Woran erkennt man Schimmel in der Wohnung – und warum entsteht er?
Grundsätzlich kommt es immer dort zur Schimmelbildung, wo sich eine größere Menge an Feuchtigkeit ansammeln kann, die nicht von alleine verdunstet oder trocknet. Demzufolge sind Schimmelprobleme in der Wohnung nicht selten die Folge eines Wasserschadens oder Rohrbruchs. Auch dann, wenn Wasser durch ein undichtes Dach oder schlecht abgedichtetes Mauerwerk ins Haus gelangen kann, sind Schimmelschäden eine häufige Folge.
Ein Schimmelpilz ist auf organische Stoffe angewiesen, um such entwickeln zu können – diese bieten ihm den idealen Nährboden. Insbesondere Wandbeläge aus Holz, Dämmstoffen oder Zellulose, doch auch Staub und Schmutz dienen den Pilzen als Nahrung. Wenn die Temperatur dann noch mehr als 10 °C beträgt, kann Schimmel sich optimal ausbreiten.
Besonders hoch ist die Gefahr von Schimmelpilz im Haus im Badezimmer, nahe Fenstern oder auch in der Küche. In diesen Bereichen sammelt sich durch Kondensation öfter Feuchtigkeit. Doch auch hinter Tapeten, unter Teppichen, hinter großen Möbeln, in der Dämmschicht eines Hauses oder auch hinter Wandverkleidungen kann sich Schimmel ganz unbemerkt entwickeln. Das kann natürlich auch im Schlaf- oder Kinderzimmer der Fall sein und somit die Gesundheit nachhaltig beeinträchtigen (siehe: Schimmelflecken im Bad entfernen).
Wie kommt es zu Schimmel in der Wohnung?
Die Ursachen für die Schimmelprobleme können vielerlei Natur sein: Sowohl Baumängel als auch falsches Lüftungs- und Heizverhalten von Mietern kommen dafür in Frage. Bei der Klärung, wer für die Schimmelpilzsanierung zuständig ist, kommt es vor allem darauf an, wer den Schimmel eigentlich verursacht hat. Grundsätzlich trägt der Vermieter hierfür stets die Beweislast. Nur wenn dieser nachweisen kann, dass der Mieter für den Schimmel verantwortlich gemacht kann, muss der Mieter den Schaden bezahlen. In der Praxis gestaltet sich dies häufig als schwierig.
Welche Arten von Schimmel gibt es – und welche Schimmelarten sind gefährlich?
In der Natur kommen unzählige verschiedene Arten von Schimmel vor. Die Pilze können sich über Sporen optimal ausbreiten und so nahezu jeden beliebigen Ort erreichen. Im Wohnbereich zeigt sich dabei vor allem schwarzer, grüner, roter oder auch gelber Schimmel.
Besonders oft kommt es zur Entwicklung von Schwarzschimmel, welcher gleichzeitig auch als besonders gesundheitsschädigend gilt. Der Schimmel bildet spezielle Mykotoxine aus, welche durch die Luft in unseren Körper gelangen und dort verschiedene Krankheiten hervorrufen können.
Genau wie Pollen gehören auch die Sporen von Schimmelpilzen zu den Allergenen, welche bei einigen Menschen Allergien auslösen können. Die Belastung mit Sporen aus Schimmelpilzen muss jedoch entsprechend hoch sein, damit Menschen darauf allergisch reagieren – die Dosis macht also das Gift. Schwarzschimmel steht aktuell sogar unter Verdacht, eine krebserregende Wirkung auf den Körper zu haben. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Pilz so schnell wie möglich aus der Wohnung zu entfernen, wenn er einmal entdeckt worden ist (vgl. Was hilft gegen schwarzen Schimmel, Mittel gegen Schimmel an der Wand).
Sofern der Schimmelpilzbefall sich nicht an einer sichtbaren Stelle befindet, sondern sich hinter Tapeten oder Wandverkleidungen befindet, kann man ihn oft schon an seinem unangenehmen Geruch aufspüren. Schwarzschimmel kann sämtliche organischen Stoffe vernichten – ganz egal, ob Glas oder Holz. Sind der Dachstuhl oder tragende Balken davon betroffen, kann sogar die gesamte Statik des Hauses gefährdet sein.
