Generali Gebäudeversicherung zahlt nicht? – Wir helfen!

Immobilienbesitzer, die eine Generali Wohngebäude­versicherung abgeschlossen haben, taten dies in der Regel in der Überzeugung, einen guten bzw. den richtigen Versicherungsschutz damit gewählt zu haben. Umso enttäuschender und ärgerlicher ist es, wenn Sie nach einem Schadenereignis feststellen: “Meine Generali Gebäudeversicherung zahlt nicht im vorliegenden Fall!”

Mitunter gibt es berechtigte Gründe für die Leistungsablehnung. Doch oftmals sind auch einfach Fehler dafür verantwortlich, dass die Ansprüche zu Unrecht verwehrt werden. Deshalb sollten Sie eine Ablehnung nicht einfach hinnehmen, sondern sich professionelle Unterstützung holen.

Die gute Nachricht: Wir von der Deutschen Schadenshilfe können Sie unterstützen! Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk: Sachverständige / Gutachter, Fachanwälte für Versicherungsrecht und Baurecht bis hin zu kompetenten Schadensanierungsprofis stehen zu Ihrer Verfügung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, um Ihren Schadenfall prüfen zu lassen!

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Wir unterstützen Sie, wenn die Generali Wohngebäudeversicherung nicht zahlt!

Selten ist man so dringend auf die Leistungen der Versicherung angewiesen wie nach Schäden am Gebäude. Die eigene Wohnung ist zeitweise unbewohnbar. Die Kosten für Sanierungsarbeiten sind oft sehr hoch. Dabei muss alles auch noch sehr schnell gehen, damit sich der Schaden nicht vergrößert. Also melden Sie den entstandenen Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. Die Generali Gebäudeversicherung soll zügig die Kosten übernehmen, nachdem Ihr Haus durch einen Sturm oder eine Überschwemmung schwer beschädigt wurde.

Und dann bekommen Sie ein Schreiben von Ihrem Versicherer, dem Sie entnehmen, dass Ihr Schaden nicht versichert ist. Im Klartext: Die Generali Wohngebäudeversicherung zahlt nicht. Was können Sie jetzt tun und wo bekommen Sie Hilfe?

Warum will die Generali Wohngebäudeversicherung nicht zahlen?

Die Generali Gebäudeversicherung muss begründen, warum sie nicht zahlt. Hierzu hat sie mehrere Möglichkeiten. Sie kann sich zum Beispiel darauf berufen, dass der Schaden bedingungsgemäß nicht versichert ist. In den Versicherungsbedingungen sind die versicherten Gefahren benannt:

  • Feuer,
  • Leitungswasser,
  • Sturm und
  • Hagel.

Ist der Schaden nicht durch eine dieser Gefahren entstanden, ist er auch nicht versichert. Ein feuchter Keller durch ansteigendes Grundwasser ist somit unversichert. Erweiterten Versicherungsschutz müssen Sie extra in Ihren Vertrag einschließen. So gehört die Überschwemmung nach einem Hochwasser zu den Elementarschäden (siehe: Welche Versicherung zahlt bei Hochwasserschaden). Sie benötigen in diesem Fall eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein.

Die Versicherung kann auch darauf verweisen, dass Sie für einen entstandenen Schaden überhaupt keinen Versicherungsschutz bekommen können (siehe hierzu auch unsere Artikel zur Allianz Gebäude-Versicherung sowie der Wohngebäudeversicherung der SparkassenVersicherung). Hier handelt es sich um Schäden, die durch Fehlverhalten entstanden sind. Dazu gehört auch der Baupfusch. So besteht kein Versicherungsschutz für Baumängel, die während des Hausbaus durch Handwerkerpfusch oder fehlerhaftes Material entstanden sind. Solche Bauschäden können vorliegen, wenn die Dachterrasse undicht oder der Balkon undicht sind.

Gebäudeschäden, die durch unterlassene Wartung oder defekte Geräte entstanden sind, werden gleichfalls nicht bezahlt. Dies betrifft besonders den Betrieb von Geräten und Anlagen, die große Hitze abgeben. Hier müssen alle Sicherheitsvorkehrungen penibel eingehalten werden. Und selbst wenn ein Teil des Schadens erstattet wird, kann es sein, dass Teile der Schadenkosten ganz offiziell nicht abgedeckt sind; vgl. die Problematik sogenannter Nutzwärmeschaden.

Die fehlende Wartung der wasserführenden Leitungen durch Reinigung, Erneuerung oder Entlüftung kann schnell den Vorwurf der Fahrlässigkeit begründen.

