Hausbrand – die häufigsten Ursachen für ein Feuer im Haus
Gemäß Definition handelt es sich bei einem Brand um ein Feuer, das ohne einen bestimmten Herd entsteht oder diesen verlassen und sich dann von alleine ausgebreitet hat. Der Herd bezeichnet hier natürlich keinen Herd in der Küche, sondern die Quelle des Brandes, welche vielfältiger Natur sein kann. Statistisch gesehen kommen die meisten Brände im Haushalt durch Elektrizität und menschliches Versagen zustande. Auch Überhitzung ist ein häufiger Grund für einen Hausbrand in einem Einfamilienhaus bzw. Wohnhaus mit mehreren Parteien, wie beispielsweise durch Kerzen.
Typischerweise beginnt ein Hausbrand immer mit einem kleinen Schwelbrand – da reicht es oft schon, wenn die Glut einer herabgefallenen Zigarette auf den Teppich fällt oder die Kerze auf einen brennbaren Untergrund trifft. Wie schnell sich der Hausbrand daraus entwickelt, hängt vor allem vom Sauerstoffgehalt im jeweiligen Raum ab – in jedem Fall entwickeln sich giftige Gase, welche schon nach wenigen Atemzügen bewusstlos machen können. Für die Bewohner gilt daher, den Brand, sofern es möglich ist, mit einem Feuerlöscher selbst zu beseitigen, die Feuerwehr zu rufen und den Raum zu verlassen – in Gefahr bringen sollte man sich nie! Tödlich sind tatsächlich eher weniger die Flammen bei einem Brand, dafür umso mehr der giftige Rauch (vgl. Gesundheitsgefährdung durch Brand).
Breitet sich das Feuer unkontrolliert im Raum aus, fangen auch andere Objekte Feuer. Spätestens jetzt erreichen die Flammen Temperaturen von bis zu 1000 °C – dann kann nur noch die Feuerwehr den Brand mit Löschwasser beseitigen. Anschließend hat man nicht nur Brandschäden (Rauchschäden, Ruß an Wänden und Decken), sondern zusätzlich noch Wasserschäden durch das Löschwasser. Um diese Schäden zu beheben, brauchen Sie einen Sanierungsdienstleister, der sich mit Brand- und Wasserschadenbeseitigung auskennt (Brand- und Wasserschadensanierer). Gern vermitteln wir von der Deutschen Schadenshilfe Ihnen ein zertifiziertes Sanierungsunternehmen in Ihrer Nähe aus unserem Dienstleister-Netzwerk.
Welche Kosten die Hausratversicherung bei einem Brand übernimmt
Grundsätzlich trägt die Hausratversicherung die Schäden durch ein Feuer an allen beweglichen Objekten in einem Raum. Das sind zum Beispiel Möbelstücke, elektrische Geräte oder auch Wertgegenstände. Die Hausratversicherung ersetzt allerdings nicht nur materielle Schäden, sondern auch weitere Kosten, welche in direktem Zusammenhang mit dem Hausbrand stehen.
Dies können beispielsweise Aufräum- und Entsorgungskosten für Schutt und zerstörtes Mobiliar oder auch Bewegungs- und Schutzkosten versicherter Objekte sein. Ist die Wohnung nach einem Brand für einige Zeit unbewohnbar, trägt der Versicherer auch die Kosten für eine Unterbringung der Bewohner in einem Hotel (siehe Haus abgebrannt – was nun?). Müssen versicherte Sachen bewacht werden und die Wohnung lässt sich nicht durch Schlösser oder andere Schließvorrichtungen sicher verschließen, kommt die Hausratversicherung für die Kosten auf.