Schimmel erkennen: So spüren Sie den Pilz in der Wohnung auf
Am leichtesten kann ein Befall mit Schimmel an dunklen Flecken erkannt werden (siehe Schimmelbefall, dunkle Flecken an der Wand), welche der Pilz mit der Zeit entwickelt. Diese mögen zunächst ganz klein sein, können sich nach und nach allerdings deutlich vergrößern. Doch auch dann, wenn optisch nichts zu erkennen sind, kann Schimmel im Haus vorhanden sein – wenn er sich beispielsweise hinter großen Schränken an Außenwänden, Tapeten oder auch unter Boden- oder Wandverkleidungen befindet. Bei modrigem Geruch und unangenehmem Raumklima sollte man in jedem Fall einen Experten darauf werfen lassen.
Durch den Schimmelbefall zeigen sich nicht selten mit der Zeit auch gesundheitliche Beschwerden. Tränende Augen, Erschöpfung, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder allergische Reaktionen der Atemwege sind durchaus möglich. Vor allem Personen mit einem schwachen Immunsystem sowie Kleinkinder und Babys leiden sehr unter einem Schimmelbefall.
Schimmelprobleme in der Wohnung – wer trägt dafür die Verantwortung?
Wer in seiner Wohnung einen Schimmelfleck entdeckt hat, sollte nicht abwarten, sondern sich umgehend an seinen Vermieter wenden. In keinem Fall sollte man sich allerdings von der Vorgehensweise vieler Vermieter verunsichern lassen – denn dieser wird womöglich versuchen, dem Mieter die Schuld zu geben, um die Kosten nicht selbst übernehmen zu müssen.
Wenn es in einer Mietwohnung zu einem Befall mit Schimmel kommt, wird als Erstes stets der Vermieter in die Pflicht genommen. Er muss nachweisen können, dass die Ursache für den Pilzbefall nicht in seiner Verantwortung zu finden ist. Nur, wenn er dies kann, muss der Mieter selbst Beweise erbringen und beispielsweise nachweisen, dass er pflichtbewusst mit der Wohnung umgegangen ist. Dazu gehört vor allem das richtige Lüft- und Heizverhalten, welches für die Entwicklung von Schimmel eine große Rolle spielt. Man kann durchaus Zeugen dazu holen, falls vorhanden. Kann der Mieter glaubhaft vermitteln, dass er alles getan hat, damit es nicht zu einer Schimmelpilzentwicklung kommt, muss der Vermieter den Schimmel nicht nur beseitigen, sondern muss unter Umständen auch eine Mietminderung hinnehmen (vgl. Mietkürzung / -minderung nach Wasserschaden).
Welche Ursachen gibt es, die auf den Vermieter zurückzuführen sind?
Es gibt verschiedene Gründe, für die der Vermieter bei der Schimmelbildung in die Pflicht genommen werden kann. Dazu zählt beispielsweise eine schlechte Abdichtung des Hauses, welche auch durch eine nachträglich erfolgte, aber nicht fachgerecht durchgeführte Sanierung entstehen kann. Auch ein Wasserschaden, für den der Mieter nicht selbst verantwortlich ist, muss der Vermieter mitsamt aller Folgen auf seine Kosten beseitigen (vgl. Wasserschaden Kosten).
Bei einem Neubau oder einer Sanierung enthalten moderne Baustoffe normalerweise viel Feuchtigkeit, die entsprechende Lüftungsmaßnahmen erfordern – hier ist der Vermieter in der Pflicht, seine Mieter darauf hinzuweisen. Fest steht: Kann der Vermieter für den Schimmel zur Verantwortung gezogen werden, so hat der Mieter ein Recht auf Mietminderung.
Schimmel in Mietwohnungen stellt aus rechtlicher Sicht einen Mangel am Mietgegenstand dar. Die Höhe einer möglichen Mietminderung hängt vom Grad der Beeinträchtigung durch den Schimmelbefall ab. Sofern die Miete zu Unrecht gemindert wird, weil der Vermieter entweder nicht für den Schimmel haftbar gemacht werden kann, oder weil es sich um einen falschen Prozentsatz handelt, um den die Miete gekürzt wurde, kann dies durchaus Konsequenzen für den Mieter nach sich ziehen. Nicht selten kommt es dann zu Mietrückstandsklagen, die im Extremfall vor Gericht enden können. Im Zweifelsfall ist es besser, einen Sachverständigen oder Schimmelgutachter einen Blick auf das Problem werfen zu lassen. Ein unabhängiger Gutachter kann relativ schnell feststellen, woher das Schimmelproblem kommt – und somit auch angeben, wer für den Schaden verantwortlich ist. Auch eine Schimmel Fachfirma kann beim Schimmel entfernen weiterhelfen.
