Unwetterschäden: Welche Versicherung zahlt bei einem Unwetterschaden wofür?

Bei Schäden durch Unwetter hängt die Antwort auf die Frage “Wer zahlt?” sehr davon ab, was genau passiert ist? Sturm, Starkregen, Hochwasser – was genau kam in welcher Reihenfolge? Handelt es sich bei auftretenden Wasserschäden um Folgeschäden eines bestimmten Ereignisses? Wann genau gilt der Schaden als Elementarschaden?

Die Regulierungslage ist nicht immer einfach, und hängt auch vom konkreten Versicherungsumfang des Geschädigten ab. – Wir erläutern wichtige Grundlagen. Und gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe kann Sie mit Sachverständigen (Gutachtern), Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie Schadensanierungsprofis unterstützen.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Unwetterschäden – Welche Versicherung zahlt wofür?

Unwetter stellen Versicherungen und Versicherte immer wieder vor große Herausforderungen. Die Kraft der Natur äußert sich in kräftigen Winden, grobkörnigem Hagel oder heftigen Regenfällen. Hierbei werden leider allzu oft Häuser und Grundstücke in Mitleidenschaft gezogen. Unwetter sind außerdem nur begrenzt vorhersagbar. Immer öfter verstärken sich Witterungsereignisse unvermutet und aus dem starken Dauerregen wird ein Hochwasser, aus dem Sturm ein Orkan. Doch gerade diese Ereignisse sind es, für die der Hausbesitzer seine Versicherungen abschließt. Das abgedeckte Dach und der überschwemmte Keller: Das sind jene Schäden, deren Behebung viel Geld kostet. Die durch Unwetterschäden und deren Folgen entstandenen Kosten übernimmt dann die Versicherung. Aber welche Versicherung zahlt bei Unwetter und wofür genau?

Unwetterschäden betreffen oft nicht nur das Haus selbst, sondern auch die Einrichtung. Das Grundstück und die darauf befindlichen Sachen können gleichfalls erheblich beschädigt werden. Wir möchten Ihnen zeigen, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt. Erfahren Sie außerdem, was Sie tun können, wenn die Versicherung Schäden nicht bezahlen will.

Welche Arten von Unwettern versichert sind

Unwetter treten fast immer plötzlich auf. Man kann kaum konkrete Vorhersagen treffen über die Windstärke oder die Regenmenge, die tatsächlich während eines Gewitters über Ihr Grundstück hinweggehen. Aber nicht nur Stürme und ergiebige Niederschläge bedrohen Ihr Haus. Hagelschlag kann, wenn die Korngröße entsprechende Ausmaße erreicht, verheerend wirken. Auch Schnee ist, wenn er in großen Mengen niedergeht, in der Lage, einen so gewaltigen Schneedruck zu entfalten, dem Ihr Carport nicht mehr gewachsen ist. Bei einigen dieser versicherten Ereignisse ist es wichtig zu wissen, dass die Versicherungen hierfür konkrete Definitionen festgelegt haben. Entspricht das Wetterereignis diesen Beschreibungen nicht, dann ist der Schaden auch nicht versichert.

Sturm erfordert z. B. immer eine bestimmte Windstärke. Die Versicherer fordern hier mindestens die Windstärke 7 auf der Beaufortskala, einige haben sich auf die Windstärke 8 festgelegt. Die Nachweispflicht liegt bei Ihnen als Versichertem. Sie können als Beleg z. B. den Ausdruck des Wetterberichtes Ihrer Region verwenden. Eine Überschwemmung des Grundstückes nach einem Starkregen ist immer durch eine geschlossene Wasseroberfläche gekennzeichnet. Wenn das Wasser auf einem unebenen Grundstück in die Richtung Ihres Hauses abfließt und dann in das Gebäude einbricht, hat es keine geschlossene Oberfläche gebildet. Der hieraus resultierende Schaden ist dann unversichert.

Sonderformen des Sturmes, wie z. B. Tornados oder Hochwasser durch übertretende Flüsse ziehen meist ein großes Medienecho nach sich. Das vereinfacht die Nachweisführung gegenüber der Versicherung deutlich. Lawinen können ebenso Bestandteil eines Versicherungsvertrages sein. Außer Schneelawinen sind es hier besonders Schlammlawinen, die nach Starkregen auftreten können und Ihr Haus samt Grundstück bedrohen (s.a. Wasserschaden durch Schnee).

