Wasserschaden nach Rohrbruch: Welcher Handwerker übernimmt?
Wenn durch eine defekte Heizung, einen maroden Waschmaschinenschlauch oder einen Rohrbruch ein Wasserschaden entsteht, ist der Ärger meist groß. Die Trocknungsarbeiten können andauern und aufwendig werden. Wände, Mobiliar, Elektrogeräte und Bodenbeläge können vom Wasser durchtränkt worden sein. Ob die Hausratsversicherung den Schaden vollständig reguliert, ist ungewiss. Es hängt von der Police und dem Versicherungstarif ab, was genau ersetzt wird. Bis Geld fließt, kann es lange dauern. Wenn der Nachbar der Verursacher war, ist dessen Haftpflichtversicherung in der Pflicht.
Mit Pech müssen bei der Sanierung Teile der Wände aufgestemmt werden, um an die lecken Leitungen und Rohre zu kommen. Das Schadensausmaß wird oft erst nach der Leckortung und dem Schadensgutachten erkennbar. Möglicherweise brauchen Sie für die Schadensaufnahme einen fähigen Gutachter. Wir vermitteln Ihnen gerne einen Fachmann, der sich mit Schänden nach Rohrbrüchen auskennt. Zudem droht möglicherweise Stress mit der zuständigen Versicherung. Gegebenenfalls droht Ihnen sogar eine Klage. Falls Sie dafür einen Rechtsanwalt benötigen, vermitteln wir einen. Es ist für Hausbesitzer oder Mieter kein Spaß, einen Wasserschaden reparieren zu müssen.
Wo bekomme ich zeitnah zuverlässige Fachleute für meinen Schadensfall?
Gute Frage auch: Welcher Handwerker ist wofür zuständig – und welcher Fachmann für Wasserschäden ist überhaupt zeitnah verfügbar? Angesichts des Fachkräfte- und Ausbildungsnotstandes ist diese Frage durchaus berechtigt. Die betroffenen Wasserleitungen (siehe auch: Heizungsrohr undicht) müssen umgehend stillgelegt werden, damit die Reparatur vorgenommen werden kann. Zuvor muss aber alles trocknen. Allein die Trocknungsarbeiten verschlingen oft Zeit. Ist ein Einfamilienhaus von einem Rohrbruch betroffen, kommen auf den Eigentümer erhebliche Kosten zu. Bei einer angemieteten Wohnung ist nicht immer klar, ob Mieter oder Vermieter die Kosten der Wasserschadensanierung übernehmen müssen.
Bei Eigentumswohnungen haftet der Schadensverursacher – vielleicht ein Nachbar. Die Schuldfrage muss zeitnah geklärt und gegebenenfalls gerichtsfest bewiesen werden. Zeitgleich müssen nasse Wände, Teppiche und Böden trockengelegt und saniert werden (vgl.: Wasserrohrbruch was tun). Wichtig ist in jedem Fall, dass die Wohngebäudeversicherung, die Haftpflichtversicherung und/oder die Hausratversicherung umgehend über den Wasserrohrbruch informiert werden. Erst danach ist die Frage wichtig, welcher Handwerksbetrieb die Leckortung, die Trocknung von Decke und Boden sowie die Wasserschadensanierung übernimmt. Bei Wasserrohrbrüchen in einer gemieteten Wohnung übernehmen meist Haushandwerker oder Vertragsbetriebe für Trocknung, Rohrsanierung und Bausanierung nach einem Auftrag der Hausverwaltung diese Aufgabe.
Welcher Handwerker übernimmt welche Aufgaben?
Je nach Schwere und Ausmaß des Schadens an wasserführenden Leitungen können der örtliche Sanitär- und Klempner-Notdienst sowie eine Trocknungsfirma herbeigerufen werden (vgl. auch: Rohrbruch in der Wand, Rohrbruch Leck finden). Als Mieter muss man auf jeden Fall den Weg über den Hausmeister und die Hausverwaltung bzw. den privaten Vermieter gehen – und die haben in der Regel keinen Notdienst. Oft informiert ein Aushang im Flur über Ersthilfemaßnahmen. Ob man in dringenden Fällen und bei großen Mengen Wasser eigenmächtig einen Notdienst anrufen darf, ist unterschiedlich. In jedem Fall muss bei einem Wasserschaden durch Rohrbruch zunächst der Hauptwasserhahn abgedreht werden. Sonst fließt vermutlich noch mehr Wasser in die Nachbarwohnung.
Ob das Leck notdürftig abgedichtet werden kann, ist unterschiedlich. Es hängt von der Lage der Leckage ab. Die Reihenfolge der Dinge nach einem Rohrbruch ist: Haupthahn abdrehen, Leckortung durch einen Fachbetrieb, notdürftige Reparatur, Trocknung von Boden, Wänden und Decke, gegebenenfalls eine Sanierung der betroffenen Leitungen oder die Erneuerung einer Teilstrecke des Rohrsystems. Dafür müsste oft die Wand aufgestemmt werden. Welcher Handwerker daran beteiligt ist, ist unterschiedlich. Wahlweise kann ein Handwerksbetrieb die Trocknung durchnässter Räume vornehmen. Man kann sich aber als Hausbesitzer auch leistungsfähige Trocknungsgeräte leihen. Das kann kostengünstiger sein – und das ist insbesondere wichtig, wenn man nicht sicher ist, ob eine Versicherung für den Schaden zahlen wird.
Wichtig ist jedoch, dass die Trocknung von Wand und Boden nach einem Rohrbruch fachgerecht vorgenommen wird. Sonst drohen durch den behobenen Wasserschaden Folgeschäden wie Schimmelbefall oder verzogene Holzböden.
