Wir unterstützen Sie, wenn die GEV Wohngebäudeversicherung nicht zahlt.
Ein großer Gebäudeschaden und die GEV Gebäudeversicherung zahlt nicht? Die Betroffenen fühlen sich dann oft im Stich gelassen – das betrifft nicht nur Geschädigte mit Versicherungsschutz bei der GEV Versicherung, sondern immer, wenn eine Wohngebäudeversicherung die Leistung verweigert. Dabei glaubten sie, alles getan zu haben, um in einem Schadensfall abgesichert zu sein. Ein Haus ist ein wertvoller Besitz und zudem das traute Heim der Besitzer. Lange wurde auf das Eigenheim gespart, in ihm wurden viele Träume verwirklicht. Man muss einem Hausbesitzer nicht erklären, warum eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll und wichtig ist. Doch große Schäden passieren ständig. Durch Technikdefekte und Heizanlagenhavarien entstehen verheerende Brände. Wasserschäden durch Rohrbrüche nehmen jedes Jahr eine herausragende Stellung in den Schadensstatistiken der Versicherungen ein. Nicht zuletzt sorgt die Klimaerwärmung für Wetterextreme, die bisher in unseren Breiten unbekannt waren.
Annähernd jeder Eigenheimbesitzer hat eine Gebäudeversicherung, damit er vor den finanziellen Folgen der vielen möglichen Schäden geschützt ist. Aber leider wird nicht für jeden Schaden gezahlt. Warum das so ist und wie wir Ihnen als Betroffenem helfen können, erfahren Sie im Folgenden.
Gebäudeschäden verursachen oft hohe Kosten!
Die Kosten durch Gebäudeschäden sind hoch und steigen weiter an. Hierfür gibt es viele Ursachen. Beispielsweise werden die Baustoffe immer hochwertiger, weil sie besondere Eigenschaften für die Energieeinsparung haben müssen. Außerdem darf von den im Wohnhaus verbauten Elementen keine Gefahr für die Gesundheit ausgehen. Häuser sind sehr komplex gebaut. Sie müssen funktionalen Ansprüchen ebenso genügen wie ästhetischen Wünschen.
Viele Baustoffe sind porös. So können sie Wärme sehr gut dämmen und speichern. Im Fall eines Wasserschadens saugen sie das Wasser aber auf wie ein Schwamm. Wasserleitungen werden unter Putz verbaut. Das sieht gut aus, erschwert allerdings die Leckortung und Notreparaturen bei einem Rohrbruch (vgl. Leckortung Wasserleitung, undichte Heizungsrohre finden). Kunststoffelemente sind leicht und sehr flexibel einsetzbar. Bei einem Hausbrand können sie der entstehenden Hitze jedoch nur wenig entgegensetzen und enden oft als Sondermüll.
Ein besonderes Problem sind die Folgeschäden. Hierbei handelt es sich um Beschädigungen, die nicht durch die unmittelbare Einwirkung der versicherten Gefahr, wohl aber in der Folge eine solchen entstehen. Diese Folgen sind oft groß. So kann ein Sturm einen Teil des Daches beschädigen. Der Schaden am Dach ist durch das Auswechseln der Dachziegel behoben. Ist der Sturm Teil eines Unwetters mit starkem Regen, so ist als Folgeschaden ein Regenwasserschaden im Haus zu beklagen (vgl. undichtes Dach Folgeschäden, Dachsanierung Möglichkeiten und Vorschriften).
Genauso verhält es sich bei einem Brand. Das Feuer kann vielleicht nur begrenzt Schäden anrichten, weil es schnell gelöscht wird. Das Löschwasser verursacht jedoch erhebliche Zerstörungen als Folgeschaden.
Schimmel ist ein häufiger Folgeschaden nach Wasserschäden.
Zahlungsablehnung durch die GEV Versicherung. Wie kann das sein?
Mit der Gebäudeversicherung der GEV haben Sie Versicherungsschutz gegen die finanziellen Folgen von Beschädigungen durch Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser. Mit einem optionalen Einschluss können Sie sich gegen Schäden durch Naturgewalten den Elementarschäden absichern. Lehnt die GEV Wohngebäudeversicherung die Leistung im Schadensfall ab, begründet sie dies auch. Hier sollte man bei einer Ablehnung genauer hinsehen. Die Versicherung kann es ablehnen, für den Schaden zu leisten, wenn die versicherte Gefahr nicht bedingungsgemäß eingetreten ist. Hat es etwa einen Wasserschaden gegeben, weil das Waschbecken übergelaufen ist, muss der Versicherer nicht zahlen.