Neben den bekannteren Unwettererscheinungen wie Sturm, Hagel, Starkregen oder Schnee kennen die Versicherungen noch weitere Naturgefahren. Bei einem Gewitter entladen sich große Energiemengen, – es blitzt und donnert. Einschlagende Blitze führen zu Bränden (siehe Blitzeinschlag Haus) und aufgrund der entstehenden Überspannung zu Gerätedefekten.

Der Versicherungsschutz bei Erdbeben und Erdsenkungen ist weniger bekannt. Diese müssen immer natürlichen Ursprungs sein, damit die Versicherung zahlt. Ein einstürzender Tagebau und die Folgen wären somit unversichert. Es sind also zahlreiche Ereignisse, die als Folgen von Unwettern versichert sind. Doch welche Versicherungen benötigen Sie, um optimal gegen Schäden durch Unwetter versichert zu sein?

Starkregen: Oft steht ein Unwetterschaden im Kontext langer und ergiebiger Regengüsse, auch in Verbindung mit Stürmen (© Animaflora PicsStock / stock.adobe.com)
Starkregen: Oft steht ein Unwetterschaden im Kontext langer und ergiebiger Regengüsse, auch in Verbindung mit Stürmen (© Animaflora PicsStock / stock.adobe.com)

Diese Versicherungen leisten bei einem Unwetterschaden

Naturgefahren sind Bestandteile in der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung. Beide Versicherungen können jeweils durch eine Versicherung für Elementarschäden erweitert werden.

Dieser Zusatz ist für den Schutz bei extremen Wetterereignissen wichtig. Denn die Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung leisten nur bei wetterbedingten Sturm- und Hagelschäden. Wenn dem Wassereinbruch in das Haus Sturmschäden vorangegangen sind, sind die Schäden durch Regenwasser Folgeschäden.

Alle weiteren durch Witterungsniederschläge bedingten Zerstörungen sind Elementarschäden. Dies sind z. B. Hochwasser, Überschwemmungen und Rückstau. Schäden durch Rückstau (Rückstauschäden) treten auf, wenn das Abwasser des Hauses nicht mehr abfließen kann, da die Aufnahmekapazität des allgemeinen Abwassersystems erschöpft ist. Siehe auch: Was sind Elementarschäden? und Elementarschadensanierung.

Die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung leisten ebenso für Schäden durch Blitzschlag. In diesen Verträgen ist der Blitzschlag ein Teil der Feuerversicherung.

Die wohl größte Gefahr bei Unwettern geht vom Wasser aus. Hat es einmal den Weg in das Haus gefunden, lässt es sich nur schwer aufhalten. Während Sie den Zufluss von Leitungswasser (Leitungswasserschaden) durch Abdrehen des Haupthahnes wirksam stoppen können, ist Ihr Haus den Wassermassen eines Starkregens für die gesamte Dauer des Unwetters ausgeliefert. Schäden durch Wasser, besonders wenn es lange im Gebäude verbleibt, bedrohen den Baukörper in seiner Substanz. Bei einem Hochwasser kann das Wasser noch lange nach dem Starkregen oder dem Ausufern des nahen Gewässers im Haus stehen. Hochwasser führt daneben auch häufig Schlamm, Geröll und Müll mit sich (vgl. Hochwasserschaden).

Bei einem Sommergewitter tritt oft grobkörniger Hagel auf. Er hat die Kraft, Gewächshäuser oder Carportdächer zu zerstören.

Ein Sturm kann erhebliche Beschädigungen an einem Gebäude und auf dem Grundstück anrichten. Gefährlich sind hierbei besonders die bei Gewittern auftretenden Sturmböen. Sie treffen das Gebäude wie ein Schlag. Löst sich dabei ein Dachziegel oder ein Blech, kann die nächste Böe das Zerstörungswerk direkt fortsetzen (vgl. auch: Schnee auf dem Dachboden: Versicherung). Ein Dach wird häufig nicht mit dem Auftreffen einer einzigen Böe abgedeckt. Stück für Stück entblößt sich das Dach. Doch Vorsicht: Bleiben Sie bei einem solchen Sturm unbedingt im Haus. Herabfallende Dachziegel sind lebensgefährlich. Ein Sturmschaden wird normalerweise vom Versicherer ersetzt, Sie müssen sich nicht in Gefahr bringen, um Teile des Daches zu retten; das hat auch nichts mit ihrer Schadensminderungspflicht zu tun.

