Wir unterstützen Sie, wenn die Gothaer Gebäudeversicherung nicht zahlen will!
Sie haben lange auf Ihr Haus gespart. Vielleicht haben Sie selbst beim Bau mit angepackt. Für Sie ist das eigene Heim nicht einfach nur eine Wohnung. Es ist Ihr Lebensmittelpunkt. Sie wissen um seinen Wert. Auch in finanzieller Hinsicht. Darum haben Sie bei der Gothaer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Sollte Ihr Haus irgendwann einmal Schaden nehmen, durch Feuer oder Unwetter, wird die Versicherung für die teuren Schäden aufkommen. Nun ist es so weit: Sie haben z.B. einen Wasserschaden im Haus und die Gothaer Gebäudeversicherung zahlt nicht.
Damit haben Sie nicht gerechnet. Warum will die Gothaer nicht zahlen?! Schließlich steht eine Bautrocknung ins Haus. Außerdem muss der Fußboden erneuert werden. Das alles sollen Sie jetzt selbst bezahlen? – Wir zeigen Ihnen, warum Versicherungen Schäden ablehnen und was Sie dann tun können.
Mit der Gebäudeversicherung soll das Haus rundum geschützt sein.
Die Gebäudeversicherung beinhaltet eine Feuerversicherung, eine Leitungswasserversicherung sowie eine Sturm- und Hagelversicherung. Ein Hausbrand oder ein Rohrbruch sind folglich regelmäßig mitversichert. Erweiterte Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben oder Schneedruck müssen mit einer Elementarschadenversicherung versichert werden (siehe auch: Elementarschäden Wohngebäude). Diese ist häufig ein Zusatzbaustein, den der Versicherungsnehmer aktiv mit auswählen muss.
Die versicherten Gefahren werden in den Versicherungsbedingungen der Gothaer Gebäudeversicherung noch einmal präzisiert. So wird genau erläutert, wann es sich bei austretendem Leitungswasser um einen echten Rohrbruch bzw. Leitungswasserschaden laut Versicherungsdefinition handelt. Hier erfahren Sie auch, wie eine Überschwemmung definiert ist und ab welcher Windstärke der Sommerwind zum versicherten Sturm wird.
Hat eine versicherte Gefahr zu einem Schaden am Gebäude geführt, leistet die Versicherung für alle Arbeiten und Aufwendungen, die zur Wiederherstellung des fehlerfreien Zustandes führen.
- Bei einem Wasserschaden muss z.B. regelmäßig eine Gebäudetrocknung vorgenommen werden.
- Nach einem Sturmschaden benötigen Sie vielleicht ein neues Dach respektive eine Dachsanierung.
- Auch Kosten wie die Stromrechnung für den Betrieb der Bautrockner (siehe Bautrockner Stromverbrauch) oder
- die Miete für ein Hotelzimmer (vgl. Wohnung unbewohnbar: Hotelkosten) trägt die Versicherung, wenn sie für den Schaden zahlt.
- Bringt ein Sturm einen Baum auf dem Grundstück des Hauses zu Fall, zahlt die Versicherung für Entsorgung und Neubepflanzung.
- Sind das Gewächshaus und der Geräteschuppen zu Bruch gegangen, wird auch für diese ein Ersatz geleistet.
- Fest an das Haus angebrachte Teile wie Markisen oder Balkonüberdachungen fallen ebenfalls unter den Versicherungsschutz.
Bei der Antragstellung zur Gebäudeversicherung müssen Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme ausreichend bemessen ist und alle Anbauten oder Nebengebäude mit abbildet.
Nun ist es passiert: Die Gothaer Wohngebäudeversicherung zahlt nicht! – Warum?
Wenn die Gothaer Wohngebäudeversicherung Ihren eingereichten Schaden ablehnt, wird keine der oben beschriebenen Leistungen erbracht. Mit der Ablehnung der Leistungen für den Schaden erhalten Sie immer eine Begründung. Nun sehen Sie, warum die Gothaer Wohngebäudeversicherung entschieden hat, nicht für den Schaden aufzukommen.
Die Versicherung kann feststellen, dass der Schaden unversichert ist (vgl. Warum Gebäudeversicherungen nicht zahlen). Das ist der Fall, wenn keine der benannten versicherten Gefahren eingetreten ist. Statt Leitungswasser in der feuchten Wand erkennt die Versicherung Grundwasser. Auch wenn Baupfusch als Ursache herausgefunden wurde, besteht kein Versicherungsschutz. Diese Auffassung vertritt die Versicherung häufig bei undichten Stellen am Baukörper. Doch auch ein bisher nicht erkannter Sturmschaden kann eine undichte Stelle am Dach hervorgerufen haben.