In Mietwohnungen trägt die Versicherung Reparaturkosten für Bauteile, die der Mieter selbst in die Wohnung gebracht hat – wie beispielsweise Tapeten oder eigens verlegte Laminatböden. Übernommen werden darüber hinaus Schadenminderungs- und Schadenabwendungskosten für die Abwendung von Schäden – wie beispielsweise für das Nachfüllen eines Feuerlöschers. Im Normalfall schreibt der Versicherer bestimmte Obergrenzen für die Entschädigung in Form von einem prozentualen Anteil der Versicherungssumme vor. In den wenigsten Fällen sollte man den Brandschaden selbst sanieren.
Welche Leistungen und Kosten vom Versicherer übernommen werden, kann man in den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Vertrags nachschlagen. Besonders wichtig ist, dass die Versicherungssumme den Eigentumswert vollkommen abdeckt, damit man im schlimmsten Fall nicht noch draufzahlt. Es lohnt sich daher, aus eigenem Interesse eine Inventarliste mit dem Wert der einzelnen Objekte anzufertigen, um herauszufinden, wie hoch die Versicherungssumme ausfallen muss.
Wasserschäden durch Löschwasser und mehr: Wann die Wohngebäudeversicherung nach einem Brand zuständig ist
Eine Wohngebäudeversicherung wird nicht von Mietern abgeschlossen, sondern ist Sache des Eigentümers. Sie trägt die Kosten für Schäden, welche am Wohngebäude oder fest mit ihm verbundenen Bestandteilen entstehen (vgl. Wohngebäudeversicherung: Was ist versichert?). Für die Wohngebäudeversicherung spielt es keine Rolle, ob das Feuer selbst oder die Löscharbeiten der Feuerwehr den eigentlichen Schaden am Gebäude verursacht hat. Relevant ist einzig und allein, dass eine der durch die Versicherung abgedeckten Risiken – wie beispielsweise Leitungswasser, Sturm, Hagel, Explosion, Blitzschlag oder eben Brand – für das Feuer im Haus verantwortlich ist.
Für welche Kosten die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers nach einem Brand aufkommt
Wer eine brennende Kerze auf dem Tisch vergisst oder den Kochtopf auf dem eingeschalteten Herd stehen lässt und dadurch einen Brand verursacht, der auch Dritte schädigt, muss seine private Haftpflichtversicherung einschalten. Sie übernimmt Schäden, die man durch ein eigens verschuldetes Feuer bei Dritten verursacht hat – wie beispielsweise Rauchschäden in der Wohnung des Nachbarn (siehe: Sanierung nach Brand und Brandschäden bei Nachbar).
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – wann die Versicherung nach einem Brand nicht zahlt
Es gibt durchaus Fälle, in denen ein Brand – sei es ein Küchenbrand, Schmorbrand oder Kabelbrand – nicht durch den Versicherer abgedeckt sind (vgl. Vorsatz und Fahrlässigkeit). Dies ist beispielsweise immer dann so, wenn der Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung seine Sorgfaltspflicht in außerordentlichem Maße verletzt und auch seinen gesunden Menschenverstand nicht eingesetzt hat. Genau genommen heißt dies, dass potenzielle Risikoquellen stets beobachtet werden müssen. Verlässt man beispielsweise das Haus, ohne vorher das Kerzenlicht zu löschen oder den Herd auszuschalten, ist dies aus versicherungsrechtlicher Sicht grobe Fahrlässigkeit und somit ein Grund für den Versicherer, keine Zahlung zu leisten (vgl.: Zahlt Versicherung bei Brand durch Kerze?). Kommt es zu einem Brand, müssen die Kosten für die Instandsetzung und Reparaturen oder Wiederbeschaffung zerstörter Objekte selbst getragen werden. Selbiges gilt im Übrigen auch bei einem unsachgemäßen Umgang mit technischen Objekten sowie deren unzureichende Sicherung. – Oft kann die tatsächliche Schadenursache und damit Haftung / Haftpflicht nur von einem Sachverständigen rechtssicher ermittelt werden. – Gern vermitteln wir Ihnen einen erfahrenen und kompetenten Gutachter aus unserem Sachverständigen-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe. Lassen Sie sich durch die Deutsche Schadenshilfe unterstützen.
