Wasserschaden sanieren – Wir vermitteln Ihnen geprüfte Sanierungsexperten aus Ihrer Nähe

Die Deutsche Schadenshilfe vermittelt aus ihrem Experten-Netzwerk zertifizierte Sanierungsprofis, die Ihren Wasserschaden sanieren. Und nicht nur das: Unsere Sachverständigen und Fachanwälte für Versicherungsrecht sorgen dafür, dass der vorhandene Schaden auch finanziell bestmöglich mit den zuständigen Versicherungen reguliert wird.

Wenn Wasserschaden, dann Deutsche Schadenshilfe! – Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Ein defekter Waschmaschinenschlauch oder ein Rohrbruch genügen, um einen Keller oder auch die Wohnung unter Wasser zu setzen – aus einer Leitung ausgetretenes Wasser ist noch immer der häufigste Grund für einen Wasserschaden in einem Gebäude. Mitunter kann ein Wasserschaden aber auch durch andere Ursachen, wie zum Beispiel durch Löschwasser nach einem Brand, entstehen. Abgedeckt werden diese Schäden über eine Gebäude- bzw. Hausratsversicherung, was sowohl für Mieter als auch für Eigentümer wichtig ist (Mieter benötigen jedoch keine Gebäudeversicherung). Wie ein Wasserschaden richtig saniert wird und worauf es dabei zu achten gilt, stellen wir Ihnen nachfolgend in unserem Artikel “Wasserschaden sanieren” genauer vor.

Hilfe, ein Wasserschaden! Die wichtigsten Sofortmaßnahmen im Falle eines Falles

Es ist der Albtraum eines jeden Mieters und Hausbesitzers: Man kommt nach Hause und bemerkt sofort an seinen Füßen, dass etwas nicht stimmt – Nässe hat sich auf dem Fußboden breitgemacht, unter Umständen steht man vielleicht sogar knöcheltief im Wasser. Ein Wasserschaden kann viele Ursachen haben, sollte aber in jedem Fall sofort eingedämmt werden. Deshalb gilt bei einem Rohrbruch oder einem defekten Haushaltsgerät, umgehend die Wasserzufuhr zu unterbrechen, damit nicht noch mehr Wasser nachströmen kann. Dazu ist man als Mieter oder Hausbesitzer sogar verpflichtet, wenn man später Leistungen von der zuständigen Versicherung erhalten will (Pflicht zur Schadensminderung). In keinem Fall sollte man sich dafür aber in Gefahr begeben! Lässt sich das aus der Leitung nachströmende Wasser nicht aufhalten, sollte umgehend der Haupthahn zugedreht werden.

Anschließend gilt es, die Feuerwehr darüber zu informieren, welche das Wasser abpumpen kann. Wichtig: Betroffene sollten bereits jetzt Fotos oder Videos als Nachweise für die Versicherung anfertigen, die am selben Tag informiert werden sollte. Bei der Schadensmeldung an die Versicherung dürfen Sie sich nicht allzu lange Zeit lassen, da die meisten Versicherer eine Frist von maximal drei Tagen vorgeben – meldet man sich zu spät, gefährdet man die Leistungsübernahme. Am besten wirft man einen Blick in seinen Versicherungsvertrag, um dabei auf Nummer sicher zu gehen. Viele Versicherungsgesellschaften bieten für die Schadensmeldung inzwischen eine App an, über die sich die Meldung durchführen lässt. Dabei können auch direkt Bilder und andere Nachweise an den Versicherer übermittelt werden.

Einen Wasserschaden professionell sanieren – worauf kommt es dabei an?

Stellt man in seiner Wohnung oder im Keller einen Wasserschaden fest, dann ist der Schock natürlich erst einmal groß. Nachdem das Wasser aber nun ausgetreten ist, geht es darum, den Schaden schnellstmöglich zu beheben (vgl. Wasserschaden beheben). Als Erstes wird im Normalfall eine Besichtigung des Schadens vor Ort durch einen Experten vorgenommen. Zwar kann sich das Wasser nicht so schnell durch das Mauerwerk ziehen wie vergleichsweise Feuer, allerdings durchfeuchten die Wände mit jedem Tag, an dem man nichts unternimmt, mehr. Wird eine Sanierung nicht zeitnah und professionell durchgeführt, so muss mit der Entwicklung von Schimmel und anderen baulichen Schäden gerechnet werden.

Aus diesem Grund ist es wichtig, sich möglichst sofort um einen Fachbetrieb oder eine Sanierungsfirma zu kümmern, die umgehend vor Ort ist und geeignete Maßnahmen für die Wohnungs- oder Kellersanierung vornimmt. In jedem Fall sollte man sich nicht für irgendein Unternehmen entscheiden, sondern stets auf Qualität und Erfahrung achten. Handelt es sich um einen Wasserschaden nach einem Brand, dann sollte zudem ein Experte für Brandschadensanierung (Brandsanierer, Brandsachverständige) hinzugezogen werden, der sich auch mit dem Thema Schadstoffe nach einem Brand (Schadstoffsanierung) und Bautrocknung auskennt.