Besonders im Keller ist nicht immer eindeutig feststellbar, ob Grundwasser oder Leitungswasser die Ursache des Schadens ist (vgl. LVM hierzu und auch Generali). Schäden durch Schneedruck und Überschwemmung sind Elementarschäden. Haben Sie diese nicht zusätzlich in Ihren Vertrag mit eingeschlossen wird hierfür auch nicht gezahlt. Gleiches gilt für Schäden durch Regenwasser. Entsteht durch Niederschlag eine Überschwemmung oder ein Rückstau, muss eine Elementarschadendeckung vorliegen, damit im Schadensfall geleistet werden kann.
Kritisch wird es, wenn die Gothaer Versicherung den Schaden ablehnt und dabei Bezug auf Ihr persönliches Verhalten nimmt. Das kann beispielsweise die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten sein. Beispiele hierfür sind mangelnde Kaminreinigung vor einem Kaminbrand oder Frostschäden an Rohrleitungen, die Sie nicht winterfest gemacht haben. Auch wenn Sie Ihr Flachdach nicht von Schnee befreien und es zu einem Schaden durch Schneedruck kommt, wird die Versicherung auf Ihre Obliegenheiten verweisen.
Ablehnung! Was jetzt zu tun ist.
Mit der Ablehnung Ihres Schadens werden auch Leistungen für Folgeschäden ausgeschlossen. (Vgl. auch: Sparkasse Gebäudeversicherung und Allianz zahlt nicht) – Reagieren Sie dementsprechend zügig. Diskutieren Sie nicht mit dem Schadenssachbearbeiter am Telefon. Er wird seine Entscheidung nicht aufgrund eines Telefonates mit Ihnen revidieren. Teilen Sie dem Versicherer schriftlich mit, dass Sie die Entscheidung nicht akzeptieren. Damit Sie diesen Widerspruch wirkungsvoll untermauern können, beauftragen Sie einen eigenen Gutachter mit der Besichtigung der Beschädigungen an Ihrem Haus. Je näher am Schadenzeitpunkt der Sachverständige aktiv wird, umso besser.
Der Gutachter kann erkennen, ob das Dach wegen eines Sturmes oder aufgrund eines Baumangels undicht ist. Auch die vorzeitige Alterung von Material, wie zum Beispiel Wasserleitungen, ist kein Baupfusch.
Wenn Ihnen eine Obliegenheitsverletzung vorgeworfen wird, nehmen Sie sich sofort einen Rechtsanwalt. Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer müssen in den Versicherungsbedingungen klar formuliert und vor allem auch zumutbar sein. Fehler, die beim Abschluss des Versicherungsvertrages gemacht wurden, ob nun falsche Angaben zu einem Vorschaden oder dem Sanierungsstand des Hauses, muss sich der Versicherer häufig selbst zurechnen lassen. Denn auch der Vermittler des Vertrages hat die Pflicht zur Sorgfalt. Wenn Sie einen bestimmten Versicherungsschutz ausgeschlossen haben, sollte der Grund hierfür im Beratungsprotokoll zu finden sein.
Gemeinsam mit dem Gutachter und dem Rechtsanwalt überprüfen Sie die Ablehnung der Gothaer Gebäudeversicherung. Auch große Versicherungsgesellschaften und ihre Mitarbeiter können Fehler machen.
Nehmen Sie die Ablehnung nicht einfach hin. Wir helfen Ihnen dabei.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, wenn die Gothaer Wohngebäudeversicherung nicht für Ihren Schaden zahlen will. Sie können einen eigenen Gutachter auch bereits dann beauftragen, wenn der Sachverständige der Versicherung noch nicht vor Ort war. Bei Wasserschäden ist die unmittelbare Nähe zum Schadenszeitpunkt sehr wichtig, denn so lässt sich am ehesten erkennen, wieviel Wasser wirklich bei dem Rohrbruch ausgetreten ist.
Mit einem eigenen Schadensgutachten können Sie Ihre Position stärken. Selbst bei einer Beschwerde an den Ombudsmann für Versicherungen können Sie es als Beleg einsetzen.
Ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht wird zunächst den Inhalt Ihres Versicherungsvertrages und den bisherigen Ablauf der Schadensregulierung unter die Lupe nehmen. Er weiß, welche Form die Anschreiben an Ihre Versicherung haben müssen und an welche Fristen Sie sich zu halten haben. Fachanwälte haben Zugriff auf vergleichbare Fälle und nutzen die gewonnenen Erkenntnisse hieraus, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Gothaer Gebäudeversicherung zahlt nicht? – Wir helfen! Wir vermitteln Ihnen Rechtsanwälte und Gutachter in Ihrer Nähe, die sich mit Versicherungsschäden bestens auskennen. Jetzt Kontakt aufnehmen!