Kernsanierung nach Brand/Wasserschaden | Experten hier!

Ein Wasserschaden in der Wohnung kann einen Schaden von mehreren Tausend Euros hinterlassen. Wenn es zu so einem Ereignis kommt, ist die Verzweiflung bei den Bewohnern natürlich erst einmal groß – doch es ist dennoch enorm wichtig, Ruhe zu bewahren. Wie also geht man richtig vor, wenn man betroffen ist? Wie eine Kernsanierung nach einem Wasserschaden abläuft und worauf es zu achten gilt, stellen wir nachfolgend genauer vor.

Und gut zu wissen: Die Deutsche Schadenshilfe ist Spezialist für die Regulierung und Beseitigung von Wasserschäden. Wir vermitteln Ihnen aus unserem Experten-Netzwerk gern die richtigen Ansprechpartner für Ihren Fall: Sachverständige / Gutachter, Sanierungsbetriebe mit Erfahrung in der Kernsanierung nach Wasserschäden bis hin zu Fachanwälten für Versicherungsrecht, um Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen auch in Streitfällen durchzusetzen. – Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Wie kann es zu einem Wasserschaden kommen?

Wasserschäden können ganz unterschiedliche Gründe haben. Am häufigsten kommt es jedoch zu Rohrbrüchen, die durch technische Mängel, Rost oder Materialschwäche bedingt sein können. Auch im Haus kann es aufgrund defekter elektrischer Geräte wie Spül- oder Waschmaschine zu einem Wasserschaden kommen. Dasselbe gilt natürlich auch, wenn eine Badewanne überläuft und das Bad auf einmal unter Wasser steht. In diesem Fall ist der Schaden allerdings selbstverschuldet. Und ein weiterer Grund ist Hochwasser oder auch Starkregen, der zu Überschwemmungen führt und so manchen Keller unter Wasser setzen kann. Das Ergebnis ist jedoch im Großen und Ganzen überall dasselbe: Sanierungsmaßnahmen sind erforderlich, damit die Wohnräume überhaupt wieder bewohnbar und nutzbar sind.

Haus Kernsanierung (© Marunov Zakhar / stock.adobe.com)
Haus Kernsanierung (© Marunov Zakhar / stock.adobe.com)

Wie lässt sich ein Wasserrohrbruch erkennen?

Ein Wasserrohrbruch führt nicht immer gleich dazu, dass der Keller oder die Wohnung unter Wasser steht. Oft zeigt sich ein Rohrbruch erst einmal in Form von feuchten Flecken an den Wänden – dann aber ist es wichtig, so schnell wie möglich zu reagieren, um den Schaden in Schach zu halten. Registriert man einen höheren Wasserverbrauch oder kann man gar Fließgeräusche innerhalb einer Leitung wahrnehmen, sollte man einen Blick auf die Wasseruhr werfen. Bewegt sich der Zähler, obwohl nirgends ein Wasserhahn geöffnet ist, kann dies ein Hinweis für einen Rohrbruch sein. Sofern eine Leitung zu Schaden gekommen ist, lässt sich dies aber häufig auch durch aufsteigendes Wasser aus dem Abfluss oder auch durch einen modrigen Geruch feststellen. Dennoch gilt in so einem Fall für Bauherren, Mieter oder Hausbesitzer: Ruhe bewahren und umgehend Gegenmaßnahmen einleiten!

Die wichtigsten Sofortmaßnahmen nach einem Wasserschaden

Der erste Schritt nach einem Wasserschaden ist, die Wasserzufuhr umgehend zu unterbrechen, damit sich das Ausmaß nicht noch verschlimmern kann. Hier genügt es in der Regel, wenn der entsprechende Wasserhahn geschlossen wird – reicht das nicht aus, muss man den Haupthahn schließen. Ebenfalls wichtig ist die Unterbrechung der Stromzufuhr im nass gewordenen Bereich.

Ausgetretenes Wasser sollte und muss so schnell wie möglich abgeschöpft werden. Geringe Mengen lassen sich natürlich oft noch mit Decken oder Handtüchern aufwischen, doch wenn es sich um größere Mengen mit einem entsprechenden Pegelstand handelt, reichen selbst Eimer nicht mehr. Dann sollte umgehend die Feuerwehr hinzugerufen werden, die das stehende Wasser abpumpen kann. Wichtig ist dies vor allem aus dem Grund, dass die Bausubstanz oder die Dämmung bzw. Wärmedämmung so schnell wie möglich wieder trockengelegt werden muss, damit sie nicht nachhaltig geschädigt wird. Die Kosten für das Abpumpen der Feuerwehr werden in der Regel von der zuständigen Versicherung übernommen – es sei denn, man ist selbst für den Schaden verantwortlich. Dann müssen auch die Arbeitskosten für die durchgeführten Arbeiten der Handwerker selbst bezahlt werden.

