Hochwasserschaden melden | Das sollten Sie beachten!

Die Deutsche Schadenshilfe ist Spezialist für die Regulierung von Hochwasserschäden. Wir begleiten Sie mit Experten: Von der Erstberatung zur Meldung des Schadens, der Begutachtung der Schäden durch Sachverständige, der Klärung und Durchsetzung von Versicherungsansprüchen mit Fachanwälten für Versicherungsrecht bis hin zur Vermittlung von Sanierungsunternehmen mit Expertise in der Wasserschadensanierung. – Wir bringen Sie mit den richtigen Fachleuten zusammen, damit der vorliegende Schaden schnell behoben und bezahlt ist.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Einen Hochwasserschaden melden: Fristen beachten

Wer von einem Hochwasser betroffen ist, sollte den Vorfall unverzüglich seiner Versicherung melden. Für eine unkomplizierte Schadensaufnahme nennt der Hauseigentümer seine Versicherungsnummer, die Telefonverbindung und auch seine E-Mail-Adresse. Viele Unternehmen bieten auch Online-Formulare an, in denen er in den vorbereiteten Feldern einfach die Antworten einträgt.

Dokumentieren Sie so umfangreich wie möglich!

Heutzutage verfügt jeder über ein Handy, dessen Kamera bei der Dokumentation von Wasserschäden inzwischen unerlässlich ist. Besondere Problemstellen sind zu fotografieren, aber auch ein Überblick des gesamten Schadens darf nicht fehlen. Außerdem fertigen Sie sich am besten noch Notizen an, um die Einzelheiten im Detail darzustellen, wenn Sie den Hochwasserschaden melden. – Siehe auch: Welche Versicherung zahlt bei Hochwasserschäden? – Darüber hinaus können anwesende Bekannte oder Nachbarn als Zeugen auftreten, besonders wenn es sich um Gebäudeschäden handelt.

Wenn schon eine Vermutung über die Ursache vorliegt, müssen Sie diese ebenfalls erwähnen. Liegt ein Diebstahl nach einem Einbruch vor oder kam es zu Vandalismus, sind Sie sogar verpflichtet, die Polizei zu informieren. Das gilt auch bei einer versuchten Straftat, wenn am Ende nichts entwendet oder zerstört wurde. Denn der Polizeibericht ist eine wesentliche Voraussetzung bei der Schadensabwicklung.

All die genannten Nachweise sind für die Versicherung von erheblicher Bedeutung, sobald Sie den Hochwasserschaden melden. Nur so kann der Sachbearbeiter das Ausmaß des Vorfalls einschätzen und über die Leistungen entscheiden. Die Versicherer erwarten die Schadensmeldung noch sofort am Tag des Vorfalls, spätestens aber nach drei Tagen. In vielen Verträgen sind bestimmte Fristen vorgegeben, die Sie einhalten müssen, wenn Sie Kürzungen bei den Leistungen vermeiden wollen.

Hochwasserschaden melden | Schadensmeldung an die Versicherung nach der Flut richtig vornehmen... (© Stephanie Eichler / stock.adobe.com)
Hochwasserschaden melden | Schadensmeldung an die Versicherung nach der Flut richtig vornehmen… (© Stephanie Eichler / stock.adobe.com)

Reicht ein Telefonanruf?

Die Versicherung akzeptiert eine telefonische Meldung mit anschließendem E-Mail-Austausch der Belege und Fotos. Schriftlich können Sie dem Sachbearbeiter ebenfalls den Hochwasserschaden melden, dann sind aber bei den Fristen die Zeitverzögerungen mit einzurechnen. Außerdem empfiehlt es sich, wie immer wenn es um Geld geht, den Brief als Einschreiben mit Rückschein aufzugeben.

