Schadensfall durch Wasser und eventuelle Folgeschäden – das ist zu unterscheiden
Schäden durch Leitungswasser sind ausgesprochen häufig: Täglich erhalten die Versicherer rund 3.000-mal einen entsprechenden Schadensfall gemeldet, wobei die Ursachen und Folgen sehr variieren. Der klassische Rohrbruch und die Folgeschäden von Wasserrohrbrüchen spielen dabei ebenso eine Rolle wie defekte Dichtungen oder Starkregen, der einen Rückstau im Keller verursacht. Nicht umsonst legen Versicherer großen Wert auf die genaue Schadenschilderung, denn daraus leitet sich ab, ob die Gebäudeversicherung überhaupt der richtige Ansprechpartner ist. Folgende Unterscheidung ist ausschlaggebend:
- Für Hausrat, bewegliches Mobiliar und sämtliche Utensilien in Wohnräumen, die durch einen Wasserschaden beeinträchtigt werden, zeichnet die Hausratversicherung des Mieters oder Eigentümers einer Wohnung (WEG) oder eines Hauses verantwortlich. Siehe: Hausratversicherung – Was wird bezahlt?
- Durch Leitungswasser beschädigte Gebäudesubstanz hingegen fällt den Zuständigkeitsbereich der Gebäudeversicherung – und für die ist nicht der Mieter, sondern der Vermieter bzw. die WEG verantwortlich. Siehe: Gebäudeversicherung – Was ist versichert?
- Wurde der Schadensfall durch ein Unwetter oder durch eine Naturkatastrophe, wie zum Beispiel Überschwemmung oder Hochwasser, verursacht, greift die Elementarversicherung, die sich als Zusatzoption sowohl in die Hausrat- als auch in die Wohngebäudeversicherung einschließen lässt. – Wichtig: Die Elementarschadenversicherung lässt sich nicht in allen Regionen ohne Probleme abschließen. Kommen zum Beispiel häufiger Hochwasser oder andere Unwetterereignisse vor, kann ein Antrag auf Elementarversicherung abgelehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen angenommen werden.
- Als Sonderfall darf eine häufige Konstellation nicht außer Acht bleiben: Tritt der Schadensfall in einer benachbarten Wohnung auf, weil zum Beispiel der Schlauch einer Waschmaschine abreißt (vgl. Waschmaschinenanschluss undicht), sodass Ihr Hausrat oder die Bausubstanz Ihrer Eigentumswohnung zu Schaden kommt, muss der relevante Nachbar für den Schadenersatz geradestehen. Im besten Fall leistet dann seine Haftpflichtversicherung. In der Praxis kann das dann so aussehen, dass Sie den Neuwert von Ihrer Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung ersetzt bekommen, die sich wiederum den Zeitwert von der Haftpflichtversicherung erstatten lässt (siehe auch: Hausratversicherung: Neuwert / Wiederbeschaffungswert).
Die Einordnung ist, wie Sie schon anhand dieser Aufstellung sehen, nicht immer einfach. Oft genug betrifft ein Schadensfall verschiedene Versicherungsverträge – und dann gibt es noch den schwer zu fassenden Folgeschaden. Im Zweifelsfall können wir Ihnen einen kompetenten Sachverständigen vermitteln (siehe auch: Sachverständigen finden), der nicht nur die Schadensursache genau ermittelt, sondern auch Ihre Ansprüche exakt adressiert. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
Primärschaden und Folgeschaden: Was kann ich geltend machen – und bei wem?
Wird ein Schaden gemeldet (Schadensmeldung Formular / Vorlage), dann prüft der jeweilige Versicherer, ob überhaupt ein versichertes Ereignis vorliegt – und das hängt in erster Linie von den konkreten Versicherungsbedingungen ab, die dem Vertrag zugrunde liegen. Denn ist sind keinesfalls sämtliche Wasserschäden oder Folgeschäden versichert.
