Hochwasser Gutachter / Sachverständiger – Wir vermitteln Experten für Hochwasserschäden

Ob man von der Versicherung nach einem Hochwasser Leistungen empfängt, hängt vom Umfang des Versicherungsvertrags ab. Haben Sie eine Elementarschaden-Zusatzversicherung abgeschlossen? – Doch selbst wenn ja: Auch dann gibt es häufig Streit mit Versicherungen über den Umfang der Leistungen.

Unter Umständen kann es sinnvoll sein, einen eigenen Hochwasser-Gutachter einzuschalten. Im folgenden Artikel stellen wir Ihnen vor, wann und warum das der Fall sein kann. Und gut zu wissen: die Deutsche Schadenshilfe ist spezialisiert auf die Regulierung von Hochwasser und Wasserschäden. Unser Expertennetzwerk aus:

  • Sachverständigen,
  • Fachanwälten für Versicherungsrecht sowie
  • Wasserschadensanierungs-Profis

sorgt dafür, dass Hochwasserschäden schnellstmöglich beseitigt werden und bestmöglich mit Versicherungen abgerechnet werden können.

Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt mit uns auf!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Hochwasser-Gutachter: So kommen Sie nach Flutschäden zu Ihrem Recht

Der Keller steht unter Wasser, das Inventar ist ruiniert – Hochwasser kann Hausbesitzer schnell teuer zu stehen kommen. Besonders schwere Überschwemmungen führen dazu, dass ein Rückstau in den Leitungen entsteht und Keller flutet oder sogar komplette Häuser regelrecht weggespült werden.

Gleichzeitig ist ein Feuchteschaden jedoch oft eine tickende Zeitbombe: Werden keine Maßnahmen ergriffen, um eine nasse Wand zu trocknen, kann diese schimmeln oder porös werden. Durch den Kapillareffekt “klettert” Feuchtigkeit zudem die Wände hoch, wodurch auch die oberen Stockwerke befallen werden können, wenn der Keller unter Wasser steht. Schlimmstenfalls führt dies sogar zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung für die Bewohner des Hauses. Eine Feuchtigkeitsmessung und ein professionelles Gutachten tragen dazu bei, dieses und andere Risiken frühzeitig zu erkennen und dagegen vorzugehen.

Ein Sachverständiger für Hochwasserschäden schafft klare Verhältnisse

Die Messung selbst kann auch vom Laien mit einem entsprechenden Gerät durchgeführt werden; ein Gutachten hingegen darf nur ein anerkannter Sachverständiger erstellen. In der Praxis handelt es sich dabei meist um einen spezialisierten Baugutachter, jedoch sind auch andere Architekten zum Teil befugt, Gutachten zu erstellen.

Damit die Versicherung zahlt, müssen Schäden rechtzeitig gemeldet werden – je nach Vertrag innerhalb weniger Tage. Dabei ist es wichtig, so genau wie möglich vorzugehen: Schäden sollten in der Meldung mit Fotos dokumentiert werden, die eine erste Einschätzung des Schadens ermöglichen (vgl. Hochwasserschaden melden). Zudem ist nach Hochwasser ein Gutachter zu empfehlen. Dieser liefert mit dem Schadensgutachten eine fundierte Grundlage für die weitere Verhandlung mit der Versicherung. Ein solches Gutachten sollte ebenfalls zeitnah erstellt werden, um zuverlässig nachzuweisen, welche Schäden durch das Hochwasser entstanden sind.

Gerne vermitteln wir Ihnen bei Bedarf einen erfahrenen Gutachter, der sich Ihres Anliegens annimmt.

Um den Wiederherstellungswert des Gebäudes zu bestimmen, erstellt ein Sachverständiger bei einer Begehung vor Ort eine vollständige Dokumentation der Überschwemmungsschäden. Auf dieser Grundlage erarbeitet er eine Liste an Maßnahmen, die zur Behebung notwendig sind. Wurde ein Gebäude vollständig zerstört, ermittelt der Gutachter stattdessen anhand von Bauakten den Verkehrswert der Immobilie als Grundlage für die Kompensation.

Hochwasserschaden Sachverständige sorgen für die Begutachtung der nach der Überflutung entstandenen Wasserschäden für Versicherung und Aufbauhilfe (© Animaflora PicsStock / stock.adobe.com)
Hochwasserschaden Sachverständige sorgen für die Begutachtung der nach der Überflutung entstandenen Wasserschäden für Versicherung und Aufbauhilfe (© Animaflora PicsStock / stock.adobe.com)

Leistungen der Versicherung: Darauf haben Sie bei Hochwasser Anspruch!