Handelt es sich also um grobe Fahrlässigkeit, riskiert der Versicherte seine Versicherungsleistung und erhält womöglich nur einen Teil der Kosten erstattet – wenn überhaupt. Es gibt allerdings die Möglichkeit, sich auch gegen grobe Fahrlässigkeit zu versichern. Das ist zwar mit Mehrkosten verbunden, bietet aber einen umfangreicheren Schutz, wenn man sich wirklich rundum absichern möchte.
Wird ein Brand mit Vorsatz herbeigeführt – also Brandstiftung – fordert der Versicherer im Normalfall die Kosten dafür vom Brandstifter zurück. Auch wenn man sein Eigentum selbst angezündet hat, wird der Versicherer hierfür keinen Ersatz leisten (siehe unseren Artikel BRANDSCHADEN).
Schadensmeldung und mehr: Was nach einem Brand zu tun ist und welche Versicherung zahlt
Ist das Feuer gelöscht und sind alle Bewohner in Sicherheit, sollte der erste Schritt die Schadensmeldung beim zuständigen Versicherer sein (siehe Brand melden bei Versicherung). Dieser entsendet unter Umständen einen Gutachter vom Schadensservice, der sich das Geschehen vor Ort ansieht und eine Brandursachenermittlung vornimmt. Wichtig ist außerdem, Fotos und weitere Beweismittel von zerstörten Objekten anzufertigen, um der Versicherung gegenüber einen Nachweis zu haben (siehe auch: Hausratversicherung, Brand, Nachweis).
Die Schadensmeldung sollte unbedingt innerhalb der ersten drei Tage nach dem Brand erfolgen – hier schreibt jeder Versicherer eigene Fristen vor, die Versicherte in jedem Fall einhalten sollten. Befolgt man diese Vorgehensweise, kann die Schadensregulierung reibungslos statt verzögert ablaufen.
Hausbrand und die Versicherung zahlt nicht – wie jetzt richtig vorzugehen ist
Es kann vorkommen, dass die Versicherung die Zahlung ablehnt (vgl. Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlen will?), wenn es zu einem Hausbrand gekommen ist. Die Gründe dafür sind vielfältige Natur: Manchmal erfolgt die Schadensmeldung zu spät oder es werden Angaben vergessen, die für die Schadensregulierung wichtig sind – manchmal handelt es sich jedoch auch um ein Versehen der Versicherers. Daher können Versicherte bei einer Ablehnung durchaus auf eine Neuprüfung bestehen (vgl. Versicherung lehnt Schadensregulierung ab), wenn man sicher ist, dass der Brand von der Versicherung reguliert werden sollte und die Brandursache vertraglich abgesichert war. Es passiert immer wieder, dass Sachbearbeiter bei der Versicherung den Fall nicht korrekt prüfen und zu schnell zur Seite legen. Oder der Gutachter der Versicherung hat fehlerhaft gearbeitet, und der Sachbearbeiter in der Folge eine Fehlentscheidung getroffen, oder aber das Gutachten teilweise missachtet (vgl. Versicherung zahlt weniger als Gutachten, Versicherung zahlt nicht nach Gutachten).
Allerdings kann die Schuld auch beim Versicherten liegen, wenn er fälschliche oder mangelhafte Angaben gemacht hat. Dem Sachverhalt gilt es in jedem Fall auf den Grund zu gehen – auch wenn dies etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt. Im Zweifelsfall kann und sollte man sich an einen Anwalt wenden, um rechtlichen Beistand zu haben – dies ist häufig der letzte Schritt, um nicht doch auf seinen Kosten sitzenzubleiben. Gerne bieten wir Ihnen dazu eine umfassende Beratung und vermitteln Ihnen kompetente Experten aus unserem Schadenshilfe-Netzwerk.