Wir unterstützen Sie, wenn die ERGO Gebäudeversicherung nicht zahlt!
Die Wohngebäudeversicherung der ERGO bietet Versicherungsschutz vor den finanziellen Folgen eines Schadens an Ihrem Haus. Sie haben viele Jahre gespart oder das Eigenheim finanziert. Sie haben viel Wert auf einen umfassenden Rundumschutz gelegt. Die Wohngebäudeversicherung leistet für die Behebung von Schäden am Haus, aber auch für zahlreiche weitere Kosten. Zu denen gehören Hotelkosten, benötigte Räumarbeiten auf dem Grundstück oder die Wiederbepflanzung des Grundstücks.
Die Gebäudeversicherung zahlt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Mit dem Einschluss weiterer Naturgefahren wird der Versicherungsschutz auch auf Elementarschäden wie Überschwemmungen nach Starkregen, Erdrutsch oder Erdbeben erweitert. Darüber hinaus ist der Einschluss unbenannter Gefahren möglich. Dies bedeutet, dass alle Beschädigungen versichert sind, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen als Ausschluss erwähnt wurden. Das hört sich nach einem echten Rundumschutz an. Trotzdem kann die ERGO Ihren Schaden ablehnen. Was sind die Gründe hierfür und wie reagieren Sie am besten auf eine Ablehnung durch den Versicherer?
Typische Gründe, warum die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden zahlen will
Nach einem Versicherungsschaden am Haus ist die finanzielle Hilfe durch die Versicherung besonders wichtig. Bei Wasserschäden lässt sich das gesamte Ausmaß der Beschädigungen erst spät erkennen. Zum Auspumpen und Trocknen des Kellers kommt schnell auch die Sanierung feuchter Wände hinzu.
Bei einem Hausbrand richtet die Hitze große Zerstörungen an. Doch auch kleinere Brandschäden können durch den Einsatz von Löschwasser zu Großschäden werden. Wenn die ERGO jetzt nicht für den Schaden zahlen will, ist die Not groß. Doch kann sie die Zahlung einfach so verweigern?!
Die Versicherung muss Ihnen für die Ablehnung Gründe nennen (siehe Gebäudeversicherung zahlt nicht). Sie kann darauf hinweisen, dass der entstandene Schaden gar nicht versichert ist. Wenn Wasser über die undichte Terrassentür eindringt, kann Baupfusch vorliegen. Schäden durch Baumängel sind nicht versichert.
Doch auch bei den versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel kommt es auf Details an. Ein Feuer muss eine offene Flamme haben. Leitungswasser muss bei einem Rohrbruch austreten, damit sind z. B. auch defekte Druckschläuche gemeint (vgl. Leitungswasserversicherung). Vergessen Sie jedoch, den Zufluss zur Badewanne zu stoppen, sodass diese überläuft, ist der Schaden nicht versichert.
Ihren Versicherungsschutz für das Haus können Sie auch ganz oder teilweise verlieren, wenn Sie grob fahrlässig handeln (vgl.: grob fahrlässig, Versicherung; siehe auch Unterschied fahrlässig und grob fahrlässig). Fahrlässigkeit bedeutet die Nichtbeachtung von Sorgfaltspflichten. Hierzu zählt die ständige Aufsicht eines offenen Feuers oder die regelmäßige Wartung der Heizung.
Einen Hochwasserschaden können Sie nur bezahlt bekommen, wenn Sie den erweiterten Schutz für Naturgefahren eingeschlossen haben. Ebenso ist der neu angebaute Wintergarten nicht gegen Sturm und Hagel versichert, wenn Sie versäumt haben, diesen Anbau der Versicherung anzuzeigen. Siehe auch: Sturmschäden im Garten – wer zahlt?
Darum kann die Gebäudeversicherung im Irrtum sein.
Hat die ERGO Wohngebäudeversicherung den Schaden abgelehnt, weil er ihrer Auffassung nach unversichert ist, liegt der Ball bei Ihnen. Nun können Sie ihrerseits prüfen (lassen), ob der Versicherer im Irrtum ist. Ist die Schadensursache nicht eindeutig, kann ein eigenes Gutachten Klarheit bringen. Die Unterscheidung bzw. Ursachen-Zuordnung zwischen Leitungswasser, Niederschlagswasser oder Grundwasser ist nicht immer einfach, besonders dann, wenn die Nässe bereits für längere Zeit auf den Baukörper einwirken konnte. Auch die Frage, ob wirklich Baupfusch (Pfusch am Bau) vorliegt oder eine andere Ursache zu einem undichten Dach geführt hat, lässt sich oft nur gutachterlich beantworten.
