Schadenshöhe / Schadenswert nach einem Wasserschaden bestimmen und Entschädigung bei der Versicherung abwickeln
Kommt es zu einem Wasserschaden, wie beispielsweise durch einen Wasserrohrbruch, benötigt man zur genauen Ermittlung der Schadenshöhe und Schadensursache häufig einen Sachverständigen / Gutachter. Unter Umständen sind auch Maler für die Bestandsaufnahme und Begutachtung von Wasserschäden im Mauerwerk ausgebildet, doch bei umfangreicheren Wasserschäden benötigt die Versicherung ein professionelles Gutachten. – Wie soll man vorgehen, und wie wird ein Wasserschaden richtig beseitigt? Alles Wichtige stellen wir Ihnen nachfolgend vor.
Kommt es zu einem Wasserschaden, dann ist die Beratung durch einen Wasserschaden Gutachter bzw. einen Gutachter für Schäden am Haus (Gebäudesachverständiger) in jedem Fall zu empfehlen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die Ursache des Schadens nicht eindeutig feststellen lässt. Egal, ob es aufgrund Schimmel oder einem anderen Grund zu einem Schaden kommt – für die meisten Verbraucher geschieht ein solches Ereignis vollkommen überraschend und ohne Vorwarnung. Dann ist es wichtig, sich zügig an einen Wasserschäden Gutachter zu wenden, der entweder selbst eine Wasserschadenortung durchführen oder eine Leckageortung durch ein Sanierungsunternehmen anordnen kann, und dann ggf. weitere Maßnahmen empfiehlt. Mitunter bieten sich auch Bausachverständige zur Begutachtung an, wenn sich die Wohngebäudeversicherung weigert, den Schaden zu übernehmen.
Ein Fall für die Gebäudeversicherung: Wann treten Wasserschäden auf?
Nicht selten kommt es zu Wasserschäden aufgrund von Hochwasser, doch auch defekte Rohre oder Starkregen können Gründe sein. Wenn zum Beispiel der Grundwasserspiegel ansteigt und das Wasser in den Keller eindringt (siehe: Wasserschaden im Keller), sind die Kosten für die Reparatur (siehe: Wasserschadensanierung Kosten, Kellersanierung Kosten) oft immens.
Dasselbe gilt auch dann, wenn eine unbeaufsichtigte Badewanne überläuft oder die Waschmaschine nicht richtig funktioniert (vgl. auch: Waschmaschine übergelaufen – welche Versicherung zahlt?). Manchmal kommt es dabei zu baulichen Schäden an Wänden und Decke oder es entsteht Schimmel, der sich vor allem an feuchtem Mauerwerk schnell ausbreiten kann. Deshalb ist es für Versicherte einer Wohngebäudeversicherung sehr wichtig, schnell zu handeln und einen Schaden sofort beseitigen zu lassen. Zunächst sollte jedoch ein Wasserschaden-Gutachter respektive Bausachverständiger hinzugerufen werden (s.a. Sachverständiger für Feuchtigkeitsschäden), der die Ursache eindeutig feststellt. So sichert man sich auch gegenüber der Wohngebäudeversicherung und ggf. Hausratversicherung ab, welche durchaus so manches Mal den Schadenersatz (siehe: Wasserschaden Versicherung Entschädigung) verweigern möchte oder die Schadensursache anzweifelt. Siehe auch: Wasserschaden, Wohngebäudeversicherung, Ärger.
Ein Wasserschaden Gutachter muss kein Sanitärfachmann sein – auch ein Innungsmaler kann gleichzeitig als Gutachter für Wsserschäden am Gemäuer fungieren, da dieser in der Regel entsprechend ausgebildet ist. Wenn möglich, sollte der Sachverständige vom Versicherten selbst konsultiert werden – es gibt jedoch auch Versicherungsverträge, in denen vorgeschrieben ist, dass der Versicherer selbst den Gutachter auswählt. Er soll dann prüfen, ob die Versicherung tatsächlich zur Zahlung verpflichtet ist oder ob der Versicherte die Kosten selbst tragen muss.
Kann man zum Beispiel zweifelsfrei feststellen, dass ein Schaden durch eine undichte Leitung (siehe: Leitungswasserschaden – was ist versichert) entstanden ist, dann muss als Erstes die Wasserzufuhr gestoppt werden. Am sichersten ist es, den Haupthahn im Keller zuzudrehen, sofern sich die Ursache nicht sofort finden lässt. Es muss in jedem Fall verhindert werden, dass sich der Wasserschaden noch weiter ausbreiten und ggf. über benachbarte Gebäude erstrecken kann.
Geprüft werden muss durch einen Gutachter zudem, welche Leitung für den Wasserschaden verantwortlich ist.
- Schwarzes oder braunes Wasser ist meist ein Indiz für eine defekte Heizungsleitung. (Siehe auch: Heizungsrohr geplatzt wer zahlt?)
- Riecht das Wasser schlecht, handelt es sich in der Regel um eine Abwasserleitung.
- Auch an der Temperatur des Wassers kann man sich gut orientieren und feststellen, ob es aus einer Warmwasserleitung stammt.
Im Falle eines undichten Hausdachs (s.a. Dach undicht – wer zahlt?) zeigen sich Schäden im Normalfall nur über eine längere Zeitspanne hinweg. Sowohl Kondenswasser als auch Regenwasser können dann für den Schaden am oder im Haus verantwortlich sein – hier ist die Beratung durch Wasserschäden Gutachter in jedem Fall nötig!
Ein Baugutachter sollte außerdem hinzugezogen werden, wenn es sich beim entstandenen Schaden eindeutig um einen Elementarschaden handelt. Dann muss der Schaden möglichst detailliert, mit Zeitpunkt des Geschehens und mit Bildern, gegenüber der Versicherung gemeldet werden (siehe Wohngebäudeversicherung Schaden melden).
