Überschwemmung: Versicherung von Hochwasser und Rückstau

Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Opfer von Wasserschäden durch Hochwasser, Überschwemmungen und Rückstau bei der Schadensregulierung. Unsere Experten helfen Ihnen, dass der Schaden schnell beseitigt und bestmöglich gegenüber Versicherungen abgerechnet wird:

  • Sachverständige / Gutachter
  • Fachanwälte für Versicherungsrecht
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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Immer wieder kommt es in Deutschland zu starken Regenfällen, die zu sintflutartigen Überschwemmungen führen können. Wer undichte Fenster hat, muss dann damit rechnen, dass das Wasser ins Haus dringt – oder auch ganz einfach durch den Dachstuhl auf den Dachboden gelangt. Kommt es dagegen zu einem Rückstau in der Kanalisation, kann es zu einer Kellerüberflutung kommen, der anschließend abgepumpt und renoviert werden muss. Gerade in Flussgegenden kann starker Niederschlag zudem zu Hochwasser führen – eine Gefahr, die nie unterschätzt werden darf. – Tatsächlich zählen Hochwasser, Rückstau, Überschwemmungen und Starkregen, die sich teilweise durch den Klimawandel noch verstärkt haben – zu den häufigsten Naturkatastrophen auf der Welt, die schnell Schäden in Milliardenhöhe anrichten können. Hier stellt sich natürlich für alle Geschädigte und Versicherte die Frage: Wer zahlt das?

Naturgefahren für Hausbesitzer: Welche Überschwemmungs­schäden gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen mehreren Überschwemmungsschäden unterschieden:

  • Hochwasser: Hierbei handelt es sich um eine temporäre Ausuferung von oberirdischen Gewässern, die oft nach Starkregen auftritt.
  • Starkregen: Niederschläge, bei denen pro Quadratmeter pro Stunde mehr als 15 m oder auch 20 Liter je Quadratmeter in sechs Stunden fallen, werden als Starkregen bezeichnet.
  • Rückstau: Rückstau bezeichnet das Austreten von Abwasser in Häusern durch eine überlastete Kanalisation infolge von Hochwasser oder Starkregen.

Allgemein gelten Schäden durch Rückstau, Starkregen oder Hochwasser als erweiterte Elementarschäden – diese werden durch eine normale Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt. Es besteht also standardmäßig hier kein Versicherungsschutz für solche Schäden am Wohngebäude! (Vgl.: Gebäudeversicherung Leistungen) Allerdings haben Versicherte die Möglichkeit, die Versicherung als zusätzlichen Baustein (“Elementarversicherung”, “Elementarschutz”) hinzu zu buchen, um abgesichert zu sein (siehe Hochwasser Versicherung).

Überschwemmung, Rückstau, Starkregen - oft trifft es zuerst den Keller. Welche Versicherung zahlt dann? (© Diane / stock.adobe.com)
Überschwemmung, Rückstau, Starkregen – oft trifft es zuerst den Keller. Welche Versicherung zahlt dann? (© Diane / stock.adobe.com)

Hochwasser und Rückstau: Warum Kellerräume so gefährdet sind

Natürlich sind sämtliche Räume, die sich unter der Rückstauebene befinden, vom Risiko eines Rückstaus betroffen. Im Normalfall handelt es sich hierbei um Kellerräume, die oft nicht nur als Lagerraum, sondern auch als Büros oder Hobbyräume vom Versicherungsnehmer genutzt werden. Und genau dann ist es für Hausbesitzer enorm wichtig, diese Bereiche auch entsprechend zu versichern. Sofern das Gebäude sich in Hanglage befindet, kann es auch vorkommen, dass sogar das Erdgeschoss von einem Rückstau betroffen ist. Liegt auch diese Etage unter der Rückstauebene, kann es somit auch zu Wasserschäden in der Küche oder in anderen Wohnräumen kommen.

Welche Versicherung zahlt bei Rückstau und Überschwemmung?

Allgemein gilt, dass Gemeinden und Kommunen bei ungewöhnlich starken Niederschlägen nicht für Rückstauschäden haften müssen. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass sich Immobilienbesitzer selbst vor einem möglichen Rückstau mit entsprechendem Versicherungsschutz absichern müssen. Doch welche Versicherung ist die richtige? Grundsätzlich können sowohl die Hausratversicherung als auch die Wohngebäudeversicherung durch Rückstau entstandene Schäden abdecken. Die Hausratversicherung schützt hierbei alle Schäden an beweglichen Objekten, also dem Inventar (siehe Hausrat Definition), während die Wohngebäudeversicherung alle fest verbauten Bestandteile des Hauses – wie den Bodenbelag, die Fenster oder das Mauerwerk – abdeckt.