In der Regel wird ein Sanitär-Fachbetrieb die Reparatur der Leitung übernehmen. Wird eine Wand aufgestemmt, um neue Leitungen zu verlegen, muss ein Maurer kommen. Musste die Küchenzeile wegen eines Rohrbruchs ausgebaut werden, muss ein Tischlerbetrieb beauftragt werden. Sind gar Baggerarbeiten an der Außenwand nötig, muss vermutlich ein Fachbetrieb für Abwassertechnik tätig werden. Oft sind nach einem Wasserschaden auch Malerarbeiten nötig. Je mehr Handwerker für die Reparatur benötigt werden, desto schwieriger wird die Koordination aller Termine – und desto länger dauert es.
Ein Rohrbruch zieht meist Folgeschäden nach sich, denn das Wasser zieht in die Wände, Teppiche, Möbel und Böden. Auch wenn die Leckage eher klein ist, kann der Schaden nach einiger Zeit beträchtlich sein. Die Crux an Rohrbrüchen ist, dass sie oft längere Zeit unbemerkt bleiben. Bei Mietwohnungen beauftragt in der Regel der Vermieter die nötigen Handwerksbetriebe. In einem Privathaus muss der Hausbesitzer die Beauftragung der Handwerker übernehmen. Wir vermitteln Ihnen auf Anfrage gerne entsprechende Fachbetriebe. Denn: Die beauftragten Handwerker sollten ihr Handwerk verstehen, sonst wird es am Ende doppelt teuer. Do it yourself-Verfahren sind bei Rohrbrüchen nicht angezeigt.
Keine Versicherung übernimmt die Regulierung von neuerlichem Schaden, der durch eine unsachgemäße Reparatur selbst mitverursacht wurde. Auch wenn ein schwarz arbeitender Nachbar, der Handwerker ist, bei der preislich günstigen Reparatur einen Schaden verursacht, sieht es bei jeder Versicherung mit der Schadensregulierung düster aus. Bei Arbeiten, die vertragsgebundene Handwerksbetriebe des Vermieters ausführen, ist die Gebäudeversicherung zuständig.
Welche Versicherung übernimmt eine Sanierung nach Wasserschaden?
Je nachdem, welcher Handwerker beauftragt wird, werden die Kosten für die Schadenbeseitigung zunächst entweder durch den Hausbesitzer oder den Vermieter übernommen. Beide müssen ihre Versicherung sofort nach Kenntnisnahme des Rohrbruchs informieren. Je nachdem, wo der Rohrbruch eingetreten ist und wie umfangreich der Wasserschaden ausfällt, sind eine oder mehrere Versicherungen zuständig. Die Hausverwaltung wird die Gebäudeversicherung über den Wasserschaden in einer ihrer Wohnungen informieren (siehe: Was bedeutet Leitungswasserschaden?).
Wird bei der Leckortung jedoch festgestellt, dass die Ursache des Wasserrohrbruchs außerhalb der Mietwohnung und des Hauses – und nicht auf dem eigenen Grundstück liegt -, sind die Wasserwerke für die Reparatur und den entstandenen Schaden zuständig. Welcher Handwerksbetrieb dann tätig wird, ist unterschiedlich. Führen Leitungswasserschäden in einer Wohnung zu beträchtlichem Schaden am Mobiliar, ist die Hausratversicherung der Ansprechpartner. Ist auch die Nachbarwohnung vom Wasserschaden betroffen, reguliert die private Haftpflicht des Verursachers den Schaden. Die eigenen Schäden sind Sache der Hausratversicherung.
Wichtig: Der Schaden durch das Wasser darf aber nicht fahrlässig selbst verursacht worden sein – beispielsweise durch unsachgemäße Wanddurchbrüche, Eigenreparaturen der Leitungen und Rohre oder durch eigenmächtig vorgenommene Einbauten in der Wohnung oder im Gebäude. Niemand darf selbst einen Wasserschaden in einer Mietwohnung reparieren, um Kosten zu sparen. Die Schadensregulierung wird nur dann problemlos verlaufen, wenn der Versicherer selbst im Kleingedruckten keine Gründe findet, die Übernahme der angefallenen Kosten zu verweigern.
Wenn mangelndes oder fehlerhaftes Trocknen zu verzogenen Laminatböden oder Nässeschäden an Möbeln führt, ist der Versicherer nicht gewillt, die Kosten für solche absehbaren Folgeschäden zu übernehmen (vgl.: Wasserschäden in Mietwohnung, siehe auch: Schimmel nach Wasserschaden). Gleiches gilt bei nachfolgend entstandenem Schimmel in der Wand. – Allerdings ist nicht alles, was Versicherer streichen, kürzen oder ablehnen immer korrekt und zulässig. Viele Versicherungen versuchen auf Kosten der Versicherten, die Schadenszahlungen fragwürdig zu drücken. Betroffenen bleibt dann meist nur der Weg zum Anwalt, der zusammen mit einem Sachverständigen die Regulierung prüft und ausstehende Ansprüche nachfordert.
“Rohrbruch – welcher Handwerker?!” – Wir helfen… Auch darüber hinaus!
Die Frage “Rohrbruch, welcher Handwerker” stellt sich bei Geschädigten regelmäßig. Und gleich darauf: “Wo finde ich einen solchen? Der auch gut ist, und zeitnah anfangen kann?” – Wir von der Deutschen Schadenshilfe kennen die schwierige Lage. Deswegen pflegen wir ein Netzwerk von Wasserschadenprofis, aus denen wir Ihnen gern die richtigen Ansprechpartner für die Sanierung nach einem Wasserschaden vermitteln. Und darüber hinaus: Unsere Sachverständigen (Gutachter) sowie Fachanwälte für Versicherungsrecht helfen, wenn es Ärger mit der Versicherung bzgl. der Schadensregulierung und Kostenübernahme gibt.