Hausratversicherung
Voraussetzung ist hier, dass ein direkter Zusammenhang zu bestimmten Installationen besteht, wie zum Beispiel:
- Trink- und Abwasserrohre
- Leitungswassersysteme in der Wohnung und im Haus
- an Waschmaschinen, Geschirrspülern und anderen Geräten angeschlossene Schläuche
- Dampf- oder Warmwasser-Heizungsanlagen
- Wärmepumpen-, Solar- oder Klimageräte
- Sprinkler- und Berieselungsanlagen
Tritt Leitungswasser bestimmungswidrig aus derartigen System aus, dann liegt ein versicherter Schadensfall vor, da Wasser auf den Hausrat und natürlich die Bausubstanz einwirkt. Dabei ist es weitestgehend unerheblich, wo genau das Wasser austritt.
Nicht versichert sind hingegen regelmäßig Schäden durch Reinigungs- und Planschwasser, aufsteigendes Grundwasser (siehe drückendes Grundwasser im Keller) oder Rückstau (vgl. Rückstau Versicherung).
Wohngebäudeversicherung
Im Gegensatz zur Hausratversicherung übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Schadensregulierung für die Reparatur, die Instandsetzung sowie die durch einen Wasserschaden an der Bausubstanz und damit fest verbundenen Teilen festzustellenden Beeinträchtigungen. In erster Linie sind dies Schäden durch einen bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus Leitungswasser-, Heizungs- und Sanitäranlagen, wie zum Beispiel am Boden und den Wänden. Doch hier sind einige Ausschlüsse zu beachten, wie zum Beispiel:
- Schäden in unbewohnten, also leerstehenden oder im Bau/Umbau befindlichen sowie nicht regelmäßig genutzten Gebäuden,
- grob fahrlässig vernachlässigte Pflichten durch den Eigentümer bzw. Vermieter oder
- unterlassene Maßnahmen zur Vermeidung und Eindämmung von Folgeschäden eines Rohrbruchs oder ähnlichen Schadensereignissen (siehe Schadenminderungspflicht).
Generell stellt sich die Situation in puncto Folgeschäden nach Wasserschaden schwierig dar: Abhängig von den konkreten Bedingungen übernehmen Hausrat- und Gebäudeversicherungen zwar auch die Schadensregulierung eventueller Wasserschaden-Folgeschäden, wenn diese eindeutig auf den Schadensfall zurückzuführen sind. Der klassische Versicherungsschutz umfasst:
- Durchnässungsschäden, also feuchte Wände oder Böden, nach einem bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus den hauseigenen Frischwasser-Zu- und Abwasserleitungen (siehe auch: Feuchte Wand: Versicherung)
- Schäden an Installationen des Leitungswassersystems durch frostbedingten Wasseraustritt an Wasserzuleitungen, Abwasserleitungen und Heizungsleitungen (siehe auch: Heizung Leck finden, Frostschaden an Wasserleitung)
- Versichert sind in der Regel die Zu- und Ableitungsrohre in einem Gebäude, aber auch außerhalb auf dem relevanten Grundstück
Nicht immer lässt sich sofort feststellen, wo genau ein Leitungsleck auftritt, wenn eine Wand oder ein Boden durchfeuchtet ist. Hier kann nur eine spezielle Leckage-Ortung Aufschluss bringen, bevor die Trocknung und anschließende Sanierung veranlasst wird (siehe auch: Sanierung von Wasserschäden in Berlin). Diese Maßnahmen werden von der Wohngebäudeversicherung getragen, allerdings gibt es erfahrungsgemäß immer wieder Probleme – und genau hier können wir Sie unterstützen:
1. Klassischer Rohrbruch – Leistungswasser- oder Heizungsrohr
Hier gibt es die wenigsten Diskussionen, die Wohngebäudeversicherung ist zur Bezahlung der Kosten für Leck-Ortung und Trocknung verpflichtet.
2. Defektes Abwasserrohr – Video-Ortung
Es liegt auf der Hand, dass eine beschädigte Abwasserleitung nicht so einfach zu untersuchen ist, hier werden spezielle Kameras eingesetzt. Die Aufnahmen geben Aufschluss zu Art und Umfang der Beschädigung – selbstverständlich auf Kosten der Wohngebäudeversicherung, sofern ein entsprechendes Leitungspaket versichert ist (vgl. Abwasserrohrbruch wer zahlt).
