Unsere Fachanwälte und Gutachter helfen Ihnen, wenn die R+V Gebäudeversicherung nicht zahlt
Ob Feuer, Sturm oder eine defekte Wasserleitung, viele Gefahren sorgen für gravierende Schäden an Immobilien. Gut ist in einem solchen Fall die Absicherung durch die R+V Gebäudeversicherung. Ärgerlich aber ist es, wenn es trotz korrekt geleisteter Versicherungsprämien im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherung kommt, beispielsweise durch eine verzögerte Zahlung, oder der Gebäudeversicherer gar nicht zahlen will. So kommt die gesamte Instandsetzung ins Stocken. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich gegen ausbleibende oder fehlerhafte Regulierungen wehren können. – Ihre R+V Wohngebäudeversicherung zahlt nicht? – Lesen Sie weiter!
Welche Leistungen übernimmt die R+V Gebäudeversicherung grundsätzlich?
Eine Gebäudeversicherung übernimmt grundsätzlich Kosten rund um auftretende Schäden am Haus oder der Eigentumswohnung, gleiches gilt für festes Inventar (siehe Gebäudeversicherung Leistungen). Neben dieser allgemeinen Definition lohnt es sich allerdings, die genaueren Bedingungen und Vorgaben im Versicherungsvertrag unter die Lupe zu nehmen. So erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Regel auch auf Nebengebäude, also beispielsweise Garagen oder Carports (wichtig z.B. bei einem Garagenbrand oder Akku-Brand in einem e-Fahrgerät unter dem Carport. Zu dem festen Inventar gehören unter anderem Heizungen, fest gebaute Mülltonen-Boxen oder auch Fußböden. Wer eine teure Einbauküche sein Eigen nennt, muss sich bei Schäden an dieser durch die versicherten Ursachen an die Wohngebäudeversicherung wenden.
Von Bedeutung für die Übernahme der Kosten durch den Versicherer im Fall der Fälle ist die Art und Ursache des Schadens. Grundsätzlich gehören ein Brandschaden, ein Wasserschaden durch einen Rohrbruch und Schäden durch Stürme zu den durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckten Ursachen. Die versicherten Ursachen für diese Schadensereignisse sind festgelegt. So muss ein Wasserschaden beispielsweise durch leitungswasserführende Rohre ausgelöst worden sein. In diesem Fall übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten durch zerstörtes Inventar, an den Rohren selbst bis hin zur Beseitigung entstandenen schwarzen Schimmels in den eigenen vier Wänden.
Treten durch einen Sturm Schäden am Gebäude auf, ist in erster Instanz ebenfalls die R+V Gebäudeversicherung zur Regulierung verpflichtet. Dies gilt allerdings erst ab einer Windstärke von mindestens acht (8 Bft). In diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten, die beispielsweise durch Beschädigungen durch umfallende Bäume oder abgedeckte Dächer entstehen. Eine Ausnahme stellen Hagelschäden dar, diese sind unabhängig von der Windstärke mitversichert.
Feuerschäden treten zwar selten auf, sind allerdings meist gravierend. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten bei einem Blitzeinschlag, bei einem Brand, einer Explosion oder einer Implosion. Allerdings gibt es gerade bei einem Brandereignis Ausnahmen, die eine Zahlung der Versicherung hinauszögern oder sogar vermeiden (vgl. Haus abgebrannt, Versicherung zahlt nicht).
Bei einem der genannten Schadensfälle übernimmt die Gebäudeversicherung alle Kosten, die mit diesem Ereignis in Zusammenhang stehen. Hierbei handelt es sich unter anderem um die finanziellen Belastungen für eine Instandsetzung, für den Wiederaufbau, Folgeschäden oder einen Mietausfall.
Ausnahmen und Regeln bei der Wohngebäudeversicherung
Allerdings sollten Ausnahmen beachtet werden, die unter Umständen zu einer Zahlungsverweigerung durch die R+V Gebäudeversicherung führen können. Dies gilt beispielsweise dann, wenn eigentlich eine andere Versicherung für die Kostenübernahme verantwortlich ist. Werden einfache Möbel oder elektrische Geräte beschädigt, ist nämlich die Hausratversicherung der erste Ansprechpartner. Siehe auch: Schadensregulierung nach Brand.
Auch bei Elementarschäden, die durch Naturereignisse verursacht werden, zahlt eine Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht. Hochwasser und Überschwemmungen, Lawinen und Schneedruck oder Erdbeben sind in den gängigen Policen nicht enthalten, sondern müssen mit gesonderten Tarifen abgeschlossen werden. Erfolgt dies nicht, werden Kosten für das Trocknungsgerät oder eine vollständige Gebäudetrocknung nach einem Hochwasser nicht übernommen. Siehe auch: Flutopferhilfe.
Probleme gibt es auch beim Pfusch am Bau. Bauschäden / Baumängel sind in der Regel nicht durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert. Im Schadensfall bleiben die Eigentümer also auf den Kosten sitzen, falls keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen wurde. Offene Fenster sind ebenfalls ein Grund für Versicherungen, Zahlungen abzulehnen. Tritt durch Starkregen ein Schadensereignis bei geöffnetem Fenster ein, müssen Sie die finanzielle Belastung selbst tragen. Gleiches gilt bei kriegs- oder unruhebedingten Schäden am Gebäude.