Anders als bei Sturm und Hagel kommt die reguläre Gebäudeversicherung nicht für Flutschäden auf (vgl. Flutschäden Versicherung). Damit die Versicherung für die Wasserschadensanierung aufkommt, muss zusätzlich eine Naturgefahrenversicherung bestehen. Diese kann als Teil der Gebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden und bezahlt Maßnahmen, die zur Beseitigung von Hochwasserschäden an Haus und Inventar nötig sind (vgl. Hausratversicherung Hochwasser). Für Schäden am Auto, die durch Hochwasser entstanden sind, kommt stattdessen die Voll- oder Teilkaskoversicherung auf. Voraussetzung dafür ist, dass kein Eigenverschulden vorliegt, wie es beispielsweise der Fall wäre, wenn ausreichend Gelegenheit bestand, das Fahrzeug in Sicherheit zu bringen.

Der exakte Leistungsumfang der Naturgefahrenversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung hängt von der individuellen Police ab. Allgemein verpflichtet sich der Versicherungsdienstleister jedoch, für die Beseitigung von Schäden am Gebäude selbst und dessen Anbauten aufzukommen, die unmittelbar durch Hochwasser entstanden sind. Dazu gehören sowohl das Abpumpen von Wasser im Keller als auch die Wasserschaden-Trocknung.

Der Ersatz einzelner Gegenstände wie Möbeln oder Haushaltsgeräten ist hingegen Teil der Hausratversicherung, weshalb auch diese eine Klausel für den Elementarschutz beinhalten sollte. Oft ist ein Abschlag vorgesehen, der zur Deckung unmittelbarer Kosten dient und nach erfolgter Begutachtung um die verbleibenden Sanierungskosten aufgestockt wird.

Fordert die Versicherung, dass nach Hochwasser ein Gutachter / Sachverständiger beauftragt wird, so ist sie auch dazu verpflichtet, diesen zu bezahlen. Dennoch lohnt sich Eigeninitiative: Ein von der Versicherung gestellter Sachverständiger ist dieser gegenüber weisungsgebunden; seine Bewertung der Schäden wird zugunsten der Versicherung ausfallen. Viele Verträge bieten Ihnen als Hausbesitzer jedoch die Option, selbst den Sachverständigen zu wählen, der das Schadensgutachten erstellt (siehe auch: Schadengutachter). Dies ermöglicht die Wahl eines neutralen Gutachters.

Anders verhält es sich, wenn Sie eigenmächtig einen Gutachter heranziehen. In diesem Fall wird es im Nachhinein schwer, die Versicherung zur Zahlung für dessen Dienste zu bewegen. Dennoch ist es meist sinnvoll, nach Hochwasser einen Gutachter zu beauftragen: Dies verschafft Aufschluss darüber, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, damit das Haus bewohnbar bleibt (s.a. Hochwasserschaden Mietwohnung). Gleichzeitig gibt ein sachkundiger Gutachter Tipps, worauf bei entsprechenden Maßnahmen zu achten ist und ist in der Lage, Handwerker zu vermitteln, die diese fachgerecht ausführen. Auch wir sind gerne bereit, Ihnen geeignete Sachverständige und Handwerker zu empfehlen.

Versicherung zahlt nicht – was jetzt?

Verweigert die Versicherung die Zahlung oder bietet sie weniger als vom Gutachter veranschlagt, sollte dies genauestens hinterfragt werden (vgl.: Hochwasser – Versicherung zahlt nicht). Eine mögliche Ursache liegt darin, dass kein hinreichender Versicherungsschutz gegen Naturgefahren wie Hochwasser besteht. In diesem Fall bleibt Hochwasser-Opfern nur die Hoffnung auf staatliche Flutopferhilfen. Diese werden oft nach großen Flutereignissen angeboten, jedoch liegen Umfang und Bedingungen im Ermessen des Bundeslandes. Häufig muss unmittelbar nach dem Hochwasser ein Gutachter den Schaden in Augenschein nehmen (vgl.: Schaden durch Hochwasser). So war beispielsweise nach den Überschwemmungen in Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 für Schäden ab 50.000 € ein Gutachten eines Sachverständigen notwendig, um Flutopferhilfe zu erhalten.

Hochwasser Gutachter | Nach Überflutungen und Hochwasserkatastrophen sind Sachverständige für Hochwasserschäden sehr gefragt... (© altitudedrone / stock.adobe.com)
Hochwasser Gutachter | Nach Überflutungen und Hochwasserkatastrophen sind Sachverständige für Hochwasserschäden sehr gefragt… (© altitudedrone / stock.adobe.com)

Hochwasser-Anwalt – wenn die Versicherung nicht zahlt, obwohl sie es müsste

Zahlt die Versicherung trotz bestehender Naturgefahrenversicherung nicht oder reagiert sie nicht auf Anfragen, gerät sie dadurch in Verzug. Zwar ist gerade bei Flutkatastrophen eine gewisse Wartezeit bei der Bearbeitung eines Anliegens unausweichlich, eine absichtliche Verzögerung ist jedoch nicht zulässig. In solchen Fällen schafft ein Fachanwalt für Versicherungsrecht Abhilfe. Dieser ist in der Lage, auf Augenhöhe mit der Versicherung zu verhandeln und im Ernstfall weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Gleichzeitig setzt er Ihren Anspruch auf Ausgleich des entstandenen Verzugsschadens durch – dies beinhaltet auch die Kosten für Rechtsmittel.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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