Überschwemmungsschaden – Was zahlt Gebäudeversicherung & Hausratversicherung?

Was wir gemeinhin als “Überschwemmung” im Haus oder auf dem Grundstück bezeichnen, deckt sich nicht unbedingt mit dem, was Versicherungen laut Vertrag unter Überschwemmungen verstehen. Die Unterschiede sind für Laien verwirrend und ärgerlich zugleich.

Geht es um Hochwasser / Überflutung, einen übergelaufenen Fluss, nach oben drückendes Grundwasser oder einen Leitungswasserschaden, in dessen Folge der Keller “überschwemmt” ist?!

Der folgende Artikel klärt auf und zeigt Ihnen: Die Deutsche Schadenshilfe ist für Sie da! Wir sind Spezialist in der Regulierung von Wasserschäden mit Gebäudeversicherungen und Hausratversicherungen. Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk! Sachverständige / Gutachter, Firmen für die Wasserschadensanierung bis hin zu Fachanwälten für Versicherungsrecht – alle sind für Sie da, um den Schaden schnell zu beseitigen und bestmöglich Ansprüche gegenüber Versicherungen durchzusetzen.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Der Überschwemmungsschaden – wann zahlen Hausrats- und Gebäudeversicherung?

Viele Hauseigentümer sind leider auf Schäden durch Unwetter nicht ausreichend vorbereitet. Denn ihr Gebäude ist gegen Elementarschäden nicht versichert. Welche Versicherung aber zahlt, wenn ein Starkregen Überschwemmungen auslöst (siehe Schäden durch Starkregen) und erhebliche Kosten entstehen?

Die meisten Hausbesitzer wissen nicht, ob und in welchen Fällen die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung für den Überschwemmungsschaden aufkommt. Oder lohnt sich doch eine Zusatzpolice für Elementarschäden?

Überschwemmungsschaden | Was zahlt die Hausratversicherung, was die Gebäudeversicherung? (© Charles Eberson / stock.adobe.com)
Überschwemmungsschaden | Was zahlt die Hausratversicherung, was die Gebäudeversicherung? (© Charles Eberson / stock.adobe.com)

Welche Versicherung hilft bei Unwetter und Überschwemmung durch Starkregen?

Grundsätzlich sind entweder die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung für die Schäden im/am Haus zuständig. Erstere ersetzt den betroffenen Hausrat, also alle beweglichen Dinge wie Möbel, Teppiche, Elektrogeräte und anderes. Alles was fest installiert wurde, also das Mauerwerk, auch alle Leitungen und Kabel, sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung.

Bei einem Überschwemmungsschaden aber kann der Sachbearbeiter leider auch erklären, dass er die Sanierungskosten nicht übernimmt. Und zwar weil das zugrunde liegende Ereignis nicht zu den Voraussetzungen der Leistungspflicht seines Unternehmens gehört. Vielmehr verlangt er eine Elementarschadenversicherung, mit der die nun anstehenden Sanierungen abgedeckt wären. Mit einem solchen Zusatz zu einem bestehenden Vertrag kann / könnte / konnte sich der Hausbesitzer gegen extreme Unwetter-Ereignisse wie Starkregen, Überflutungen und ähnliches absichern (vgl.: Naturkatastrophen versichern). Aber ganz so einfach ist die Sachlage oft nicht, denn es kommt auf den genauen Schadenhergang und die feststellbare Schadenursache sowie ggf. entstandene Folgeschäden an. Oft muss man hier einen Anwalt einschalten, um seine Interessen gegenüber der Versicherungsgesellschaft durchzusetzen.

Welche Versicherung deckt Schäden durch Überschwemmungen?

Der Hauseigentümer bekommt bei einer durch Hochwasser entstandenen Überschwemmung den entstandenen Flutschaden nur entsetzt, wenn er eine Elementarversicherung abgeschlossen hat. Nur mit einer entsprechenden Vereinbarung besteht nach extremen Regenfällen und einer folgenden Überflutung auf Seiten der Versicherung eine Leistungspflicht. Eine Wohngebäudeversicherung mit integriertem Elementarschutz verpflichtet die Versicherung zur Übernahme der Sanierungskosten bei Hochwasser, Überschwemmungen, Starkregen oder Rückstau (siehe unten).

Das Unternehmen übernimmt dann sämtliche Reparaturen am Haus, sei es innen oder außen, und an den Nebengebäuden (Schuppen oder Garage). Auch die Trockenlegung der Räume, etwa wenn die Kellerwände nass sind, und die damit zusammenhängenden Sanierungskosten fallen in ihre Zuständigkeit. Auch bei extremen Schäden, wenn das Gebäude sogar abgerissen und ein gleichwertiges konstruiert und gebaut wird, greift der Versicherungsschutz ebenfalls.