Wichtig ist außerdem, dass sämtliche Möbel, Elektrogeräte und Textilien aus den feucht gewordenen Bereichen entfernt werden müssen. Dies sollte nicht nur im eigenen Interesse des Besitzers geschehen – er ist sogar dazu verpflichtet. Hier greift die von den Versicherungen festgelegte Schadensminderungspflicht, die es dem Versicherten vorschreibt, alles ihm Mögliche zu tun, um den Schaden in Grenzen zu halten. Zur Reduzierung der Luftfeuchtigkeit in den betroffenen Räumen werden am besten sämtliche Türen und Fenster geöffnet. Sofern es von der Decke tropft, sollten die Möbel mit Plastikfolie aus dem Baumarkt abgedeckt werden.

Die Schadensmeldung bei der Versicherung sollte möglichst schnell erfolgen

Damit die für den Schaden zuständige Versicherung möglichst gut nachvollziehen kann, was geschehen ist, sind entsprechende Nachweise erforderlich. Hierfür ist es wichtig, betroffene Räume und die darin entstandenen Schäden zu fotografieren oder auch ein Video anzufertigen. Je mehr Details und Medien man der Versicherung zur Verfügung stellen kann, umso besser. Feucht gewordene oder durch das Wasser beschädigte Objekte sollten so lange aufgehoben werden, bis klar ist, wer dafür aufkommen wird. Eine genaue Dokumentation und die Erstellung einer Schadensliste sind enorm wichtig – nur so kann der Wert von der Versicherung ersetzt werden.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich über den Schaden in Kenntnis gesetzt wird. Sollte man nicht selbst der Eigentümer des Gebäudes sein, ist der Vermieter oder auch die Hausverwaltung darüber zu informieren. Vor der Schadensmeldung an die Versicherung sollten in jedem Fall keine Reparaturen oder Beseitigungen auf eigene Faust unternommen werden. Hier entscheidet in der Regel der Versicherer, ob noch ein Gutachter vor Ort benötigt wird (vgl. Versicherung schickt Gutachter) oder ob umgehend mit der Trocknung begonnen werden kann.

Kernsanierung und Renovierung: Wie wird ein Wasserschaden richtig getrocknet?

Kommt es zu einem Rohrbruch, ist es anzuraten, sich an einen Fachbetrieb oder ein Sanierungsunternehmen zu wenden. Experten einer Wasserschaden Firma sind dazu in der Lage, die Ursache des Schadens und ihr genauer Ort ausfindig zu machen – so kann umgehend mit der Reparatur begonnen werden. Danach wird der Wasserschaden professionell getrocknet.

Abhängig von der Größe und dem Grad der Feuchtigkeit kann die Trocknung unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Sind die Wände oder Böden nur oberflächlich feucht geworden, kann der Schaden schon nach wenigen Tagen beseitigt sein. Ist die Feuchtigkeit allerdings tief ins Mauerwerk vorgedrungen, ist eine mehrwöchige oder mehrmonatige Trocknung keine Seltenheit (vgl. Mauerwerk trockenlegen, Haus trockenlegen). Hier kommt es natürlich auch darauf an, welche Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Ein Fachbetrieb weiß sehr genau, welche Maßnahmen zur Trocknung angewandt werden können – dies hängt immer vom individuellen Schadensbild ab. Wichtig ist, dass die Trocknung in jedem Fall lange genug erfolgt, damit auch wirklich keine Feuchtigkeitsreste mehr im Mauerwerk verbleiben. Ansonsten kann es durchaus zu Folgeschäden wie Schimmel kommen – und das wäre fatal. Siehe auch: Wasserschaden Renovierung.

Kernsanierung nach einem Wasserschaden: Decken, Wände und Böden professionell trocknen

Je nachdem, welcher Bereich betroffen ist, sind unterschiedliche Maßnahmen zur Trocknung erforderlich.