Schimmelprobleme wirksam lösen: Die besten Tipps gegen Schimmelpilze im Haus
Wenn sich in einer Wohnung Schimmel zeigt, dann genügt es nicht, nur die oberflächlichen Flecken zu beseitigen. Für eine dauerhafte Entfernung muss auch der Grund für den Schimmel gefunden und restlos entfernt werden. Es gibt allerdings Ausnahmen: Ist der Befall lediglich oberflächlich und sehr klein mit weniger als einer Fläche von 30 Quadratzentimetern, so kann Schimmel in der Wohnung auch von Laien beseitigt werden (siehe auch: Schimmel oder Salpeter). Dies sollte allerdings nur dann geschehen, wenn auszuschließen ist, dass keine Allergie gegen die Sporen besteht.
Am einfachsten lässt sich Schimmel auf porösen und glatten Oberflächen mit einem normalen Schimmelentferner, einem Mittel gegen Schimmel am Fenster und Fensterfugen oder einem expliziten Mittel gegen Wandschimmel beseitigen.
Sind Silikonfugen besonders intensiv von Schimmel befallen, so empfiehlt es sich, diese auszutauschen und den Bereich neu zu verfugen. Tapeten, die von Schimmel befallen sind, können normalerweise ebenfalls nicht mehr gerettet werden und erfordern einen Austausch (siehe: Wie viel kostet Schimmelentfernung). Textilien mit Schimmel sollten mehrfach gründlich gereinigt werden.
Lassen sich Schimmelgerüche und -flecken auch nach einer versuchten Schimmelbeseitigung nicht entfernen, so empfiehlt sich eine endgültige Entsorgung. Nicht wenige Schimmelprodukte enthalten starke Wirkstoffe wie Alkohol, Wasserstoffperoxid oder auch Chlor. Deshalb ist es wichtig, bei der Arbeit stets Schutzhandschuhe und eine Schutzmaske zu tragen, um die Sporen nicht einzuatmen und auch sonst nicht in Kontakt mit ihnen zu kommen (vgl. Schimmelsporen eingeatmet – was tun?). Vermeiden Sie es außerdem, eine Bürste zur Hand zu nehmen, welche die Sporen aufwirbeln könnte. Besser sind feuchte Tücher, mit denen die betroffenen Bereiche abgewischt werden.
Damit es danach nicht erneut zu einem Befall kommt, empfehlen wir regelmäßiges Stoßlüften sowie unter Umständen die Nutzung von einem Luftentfeuchter bei Schimmelbefall, um die Luftfeuchtigkeit im Raum dauerhaft auf ein ausgeglichenes Niveau zu senken. Siehe auch: Gelbe Flecken an der Wand – Ursache?
Fazit: Schimmelprobleme müssen geklärt werden, auch wenn sich Streit nicht immer vermeiden lässt.
Sind Schimmelprobleme erst einmal da, bleiben sie oft hartnäckig – und dann ist guter Rat teuer. Ist der Schimmelschaden eine Folge eines Wasserschadens (vgl. Wohnung unter Wasser), haben Sie noch halbwegs gute Chancen, dass die Kosten für eine professionelle Schimmelbeseitigung von der zuständigen Versicherung getragen werden. Doch leicht ist auch das nicht immer durchzusetzen.
Ist die Ursache des Schimmels kein versicherter Schadensfall, muss jemand anderes die Kosten tragen. Das kann der Mieter oder der Eigentümer / Vermieter sein. Die “Schuldfrage” ist aber auch oft mit vielen Auseinandersetzungen und oft auch Gutachten und Gegengutachten verbunden.
Und wenn der Streit über die Schuld, die Kostenübernahme und die korrekte und zeitnahe Schimmelsanierung eskaliert, dann kommen oftmals auch noch Fachanwälte ins Spiel.
Das alles ist keine schöne Situation, aber eine Situation, die geklärt werden muss. Und der Schimmel – so gesundheitsschädlich er ist – muss nachhaltig beseitigt werden!
Wenigstens gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe hat in ihrem Experten-Netzwerk genau die Dienstleister vereint, die solche Fälle klären können. Gern vermitteln wir Ihnen bei Bedarf die richtigen Ansprechpartner; nutzen Sie unser Kontaktformular zur Kontaktaufnahme!