LVM Gebäudeversicherung zahlt nicht? – Wir unterstützen Sie!
Viele Hausbesitzer schützen sich gegen die finanziellen Folgen von Gebäudeschäden durch eine Wohngebäudeversicherung. Das ist sinnvoll. Fernsehbilder von ganzen Dörfern, die nach einem Unwetter im Hochwasser versinken, machen deutlich, wie wichtig dieser Versicherungsschutz ist.
Viele Hauseigentümer vertrauen ihrer Versicherung. So sind auch Versicherte der Gebäudeversicherung der LVM überzeugt, dass im Fall eines Schadens zügig und unkompliziert geholfen wird. Doch ist das immer so?
Die Belastungen nach Schäden durch Unwetter oder Feuer sind hoch. Neben den immensen Kosten für Entsorgung und Sanierung sind die Betroffenen zunächst einmal ohne Obdach. Das Leben muss neu organisiert werden. Wichtige Entscheidungen in Bezug auf die Sanierung sind zu treffen. Wenn in dieser Situation das Geld des Versicherers fließt, bleibt der Betroffene wenigstens handlungsfähig.
Doch die LVM Gebäudeversicherung zahlt nicht immer. Sie hat Möglichkeiten, die Leistung im Schadensfall zu verweigern. Jetzt sollte der Geschädigte wissen, wie es dazu kommt und was man dagegen tun kann.
Wichtiger Versicherungsschutz durch eine Gebäudeversicherung – sind alle Gefahren eingeschlossen?
Dass eine Wohngebäudeversicherung wichtig und sinnvoll ist, steht außer Frage. Zu groß ist das in den Bau gesteckte Vermögen, zu wichtig ist die eigene Wohnung, um sie unversichert dem Risiko des Totalverlustes auszusetzen. Denn Gefahren lauern überall. Zum Beispiel in den Wasserleitungen. Austretendes Leitungswasser richtet große Schäden am Baukörper an. Das Feuer bei einem Kaminbrand kann schnell auf den Dachstuhl übergreifen. Doch auch durch das Wetter ist die Immobilie in Gefahr. Sturmschäden, Überschwemmungen nach Starkregen, grobkörniger Hagel oder ein Blitzeinschlag können schwere Schäden anrichten.
Die Gebäudeversicherung der LVM schützt den Versicherungsnehmer vor Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind. Eine zusätzlich eingeschlossene Elementarschadenversicherung leistet darüber hinaus auch bei Erdbeben, Überschwemmungen durch Starkregen und wenn das Dach durch erhöhten Schneedruck Schaden nimmt. Auch Begriffe wie Flut und Hochwasser gehören in den Bereich der Elementarschäden.
Der Versicherungsnehmer sollte sehr darauf achten, dass der Versicherungsvertrag alle Gefahren einschließt, die sein Haus bedrohen. Ein Nebengebäude muss im Antrag angegeben werden, dann ist es auch bei einem Schaden versichert. Mitversichert sind ebenfalls das Grundstück und Grundstücksbestandteile – aber oftmals mit Einschränkungen! (Vgl. unseren Artikel zur SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung.)
Zu den Versicherungsleistungen im Schadensfall gehören die Sanierung und Rekonstruktion beschädigter Gebäudeteile durch Sanierungsfirmen. Auch Kosten, die entstehen, wenn Sie nach einem Wasserschaden Trocknungsgeräte mieten müssen oder den Brandgeruch professionell entfernen lassen müssen, sind gedeckt. Alle Kosten zusammen ergeben die Schadenssumme.
Bei einem solchen Leistungsumfang von Gebäudeversicherungen möchte man nicht glauben, dass die Gebäudeversicherung Schäden ablehnt. Sie tut es aber trotzdem.
Eine Leistungsablehnung muss gut begründet werden.
Für eine Ablehnung muss die Gebäudeversicherung Gründe anführen. Die LVM Gebäudeversicherung zahlt nicht, wenn der Schaden gar nicht versichert ist. Der Versicherer muss nur für die Schäden leisten, die durch eine versicherte Gefahr eingetreten sind. Sturm ist eine versicherte Gefahr. Deshalb zahlt die Versicherung für die Schäden durch einen bei Sturm umgefallenen Baum. Wenn der Hausbesitzer einen Schaden meldet, prüft die Schadenabteilung zuerst die Schadensursache. Erst wenn diese einer versicherten Gefahr entspricht, beginnt sie mit der Schadensregulierung. Hat sie Zweifel an der Ursache, weist die Versicherung die Ansprüche des Geschädigten zurück.
Alle Sanierungsarbeiten, die erledigt werden müssen, können erst stattfinden, wenn die Versicherung grünes Licht gibt. So lange kann keine Trocknungsfirma mit der Arbeit beginnen. Siehe auch: Allianz Gebäudeversicherung Wasserschaden.
Zweifel an der Schadensursache bringen den Versicherten unter Umständen in die Situation, dass er den Schadenhergang beweisen muss. Wenn der Versicherer nicht glauben möchte, dass ein Blitzeinschlag für den Ausfall der Heizungstherme ursächlich war, kann ein Gutachter den Beweis erbringen.