Gebäudeversicherung Überschwemmungsschaden
Flut und Hochwasser | Für die Gebäudeversicherungen wird das ein teurer Überschwemmungsschaden, wenn die Hausbesitzer auch Elementarschäden mitversichert haben (© Gina Sanders / stock.adobe.com)

Sturm, Regen, Überschwemmung – nach dem Unwetter: Welche Versicherung zahlt was?

Am Inventar kann es bei einem extremen Unwetter ebenfalls zu Schäden kommen. Die Hausratversicherung greift dann aber nur, wenn eine Elementarversicherung zusätzlich vorhanden oder Teil des Vertrags ist. Denn auch diese Versicherung kann der Betroffene mit einem zusätzlichen Naturgefahrenschutz erweitern.

Der Sachbearbeiter erstattet den Wiederbeschaffungspreis des irreparablen Inventars. Bleibt eine Instandsetzung eine Option, bewilligt er auch diese Kosten. Oder er gleicht ggf. die Wertminderung aus, wenn der Gegenstand zwar beschädigt wurde, aber dennoch weiter nutzbar bleibt. Im Falle eines Unwetters erhält der Eigentümer all diese Leistungen aber nur, wenn er eine entsprechende zusätzliche Versicherung abgeschlossen hat. Außerdem muss der Versicherte nachweisen, dass Oberflächenwasser vorhanden ist, dass also Witterungsniederschläge das Hochwasser ausgelöst haben (vgl. Hausratversicherung & Hochwasser).

Ist mein Hausrat gegen Schäden durch Starkregen und Überschwemmung versichert?

In den verschiedenen Regionen Deutschlands besteht eine unterschiedliche Wahrscheinlichkeit, dass Starkregenereignisse auftreten. Entsprechend höher oder niedriger ist das Risiko für die Versicherungen. Sie verwenden deshalb drei Gefährdungsklassen für möglichen Starkregen (siehe Hochwasserversicherung). Jedes Gebäude in Deutschland wird einer dieser Kategorien zugeordnet. Außer den statistischen Erfahrungswerten für das Auftreten extremer Wetterereignisse ist die Höhenlage eines Hauses ein wichtiges Kriterium. Bei einer tiefen Anlage dringt eher Wasser ein und verbleibt länger im Gebäude, und entsprechend höher fallen die Überschwemmungsschäden aus (siehe: Elementarschadenversicherung Hochwassergebiet, Hochwassergebiet Versicherung).

Hausratversicherung Überschwemmungsschaden (© 2mmedia / stock.adobe.com)
Hausratversicherung Überschwemmungsschaden | An Mobiliar, Inneneinrichtung und sonstigem Inventar entstandene Schäden durch Überschwemmung werden von der Hausrat-Versicherung ersetzt, sofern Elementarschaden-Zusatz-Schutz besteht. (© 2mmedia / stock.adobe.com)

Wie muss ich einen Schaden nach einer Überschwemmung melden?

Die Schadensmeldung muss bei der Versicherung unverzüglich eingehen. Meist reicht ein Anruf oder eine E-Mail, der Sachbearbeiter wird dann die weiteren Schritte mit Ihnen klären. Auf keinen Fall sollten Sie sich länger als drei Tage mit der Meldung Zeit lassen (vgl. Hochwasser-Schäden melden), denn bei einer deutlichen Verzögerung verlieren Sie meist den Versicherungsschutz, und das Unternehmen muss seiner Leistungspflicht nicht nachkommen. Die Bedingungen sind je nach Vertrag allerdings unterschiedlich, deshalb lohnt sich ein Blick in die Police.

Der Versicherte ist außerdem verpflichtet, den Schaden gering zu halten. Für ihn gilt nämlich die sogenannte Schadenminderungspflicht. Darunter fällt das Abpumpen des eingedrungenen Wassers, soweit es für ihn möglich ist. Zusätzlich bringt der Eigentümer seinen Hausrat unverzüglich an einen sicheren Ort. Auch wird von ihm erwartet, dass er möglichen Schäden vorbeugt. Ein (Zwischen-)Lagern von Gegenständen auf dem Fußboden des Kellers (bei absehbarem Schaden) etwa wird die Versicherung als fahrlässiges Verhalten werten und den Verlust nicht ersetzen.

Die Unternehmen bieten auf ihren Internetseiten auch Formulare an, die Sie ausfüllen können. Auf diese Weise gelangen Ihre Informationen ganz bestimmt rechtzeitig an den Arbeitsplatz des zuständigen Mitarbeiters der Versicherung. Außerdem geben Ihnen die Formularfelder erste Hinweise auf wichtige Aspekte bei der Dokumentation der Überschwemmungsschäden.

Was ist zu tun bei Rückstau / Überschwemmung im Keller?

Auch ein Rückstau kann die Ursache für eine Überschwemmung im Haus und einen massiven Überschwemmungsschaden sein. Von einem derartigen Ereignis spricht man, wenn bei Starkregen Wasser aus den ableitenden Rohren ins Haus gelangt. Eine derartige Katastrophe ereignet sich dann, wenn der Hausherr auf eine Rückstausicherung (Rückstauklappen) verzichtet hat. Die Versicherungen lehnen in diesen Fällen eine Schadensregulierung ab, der Eigentümer sollte also dringend die geeigneten Maßnahmen durchführen und den Rückstau durch eine entsprechende Installation verhindern.