Für den Fall, dass es sich nicht um ein Eigenheim, sondern um eine Mietwohnung handelt, sollte umgehend der Vermieter über den Schaden in Kenntnis gesetzt werden (siehe Wasserschaden, Info an Vermieter und Wasserschaden – Vermieter reagiert nicht). Als Mieter lässt sich nicht immer direkt feststellen, wie weit das Wasser schon in benachbarte Wohneinheiten vorgedrungen ist, da man normalerweise nicht zu anderen Wohnungen Zugang hat. Ist bei einem selbst zum Beispiel die Badewanne übergelaufen, kann es in der darunter liegenden Wohnung zu einem größeren Schaden gekommen sein als bei einem selbst.
Im Falle von Wasserschäden: Wie geht ein Wasserschaden Gutachter vor?
Wenn es zu Wasserschäden in einem Gebäude kommt, stellt der Wasserschaden Gutachter für gewöhnlich erst einmal fest, was genau beschädigt worden ist.
- Sind lediglich der Putz und die Oberfläche beschädigt oder ist das Wasser bereits viel tiefer ins Mauerwerk eingedrungen?
- Sind auch andere Etagen betroffen?
Er erstellt ein professionelles Schadensgutachten und führt danach eine Ortung des Schadens durch – hier wird nach der Ursache gesucht und empfiehlt danach geeignete Maßnahmen für die Sanierung. Der Fachmann hält genau fest, welche Arbeiten durchgeführt werden müssen, um die entstandenen Schäden zu beseitigen und schätzt außerdem die ungefähren Kosten dafür. Häufig übernimmt die Gebäudeversicherung einen Wasserschaden, was jedoch von den individuellen Vertragsregelungen abhängt. Eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung sind beide in jedem Fall wichtig für Hauseigentümer!
Wenn auch benachbarte Wohneinheiten vom Wasserschaden betroffen sind, übernimmt dies die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Das Wichtigste ist, dass die Schäden bereits vor der ersten Sanierung der Versicherung mitgeteilt werden. Ansonsten kann es passieren, dass kein Schadenersatz geleistet wird.
Renovierung, Trocknung, und Schadenersatz – was Versicherte wissen müssen
Auf welche Weise ein Wasserschaden renoviert werden soll, empfiehlt der Gutachter. Auch ein Maler ist erforderlich, der Sanierungsarbeiten durchführen kann. Oft ist eine Trocknung des Mauerwerks mit einem Bautrockner nötig, damit der Wasserschaden zuverlässig beseitigt werden kann und Schimmel keine Chance hat. Handelt es sich nur um einen geringen Feuchtigkeitsschaden, genügt es oft, einen Entlüfter zu verwenden.
Nach einer erfolgreichen Trocknung hängt das weitere Vorgehen vom Schadensausmaß ab. Sollte ein Schaden auch den Putz betreffen, ist es erforderlich, die Tapeten zu entfernen und den Untergrund vollständig zu sanieren sowie neu zu verputzen. Danach kann die Wand dann neu gestrichen oder tapeziert werden.
Rechtliche Gültigkeit eines Gutachtens
Abhängig von der Schadensart muss ein Sachverständiger eine Ortung des Wasserschadens durchführen und einen exakten Plan für die Sanierung erstellen. Hierbei werden sämtliche Schäden beim Verursacher sowie ggf. bei geschädigten Dritten mit berücksichtigt. Weiterhin ist es erforderlich, dass alle Geschädigten einer schriftlichen Schadensbeschreibung zustimmen.
Wichtig: Nicht nur unmittelbar entstandene, sondern auch mögliche Folgeschäden müssen inbegriffen werden. Das ist beispielsweise Schimmel, der sich erst nach einer Weile im Zuge eines Wasserschadens entwickelt. Sind sich die Parteien – wie beispielsweise Hauseigentümer und Mieter – nicht einig, ist oft eine gerichtliche Klärung erforderlich. Dann ist das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen besonders relevant. Sofern die Versicherung keinen eigenen Gutachter beauftragt oder ein Gutachten angezweifelt wird, empfehlen sich Dekra, der TÜV oder der Mieterschutzverein als Ansprechpartner.
Fazit: Ein Gutachten kann dabei helfen, sich gegenüber der Gebäudeversicherung durchzusetzen
Kommt es zu einem Wasserschaden im eigenen Gebäude bzw. in einer Mietwohnung, dann ist es immer zu empfehlen, einen unabhängigen und erfahrenen Wasserschäden Gutachter hinzuzuziehen, ehe man selbst den Schaden beseitigt. Dieser prüft zunächst die Gründe für den Schaden und empfiehlt geeignete Maßnahmen für dessen Beseitigung. Ebenfalls überprüft er die nachfolgend durchgeführte Sanierung.
Wichtig ist, dass die Sanierung von einem erfahrenen Fachmann durchgeführt wird, welcher sich auf die Beseitigung von feuchtem Mauerwerk bzw. auf das Thema Wasserschaden spezialisiert hat (siehe Wasserschaden sanieren). Leider kommt es dennoch manchmal vor, dass sich die Gebäudeversicherung trotz Gutachten durch Sachverständige die Kosten für die Schadensbegleichung nicht übernehmen möchte. Wir unterstützen Sie als unabhängige Berater dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Gebäudeversicherung durchzusetzen. Wir beraten Sie als DSH-Mitglied zu Themen wie Schadensregulierung, Versicherungsleistung oder Schadensersatz. Lassen sie sich jetzt durch die Deutsche Schadenshilfe beraten und profitieren Sie von unserer professionellen Unterstützung.