Doch welche Sachen und Kosten haben Sie in der Wohngebäudeversicherung, der Hausratversicherung und der Elementarschadenversicherung eigentlich mitversichert?

Baum auf Wohngebäude und Zaun gefallen nach Sturm - Wer kommt im Schadenfall für die Zerstörung auf? (© photofranz56 / stock.adobe.com)
Baum auf Wohngebäude und Zaun gefallen nach Sturm – Wer kommt im Schadenfall für die Zerstörung auf? (© photofranz56 / stock.adobe.com)

Welche Sachen und Kosten versichert sind

Die Gebäudeversicherung leistet bei Schäden am Gebäude. Das ist zum einen das Wohnhaus selbst. Es sind aber auch Nebengebäude wie die Garage, Gewächshäuser oder der Schuppen mitversichert. Die Versicherung zahlt für die Sanierung der Schäden (vgl. Schadensanierung, Grundsanierung, Komplettsanierung Haus). Das ist die Instandsetzung der beschädigten Gebäudeteile durch versierte Fachfirmen. Aber gerade nach schweren Unwettern sind die Aufräum- und Entsorgungskosten oft gewaltig hoch. Umgestürzten Bäumen (vgl. Gebäudeschäden durch Bäume) ist nur mit schwerem Profi-Gerät beizukommen.

Wenn der Blitz einschlägt, kann es zu einem Brand oder schweren Sengschäden kommen. Aber dies sind nicht die einzigen Gefahren, die von Gewitterblitzen ausgehen. Schlägt der Blitz in eine Überlandleitung ein, dann kommt es zu einer Überspannung im gesamten Leitungssystem. Diese Spannungsspitzen erreichen dann auch Ihr Haus und dessen elektronische Abnehmer. In der Wohngebäudeversicherung sind in einem solchen Fall die fest mit dem Gebäude verbundenen Teile versichert. Dazu zählen auch die Einrichtungen für die Steuerung der Gasheizungstherme oder der Wärmepumpe (vgl. Wohngebäudeversicherung: Was ist wichtig?).

Haben Sie in der Gebäudeversicherung auch die Elementarschadenversicherung mit eingeschlossen, werden die Kosten für die Beseitigung von Schäden durch Starkregen oder Hochwasser (Hochwasserschaden) auch übernommen. Vollgelaufene Keller oder mit Schlamm geflutete Häuser können nur professionelle Hilfskräfte auspumpen. Ebenfalls eine Sache für Profis: die Trocknung des Hauses (siehe Haus trockenlegen). Deren Qualität ist entscheidend für die Vermeidung von Folgeschäden. Setzen Sie hierbei auf Erfahrung. Wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Trocknungsprofis (Trocknungsfirma, Trocknungsservice, Trocknungstechniker) in Ihrer Region zu finden.

Die Hausratversicherung leistet bei Schäden, die am Hausrat entstehen. Das sind alle üblicherweise zum Haushalt gehörenden beweglichen Sachen. Die meisten Gegenstände, wie z. B. das Mobiliar, alle Haushaltsgeräte, aber auch Bekleidung und Vorräte befinden sich regelmäßig im Haus. Der Versicherungsschutz berücksichtigt aber auch Gegenstände, die sich außer halb der vier Wände befinden. Das können Ihre Terrassenmöbel sein, ein Pavillon, der Grill oder das Kanu, welches Sie unter das Carport gehängt haben. Werden diese bei einem Unwetter durch Sturm beschädigt, sind sie versichert (vgl. Wer zahlt bei Sturmschäden sowie Sturmschaden im Garten).

Durch Blitzschlag können das Kommunikationssystem des Hauses und viele Verbrauchsstellen aus dem Bereich Smarthome Schaden nehmen. Wegen der technischen Ausrüstung heutiger Haushalte ist die Gefährdung durch Blitze bei einem Unwetter nicht zu unterschätzen. Wenn Sie den Hausrat auch bei Hochwasser oder Starkregen schützen wollen, muss auch in der Hausratversicherung die Elementarschadendeckung enthalten sein. Liegt Ihr Haus nahe an einem Gewässer oder haben Sie einen Keller, ist dieser Schutz unbedingt notwendig.