Erkundigen Sie sich bei einem noch unklaren Wasserschaden auch danach, ob es Geräte zur Ortung der Lecks gibt.

Bei der Begutachtung vor Ort nimmt ein Handwerker eine grobe Ersteinschätzung vor und kann auf Grundlage dessen einen ungefähren Kostenvoranschlag erstellen. Ehe jedoch mit der Sanierung des Wasserschadens begonnen werden kann, muss der Schaden vom Experten dokumentiert werden – dies kann man auch selbst durchführen, die Fotos müssen aber in jedem Fall als Nachweis an die Versicherung übersendet werden.

Wasserschaden sanieren (© beugdesign / stock.adobe.com)
Wasserschaden sanieren (© beugdesign / stock.adobe.com)

Heutzutage arbeiten Sanierungsfirmen mit speziellen Geräten, wenn es sich um einen verdeckten Rohrbruch handelt, der sich hinter dem Mauerwerk oder unter dem Fußboden befindet und von außen nicht ersichtlich ist. Die Leckageortung mit Hilfe modernster Messgeräte oder auch mit Wärmebildkameras bringt ein zuverlässiges Ergebnis mit sich und erspart eine unnötig lange Suche nach dem Leck. Einfacher ist es natürlich, wenn es sich um einen freigelegten Rohrbruch oder eine andere Schadensursache handelt, die sofort aus der Gefahrenzone entfernt oder unschädlich gemacht werden kann.

Sobald der genaue Ort des Rohrbruch lokalisiert werden konnte, geht es um die Behebung der Ursache sowie anschließend um die Entfeuchtung nass gewordener Bereiche im Haus (vgl. Kellerentfeuchtung, Raumentfeuchtungsgeräte, Wie lange dauert Entfeuchtung?). Bei größeren Schäden, die bereits das Mauerwerk erheblich angegriffen haben, kann auch eine Kernsanierung nötig sein, was jedoch meist eher die Ausnahme ist. In der Regel beginnen die Experten zunächst mit dem Austausch der defekten Teile, damit die vollständige Dichtigkeit wiederhergestellt werden kann. Beschädigte Teile werden entfernt und entsorgt. Im Anschluss folgen, falls erforderlich, noch eine gründliche Bautrocknung sowie eine Neutralisierung unangenehmer Gerüche, sofern auch Abwasser ausgetreten ist.

Die Abwicklung der Schadensübernahme mit der Versicherung werden entweder von den Sanierungsfachleuten selbst oder auch vom Versicherten selbst durchgeführt. In schwierigen und strittigen Fällen macht es aber in jedem Fall Sinn, die Deutsche Schadenshilfe einzuschalten; wir haben erfahrene Sachverständige und Fachanwälte für Versicherungsrecht an Bord, die helfen, Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen!

Die Beseitigung des Wasserschadens im Detail: Die einzelnen Schritte erklärt

Kommt es zu einer mehr oder weniger großen Überschwemmung im Haus, nachdem ein Rohrbruch geschehen ist oder auch infolge eines Brandschadens, dann reicht es natürlich nicht, lediglich die Heizung einzuschalten und zu warten, bis die Wärme die Feuchtigkeit beseitigt. Denn wenn die Luft im feuchten Raum mit Feuchtigkeit übersättigt ist, findet keine Raumtrocknung mehr statt. Dann ist es notwendig, der Raumluft die überschüssige Feuchtigkeit zu entziehen, damit sie erneut Feuchtigkeit aufnehmen kann. Ein erfahrener Sanierungsberater unterstützt Sie (siehe Sanierungsberatung).

Bei den Trocknungsarbeiten können zum Beispiel Kondensationstrockner zum Einsatz kommen, welche die feuchte Luft ansaugen und die bereits entfeuchtete Luft wieder an den Raum abgeben. Nun reichert sich die trockene Luft wieder mit der Feuchtigkeit an, welche von nassen Decken, Böden und Wänden ausgeht. Hierbei handelt es sich um das Prinzip der Kondensationstrocknung, die so lange erfolgen muss, bis es wirklich keine Feuchtigkeitsrückstände mehr im Haus gibt. Darüber hinaus können als zusätzliche Unterstützung für eine schnellere Trocknung auch Wärmeplatten aufgestellt werden – insbesondere, wenn auch die Wände feucht geworden sind.

Künstliche und natürliche Trocknung: Wo liegen die Unterschiede?