Was verstehen die Versicherer unter einer Überschwemmung?

Der Sachbearbeiter geht von einer Überschwemmung aus, wenn ein nahe gelegenes Gewässer über seine Ufer tritt oder das Grundstück aufgrund eines Starkregens überschwemmt wird. Der Versicherungsschutz besteht ebenfalls, wenn in der Folge des erhöhten Niederschlags das Grundwasser an die Oberfläche und ins Haus gedrückt wird.

Oft steigt das Grundwasser ohne besonderen Anlass erheblich und dringt dann von unten ins Mauerwerk der Kellerräume ein (vgl. Grundwasser drückt durch die Bodenplatte). Derartige Schäden sind jedoch nicht versichert. Für den Betroffenen (und die Versicherung!) entsteht vielfach das Problem einer überzeugenden Beweisführung. Schließlich kommt es darauf an, auf welche Weise, aus welchem Anlass das Wasser ins Haus gelangen konnte.

Ab welcher Menge sind Niederschläge für die Versicherung relevant?

Der durch ein Unwetter oder einen Starkregen Geschädigte hat zunächst nur die misslichen Folgen der Naturkatastrophe im Blick. Bald aber erhebt sich das Problem, ob die normale Gebäudeversicherung für die Schadensregulierung nach einem Überschwemmungsschaden zuständig ist oder doch die Elementarschadenversicherung.

Zur Beantwortung dieser Frage ist die Definition der Begriffs “Starkregen“ entscheidend. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) spricht von Starkregen, wenn innerhalb einer Stunde zwischen 15 und 25 Liter Niederschlag auf einen Quadratmeter niedergehen oder zwischen 20 und 35 Liter in einem Zeitraum von sechs Stunden. Beim Erreichen höherer Grenzwerte, nämlich 25 – 40 Litern pro Quadratmeter in 1 Stunde, erfolgt eine offizielle Unwetterwarnung durch den DWD.

Die Versicherungen und der DWD

Dessen Angaben sind für die Versicherungen bindend und in den meisten Fällen auch in der Versicherungspolice angegeben. Die Hausrats- oder Wohngebäudeversicherung entscheidet also nicht nach eigenem Ermessen oder auf gut Glück, ob sich ein Unwetter ereignet hat. Vielmehr sind es die amtlichen Vorgaben durch den DWD, die für die Leistungspflicht der Versicherung maßgeblich sind.

Je nach Bauweise des Gebäudes kann ein überfluteter Keller durch aufsteigende Feuchtigkeit sogar zu nassen Wänden in der Wohnung führen. Der Bauexperte stellt durch eine Feuchtigkeitsmessung fest, wie hoch das Wasser in das Mauerwerk aufsteigen konnte und welche Etagen betroffen sind.

Meist muss der Betroffene mindestens den feuchten Kellerboden sanieren. Welchen Umfang die Hochwasser-Sanierung tatsächlich annimmt, hängt vom Ausmaß der Überflutungen ab und den zurückbleibenden Schäden.

Hochwasser in der Stadt - Bleibt zu hoffen, dass die Hausbesitzer Schäden durch Überschwemmung gut genug versichert haben (© ferkelraggae / stock.adobe.com)
Hochwasser in der Stadt | Bleibt zu hoffen, dass die Hausbesitzer Schäden durch Überschwemmung gut genug versichert haben (© ferkelraggae / stock.adobe.com)

Schäden durch Überschwemmungen: Wir vermitteln Kontakte zu Experten

Welche Art von Überschwemmung mit welcher Ursache auch immer Ihren Räumlichkeiten zugesetzt hat, Sie sollten auf einen Konflikt mit der Versicherung vorbereitet sein. Ohne einen juristischen Beistand geraten Sie leider bald ins Hintertreffen. Meist läuft es auf einen Gutachterstreit hinaus (vgl. Sachverständigengutachten anfechten, Schiedsgutachterverfahren, Schlichtungsverfahren bei Streit mit Versicherung, Sachverständigenverfahren Ablauf).

Wir vermitteln neben den nötigen Sachverständigen auch einen auf Hochwasser spezialisierten Anwalt, der Ihre Interessen gegenüber der Versicherung und vor Gericht vertritt. Gerade im Fall einer Überschwemmung kommt es auf die juristische Expertise an, denn auch der Sachbearbeiter beauftragt bei Auseinandersetzungen mit dem Kunden einen Fachanwalt. Deshalb sollten Sie gleich von Beginn an die Unterstützung durch einen der hier vertretenen Juristen in Anspruch nehmen.

Last but not least: Zertifizierte Sanierer können Sie ebenfalls über uns vermittelt bekommen. – Nehmen Sie bei Unterstützungsbedarf hier Kontakt auf!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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