Gute Firmen für die Wasserschadensanierung in Berlin
Wasserschaden in Berlin? – Die Ursachen für einen Wasserschaden können vielfältiger Natur sein – nicht immer muss es sich dabei um einen Rohrbruch handeln. Auch eine Überschwemmung, ein Sturm oder eindringendes Regenwasser können dazu führen, dass Feuchtigkeit in ein Gebäude eindringt und schwere Schäden anrichtet. Im versicherungsrechtlichen Sinne liegt dann ein Wasserschaden vor, wenn es sich um einen bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser handelt und dieser einen Schaden verursacht. Oft entbrennt mit der Versicherung ein Streit darüber, ob es sich tatsächlich um einen Leistungsfall handelt. Dann helfen nur Gutachter / Sachverständige und ggf. Rechtsanwälte. Die Deutsche Schadenshilfe unterstützt Versicherungsnehmer in solchen Fällen und kann entsprechende Experten vermitteln – bis hin zu kompetenten Sanierungsdienstleistern für die Wasserschadensanierung in Berlin. – Doch lesen Sie selbst!
Aus statistischer Sicht kommt es allein in Deutschland in jeder Minute zu einem Wasserschaden. Dabei spielt es keine Rolle, woher das Wasser stammt – wichtig ist, möglichst schnell zu reagieren, damit keine schlimmen Folgen drohen (vgl.: Gebäudeversicherung: Wasserschaden Folgeschäden). Die Bausubstanz eines Hauses kann unter einem Wasserschaden massiv leiden und ein Haus sogar vollständig unbewohnbar machen (siehe Wasserschaden: Wohnung unbewohnbar). Nicht zuletzt ist das oft nachfolgende feuchte Klima oder sogar ein Schimmelbefall ein akutes Risiko für unsere Gesundheit. Abhängig von den klimatischen Bedingungen kann es schon nach wenigen Tagen zur Entstehung von Schimmelpilzen kommen. Um dies und Schlimmeres zu verhindern, sollte umgehend eine geeignete Fachfirma in Berlin für die Wasserschadensanierung kontaktiert werden.
Ein fachkundiger Experte findet die Ursache eines Wasserschadens schnell (siehe Wasserschaden: Ursache finden und Wasserschaden: Ursache unklar) und zuverlässig und sorgt für eine sichere Behebung des Problems. Er kann erforderliche Maßnahmen ergreifen, welche für die Schadensbeseitigung nötig sind. Diese sind beispielsweise eine technische Trocknung, damit ein Gebäude schnell wieder bewohnbar gemacht werden kann, ohne dass noch gesundheitliche Risiken für die Bewohner bestehen. Auch müssen die Baumaterialien vollständig getrocknet werden, da bereits der kleinste Rest an Feuchtigkeit dazu führen kann, dass sich doch irgendwo wieder Schimmel bildet – siehe unseren Übersichtsartikel zum Thema Wasserschaden Sanierung.
Nach einem Wasserschaden in Berlin: Was Sie sofort tun sollten!
Wer eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, muss sich darüber im Klaren sein, dass er dazu verpflichtet ist, einen Schaden so schnell wie möglich einzudämmen und diesen zu melden (siehe Wasserschaden richtig melden). Nur dann ist der Versicherungsschutz gewährleistet!
Prüfen Sie zunächst, wo das Wasser herkommt. Stellen Sie hierfür in jedem Fall die betroffene Wasserzufuhr oder – falls diese nicht zugänglich ist – den Haupthahn aus. Auch der Strom sollte in feuchten Bereichen unbedingt abgestellt werden, denn in Verbindung mit Wasser herrscht akute Lebensgefahr!
Soweit es Ihnen möglich ist, sollten Sie versuchen, das Wasser selbst zu beseitigen, ehe fachliche Hilfe oder die Feuerwehr zur Stelle ist. Bringen Sie wertvolle Gegenstände in Sicherheit, koppeln Sie elektrische und elektronische Geräte vom Stromnetz und entfernen Sie gefährdetes Mobiliar aus dem feuchten Raum. Anschließend sollte der Schaden mit möglichst detaillierten Bildern dokumentiert werden. Diese Nachweise sind wichtig, um sie bei der Schadensmeldung der Versicherung vorzulegen, damit diese nachvollziehen kann, was geschehen ist.
