Trocknungsgeräte mieten nach Wasserschaden | Wir vermitteln Anbieter mit Geräte-Kapazitäten!

Nach einem größeren Wasserschaden brauchen Sie Trocknungsgeräte zur Entfeuchtung der Räumlichkeiten. Niemand kauft sich so ein Gerät, sondern man kann Trocknungsgeräte leihen oder direkt einen Wasserschadensanierer beauftragen. Was jeweils sinnvoll ist, entscheidend der konkrete Wasserschaden-Fall, die Versicherungslage und die Eigentumslage der betroffenen Immobilie.

Wir von der Deutschen Schadenshilfe beraten Sie gern, und vermitteln aus unserem Experten-Netzwerk die nötigen Ansprechpartner. Ob Sachverständige / Gutachter, Bautrockner-Verleih, Sanierungsprofis aus dem Bereich der Wasserschadensanierung oder auch Fachanwälte für Versicherungsrecht, um die Regulierung des Wasserschadens mit der Versicherung zu klären.

Wir sorgen dafür, dass Sie an die richtigen Ansprechpartner und Dienstleister kommen, dass der Schaden schnell beseitigt wird und Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen bestmöglich realisiert werden.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns für ein unverbindliches Erstgespräch!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Trocknungsgeräte mieten nach Wasserschaden

Ein Wasserschaden bedarf in den meisten Fällen einer Entfeuchtung und Mauertrocknung durch ein leistungsstarkes Trocknungsgerät. Oft wird – je nach Dauer und Umfang der Wasserschäden – sogar mehr als ein Bautrockner benötigt. Bei nicht bemerkten Rohrbrüchen oder bei durchnässtem Mauerwerk durch ungenügende Abdichtung drohen langfristige Schäden.

Leistungsfähige Bautrocknungsgeräte können gekauft oder zeitweise angemietet werden. Zuvor müssen aber die Zuständigkeiten geklärt werden. Bei einem Mietshaus muss zunächst der Vermieter benachrichtig werden. Er muss den Schaden begutachten. Es ist dann an ihm, professionelle Trocknungsgeräte zu mieten, eine möglichst hohe Entfeuchtungsleistung sicherzustellen und die Wasserschäden zu beseitigen.

Wird der Vermieter trotz Aufforderung nicht zeitnah tätig, kann ihm durch eine Mietminderung Druck gemacht werden (siehe Mietminderung Wasserschaden). Außerdem kann dann selbst ein Trocknungsservice besorgt und mit den notwendigen Maßnahmen betraut werden. Die Kosten dafür können dem Vermieter in Rechnung gestellt werden. Sicherheitshalber sollten Sie sich beim Mieterverein über ein rechtssicheres Prozedere informieren. Gern unterstützen wir Sie mit Fachanwalt und Dienstleistern in einer solchen Situation.

Trocknungsgeräte mieten nach Wasserschaden | Bautrockner leihen (© Lichtfexx / stock.adobe.com)
Trocknungsgeräte mieten nach Wasserschaden | Bautrockner leihen (© Lichtfexx / stock.adobe.com)

Wasserschäden beseitigen: Bautrocknungsgeräte mieten und mehr…

Wenn nach einem Wasserschaden Bautrocknungsgeräte eingesetzt werden müssen, sollten diese ausreichend leistungsfähig sein. Sie müssen zudem an der richtigen Stelle positioniert werden. Beim Einsatz von Trocknungstechnik kommt es darauf an, einen Fachmann für Bautrocknung hinzuzuziehen. Er muss die Feuchte in den betroffenen Böden und Wänden messen. Zudem sollten die Trocknungsmaßnahmen regelmäßig überwacht werden. Zugleich muss Ursachenforschung betrieben werden, damit die Schadensursache wirklich behoben wird.

Wer in Eigenregie ein Trocknungsgerät leihen möchte, sollte sich zuvor gründlich informieren. Ein simpler Heizlüfter oder ein Luftentfeuchter aus dem Kaufhaus genügen in der Regel nicht. Der Einsatz von sperrigen, aber leistungsfähigen Adsorptionstrocknern oder Kondenstrocknern ist bei einem Wasserschaden meist unumgänglich. Wir vermitteln Ihnen im Schadensfall gerne erfahrene Trocknungstechniker von einem professionellen Trocknungsservice. Gegebenenfalls sollte ein Gutachter die Gebäudeschäden in Augenschein nehmen.

Leider stellen sich manche Versicherungen quer, wenn es an die Regulierung von Wasserschäden geht. Deren Verursachung und Behebung wird von einem Gutachter der Versicherung geprüft. In einem Fall, wo die Gebäudeversicherung die Regulierung verweigert, vermitteln wir Ihnen fähige Fachanwälte für Versicherungsrecht. Doch zunächst müssen Sie ein ausreichend leistungsstarkes Trocknungsgerät leihen, um die vollgelaufenen Keller oder Dachböden trockenzulegen.