Manche Unternehmen bieten auch eine entsprechende App an, über die alle relevanten Informationen bei ihnen eingehen. Ob ein Schaden noch im vollen Umfang reguliert wird, wenn Sie ihn erst eine oder zwei Wochen später melden, hängt vom Versicherer ab – und vom Sachbearbeiter.

Wer seine Belege über den Einkauf von Gebrauchsartikeln, beschädigten Möbeln, Elektro-Geräten gut sortiert aufbewahrt und sie deshalb zeitnah wiederfindet, fügt diese dem Antrag auf Schadensersatz bei. Oft aber existieren die Rechnungen nicht mehr, dann hilft eine Liste aus dem Gedächtnis, in der auch der Zeitpunkt der Anschaffung und der Neupreis aufzugeben sind. Das Verzeichnis ist für die Dokumentation unerlässlich, wenn Sie den Hochwasserschaden melden und ausführlich begründen. Denn nicht nur über die Schäden am Gebäude, auch über die an der Einrichtung muss der Sachbearbeiter Kenntnis haben, wenn sie in die Schadensregulierung eingehen sollen.

Benennt die Versicherung einen Sachverständigen?

Bei Hochwasser entsteht oft ein komplexes Schadensbild – davon können Hochwasseropfer ein Lied singen… – Die Meinung eines Sachverständigen ist deshalb unerlässlich, und der Gutachter wird sich bald bei Ihnen melden und einen Termin absprechen, der für beide Seiten akzeptabel ist.

Einen Hochwasserschaden melden und dann gleich renovieren?

Zunächst will sich das Versicherungsunternehmen nämlich selber einen Eindruck verschaffen. Es beauftragt auch bei Hochwasser einen Sachverständigen oder Gutachter, und übrigens können Sie selber ebenfalls einen Gegengutachter kontaktieren. Bis dahin dürfen Sie jedoch nichts verändern, bis der Sachbearbeiter der Versicherung den Ort wieder freigibt. Es können durchaus einige Tage ins Land gehen, und während dieser Zeit muss unbedingt sämtliches Aufräumen, Reparieren oder Renovieren unterbleiben. Auch nach der Freigabe sollte man die Arbeiten erst nach Absprache mit der Versicherung beginnen. Wer sich nicht an diese Vorgehensweise hält, riskiert den Versicherungsschutz zumindest teilweise oder sogar im Ganzen.

Für die Einbeziehung einer Sanierungsfirma (Wasserschadensanierer) ist in der Regel eine Absprache mit der Versicherung notwendig. Die Unternehmen führen Listen, in denen die Betriebe aufgeführt sind, mit denen sie zusammenarbeiten und deren Arbeiten sie akzeptieren. Im anderen Fall steht es dem Hauseigentümer selbstverständlich frei, den Auftrag an einen anderen Handwerker zu vergeben – aber auch hier sollte in Abstimmung mit der Versicherung und entsprechenden Kostenvoranschlägen und Freigaben gearbeitet werden, bevor zum Beispiel Trocknungsarbeiten begonnen werden.

Gern vermitteln wir Ihnen auch erfahrene Sanierungsdienstleister, konkret mit Spezialisierung auf Wasserschadensanierung und Hochwasser Sanierung / Elementarschadensanierung.

Eigenleistung bei der Schadenssanierung?

Drohen unmittelbar im Anschluss an das Hochwasser weitere Gefahren, muss der Hauseigentümer allerdings aktiv werden. Denn er ist dafür verantwortlich, dass sich die Zustände nicht verschlimmern. So hat er etwa Gegenstände aus den Kellerräumen zu entfernen, um unnötige Folgeschäden wie etwa Schimmelbildung zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Immer aber unter vertretbaren Voraussetzungen: Niemand erwartet, dass er sich selber in Gefahr bringt. Siehe auch: Schadenminderungspflicht, Obliegenheiten.

Entschließt sich der Betroffene, Teile des Schadens durch Eigenleistung zu beheben, gehen die Dokumentationspflichten noch weiter; vgl. Versicherungsschaden Eigenleistung.