Müssen feucht gewordene Wände getrocknet werden, ist es von Vorteil, deren Zusammensetzung zu kennen. Auch spielt es eine Rolle, ob es sich um eine innenliegende oder um eine Fassadenwand handelt. Eine normale gemauerte Wand lässt sich relativ einfach trocknen, während sich in Hohlräumen schnell Wasser sammeln kann. Oft kommt man nicht umher, die betroffene Wand zu öffnen und die Feuchtigkeit darin zu beseitigen. Sollte es hier bereits zur Schimmelbildung gekommen sein, so muss auch dieser vollständig entfernt werden (vgl. Schimmelbekämpfung in der Wohnung).

Bei der Deckentrocknung kommt es vor allem darauf an, wie diese sich zusammensetzt. So lassen sich Zimmer- oder Kellerdecken aus Beton relativ einfach und schnell trocknen. Bei Zimmer- oder Kellerdecken, die mit Gipskarton abgehängt sind, kann es dagegen zu einer Wasseransammlung innerhalb der Hohlräume kommen (siehe auch: Hohlraum Trocknung). Auf diese Weise entstehen wiederum Feuchtigkeitsflecken oder es tropft sogar von der Decke. Auch hier ist es das Wichtigste, so schnell wie möglich eine professionelle Trocknung einzuleiten. Oft müssen sogar einzelne Teile der Zimmerdecke ausgetauscht und ersetzt werden.

Insbesondere Fußböden sind von einem Wasserschaden am ehesten betroffen. Sofern der Estrich fest mit der darunter liegenden Ebene verbunden ist und es sich um Verbundestrich handelt, gibt es auch keine Hohlräume. Dann ist eine Trocknung des Bodens normalerweise nicht üblich. Etwas anders sieht es aus, wenn sich der Estrich auf einer Dämmschicht befindet. Hier spricht man von “schwimmendem Estrich”. Es ist dann unumgänglich, zunächst die Dämmschicht professionell zu trocknen (siehe Trocknungsservice). Abhängig vom Ausmaß des Schadens kann es sogar erforderlich sein, Kernbohrungen durchzuführen.

Bei dieser Immobilie ist eine Kernsanierung innen und außen nötig: Fassade, Dach, Fenster, Türen, Heizungsanlage und die Erneuerung der Elektroinstallation ... (© Martin / stock.adobe.com)
Bei dieser Immobilie ist eine Kernsanierung innen und außen nötig: Fassade, Dach, Fenster, Türen, Heizungsanlage und die Erneuerung der Elektroinstallation … (© Martin / stock.adobe.com)

Die Kernsanierung beim Wasserschaden: Welche Trocknungsmaßnahmen gibt es?

Für die professionelle Bautrocknung kommen vor allem Kondensationstrockner oft zum Einsatz. Diese saugen die feuchte Luft an und kühlen sie im Inneren des Geräts ab. Auf diese Weise kann sie sich in Kondenswasser umwandeln, das sich wiederum in einem Auffangbehälter befindet. Die trockene, abgekühlte Luft wird dann wieder zurück an den Raum gegeben.

Adsorptionstrockner (siehe Adsorptionstrocknung) verwenden dagegen die typischen Eigenschaften von Trockenmitteln: Sie saugen die feuchte Luft mit Hilfe eines Ventilators an und leiten sie durch einen Behälter, in dem sich das Trockenmittel befindet. Der Wasserdampf bindet sich nun an der Oberfläche dieses Trockenmittels und kann mittels Schläuche nach außen abgeleitet werden.

Eine dritte Möglichkeit ist der Einsatz von Infrarotstrahlern, die den nass gewordenen Bereich an einer Wand mit Wärme trockenlegen. Die Feuchtigkeit kann so mit der Zeit verdunsten und die Wand trocknet nach und nach.

Wer übernimmt die Kosten für eine Wasser- oder Brandschadensanierung?

Dass eine Wasser- oder Brandschadensanierung schnell mehrere tausend Euro an Kosten verursachen kann, steht außer Frage. Doch wer haftet eigentlich dafür? Natürlich gibt es diverse Versicherungen, mit denen man sich gut davor schützen kann. Die Frage ist nur, welche Versicherungsgesellschaft in welchem Fall für die Immobilie zuständig ist.

Entsteht der Wasser- oder Brandschaden an eigenem Mobiliar sowie an anderen beweglichen Objekten im Raum, dann kommt hierfür die Hausratversicherung auf (siehe Wasserschaden, Hausrat). Bei Schäden, die am eigenen Gebäude zustande kommen, ist dagegen die Gebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner (siehe Gebäudeversicherung Wasserschaden). Mieter müssen diese Versicherung nicht abschließen, sondern stets die Eigentümer eines Gebäudes.