Nicht immer wird ein Wasserschaden von der Versicherung übernommen
Kommt es aufgrund eines Rohrbruchs zu einem Wasserschaden im Keller, ist hierfür die Gebäudeversicherung verantwortlich (vgl. Rohrbruchtrocknung, Kellertrockenlegung) – denn es handelt es sich um einen bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser. Sie haftet darüber hinaus im guten Falle auch für Schäden durch Starkregen oder eindringendes Hochwasser. Eine wichtige Voraussetzung für den Schutz ist allerdings, dass diese Schäden – sogenannte Elementarschäden – im Vertrag inkludiert sind. Hat der Versicherte diese Zusatzoption (Elementarschadendeckung, Elementarschadenversicherung) nicht hinzugebucht, ist die Versicherung nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. Das bedeutet, dass man als Hausbesitzer selbst auf den Kosten sitzenbleibt, die schnell mehrere tausend Euro betragen können (vgl. Wasserschadensanierung Kosten).
Oft ist die Sachlage jedoch verzwickt, und/oder die Versicherung streitet die Leistungspflicht ab, obwohl Ihrer Sicht ein Leistungsfall vorliegt. Ob die Versicherung leisten muss, hängt aber am Ende oft auch davon ab, was als genaue und tatsächliche Ursache des Schadens erachtet wird. Hier kann es in Konfliktfällen sehr hilfreich sein, einen eigenen Gutachter (Sachverständigen) zu beauftragen und der zahlungsunwilligen Versicherungsgesellschaft mit einem Gegengutachten Druck zu machen.
Schadenminderung ist Pflicht
Damit der Schaden möglichst eingegrenzt werden kann, muss schnell gehandelt werden. Der Versicherte hat eine Schadensminderungspflicht. Handelt es sich um einen Leitungswasserschaden, gilt es, die Wasserzufuhr sofort zu unterbrechen oder den Haupthahn zu schließen. Weitere mögliche Ursachen können aber auch witterungsbedingt sein.
Auf der sicheren Seite sind Versicherte, wenn sie sich präventiv genau danach erkundigen, welche Leistungen die zuständige Versicherung im Ernstfall übernehmen würde. Fehlen mögliche Risiken, ist es ratsam, diese über eine Elementarschadenversicherung zusätzlich abzuschließen.
Akute Schimmelgefahr bei einem Wasserschaden
Je mehr Wasser austritt bzw. in Kontakt mit dem Mauerwerk, den Böden und Geschossdecken kommt, desto höher ist die Gefahr, dass es zu einem Schimmelbefall kommt (siehe Schimmel nach Wasserschaden). Binnen weniger Stunden oder gar Minuten sind Wände und Böden durchfeuchtet – und dies gilt es mit Eimern, Lappen und der Hilfe der Feuerwehr so schnell wie möglich einzudämmen. Selbstverständlich sind die Dienste der Feuerwehr mit Kosten verbunden, allerdings kann man sich diese im Versicherungsfall später erstatten lassen.
Das Abpumpen von Wasser heißt allerdings nicht, dass das Haus im Anschluss trocken ist. Im Durchschnitt bleibt noch etwa ein Wasserstand von 1 bis 2 cm Höhe zurück, der aufgewischt oder auch mit einem speziellen Trockensauger beseitigt werden muss. Ist Wasser in einen Keller eingedrungen, kann es ins Freie abgepumpt werden, was die Feuerwehr mit speziellem Gerät übernimmt.
Die Wasserschadensanierung in Berlin: Warum eine Fachfirma besonders wichtig ist
Auch wenn ein Raum von der Feuerwehr oder auch aus eigener Kraft trockengelegt worden ist, so ist die Wahrscheinlichkeit dennoch hoch, dass das Mauerwerk oder der Bodenbelag noch immer feucht ist (vgl.: Feuchteschäden Wand, Laminat feucht geworden).
Damit es nicht zu Folgeschäden wie Schimmel kommt, ist ein Sachverständiger der richtige Ansprechpartner. Ein Experte für das Thema Wasserschadensanierung kann entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Fußböden und Wände müssen in der Regel einer professionellen Bautrocknung unterzogen werden – hier reicht Lüften und Heizen in keinem Fall aus. Denn die Feuchtigkeit kann bis tief in die Mauern eingedrungen sein. Hier würde die Trocknung mehrere Tage oder sogar Wochen in Anspruch nehmen (vgl. Wasserschaden Reparatur Dauer). Da eine Wohnung durch den Lärm der durchgehend laufenden Trocknungsgeräte meistens nicht bewohnbar ist, werden die Bewohner während dieser Zeit in einem Hotel untergebracht. Diese Kosten werden im Normalfall ebenfalls von der zuständigen Versicherung getragen.
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