Die HanseMerkur Wohngebäudeversicherung zahlt nicht? – Unsere Fachanwälte und Gutachter unterstützen Sie!
Mit einer Wohngebäudeversicherung sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Ihr Haus zu Schaden kommt. Sie haben Versicherungsschutz bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Das klingt nach einer Menge Sicherheit. Nun haben Sie einen kapitalen Wasserschaden, es hat gebrannt oder Ihr Dach ist herabgestürzt. Und dann das: Die HanseMerkur Gebäudeversicherung zahlt nicht?
Wie kann das sein? Sie haben seit vielen Jahren einen Vertrag für eine Wohngebäudeversicherung. Den jährlichen Versicherungsbeitrag sind Sie der HanseMerkur auch nicht schuldig geblieben. Den Schaden in Ihrem Haus haben Sie rechtzeitig gemeldet. Dennoch verweigert die HanseMerkur die Versicherungsleistung vollständig oder teilweise.
Es gibt Gründe, warum die Versicherung eine Zahlung versagen kann. Das hat fatale Folgen für Ihre finanzielle Situation und Ihr Wohnhaus. Doch Sie haben auch Möglichkeiten, sich zu wehren. Wir zeigen Ihnen, welche.
Die HanseMerkur hat das Recht, Zahlungen unter Umständen abzulehnen.
Die Versicherung hat das Recht, die Schadenszahlung abzulehnen, wenn der Schaden im Sinne der Versicherungsbedingungen nicht versichert ist. In denen ist genau geregelt, was passieren muss, damit der Schaden versichert ist. So muss Leitungswasser bestimmungswidrig aus den Zu- oder Ableitungen austreten. Das schließt wiederum viele Schäden aus, die nicht durch einen Rohrbruch entstanden sind.
Ist die Ursache eine geöffnete Verbindung zwischen zwei Rohren, auch Muffenversatz genannt, muss der Versicherer nicht leisten. Auch ein undichtes Hartlot, das entstanden ist, weil der Handwerker beim Einbau gepfuscht hat, ist als Baumangel nicht mitversichert.
Ein versicherter Brandschaden setzt ein Feuer mit einer offenen Flamme voraus. Ob Nutzwärmeschäden überhaupt mitversichert sind, die durch den Gebrauch von Heizgeräten oder Kaminen als Seng- und Schmorschäden zutage treten (vgl. Kaminbrand), steht ebenfalls in den Versicherungsbedingungen.
Das herabgestürzte Dach sollte zuvor einer Windstärke ausgesetzt gewesen sein, die der Versicherer in seinen Bedingungen fordert. Anderenfalls war es kein Sturm und der Schaden kein Sturmschaden.
Für Schäden durch Hochwasser werden Sie nur Leistungen erhalten, wenn Sie eine Elementarschadenversicherung mit abgeschlossen haben. Bei der HanseMerkur ist sie optional erhältlich, haben Sie auf diese Option verzichtet wird Ihr Hochwasserschaden nicht bezahlt.
Die Versicherung kann die vollständige Schadensregulierung mit dem Verweis auf eine Reihe von Gründen ablehnen. Doch selbst wenn die Schadensursache mitversichert ist, hat der Versicherer Möglichkeiten, die Leistung teilweise zu verweigern. Ist die Versicherungssumme am Schadenstag zu gering bemessen, entsteht eine Unterversicherung. Für die Versicherung ist dies eine Möglichkeit, die Schadenssumme zu kürzen. Auch eine eventuelle Mitwirkung an der Entstehung des Schadens, zum Beispiel durch Fahrlässigkeit räumt Möglichkeiten zur Leistungskürzung ein.
Nach einer Ablehnung bleiben Sie auf hohen Kosten sitzen.
Wird ein Schaden von der Wohngebäudeversicherung abgelehnt, drohen hohe finanzielle Belastungen (vgl. Gebäudeversicherung zahlt nicht und Beispiele wie LVM, AXA, Gothaer, Basler und GEV). Bei einer kompletten Ablehnung kann der finanzielle Verlust im schlimmsten Fall in der Höhe des Gebäudewertes liegen. Doch auch die Kosten für eine Brandsanierung können die wenigsten aus ihren Rücklagen bestreiten.
Bei Wasserschäden wird der Baukörper oft schwer beschädigt. Tief in den Baustoffen sitzende Feuchtigkeit begünstigt Schimmelbildung und Salpeterausblühungen (vgl. Schimmelbildung an Außenwänden und Salpeter Mauerwerk). Wird der Schaden von der Versicherung abgelehnt, verzichten Betroffene aufgrund der hohen Kosten auf professionelle Sanierungsarbeiten durch Fachfirmen. Das Risiko hierbei sind hohe Folgeschäden, deren Kosten noch einmal zu den Aufwendungen für Notreparatur und die ersten Sanierungsarbeiten hinzukommen.
