnahmen eingeleitet werden. Gern vermitteln wir Ihnen einen qualifizierten Wasserschadensanierer für die anstehenden Aufgaben der Wasserschadensanierung. – Für die Wasserschadentrocknung kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz (siehe Bautrocknung / Gebäudetrocknung, Estrichtrocknung nach Wasserschaden etc.). Je nach Größe und Grad der Beschädigung kann die Trocknung unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Rein oberflächliche Feuchtigkeit an Böden und wenden lässt sich normalerweise innerhalb weniger Tage vollständig entfernen, ist allerdings auch das Mauerwerk nass, kann die Trocknung mehrere Monate betragen. Dies hängt auch davon ab, ob eine Renovierung der jeweiligen Bereiche erforderlich ist (siehe: Wasserschaden Badezimmer).

Hat der Fachmann vor Ort selbst eine Begutachtung des Schadens vorgenommen, kann er eine geeignete Methode zur Wasserschadentrocknung empfehlen. Die Verfahren sind unterschiedlich, sollten aber in jedem Fall geduldig und vollständig durchgeführt werden. Denn wenn die Trocknung zu kurz stattfindet, kann es zu Folgeschäden oder sogar zu Wandschimmel kommen.

Am häufigsten verwendet man als Trocknungsgeräte sogenannte Kondensationstrockner. Ein solches Gerät saugt die feuchte Luft an und kühlt sie danach herunter, so dass sie flüssig und damit zu Kondenswasser wird. Das Wasser sammelt sich in einem speziellen Behälter. Die entfeuchtete, abgekühlte Luft wird anschließend erwärmt und als Trockenluft wieder abgegeben (siehe Wikipedia). Eine weitere Option ist der Adsorptionstrockner. Hierbei wird feuchte Luft mit Hilfe durch einen Rotor angesaugt und durch einen Auffangbehälter, in dem sich Trockenmittel befindet, geleitet. Auch mit Hilfe von Infrarotstrahlen lässt sich der feuchte Teil einer Wand trocken legen. Hier wird die Feuchtigkeit nach und nach verdunsten, so dass die Wand wieder vollständig getrocknet wird. – Alle Verfahren haben ihre Vorteile und Nachteile; welches Vorgehensweise und welche Geräte für den konkreten Schaden am besten geeignet sind, entscheidet ein kompetenter Wasserschadensanierer vor Ort.

Rohrbruch: Nach Wasserrohrbrüchen müssen in der Regel immer Wasserschadensanierer anrücken. Im besten Fall zahlt die Versicherung alles. (© gabort / stock.adobe.com)
Rohrbruch: Nach Wasserrohrbrüchen müssen in der Regel immer Wasserschadensanierer anrücken. Im besten Fall zahlt die Versicherung alles. (© gabort / stock.adobe.com)

Zu Schaden gekommen Möbelstücke, feucht geworden Gegenstände, Textilien und Elektrogeräte sollten in den meisten Fällen aus dem Raum entfernt werden. Sind Sie noch nutzbar, müssen Sie einer  separaten Trocknung unterzogen werden. Lassen sich Böden, Wände und Decken nicht vollständig trocknen oder hat sich vielleicht sogar schon Schimmel gebildet, ist eine umfangreichere Sanierung unumgänglich (vgl. feuchte Wände sanieren, Komplettsanierung Haus, Kernsanierungen). Der entsprechende Wasserschadensanierer berät Sie hierzu umfassend.

Wenn Trocknungsgeräte im Einsatz sind, kann eine Wohnung während der Wasserschadenbeseitigung in der Regel nicht bewohnt werden (siehe Wasserschäden trocknen). Denn die Trocknungsarbeiten werden von diesen mit einem sehr hohen Lärmpegel durchgeführt und entsprechender Bautrockner und Luftentfeuchter sind normalerweise Tag und Nacht in Betrieb. Ist die Wohnsituation unzumutbar, so wird die Versicherung eine entsprechende Ersatz-Unterkunft für die Zeit der Trocknung und Wasserschadensanierung zur Verfügung stellen.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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