Für einen Wasser- oder Brandschaden, der an fremdem Hausrat oder einer fremden Immobilie entsteht, kommt die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers auf (vgl. Wasserschaden Haftpflicht).

Wichtig: Ein Wasser- oder Brandschaden an der Immobilie, der durch Starkregen, Hochwasser, Erdrutsch oder andere Naturkatastrophen zustande kommt, wird in der Regel über die Elementarversicherung abgedeckt (vgl. Erdrutsch Versicherung). Sie kann als zusätzliche Police mitsamt einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. – Elementarschäden (Elementarschäden Definition) sind ohne diese zusätzliche Police normalerweise nicht in einer Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung enthalten. Vor dem Abschluss einer solchen Zusatzversicherung muss allerdings überprüft werden, ob sie sich für einen selbst überhaupt bezahlt macht. Lebt man nicht in einer Region, die stark von Hochwasser oder Lawinen betroffen sind, kann es sein, dass man sie überhaupt nicht benötigt. Vgl. Hochwasser Versicherung.

Modernisierung nach dem Schaden: Wer beauftragt eine Fachfirma für die Kernsanierung?

Egal, ob es um Schäden nach einem Brand – wie Rauchschäden oder Schäden durch Löschwasser – oder auch um die Folgen eines Wasserschadens geht: Im Anschluss ist häufig eine Kernsanierung durch professionelle Handwerker erforderlich, damit die entsprechenden Bereiche überhaupt wieder bewohnt oder genutzt werden können. Ob man selbst eine Fachfirma beauftragen möchte, bleibt natürlich jedem selbst überlassen. In vielen Fällen wird allerdings die zuständige Versicherung ein Unternehmen für Sanierungsarbeiten beauftragen, eine Teil- oder Komplettsanierung durchzuführen. Siehe auch: Firmen für Bausanierung in der Nähe finden.

Kellersanierung oder Wasserschadensanierung: Wann ist eine Mietminderung bei einem Wasserschaden gerechtfertigt?

Im Zuge einer Wasserschadensanierung oder Kellersanierung kommen häufig Geräte für die Trocknung zum Einsatz, die nicht gerade leise arbeiten. Dann ist die Wohnung manchmal nur eingeschränkt oder auch überhaupt nicht nutzbar, wenn die Geräte Tag und Nacht in Betrieb sind. Entweder kann hier eine Mietminderung beim Vermieter gefordert werden oder aber die Bewohner werden bis zur Fertigstellung der Trocknung in einem Hotel untergebracht (siehe auch: Wann ist eine Wohnung unbewohnbar?). Wie im Einzelfall vorgegangen wird, ist immer unterschiedlich.

Wasserschaden verhindern: Wie kann man die Gefahr bannen?

Natürlich gibt es kein allgemeingültiges Mittel, das vor einem Wasserschaden schützt. Denn im Grunde kann jeder davon betroffen sein – egal, wie vorsichtig man auch in seinem Haus ist. Deshalb ist es beispielsweise in älteren Gebäuden wichtig, immer wieder die Leitungen auf ihre Dichtigkeit zu überprüfen. Gerade in den Wintermonaten kann eine Isolierung der Rohre sehr sinnvoll sein, damit es nicht zu einem Frostschaden kommt.

Kernsanierung im Haus / Keller (© Marunov Zakhar / stock.adobe.com)
Kernsanierung im Haus / Keller (© Marunov Zakhar / stock.adobe.com)

Fazit: Eine Kernsanierung im Neu- oder Altbau nach einem Brand- oder Wasserschaden ist oft unumgänglich

Sowohl Brände als auch Wasserschäden können gravierende Folgen haben – sowohl in einem Neu- als auch im Altbau. In jedem Fall ist es immer wichtig, schnell zu reagieren, damit die Situation sich nicht noch verschlimmert. Eine Kernsanierung des Hauses ist dann erforderlich, wenn die Räume nach dem Schaden nicht mehr bewohnbar sind und die Bausubstanz darunter leidet. Je schneller hier gehandelt wird, desto besser. Die Kosten für eine Sanierung werden im besten Fall komplett von einer Versicherung übernommen, allerdings sollte die Zuständigkeit im Vorfeld mit der entsprechenden Versicherung geklärt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht oder aufwändige Arbeiten wie eine neue Dachkonstruktion erforderlich sind.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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Copyright Beitragsbild: Marunov Zakhar / stock.adobe.com
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