Während der natürlichen Trocknung eines Gebäudes erfolgt eine intensive Beheizung, zudem müssen die Fenster in regelmäßigen Abständen geöffnet werden, damit ein bestmöglicher Luftaustausch gewährleistet wird. So kann die frische Luft von außen in den Raum gelangen und im Anschluss nach außen abgeführt werden. Bei einem Wasserschaden ist die natürliche Trocknung allerdings nur im Frühjahr und Sommer sinnvoll und auch nur, sofern es sich nicht um einen allzu starken Schaden handelt. Hier wird der Fachmann vor Ort eine geeignete Maßnahme empfehlen, damit der Schaden so schnell wie möglich beseitigt werden kann.

Schneller und zuverlässiger geht es natürlich mit einer künstlichen Trocknung, bei der zum Beispiel auch Kondensationstrockner zum Einsatz kommen. In einigen Fällen lassen sich auch Adsorptionstrockner verwenden, was allerdings von der Intensität des Schadens, der Größe des Raums und auch dem Grad der Durchfeuchtung abhängt. Wenn sich die Feuchtigkeit lediglich oberflächlich an den Böden und Wänden ausgebreitet hat, dann ist ein Betrieb der Kondensationstrockner von einer bis zwei Wochen – durchgehend – erforderlich, bis Böden und Mauerwerk wieder trocken sind (siehe Mauerwerkstrockenlegung, Wasserschaden: Boden trocknen).

Während der Trocknung besteht zwar grundsätzlich keine Notwendigkeit, die Wohnung zu verlassen, allerdings arbeiten viele Trocknungsgeräte sehr laut, so dass viele Menschen vorübergehend dennoch ausziehen. Sollte der Lärm wirklich zu laut sein oder das Haus aus anderen Gründen nicht bewohnbar sein, so übernimmt die zuständige Versicherung in der Regel auch die Kosten für eine vorübergehende Unterbringung im Hotel (vgl. Wohnung unbewohnbar: Hotelkosten).

Trocknungsgeräte lassen sich ganz normal an die Steckdose in der Wohnung koppeln – sie benötigen lediglich 230 Volt. Der Energiebedarf hängt allerdings vom jeweiligen Gerät ab, meist beträgt er zwischen 0,1 und 0,7 kWh. Vgl. auch: Trocknungsgerät leihen.

Wasserschaden sanieren: Wie geht es nach einer Trocknung weiter?

Sobald die Feuchtigkeit vollständig aus den Wohnräumen oder dem Keller beseitigt worden ist, ist der umfassendste Teil der Sanierungsarbeiten bereits abgeschlossen. Jetzt geht es weiter mit dem Neuverputzen der Wände oder auch dem Austausch eines Bodenbelags, falls erforderlich. So kann der Ursprungszustand nach und nach wiederhergestellt werden. Normalerweise sind diese Kosten mitsamt der Sanierung über die Gebäudeversicherung abgedeckt, die von Eigentümern abgeschlossen werden muss. Wurde auch Hausrat beschädigt – dazu zählen sämtliche beweglichen Objekte im Raum, wie Möbel oder Textilien – dann ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Sie muss vom Mieter abgeschlossen werden und ersetzt unter anderem beschädigtes Inventar im Keller oder in der Wohnung.

Woran lässt sich ein versteckter Wasserschaden erkennen?

Wenn es sich um einen verdeckten Wasserschaden handelt, bei dem das defekte Rohr nicht von außen erkannt werden kann, ist es schwierig, das Leck frühzeitig zu entdecken (vgl. Rohrbruch orten: Suchgeräte). Oft lässt sich ein Schaden erst dann erkennen, wenn er sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium befindet. Doch es gibt auch Anzeichen, an denen man sich gut orientieren kann: Dreht sich zum Beispiel der Wasserzähler, obwohl im ganzen Haus kein Wasser fließt, dann ist dies ein klares Indiz für ein Leck. Auch Stockflecken, Schimmelflecken, feuchte Wände oder gar ein unangenehmer Geruch sind deutliche Signale dafür, dass sich irgendwo im Haus ein undichtes Rohr befindet. In jedem Fall ist es wichtig, möglichst schnell zu handeln, da sich der Schaden ansonsten nur noch weiter durch das Mauerwerk zieht. Geortet werden kann dies allerdings nur von einem Fachmann, der über ein entsprechendes Gerät zur Lokalisierung verfügt (vgl. Rohrbruch finden). Das können Messgeräte wie Horchgeräte oder auch Tracergas sein – die Möglichkeiten zur Leckageortung sind vielfältig und werden je nach Ausgangssituation angewandt.

Wasserschaden sanieren (© Christin Lola / stock.adobe.com)
Wasserschaden sanieren: Wir haben die Experten, die Sie nicht “im Regen stehen lassen” (© Christin Lola / stock.adobe.com)
Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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