Ein Beispiel hierzu:

Wird durch einen Rückstau der Keller eines Wohnhauses überflutet und kommen dabei die Wände durch Feuchtigkeit zu Schaden, trägt die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten für die Trocknung und Reparatur des Mauerwerks. Werden auch Regale oder Teile des Mobiliars beschädigt, kommt hierfür die Hausratversicherung auf. Doch Vorsicht: In der regulären Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung wird diese Gefahr normalerweise nicht abgedeckt. Deshalb ist es wichtig, entweder auf eine Rückstau-Klausel zu achten oder eine Elementarschadenversicherung (“Elementarversicherung”) abzuschließen. Ist beides nicht vorhanden, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen. – Mitunter gibt es aber sehr wohl strittige Fälle, wo sich die Versicherung aus ihrer Leistungspflicht herauszureden versucht. Hier hilft es oft, einen Fachanwalt einzuschalten, der das Thema mit eigenem Gutachter und entsprechender Detailkenntnis des Versicherungsrechts rund um Wohngebäudeversicherungen im Interesse des Geschädigten angeht. – Die Deutsche Schadenshilfe kann Ihnen bei Bedarf erfahrene und kompetente Rechtsanwälte aus diesem Gebiet vermitteln. Lassen Sie sich durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen.

Was zahlt die Versicherung? – Warum die Elementar­schaden­versicherung für Hochwasser, Überschwemmung und Starkregen so wichtig ist

Rückstaus werden von Versicherungen genau wie Überschwemmungen, Starkregen, Sturm und Hagel (siehe Hagelschaden) zu den Elementarschäden gezählt. Es ist für Hausbesitzer zu empfehlen, zusätzlich zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, damit diese Risiken ganz sicher abgedeckt sind (vgl. Hochwasserschaden: Wer zahlt?). Am besten informiert man sich direkt beim Abschluss einer der beiden Policen, ob Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau in der Versicherung enthalten sind – falls nicht, sollten diese zusätzlich abgesichert werden.

Überschwemmung durch Rückstau aus der Kanalisation (© eloleo / stock.adobe.com)
Überschwemmung durch Rückstau aus der Kanalisation (© eloleo / stock.adobe.com)

Wie hoch die Kosten bei Elementarschäden ausfallen können

Wie hoch der durch einen Rückstau verursachte Schaden ausfallen kann, lässt sich nur schwer genau angeben. Die Höhe hängt grundsätzlich von den individuellen Gegebenheiten ab. Wer seinen Keller nur geringfügig nutzt, hat einen geringeren Schaden zu vermelden als jemand, der darin teure Weine oder seltene Sammlerstücke lagert. Wenn nun das Haus bei einer der genannten Naturgefahren beschädigt wird, sollte die Versicherungssumme hoch genug sein, um den Schaden zu ersetzen. Das ist gerade bei der Hausratversicherung ein enorm wichtiger Aspekt (siehe Hausratversicherung Versicherungssumme anpassen), um später nicht noch draufzuzahlen.

Bei einer Rückstauversicherung handelt es sich ebenfalls um eine Elementarschadenversicherung. Aus diesem Grund ist es für die Kosten der Versicherung auch relevant, wo sich das Gebäude befindet. Wenn das Risiko eines Rückstaus durch eine Immobilie in Hanglage ohnehin begünstigt ist, muss auch mit einem höheren Versicherungsbeitrag gerechnet werden. Ein guter Tipp: Versicherungskosten können gespart werden, indem man selbst Vorkehrungen gegen Rückstau oder andere Naturgefahren trifft. Auch lohnt es sich meist, verschiedene Versicherer und deren Konditionen zu vergleichen, um den günstigsten Tarif zu finden.

Leitungswasserschäden standardmäßig versichert

Leitungswasserschäden sind keine Seltenheit in Deutschland: Kommt es zu einem Rohrbruch (siehe: Rohrbruch – wer zahlt? und Rohrbruch reparieren), einer defekten Armatur in Küche oder Bad oder auch zu Schäden an Boilern, sanitären Einrichtungen oder Heizungsanlagen, ist ein Leitungswasserschaden oft die Folge. Auch undichte Spülmaschinen oder Waschmaschinen führen schnell zu einem solchen Schaden. Bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser ist – im Gegensatz zur Problematik mit Überschwemmungen und Rückstauschäden – jedoch als Standardfall von Wohngebäudeversicherungen und Hausratversicherungen meist umfänglich abgedeckt.