Schadensmeldung Hochwasser: Sie sollten so viel wie möglich schriftlich und fotografisch dokumentieren, wenn Sie einen Hochwasser-Schaden melden - und auch danach; vor und während der Sanierungsarbeiten... (© Kiryakova Anna / stock.adobe.com)
Schadensmeldung Hochwasser: Sie sollten so viel wie möglich schriftlich und fotografisch dokumentieren, wenn Sie einen Hochwasser-Schaden melden – und auch danach; vor und während der Sanierungsarbeiten… (© Kiryakova Anna / stock.adobe.com)

Für jeden Schaden die richtige Versicherung…

Das Schadensbild bestimmt im allgemeinen, welche Versicherung für die Kosten aufkommt. Die Hausratversicherung übernimmt alles, was an Hausrat zu ersetzen ist, also Möbel, Elektrogeräte, Teppiche und andere bewegliche Gegenstände. Die Bausubstanz aber ist die Domäne der Wohngebäudeversicherung (vgl. Welche Versicherung zahlt bei Hochwasser).

Oder anders gesagt: Beschädigungen am Hausrat, der sich aus den Räumlichkeiten entfernen lässt, übernimmt die Versicherung gleichen Namens. Hat aber das Gebäude selber Schaden genommen oder sind feste Installationen (Wasserrohre) betroffen, kommt die Gebäudeversicherung für die Sanierung auf.

Wer die letzten Hochwasser als Opfer erleben musste, hat auf Ereignisse diesen Ausmaßes noch eine besondere Perspektive. Der Versicherungsschutz spielte und spielt für die Flutopfer immer noch eine besondere Rolle, denn ohne Elementarschadenversicherung war in etlichen Fällen die Existenz der vom Hochwasser geschädigten Haushalte vollkommen ruiniert (siehe Flutschäden Versicherung).

Denn es gibt etliche Gefahrensituationen, die von den üblicherweise vorhandenen Versicherungsarten nicht abgedeckt werden. Und in Deutschland müssen wir uns wegen des Klimawandels zunehmend auf Wetterlagen einstellen, die zu Naturkatastrophen führen können. Für die unter solchen Umständen auftretenden Schäden bieten die Unternehmen die Elementarschadenversicherung an.

Die Folgen derartiger Wetterphänomene sind Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsch und auch Schneedruck und Lawinen, sogar Vulkanausbrüche fallen unter diese Versicherungsart (siehe: Was sind Elementarschäden?). Häufig bieten die Unternehmen diese Schadensvorsorge als einen optionalen Zusatzbaustein zu einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung an. In Deutschland gibt es Gebiete, die von Unwettern besonders häufig in Mitleidenschaft gezogen werden, und dort ist diese Versicherung unbedingt anzuraten (siehe: Elementarschadenversicherung Hochwasser, Naturkatastrophen Versicherung).

Fachliche Kompetenz für Ihre Auseinandersetzung mit der Versicherung und die Schadensbeseitigung

Wenn drei Versicherungen involviert sind, kann es je nach Schadensbild und Ursachenfeststellung zu unterschiedlichen Auffassungen kommen. Wenn Sie anderer Meinung sind als der Sachverständige der Versicherung, bleibt Ihnen nur das Gegengutachten (siehe auch: falsches Gutachten, Widerspruch, Gutachten anfechten). Und dann kommt in der Regel einer unserer auf Hochwasser spezialisierten Anwälte ins Spiel.

Wir von der Deutschen Schadenshilfe vermitteln Ihnen aus unserem Experten-Netzwerk genau die Profis, die Sie bei den Auseinandersetzungen kompetent unterstützen. – Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Copyright Beitragsbild: Stephanie Eichler / stock.adobe.com
211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben eine E-Mail erhalten.

Bitte folgen Sie den Hinweisen in der E-Mail und bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.