Bei einer Überschwemmung durch Starkregen kann es geschehen, dass der Keller des Hauses vollläuft. Die dort befindlichen Möbel, Sportgeräte oder eingelagerte Winterkleidung sind in diesem Fall auch versichert.

Was zu tun ist, wenn der Versicherer nicht zahlt

Nun haben Sie alles abgeschlossen, was der Versicherer Ihnen bei Antragstellung angeboten hat und dann das: Ein Unwetterschaden ist passiert und die Versicherungsgesellschaft will ihn nicht bezahlen. Wie kann das sein?!

Eine Möglichkeit ist, dass der Versicherer die Schadensursache nicht anerkennt. Der Sturm hatte nicht die vorgeschriebene Windstärke (vgl. Versicherung zahlt nicht Sturmschäden). Oder der Versicherer zweifelt an, dass eine Überschwemmung auf Ihrem Grundstück stattgefunden hat. Sollte Ihre Versicherung einen berechtigten Anspruch ablehnen, gehen Sie keinesfalls allein dagegen vor. Holen Sie sich externen Sachverstand an Ihre Seite. Das kann zunächst ein Sachverständiger sein, der in Ihrem Auftrag ein Gutachten erstellt.

Auch ein Anwalt für Versicherungsrecht ist hier hilfreich. Er prüft die Versicherungsbedingungen Ihrer Verträge und führt den Schriftwechsel. Das ist wichtig, denn nur unter Wahrung aller Fristen und der Verwendung juristischer Standards haben Sie Aussicht auf Erfolg. Bei uns finden Sie neben erfahrenen Gutachtern auch Anwälte, die genau wissen, worüber und vor allem wie man mit Versicherungen kommunizieren muss.

Wenn Ihr Versicherer den Schaden teilweise nicht begleichen will, könnte dies daran liegen, dass Sie einen Selbstbehalt oder Eigenanteil vereinbart haben. Besonders bei der Elementarschadenversicherung können diese sehr hoch ausfallen.

Sollten Sie vollständig oder zu einem Teil auf den Schadenskosten sitzen bleiben, bewahren Sie einen kühlen Kopf. Denn es bleibt noch eine Möglichkeit für Sie: Die Kosten für den Schaden als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend zu machen. Hierbei ist aber einiges zu beachten. Die beschädigte oder zerstörte Sache muss von existenzieller Bedeutung sein. Im Sinne des Finanzamtes sind hiermit das selbst bewohnte Haus, Möbel oder Kleidung gemeint. Gartenpavillons, Sportgeräte oder Spielkonsolen fallen nicht darunter. Weiterhin dürfen nachweislich keine Leistungen durch den Versicherer erbracht worden sein. Eine Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung ist bei einem Unwetterschaden immer gegeben: ein unabwendbares Ereignis als Ursache des Schadens.

Unwetter: Welche Unwetterschäden sind (wie weit) von welcher Versicherung gedeckt? (© pusteflower9024 / stock.adobe.com)
Unwetter: Welche Schäden sind (wie weit) von welcher Versicherung gedeckt? (© pusteflower9024 / stock.adobe.com)

Unwetterschäden nehmen immer mehr zu

Unwetter sind keine Seltenheit mehr. Gewitter werden immer heftiger, punktuell auftretender Starkregen sorgt zunehmend für Überschwemmungen und in den entsprechenden Lagen für Hochwasser. Zunächst sollten Sie die Gebäude- und die Hausratversicherung überprüfen. Sind diese noch zeitgemäß? Für einen Unwetterschaden durch Starkregen ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung unerlässlich. Dann können Sie sicher sein, dass im Schadensfall Geld fließt.

Wenn Ihr Haus durch ein Unwetter zu Schaden kommt, sollten Sie die richtigen Helfer an Ihrer Seite haben. Erfahrene Gebäudetrockner und Bauhandwerker, die sich mit den Folgen von Sturmschäden auskennen. Vielleicht auch einen Gutachter oder einen Anwalt. Wir helfen Ihnen und vermitteln Ihnen die richtigen Partner. Einen Unwetterschaden zu beheben ist eine schwere Aufgabe. Gemeinsam können wir sie erfolgreich angehen.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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