Württembergische Wohngebäudeversicherung zahlt nicht? – Unsere Fachanwälte und Gutachter helfen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
Wenn ein Sturm das Dach Ihres Hauses abdeckt oder die Fußbodenheizung ein Leck hat, verlassen Sie sich auf Ihre Wohngebäudeversicherung. Die Württembergische Versicherung leistet schließlich bei Schäden durch Sturm oder Leitungswasser. Eine kurze Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft und deren Gutachter taucht auf. Nachdem der Schaden besichtigt wurde, trifft Ihre Versicherung eine Entscheidung. Und die kommt unerwartet: Die Württembergische Gebäudeversicherung zahlt nicht?
Ein neues Dach oder die Trocknung Ihres Hauses samt der Aufnahme durchnässter Fußböden können Sie nicht einfach so bezahlen. Schließlich haben Sie für genau diese Fälle eine Gebäudeversicherung bei der Württembergischen Versicherung abgeschlossen. Nun lehnt sie die Zahlung ab.
Was genau kann überhaupt zu einer solchen Ablehnung führen? Was unternehmen Sie, wenn die Württembergische nicht zahlt? – Nutzen Sie am besten die Unterstützung der Deutschen Schadenshilfe!
Ob Feuer oder Hochwasser – die Gebäudeversicherung ist wichtig und sollte für Schäden zahlen.
Es besteht kein Zweifel, dass eine Wohngebäudeversicherung nötig ist. Bei Schäden am Haus kommen schnell hohe Schadenssummen zustande. Die Gebäudeversicherung schützt den Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen von Schäden. Diese versicherten Schäden müssen durch die im Versicherungsvertrag genannten Ereignisse entstehen. Das ist eine Einschränkung, die man kennen sollte. Schadensursachen, die in den Versicherungsbedingungen nicht aufgeführt werden, sind auch nicht versichert. Üblich ist die Absicherung bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm. Darüber hinaus können zusätzlich Elementargefahren versichert werden. Diese Naturgefahren treten zwar nicht so häufig auf wie Feuer- oder Leitungswasserschäden. Dafür haben sie eine enorme zerstörerische Kraft.
Die Leistungen der Württembergischen Gebäudeversicherung sind vielfältig: Sie zahlt für die Arbeiten, die zur vollständigen Sanierung des Schadens dazugehören. Das sind zum Beispiel die Bautrocknung nach einem Wasserschaden oder eine Brandschadensanierung nach einem Feuer. Weiterhin sind die zur Schadensanierung gehörenden Bauarbeiten mitversichert. Auch notwendige Kosten für Entsorgung oder Lagerung werden übernommen. Zu guter Letzt kommt die Versicherung auch für Folgeschäden auf, zum Beispiel die professionelle Schimmelentfernung nach einem Wasserschaden.
Die Gebäudeversicherung zahlt, wenn das im Versicherungsschein benannte Haus durch eine versicherte Gefahr beschädigt wird. Doch auch das Grundstück ist mitversichert bzw. sollte möglichst umfassend mitversichert sein. Das ist wichtig, damit Sie Zäune, Spielgerät oder Bäume nach einem Schaden ersetzen können. Weiterhin ist es möglich, Nebengebäude und Anbauten wie Garagen oder Wintergärten in den Versicherungsschutz einzuschließen. Für sie gelten dann ebenfalls die vereinbarten versicherten Gefahren.
Es kommt ein großer Berg von Kosten zusammen, auf dem Sie sitzen bleiben, wenn die Württembergische Versicherung nicht zahlt.
Die Württembergische Versicherung will den Schaden nicht bezahlen: die möglichen Gründe dafür.
In der Wohngebäudeversicherung erfolgt keine Schadensablehnung ohne eine Begründung. Welche Gründe kann die Württembergische Gebäudeversicherung vorbringen, um Ihre Schadenszahlung abzulehnen?
- Zum Beispiel kann die Versicherung angeben, dass es sich in Ihrem Fall um einen unversicherten Schaden handele. Unversichert ist der Schaden dann, wenn die versicherte Gefahr nicht gemäß den Versicherungsbedingungen eingetreten oder wenn er grundsätzlich nicht versicherbar ist. Eindringendes Regenwasser durch ein geöffnetes Dachfenster ist nicht versichert. Zum einen, weil Sie durch das Offenlassen des Fensters eine Obliegenheit verletzt haben. Zum anderen, weil Regenwasser in aller Regel nicht als Gefahr mitversichert ist.
- Bei einem Sturm spielt die Windstärke immer eine wichtige Rolle. Ist kein bestimmtes Mindestmaß an Windstärke nachweisbar, kann sich die Versicherung u.U. aus der Leistung rausreden.