Doch auch wenn die Schadensursache wie bei einem Brand oder einem Leitungswasserschaden einer versicherten Gefahr entspricht, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Erkennt die Versicherung Anzeichen dafür, dass vertragliche Obliegenheiten verletzt wurden oder sogar grobe Fahrlässigkeit im Spiel war, hat sie einen Grund für eine Ablehnung. Selbst eine nicht rechtzeitig abgegebene Schadensmeldung kann dem Versicherer die Möglichkeit der Ablehnung eröffnen. Siehe auch: Wohngebäudeversicherung zahlt nicht.
Die Verweigerung der Zahlung durch einen Versicherer muss gut begründet sein. Egal ob eine nicht versicherte Schadensursache, eine Verletzung der Obliegenheit oder einfach ein Fehler bei der Antragstellung: Der Versicherte sollte gegen diese Ablehnung Widerspruch einlegen. Dies sollte möglichst über einen Fachanwalt für Versicherungsrecht erfolgen. Gern stellen wir Kontakt zu einem kompetenten Anwalt für Sie her!
Ein Irrtum durch den Versicherer ist nicht ausgeschlossen.
LVM Gebäudeversicherung zahlt nicht für einen gemeldeten Schaden und hat hierzu eine Begründung geschrieben. Aber entspricht diese auch den Tatsachen?
Hinter den Schreibtischen der Schadenabteilungen sitzen Menschen, die mitunter Fehler machen. Das ist besonders dann der Fall, wenn bei einem Schadenereignis viele Kunden betroffen sind. Bei diesen Gelegenheiten wird die Überlastung bei Schadensachbearbeitern und Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft spürbar.
Ein Irrtum des Versicherers bei der Ablehnung der Regulierung ist also nicht ausgeschlossen (vgl. LVM Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Deshalb muss der Versicherte sofort tätig werden. Wenn die Versicherung bei einem Wasserschaden in der Wand die Ursache nicht anerkennen will, sollte dennoch, ohne zu warten eine Leckortungsfirma die Wand untersuchen. Findet sie bei der Leckageortung eine defekte Wasserleitung, ist der Beweis eines Leitungswasserschadens erbracht.
Besonders wenn man Wasserschäden trocknen muss, sind Verzögerungen im Ablauf ärgerlich. Hierdurch können nämlich Folgeschäden entstehen, z. B. die Notwendigkeit einer langwierigen Schimmelbeseitigung. Siehe auch: Provinzial – Erfahrungen im Schadensfall.
Um den Nachweis für einen stattgefundenen Blitzschlag oder die ausreichende Windstärke bei einem Sturmschaden zu erbringen (vgl. Sturmschaden Windstärke Nachweis), genügt oft eine Anfrage beim Wetterdienst. Doch auch dieser zusätzliche Aufwand führt oft zu einer Verzögerung bei der Regulierung.
Die Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen ist eine Möglichkeit, die jedem Versicherten bei Problemen mit dem Versicherer zur Verfügung steht. Sie ist aber leider keine schnelle Hilfe, wenn einem Geschädigten die Zeit davonläuft.
- Der Versicherungsnehmer sollte auf die Ablehnung der LVM direkt und zeitnah über einen Anwalt mit einem Widerspruch reagieren. So bleiben in jedem Fall Fristen gewahrt und allzu lange Verzögerungen werden vermieden.
- Wenn die Versicherung bei der Schadensregulierung nachlässig arbeitet, findet ein Anwalt dies schnell heraus. Er fordert alle Schadensunterlagen einschließlich der bereits erstellten Gutachten an.
- Er kennt sich im Versicherungsrecht aus und prüft die Versicherungsbedingungen auf nachteilige oder missverständliche Formulierungen.
- Er liest sich in vergleichbare Urteile ein und führt, wenn erforderlich, auch den Prozess vor Gericht.
- Der Rechtsanwalt kann außerdem ein eigenes Beweisverfahren beantragen, in dem die Argumentation der Versicherung widerlegt wird.
LVM Wohngebäudeversicherung zahlt nicht? – Professionelle Hilfe für die Betroffenen von Leistungsverweigerung
Wenn die Gebäudeversicherung der LVM im Schadenfall nicht leistet, ist schnelles Handeln gefordert. Wir können Betroffenen schnell einen erfahrenen Fachanwalt vermitteln. Bei einem Schaden durch Flut oder Hochwasser geraten die Betroffenen durch die enorme Schadenshöhe schnell in existenzielle Not (siehe Hochwasseropfer). Das Personal der Versicherungsunternehmen ist mit solchen Spitzen überfordert. Wir können in so einer Situation einen Rechtsanwalt oder einen Sachverständigen benennen, der schnell und zuverlässig Schäden dokumentiert, Ansprüche prüft und Verfahren in Gang setzt. Unsere Rechtsanwälte und Sachverständige können damit eine effektive Flutopferhilfe leisten. Siehe auch: Hochwasser Rechtsanwalt.
Wenn die Versicherung in ihrem Gutachten nicht zum selben Ergebnis kommt wie unser Sachverständiger, besteht die Möglichkeit, ein Sachverständigenverfahren zu eröffnen.
Die LVM Gebäudeversicherung will Ihren Schaden nicht bezahlen? Wir unterstützen Sie gern mit unseren Experten für Versicherungsschäden.