Zudem tragen Sie als Versicherungsnehmer mit Ihrem Verhalten einen Teil zur schnellen Bezahlung bei. Brennt beispielsweise Zigarettenasche Löcher in den Boden, erhalten Sie keine Zahlung. Gleiches gilt bei geplatzten Wasserrohren im Winter. Kann nachgewiesen werden, dass nicht ausreichend geheizt wurde, erhalten Sie kein Geld (siehe Heizung eingefroren). Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen hilft, Klarheit über die wirklich abgesicherten Schäden zu erhalten.
Wir unterstützen Sie bei Problemen mit der R+V Gebäudeversicherung
Schäden am Wohngebäude kosten viel Geld. Gerade nach einem schweren Sturm, einem Rohrbruch oder einem Brandschaden durch einen Dachstuhlbrand steigen die Kosten schnell in den hohen fünfstelligen Bereich. Zudem ist ein Weiterwohnen in den eigenen vier Wänden oftmals vor der Reparatur bzw. einer Sanierung nicht möglich. Schon zunächst klein erscheinende, allerdings teure Maßnahmen überschreiten die finanziellen Mittel der meisten Eigentümer. Dies gilt beispielsweise nach einem Großbrand. Dementsprechend wichtig ist eine zügige Zahlung durch die R+V Gebäudeversicherung. Bleibt diese aus, macht sich schnell Verzweiflung breit – nicht zuletzt deshalb haben Sie vermutlich in Google nach “R+V Gebäudeversicherung zahlt nicht” gesucht und diese Seite hier gefunden.
Mit dem richtigen Vorgehen können Sie sich häufig erfolgreich gegen die Entscheidung der Versicherung zur Wehr setzen. Wir unterstützen Sie hierbei nach Kräften, um einen erfolgreichen Widerspruch an den Versicherer in die Wege zu leiten. Dabei hängen die eigentlichen Unterstützungsmöglichkeiten von Ihrem Bedarf ab. Bezweifelt die Versicherung beispielsweise einen Schaden bzw. die angegebene Summe, empfiehlt sich der Kontakt zu einem Gutachter. Mit einem kompetenten Sachverständigen und einem fachgerechten Gegengutachten bestätigen Sie Ihrer Versicherung den aufgetretenen Schaden (vgl. auch: HanseMerkur Wohngebäudeversicherung zahlt nicht). Wir vermitteln Ihnen erfahrene und unabhängige Gutachter für fast jedes Schadensereignis.
Ebenfalls von großer Bedeutung für den Hausbesitzer ist eine schnelle Instandsetzung der Schäden. Nur so lassen sich eventuelle weitere Belastungen vermeiden, beispielsweise durch entstehenden Schimmel nach einem Wasserschaden. In einem solchen Fall (z.B. Leitungswasser ist durch defekte Rohre ausgetreten) ist eine zeitnahe Rohrsanierung wichtig. Zudem stellen Sie so einen bewohnbaren Zustand der Immobilie wieder her. Wir unterstützen Sie auch hierbei. Durch direkte Kontakte zu erfahrenen und kompetenten Handwerkern haben wir für Sie immer den richtigen Ansprechpartner, der sich Ihrer Problematik annimmt und eine schnelle Sanierung in Angriff nimmt.
Nutzen Sie als Hausbesitzer unsere zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten, denn bei einer ausbleibenden Zahlung der R+V Gebäudeversicherung sind Sie keinesfalls allein. – Die R+V Wohngebäudeversicherung zahlt nicht? – Wir unterstützen Sie!
Ein erfahrener Anwalt sorgt für eine oft schnelle Regulierung
Bleiben die Zahlungen dauerhaft aus und stellt sich die R+V Gebäudeversicherung quer, bleibt nur der Gang zum Anwalt, in diesem Fall handelt es sich um Fachanwälte für Versicherungsrecht. Ein entsprechender Spezialist beschäftigt sich regelmäßig mit ausbleibenden Zahlungen. Wichtig ist eine erste Einschätzung. Mit der oftmals jahrelangen Erfahrung kann Ihnen der Rechtsanwalt zeitig die Aussichten auf Erfolg bei einer angestrebten Klage näherbringen (s.a. ERGO Gebäudeversicherung zahlt nicht, HUK24 Wohngebäudeversicherung zahlt nicht). Wir helfen bei der Suche nach einem kompetenten Anwalt und vermitteln Kontakte. Siehe auch: Anwalt Versicherungsrecht Hamburg, Fachanwalt Versicherungsrecht Köln.
Wichtig: Bereiten Sie sich auf Ihren Termin bei den Fachanwälten für Versicherungsrecht gründlich vor. Suchen Sie alle relevanten Unterlagen rund um Ihre Wohngebäudeversicherung zusammen (Versicherungsvertrag, Versicherungsbedingungen) und achten Sie auf ausreichende Belege für entstandene Schäden oder eventuell vorhandene Gutachten. So kann der Rechtsanwalt direkt mit der Arbeit beginnen und Ihren Fall möglichst schnell sowie erfolgreich abwickeln.
Die R+V Versicherung zahlt nicht? – Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!