Selbst wenn die Schadensursache anerkannt wird, kann die ERGO den Schaden teilweise nicht bezahlen. Bei einem Großschaden wie nach einem Gebäudebrand oder einem Hochwasser ist auch die Verweigerung eines Teils der Schadensleistung schmerzhaft (vgl. Gebäudeversicherung zahlt Schaden nicht komplett). So kann der Versicherer feststellen, dass die Versicherungssumme nicht ausreicht. Dann liegt eine Unterversicherung vor. Wenn Sie nur 60 % des Gebäudes versichert haben, bekommen Sie auch nur 60 % der Schadenssumme. Doch wer hat die Summe festgelegt? Wurden Ihnen alle Pflichten, z. B. für das Nachmelden von Anbauten verständlich erläutert? Wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht, muss das nicht Ihr Verschulden sein. Auch Beratungsfehler, die einen fehlenden Baustein im Versicherungsschutz zur Folge haben, müssen Sie sich nicht zurechnen lassen.
Die Versicherung kann schnell im Irrtum sein. Sowohl in Bezug auf den Schaden und seine Ursachen als auch auf ein angebliches Fehlverhalten durch den Versicherungsnehmer. Besonders bei großen Schadensereignissen ist die Überlastung der Versicherungsmitarbeiter hoch. Das kann zu Fehlentscheidungen führen.
Schadenzahlung von der ERGO Versicherung abgelehnt? Wir helfen Ihnen.
Wir helfen Ihnen, wenn die Leistung für Ihren Gebäudeschaden ganz oder teilweise abgelehnt wurde. Sie haben Zweifel, ob die Versicherung bei der Feststellung der Schadensursache richtig liegt? Wir haben den richtigen Gutachter für Sie. Er nimmt sich Zeit und erstellt ein eigenes Gutachten für Sie. Die Versicherung darf dieses Gutachten nicht ignorieren. Weicht es inhaltlich vom ersten Gutachten ab, muss der Widerspruch gelöst werden. Der eigene Sachverständige überprüft außerdem, ob die Schadenssumme und die entstandenen Kosten richtig berechnet wurden.
Wenn die ERGO nicht zahlt, sollten Sie mit rechtsanwaltlicher Hilfe gegen diese Entscheidung vorgehen (vgl. auch ERGO Berufsunfähigkeit zahlt nicht). Ein Widerspruch auf eigene Faust ist nicht zu empfehlen. Die Versicherungsgesellschaft beschäftigt eigene Rechtsanwälte, die Ihnen keinen Fehler bei einer falschen Formulierung oder der erforderlichen Form nachsehen werden. Das Versicherungsrecht ist nicht einfach zu durchschauen. Die Versicherungsbedingungen mit ihren vielen Unterpunkten und Klauseln sind oft schwer zu verstehen.
Mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht stehen Sie auf der Augenhöhe der Versicherung. Wir helfen Ihnen mit der Vermittlung von erfahrenen Anwälten in Ihrer Nähe. Diese fordern Schadenunterlagen an, prüfen die Versicherungsbedingungen und führen den Schriftverkehr mit der Versicherung. Ihr Anwalt kann bei Unstimmigkeiten unter den Sachverständigen ein Sachverständigenverfahren / Schiedsgutachterverfahren beantragen. Kommt es zum Prozess, vertritt er Sie vor Gericht für die Erlangung Ihrer berechtigten Versicherungsleistung. Ihr eigenes Gutachten hat in diesem Verfahren übrigens Beweiskraft, wenn es von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt wurde (vgl.: unabhängiger Baugutachter, Sachverständiger Bauwesen, Gutachter Wasserschaden, Sachverständiger Versicherungsschäden).
ERGO Wohngebäudeversicherung zahlt nicht? – Treten Sie aktiv für Ihre Rechte ein!
Versicherungen treffen ihre Entscheidungen im Schadensfall oft schnell nach den vorliegenden Akten. Nur sehr wenige Schadenssachbearbeiter kennen den Schadensort persönlich (vgl. auch: GEV Gebäudeversicherung zahlt nicht). Sie waren auch nicht zugegen, als Sie den Versicherungsvertrag geschlossen haben. Die Versicherungen sind vor Fehlentscheidungen nicht gefeit.
Als Verbraucher sieht die Rechtsprechung Sie in der schwächeren Position. Der Gesetzgeber möchte nicht, dass große Versicherungsunternehmen ihre Versicherungsbedingungen derart schreiben, dass sie im Schadensfall Schlupflöcher finden, die eine Leistung unmöglich machen. Deshalb werden den Versicherungen auch strenge Vorgaben in Bezug auf die Beratung und Information des Versicherungskunden gemacht (siehe auch: HanseMerkur Wohngebäudeversicherung will nicht zahlen). Verletzt der Versicherer diese Pflichten, kann sich das Blatt schnell wenden und Ihnen eine Zahlung zugesprochen werden.
Lassen Sie Ihre Möglichkeiten nicht ungenutzt liegen. Wir helfen Ihnen dabei mit Gutachtern und Rechtsanwälten.
Nehmen Sie jetzt hier für eine Erstberatung Kontakt zu uns auf.