Wie einer Überschwemmung im Haus effektiv vorgebeugt werden kann

Damit es gar nicht erst zu einem verhängnisvollen Hochwasser im eigenen Haus kommt, kann man als Hausbesitzer abhängig von der Position der Abwasserzugänge für die Einrichtung einer Hebeanlage oder von Rückstauklappen sorgen. In jedem Fall wird auf diese Weise sichergestellt, dass rückströmendes Wasser aus der Kanalisation nicht in die Abflüsse des Hauses gelangen kann.

Bei einigen Versicherungsgesellschaften wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vermerkt, dass der Versicherte entsprechende Vorrichtungen anzubringen hat. Deshalb sollten Versicherte sich die Bedingungen sehr genau durchlesen, um im Ernstfall auch abgesichert zu sein.

Richtig reagieren, wenn es zu einer Überschwemmung kommt

Wird festgestellt, dass Abwasser durch einen Abfluss in das Haus gedrückt wird, ist es wichtig, den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen. Das Inventar sollte umgehend vor dem Wasser in Sicherheit gebracht und, falls es schon in größeren Mengen eingetreten ist, mit Eimern beseitigt werden (Schadensminderungspflicht). So lässt sich zumindest beim Hausrat im Schadensfall dafür sorgen, dass der Schaden nicht noch schlimmer wird. Bei Schäden im Keller sollten Gegenstände ebenfalls umgehend aus der Gefahrenzone entfernt werden (siehe unseren Artikel Wasserschaden: Versicherung zahlt nicht).

Tatsächlich ist man als Versicherter dazu verpflichtet – dies wird auch als Schadenminderungspflicht bezeichnet und bedeutet, dass man selbst alles unternimmt, um den Schaden zu begrenzen. Natürlich muss man sich dafür nicht selbst in Gefahr begeben – es dürfen aber auch keine Maßnahmen einfach unterlassen werden. Beobachtet man das Geschehen einfach aus sicherer Entfernung, ohne weiter zu handeln oder sein Mobiliar zu sichern, lautet die Folge dessen oft: Die Versicherung zahlt nicht.

Der nächste Schritt ist, den Wasserschaden der zuständigen Versicherung zu melden. Normalerweise schickt diese einen Gutachter vorbei (Gutachter für Wasserschäden), der sich das Geschehen vor Ort ansieht und anschließend die Schadensregulierung einleitet (vgl. Schadensregulierung Wasserschaden) oder zumindest die Reparatur- und Sanierungsarbeiten durch einen entsprechenden Fachdienstleister freigibt. – Die Deutsche Schadenshilfe verfügt übrigens über ein eigenes Netzwerk kompetenter Handwerker und Sanierungsfirmen für genau solche Schadenfälle. Gern vermitteln wir Ihnen einen erfahrenen Dienstleister in Ihrer Region. Lassen Sie sich durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen.

ZÜRS – Zonierungssystem für Überschwemmung und Rückstau und Starkregen

Ebenfalls üblich ist die Nutzung des Zonierungssystem für Überschwemmung und Rückstau und Starkregen ZÜRS, mit dem Versicherer lokalisieren, wo es Rückstaus gab. So kann ausgeschlossen werden, dass der Versicherte den Schaden wie eine Überschwemmung durch Rückstau nur vortäuscht oder dieser anderweitig entstanden ist. Gleichzeitig dient dies der Risikoeinschätzung für die Tarifierung der Policen.

Es ist aber für Versicherte mindestens genauso wichtig, Fotos anzufertigen, die der Versicherung als Beleg dienen. Im Internet kann man sich dazu auf der Webseite des Versicherers eine kostenlose Schadensmeldung Vorlage herunterladen, die dann nur noch ausgefüllt werden muss. Beschädigte Objekte sollten in keinem Fall entsorgt, sondern aufbewahrt werden. Erst nach Absprache mit dem Versicherer dürfen Renovierungs- und Reparaturmaßnahmen vorgenommen werden – agiert man auf eigene Faust vorher, riskiert man unter Umständen den Versicherungsschutz.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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