- Bei Brandschäden wird besonders auf die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen geachtet. Eine brennbare Flüssigkeit, die sich neben einem Heizstrahler in der Garage entzündet, ist ein deutlicher Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit (vgl.: Wohngebäudeversicherung – grobe Fahrlässigkeit).
- Schäden durch Baumängel sind nicht versicherbar, dennoch sind sie häufig Ursache für Wasserschäden. Bei einem Schaden durch Baupfusch ist der Versicherer leistungsfrei.
Auch eine teilweise Ablehnung der Schadenszahlung ist möglich. Wenn ein Wasserschaden nicht zeitnah gemeldet und damit die Trocknung verzögert wird, kann der Versicherer die Zahlung für Folgeschäden verweigern. Bei einem Schimmelbefall oder einem feuchten Keller kommen da schnell hohe Kosten zusammen.
Ob die Gründe, welche die Württembergische Versicherung für die Weigerung zu zahlen angibt, korrekt sind, müssen Sie prüfen.
Jetzt schnell handeln: Ihre Möglichkeiten.
Wenn Sie Ihre berechtigten Ansprüche auf Leistungen im Schadensfall retten wollen, handeln Sie schnell. Machen Sie mit einem Widerspruch zur Ablehnung deutlich (siehe Widerspruch einlegen Versicherung), dass Sie die Entscheidung der Württembergischen Versicherung nicht akzeptieren.
Beauftragen Sie einen Gutachter mit der Untersuchung Ihres Schadens. Ihr Gutachter wird sich den Schaden besonders mit Blick auf die Schadensursache ansehen. Er nimmt Messungen vor und fertigt Bilder als Beleg an (vgl. auch: AXA Wohngebäudeversicherung zahlt nicht). Neben der korrekten Beschreibung der Schadensursache beschäftigt sich Ihr Sachverständiger mit dem Schadensumfang und der Schadenshöhe.
Damit Sie Ihre Ansprüche in einer geeigneten Form und ohne Fristverzug bei der Versicherung geltend machen können, beauftragen Sie einen Rechtsanwalt (siehe auch: Rechtsanwalt für Brandschaden, Rechtsanwalt für Wasserschäden).
Die Versicherung prüft, ob Sie Ihre Obliegenheiten als Versicherungsnehmer eingehalten oder bei der Antragstellung richtige Angaben zum Versicherungsobjekt gemacht haben. Ihr Anwalt prüft für Sie, ob Ihre Versicherung immer korrekt gehandelt hat. Wenn der Versicherer behauptet, dass Ihr Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen hat, kommt diese Erkenntnis zumeist aus den Akten. Der Schadensachbearbeiter hat kein persönliches Bild vom Schadensort und den konkreten Umständen.
Auch Versicherungen und ihre Mitarbeiter machen Fehler. Hierdurch können Schadensursachen nicht richtig erkannt oder Schadensbilder falsch bewertet werden (vgl. Basler Wohngebäudeversicherung zahlt nicht). Die Gutachter der Versicherungen haben oft einen straffen Terminplan und können manchmal gar nicht alle Sachverhalte hinreichend berücksichtigen. Ihr eigener Gutachter nimmt sich Zeit für Ihr Anliegen.
Setzen Sie auf den Sachverstand und die Erfahrung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht und eines kompetenten Schadenssachverständigen, um die Versicherung von ihrer Zahlungspflicht zu überzeugen.
Wir helfen Ihnen hierbei. Wir vermitteln Anwälte und Sachverständige in Ihrer Nähe.
Württembergische Gebäudeversicherung zahlt nicht: Fordern Sie Ihr Recht auf eine Schadenszahlung ein!
Bei einem unbezahlten Versicherungsschaden tragen Sie ein hohes Kostenrisiko (siehe Wenn Gebäudeversicherungen nicht zahlen…). Nicht nur der Schaden selbst, sondern auch sich hieraus ergebende Folgeschäden sind unversichert. Wenn nicht professionell saniert wird, verliert Ihre Immobilie an Wert.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines eigenen Schadensgutachtens und den Einsatz eines Rechtsanwalts, um Ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag geltend zu machen. Um Klarheit über die Schadensursache zu bekommen, beauftragen Sie Ihren eigenen Sachverständigen. Sie haben dann einen Gutachter, der sich Zeit nimmt für Ihren Schadensfall und Ihnen auf Wunsch umfänglich Auskunft erteilt.
Ihr Rechtsanwalt setzt sich voll und ganz für Ihre Interessen ein. Er stellt die richtigen Fragen. Er kennt vergleichbare Fälle und vertritt Sie, wenn nötig, bei einer Klage vor dem Gericht.
Wir helfen Ihnen durch die Vermittlung geeigneter und erfahrener Gutachter und Anwälte in Ihrer Nähe. Fordern Sie Ihre Rechte jetzt ein!