Grundsätzlich gilt: Nach einem Rohrbruch mit Leitungswasserschaden oder einer Wanddurchfeuchtung durch Starkregen-Ereignisse müssen unbedingt weitere Folgeschäden vermieden werden. Die Wandtrocknung sollte schnellstmöglich eingeleitet werden. Doch wie viele Trocknungsgeräte mieten Sie nun?

Standort und Raumtemperatur spielen eine Rolle

Um nach einem Wasserschaden Folgeschäden wie Schimmel oder Salpeterausblühungen zu vermeiden (vgl.: Salpeterausblühungen entfernen), ist eine schnelle Schadensbehebung sinnvoll. Der oder die Bautrockner müssen eine ausreichende Entfeuchtungsleistung haben.

Wenn Sie Trocknungsgeräte mieten, sollten Sie wissen, welche Größe die Trocknungsgeräte haben sollten und wie viele sinnvoll sind. Zu leistungsschwache Mietgeräte ohne ausreichende Entfeuchtungsleistung zögern die Wandtrocknung hinaus. Zu große und leistungsstarke Trockner scheinen Sinn zu machen. Sie erbringen aber keine schnellere Problemlösung. Im Gegenteil: Sie trocknen die Oberfläche der betroffenen Wand zwar zügig, ziehen aber nicht genug Wasser aus den Tiefen der Wand. Wenn Sie nach einem Wasserschaden Trocknungsgeräte leihen, sollten Sie deren optimalen Standort kennen.

Als Leihgeräte stehen Kondensationstrockner und Adsorptionstrockner zur Wahl. Beide werden wandmittig positioniert. Je nach Wandgröße und Durchfeuchtungsgrad müssen gegebenenfalls mehrere Bautrockner tätig werden. Auch ein Elektroheizer kann bei kleineren Wasserschäden als Luftentfeuchter eingesetzt werden. Um die Luftzirkulation zwischen den Räumen zu verbessern, kann ein Ventilator eingesetzt werden. Ist das nicht möglich, muss die Position der Gebläse mehrfach geändert werden. Ist auch der Estrich von Durchfeuchtung betroffen, müssen besondere Maßnahmen beachtet werden (siehe: Keller trocknen).

Wenn Sie Trocknungsgeräte mieten, ist die Raumtemperatur ein wichtiger Faktor bei der Entfeuchtung der betroffenen Räume. Erwiesen ist, dass eine Raumtemperatur zwischen 15 und 25 Grad Celsius einen zügigen Trocknungsvorgang begünstigt. Es gilt jedoch, dass eine hohe Raumtemperatur größere Wassermengen speichern kann. Durchfeuchtete Räume, die beheizt werden, beschleunigen des Entfeuchtungsvorgang. Bei Raumtemperaturen unterhalb der 15 Grad Celsius können sich in einem Kondensationstrockner Leistungsminderungen durch die Bildung von Eiskristallen einstellen. Dadurch kann das Trocknungsgerät im Abtaumodus laufen und den Trocknungsvorgang erheblich verlangsamen.

Trocknungsarbeiten sollten daher immer in die Hände von Profis gegeben werden. Wenn Sie in Eigenregie Trocknungsgeräte mieten, deren Entfeuchtungsleistung ungenügend ist, wird nicht nur die Stromrechnung höher als sonst. Die Wandtrocknung erfolgt möglicherweise in unzureichendem Maß. Sie wird nicht im notwendigen Zeitraum abgeschlossen. Folgeschäden durch den Einsatz unzureichender Bautrockner drohen. Möglicherweise verweigert die zuständige Versicherung deswegen die Schadensregulierung (vgl. Versicherung verweigert Leistung).

Bautrockner leihen | Für die Trocknung nach z.B. Rohrbrüchen, genügen einfache Luftentfeuchter in der Regel nicht. Hier kommen professionelle Mietgeräte zum Einsatz, z.B. Kondensationstrockner und Adsorptionstrockner. Die Auswahl der richtigen Geräte sollte jedoch ein Profi übernehmen, was Luftmenge, Luftleistung bzw. Leistung der Entfeuchtung angeht. (© Lichtfexx / stock.adobe.com)
Bautrockner leihen | Für die Trocknung nach z.B. Rohrbrüchen, genügen einfache Luftentfeuchter in der Regel nicht. Hier kommen professionelle Mietgeräte zum Einsatz, z.B. Kondensationstrockner und Adsorptionstrockner. Die Auswahl der richtigen Geräte sollte jedoch ein Profi übernehmen, was Luftmenge, Luftleistung bzw. Leistung der Entfeuchtung angeht. (© Lichtfexx / stock.adobe.com)

Was sollte man wissen, wenn man ein professionelles Trocknungsgerät leihen will?