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind grundsätzlich nicht versichert. Aber welcher Hausbesitzer würde auch vorsätzlich sein wertvolles Haus beschädigen. Allerdings rückt der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit das Handeln des Versicherungsnehmers nah an diesen Vorsatz heran. So kann es passieren, dass die Versicherung von der Leistung frei wird. Mangelnde Sorgfalt bei der Sicherung des Gebäudes vor Unwettern oder fehlende Aufsicht bei offenen Flammen lassen den Verdacht auf grobe Fahrlässigkeit schnell entstehen.
Schlimm sind auch die Folgen von Handwerkerpfusch. Für die wird nicht gezahlt, dabei kann ein unzureichend befestigtes Wasserrohr großen Schaden anrichten. Undichte Flachdächer, undichte Dachterrassen und feuchte Wände wegen einer defekten Sperrschicht sind oft auf Baupfusch zurückzuführen. Leider zahlt die Gebäudeversicherung nicht für Pfusch am Bau, sondern es kann und muss maximal die Baufirma ggf. in die Gewährleistung und Haftung genommen werden.
Neben den unversicherten Gefahren und der Möglichkeit des Versicherers, sich wegen Fahrlässigkeit von der Zahlung zurückzuziehen, kommen weitere Gründe in Betracht.
Genannt werden müssen auf jeden Fall die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, die dem Versicherten unterstellt, bei Antragstellung unwahre Angaben gemacht zu haben. Eine falsch berechnete Versicherungssumme und die fehlende Erwähnung von Nebengebäuden oder Grundstücksbestandteilen können ebenfalls dazu führen, dass der Versicherte auf Kosten sitzen bleibt. Siehe auch: LVM Versicherung zahlt nicht, AXA Wohngebäudeversicherung zahlt nicht.
Was kann man tun, damit der Versicherer doch zahlt?
Doch warum sind Sachen und Kosten in Ihrem Vertrag nicht mitversichert, obwohl dies möglich gewesen wäre? Warum bleibt der Versicherer bei seiner Meinung, dass Grundwasser Ihren Keller durchfeuchtet hat, obwohl Sie auf die Möglichkeit eines defekten Wasserrohres in der Wand hingewiesen haben (vgl. Wasserrohrbruch Anzeichen)?
Lesen Sie sich die schriftliche Ablehnung der Versicherung durch. Wenn Sie mit der Begründung nicht einverstanden sind, lassen Sie die Sache nicht einfach auf sich beruhen. Beauftragen Sie ein eigenes Gutachten, dass Ihnen Aufschluss über die tatsächliche Schadensursache gibt. Wenn der Versicherer Kosten für die Schadenbeseitigung nicht übernehmen will, weil er Spuren eines Vorschadens gefunden haben will, machen Sie deutlich, dass es keinen Vorschaden gab (vgl. auch Württembergische Gebäudeversicherung zahlt nicht). Ihr Gutachter wird diese Argumentation mit seinem Schadensgutachten untermauern. Der Versicherer kann dieses Gutachten nicht einfach für nichtig erklären, denn es hat Beweiskraft.
Legt die Ablehnung ein Fehlverhalten durch Sie als Versicherungsnehmer nahe, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Warum besteht kein Versicherungsschutz für Naturgewalten? Die Versicherungssumme weicht oft vom Kaufwert des Hauses ab, denn bei ihr geht es um den Wiederaufbau in gleicher Art und Güte. Bei der Feststellung der Versicherungssumme konnten Sie nur unterstützend mitwirken. Lassen Sie den Anwalt auch klären, warum Teile Ihres Grundstücks oder Nebengebäude nicht versichert sind.
Lassen Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einen Widerspruch zur Entscheidung der Versicherung formulieren. Begründen Sie Ihren Standpunkt gegebenenfalls mit Ihrem Gutachten. Ihr Anwalt wird die Sache auch vor einem Gericht vertreten. Es geht schließlich um viel: die Kosten des Schadens und seine Folgekosten. Siehe entsprechende Fälle bei der Basler Gebäudeversicherung und der Gothaer Versicherung.
GEV Gebäudeversicherung zahlt nicht? – Wir helfen mit Anwälten und Gutachtern in Ihrer Nähe.
Sie haben Ärger? Die GEV Wohngebäudeversicherung zahlt nicht?! – Wir helfen Ihnen. – Wir vermitteln kompetente Gutachter und qualifizierte Rechtsanwälte in Ihrer Nähe. Sie helfen Ihnen die zustehenden Leistungen gezahlt zu bekommen. Von der Begutachtung des Schadensortes bis zu einem Schiedsgutachterverfahren sind sie an Ihrer Seite. Durch unsere Vermittlung können Sie genau die Hilfe bekommen, die Sie in einer solchen Situation benötigen.
Die Gerichte sind besonders in Verfahren mit Versicherungsnehmern verbraucherfreundlich eingestellt, weil sie um das ungleiche Kräfteverhältnis wissen. Deshalb müssen Sie eine Ablehnung nicht widerspruchslos hinnehmen.
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