3. Fugen, Risse und Siphon – Leck-Ortung umstritten
Wird bei der Leckortung ermittelt, dass Risse in den Fliesen oder Verfugung, eine undichte Silikonfuge oder der Siphon die Ursache für den Wasserschaden waren (vgl. Wasserschaden durch defekten Siphon), dann stehen Diskussionen mit der Wohngebäudeversicherung ins Haus: Diese wird wahrscheinlich die Übernehme der Leckortungskosten ablehnen. Allerdings können wir hier unter Umständen gegensteuern, denn das Schadensbild ist kaum von einem klassischen Rohrbruch zu unterscheiden. Wir können Ihnen gerne einen erfahrenen Dienstleister empfehlen, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – und wenn auch auf Kulanz – unterstützt.
4. Leitungswasserschaden – Leck-Ortung ohne Ergebnis
Liegt das klassische Schadensbild vor, aber die Leck-Ortung hat kein schlüssiges Ergebnis gebracht, wird es schwierig: Insbesondere die Druckprobe kann dazu geführt haben, dass sich die Bruchstelle wieder mit aufgeschwemmten Partikeln zugesetzt hat. Es liegt auf der Hand, dass die Wohngebäudeversicherung unter Verweis auf den fehlenden Versicherungsschutz die Leistung verweigern will. Auch in diesem Fall kann ein erfahrener Schadensgutachter weiterhelfen und meist zumindest eine Kulanzzahlung erreichen.
5. Verstopfte Abwasserrohre – eine Frage der Bedingungen
In puncto Rohrreinigung sind die Versicherer unterschiedlich aufgestellt: Während der Großteil die Kosten nicht erstattet, beteiligen sich andere zumindest bis zu einer definierten Entschädigungsgrenze. Eventuell lässt sich mit der richtigen Argumentation ein Entgegenkommen erzielen.
Es gibt also gute Gründe, bei einem Leitungswasserschaden von vornherein einen spezialisierten Gutachter und im Bedarfsfall auch einen Rechtsanwalt einzuschalten: Einerseits variieren die Versicherungsbedingungen und damit auch der Versicherungsschutz, andererseits ist die Frage der Folgeschäden nicht zu verkennen.
Wasserschaden Folgeschäden im Blick behalten – vor allem Spätfolgen
Einige Folgeschäden liegen auf der Hand: Löst austretendes Wasser zum Beispiel einen Kurzschluss aus, der wiederum einen Brand verursacht (vgl. Brand durch Kurzschluss), muss die Gebäudeversicherung logischerweise für diesen Folgeschaden aufkommen (vgl. auch: Gebäudeversicherung: Was ist wichtig?). Ebenso übernimmt Sie die während der Sanierungsmaßnahmen notwendige Übernachtung in einem Hotel – auch das ist gewissermaßen ein Folgeschaden.
Schwieriger wird es, wenn die Trocknung abgeschlossen ist und trotzdem noch Schimmelbildung auftritt (siehe Schimmelpilzsanierung) oder sich das Leck in einem Abwasserrohr wieder zugesetzt hat. Fakt ist: Um einen Folgeschaden ersetzt zu bekommen, sollten Sie nicht nur aussagekräftige Fotos anfertigen und beim Versicherer einreichen, sondern am besten fachkundige Unterstützung in Anspruch nehmen.
Wie lange sich eine Schadensregulierung hinzieht (siehe Frist der Versicherung zur Schadensregulierung), hängt immer von den konkreten Umständen ab: Einerseits sind der Schadensumfang und der dadurch verursachte Bedarf an Reparaturen, Trocknung und Sanierung relevant, andererseits aber auch, wie zügig und fachkundig der Schaden beim Versicherer angezeigt wird (vgl. Wasserschaden melden). Andererseits spielt der vereinbarte Versicherungsumfang eine wichtige Rolle: Haben Sie eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen? Wie umfangreich ist das versicherte Leitungspaket? Gibt es eine Haftpflichtversicherung, sollte der Schaden in einer anderen Wohnung aufgetreten sein? Ebenso wichtig ist die genaue Identifizierung und Dokumentation der Schadensursache, um beispielsweise auch Spätfolgen geltend machen zu können. Siehe auch: Wasserschaden – Was kann ich geltend machen?
Es lässt sich also festhalten, dass sich die Einbindung spezialisierter Schadensgutachter und im Ernstfall auch fachkundiger Anwälte unter dem Strich bezahlt machen. Lassen Sie sich von uns einen Experten vermitteln – wir erledigen das gerne für Sie!