Dabei kann eine vermeintlich kleine Ursache zu großen Schäden und damit auch hohen Kosten führen. Ein Beispiel: Ein offenes Kerzenlicht im Wohnzimmer wurde unbeaufsichtigt gelassen (siehe Brand durch Kerze). Es kam zu einem Brand. Obwohl eine offene Flamme die Voraussetzung für einen Brandschaden ist, lehnt die Versicherung den Schaden wegen grober Fahrlässigkeit nun ab. Im Wohnzimmer brannten Raumtextilien, die Feuerwehr musste anrücken, um den Brand zu löschen. Dadurch hielt sich die Beschädigung durch das Feuer in Grenzen, das Haus konnte gerettet werden. Die Beschädigungen durch den Einsatz des Löschwassers sind wegen der grundsätzlichen Ablehnung jedoch auch nicht mitversichert. Ebenso wird der Versicherer nicht für Folgeschäden leisten, die wegen der nun verbleibenden Feuchtigkeit entstehen.
Egal mit welcher Begründung der Schaden abgelehnt wird, oftmals wird erst mit Verspätung erkennbar, welcher Gebäudeschaden tatsächlich entstanden ist. Dies trifft in noch größerem Maße für Zerstörungen durch Wasser und Schlammlawinen nach einem Hochwasser zu (vgl. Hochwasser & Überschwemmungen).
Hanse Merkur Gebäudeversicherung will nicht zahlen? – Wir helfen Ihnen an Ihr Geld zu kommen.
Die Höhe der Schadenskosten kann bei Gebäudeschäden ein existenzielles Risiko für den Hausbesitzer sein. Neben dem immensen finanziellen Verlust steht dieser im schlimmsten Fall ohne Obdach da. Wenn die Reparatur oder der Wiederaufbau des Hauses nicht bezahlt werden (siehe auch: Haussanierung, Kernsanierung Kosten, Kosten Komplettsanierung Haus), übernimmt die Versicherung auch keine sonstigen Kosten. Dazu zählt zum Beispiel die zeitweise Unterbringung in einem Hotel. Aber auch die Entsorgung der Überreste des Hauses, teilweise handelt es sich hier um Sondermüll, muss der Betroffene selbst tragen.
Doch müssen Sie dies klaglos hinnehmen? Es lohnt sich noch einmal genauer hinzusehen. Zum Beispiel auf die Begründung zur Ablehnung.
- Ein Sachverständiger der HanseMerkur hat die Schadensursache ermittelt, doch Sie haben Zweifel.
- Ihnen wird gesagt, Sie seien unterversichert. Doch sind Sie das wirklich?
Die Lösung ist ein eigener Gutachter. Einer, der Ihnen Rede und Antwort steht und Ihnen das Gutachten auch in die Hände gibt. Der Versicherer kann Ihr selbst beauftragtes Gutachten auch nicht einfach zurückweisen. Er muss es in seinen Entscheidungsprozess einbeziehen, jedoch nicht zwingend als richtig anerkennen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, ist es aber als Beweis zugelassen.
Besonders wenn Ihnen ein Fehlverhalten unterstellt wird, etwa grobe Fahrlässigkeit oder Unwahrheit bei der Antragstellung, beauftragen Sie sofort einen Rechtsanwalt. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht wird herausfinden, was an der Aussage des Versicherers dran ist: Sie hätten keinen Versicherungsschutz für Elementarschäden, weil Sie einfach keinen wollten. Geht das aus der Dokumentation / Beratungsprotokoll wirklich hervor? – Der Anwalt erkennt ebenso, ob der Versicherer Sie umfänglich und nachweislich über die Folgen aufgeklärt hat, die Ihnen drohen, wenn Sie die Heizung nicht regelmäßig warten lassen.
Wir helfen Ihnen, indem wir erfahrene und geeignete Gutachter und Rechtsanwälte in Ihrer Nähe finden.
Sie haben berechtigte Ansprüche. Setzen Sie diese durch.
Es ist kein Geheimnis, dass die Versicherungen bei der Schadensregulierung Fehler machen. Bekannt ist auch, dass Versicherungsbedingungen die Versicherungen vor unkalkulierbaren Schadensaufwendungen schützen sollen. Nur schießen diese gelegentlich über das Ziel hinaus. Der Versicherungsnehmer verdient Schutz im Schadensfall.
Der Vorteil der Versicherungen liegt in der Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal, wie Anwälten und Sachverständigen.
Diesen personellen Vorteil können Sie auch haben. Wir helfen Ihnen durch unsere Vermittlung dabei, Ihre berechtigten Ansprüche gegen die HanseMerkur mit hoher Kompetenz durchzusetzen. – Nutzen Sie dass Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe! Nehmen Sie jetzt Kontakt auf für ein unverbindliches Erstgespräch!