Wenn die Entfeuchtung durch einen unzureichend leistungsfähigen Luftentfeuchter vorgenommen wird, drohen Folgeschäden. Diese können in ausgedehntem Schimmelbefall, in Salpeterausblutungen oder Schäden an der Bausubstanz liegen (siehe Bauschaden). Auch wenn die feuchte Stelle im Keller zunächst nur klein zu sein scheint, kann ein gravierender Schaden dahinter stecken. Defekte Fallrohre, ungenügende Mauerabdichtungen in Außenbereich oder Ähnliches können erheblichen Sanierungsbedarf anzeigen. Professionelle Mietgeräte wie einen Adsorptionstrockner einzusetzen, ist in solchen Fällen nur eine Ersthilfe-Maßnahme.

Der Arbeitsbereich der Trocknungstechnik ist komplexer, als Laien es vermuten. Wer ein Trocknungsgerät leihen möchte, sollte dessen Einsatzbereiche kennen. Er sollte über die Größe der Wasserauffangbehälter, die Stromaufnahme und das Leistungsvermögen Bescheid wissen. Der Stromverbrauch bzw. die Leistungsaufnahme eines bestimmten Bautrockners kann mit etwa 850 Watt pro Stunde veranschlagt werden. Das entspräche einem Stromverbrauch von 20,4 Kilowattstunden je Tag.

Bei anderen Leihgeräten entspräche die Leistungsaufnahme bei zwei vollen Nutzungstagen ungefähr einem Stromverbrauch von 50,4 Kilowattstunden. Die Position von zusätzlich eingesetzten Ventilatoren muss sinnvoll sein, um die Luftumwälzung zu verbessern. Mit einem Wasserschaden ist wegen der möglichen Folgeschäden nicht zu spaßen. Das Ausmaß eines Wasserschadens kann oft nur ein Fachmann ermessen (siehe auch Schadensanierer und Sanierungsexperten). Daher vermitteln wir Betroffenen gerne entsprechende Gutachter und Dienstleister.

Die Vermietung von leistungsfähigen Geräten für die Mauertrocknung bzw. Wandtrocknung wird in den örtlichen “Gelben Seiten” oder im Internet angeboten. Wir vermitteln Ihnen gerne einen bewährten Dienstleister in ihrer Nähe. Die eingetretenen Wasserschäden trocknen zu lassen, genügt aber oft nicht. Oft müssen nachfolgend die Fallrohre erneuert, leck geschlagene Dachrinnen ausgewechselt, durchfeuchteter Putz erneuert oder die unzureichende Dämmung an der Außenwand verbessert werden.

Die Kosten für eine fachgerechte Gebäudetrocknung und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen können erheblich sein (vgl. auch: Bautrocknung und Gebäudetrocknung Firmen). Die Frage ist, welche Versicherung dafür eintritt. Oft ist es die Gebäudeversicherung – aber nicht immer. Die Schuldfrage bzw. die Verursacherfrage ist zu klären. Die Versicherung wird sehr wahrscheinlich einen Gutachter entsenden. Daher ist auch sie umgehend von einem Wasserschaden in Kenntnis zu setzen.

Wasserschaden beheben: Die leidige Kostenfrage

Üblich ist, dass angemietete Bautrocknungsgeräte eine Leihgebühr kosten, die je Nutzungstag erhoben wird. Oft wird aber auch eine Kautionszahlung verlangt. Je nach Anbieter können die Leihgebühren und die Kautionshöhe unterschiedlich hoch ausfallen. Der Anbietervergleich lohnt sich also.

Die Kaution wird nach der Rückgabe erstattet. Erfragt werden sollten außerdem alle anfallenden Zusatzkosten, etwa der Transport zum Ort des Wasserschadens sowie die Abholung der Elektroheizer, Trocknungsgeräte und Gebläse. Beim Kauf eines Bautrockners kommen Versandkosten dazu. Die Vermietung ist meist sehr viel kostengünstiger. Der Kauf lohnt nur, wenn Räume – etwa nicht belüftbare Kellerräume – dauerhaft entfeuchtet werden müssen.

Bei einer Vermietung der Wohnung ist der zuständige Ansprechpartner der Eigentümer oder die Hausverwaltung, gegebenenfalls zu benachrichtigen durch den Hausmeister.

Wir unterstützen Sie bei Wasserschäden von A-Z

Die Deutsche Schadenshilfe ist Experte für die Regulierung und Beseitigung von Wasserschäden. Wir vermitteln Ihnen Gutachter (Sachverständige), Sanierungsdienstleister und bei Bedarf auch Fachanwälte für Versicherungsrecht und Baurecht. Gemeinsam sorgen unsere Experten dafür, dass ein vorhandener Wasserschaden schnell beseitigt und die Kostenübernahme und Abrechnung geklärt wird.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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