Der Gebäudeversicherer kann ebenso leistungsfrei werden, wenn Sie im Antrag zur Versicherung falsche Angaben gemacht haben. Wurde bei der Antragstellung ein Vorschaden durch eine Naturgefahr verschwiegen, wird die Versicherung die Leistung für den angezeigten Elementarschaden verweigern.

Die teilweise Ablehnung der Kostenübernahme ist möglich und häufig. Hier erkennt der Versicherer zwar an, dass das Ereignis versichert ist, möchte den Schaden aber nicht in voller Höhe zahlen. Dies passiert beispielsweise, wenn die Versicherung behauptet, der Schaden wäre durch Ihre Nachlässigkeit überhaupt erst entstanden. Zerstört Schneedruck das Dach Ihres Hauses, sollte die Generali Gebäudeversicherung nicht behaupten können, Sie hätten den Schnee nicht geräumt und dem Schaden gelassen entgegen gesehen.

"Hervorragender Schutz für Ihr Haus und Wohneigentum" - so wirbt die Generali Wohngebäudeversicherung auf ihrer Website. Umso frustrierender, wenn man als Geschädigter in einem Schadenfall feststellt: Die Generali Gebäudeversicherung zahlt nicht! - In der artigen Fällen unterstützen die Experten der Deutschen Schadenshilfe. (Screenshot generali.de/wohngebaeudeversicherung am 13.07.2022)
“Hervorragender Schutz für Ihr Haus und Wohneigentum” – so wirbt die Generali Wohngebäudeversicherung auf ihrer Website. Umso frustrierender, wenn man als Geschädigter in einem Schadenfall feststellt: Die Generali Gebäudeversicherung zahlt nicht! – In der artigen Fällen unterstützen die Experten der Deutschen Schadenshilfe. (Screenshot generali.de/wohngebaeudeversicherung am 13.07.2022)

Die Zahlung für meinen Schaden wurde abgelehnt, – was tun?

Sehen Sie sich zunächst die Begründung der Generali Wohngebäudeversicherung an. Warum wurde die Schadensregulierung abgelehnt? Bei einer nicht versicherten Gefahr überprüfen Sie umgehend, ob der Versicherer wirklich alle Fakten zur Kenntnis bekommen hat. Er sieht unter Umständen einen Schaden durch Grundwasser und übersieht dabei den Rohrbruch. Nicht selten ist ein undichtes Rohr verbaut und somit als Ursache nicht auf den ersten Blick erkennbar (vgl.: undichte Wasserleitung orten).

Ist die Ursache des durchnässten Kellers Grundwasserdruck oder ein Rückstau (vgl.: feuchte Kellerwand nach Starkregen), diese Frage muss schnellstens geklärt werden.

Wenn ein Schadengutachter vor Ort war, sollten Sie unbedingt Einsicht in dessen Schadensbericht nehmen. Ein Wasserschaden kann viele Ursachen haben. Leitungswasserschäden müssen immer durch einen bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entstanden sein. Liegt Ihr verborgener Rohrbruch zeitnah zu einem Unwetter mit Starkregen, könnte der Versicherer die Situation auch falsch bewerten.

Im Zweifel müssen Sie als Geschädigter beweisen, dass bestimmte Wetterereignisse stattgefunden haben. Dies ist oft nach Geräteschäden durch Blitzschlag der Fall. Diese Schäden sind üblicherweise mitversichert, der Versicherer will hier immer die Bestätigung der Ursache durch einen Fachmann sehen. Fällt ein Baum während eines Unwetters gegen Ihr Gebäude, muss der Sturm eine ausreichende Windstärke entwickelt haben. Siehe auch: Sturmversicherung & Bäume.

Damit die Ursache zweifelsfrei geklärt werden kann, beauftragen Sie einen Sachverständigen. Wählen Sie hierbei insbesondere jemanden aus, der bereits Erfahrung mit solchen Schäden hat. Nehmen Sie gleichzeitig die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch. Je früher, desto besser. Der Anwalt kann die Schadensunterlagen des Versicherers einsehen und beim zuständigen Amtsgericht ein Schiedsgutachterverfahren in Gang bringen.

Auch ein einfacher Widerspruch gegen die Entscheidung der Versicherung oder eine Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen sind möglich. Doch auch diese müssen zielführend formuliert und sachlich begründet übermittelt werden, wenn hier Aussicht auf Erfolg bestehen soll. Fachanwälte wissen genau, welche Formulierungen hier die richtigen sind.

Unbedingt handeln! Sonst sind auch Folgeschäden nicht versichert.

Wenn die Generali Wohngebäudeversicherung nicht für Ihren Schaden am Gebäude zahlt, müssen Sie aktiv werden, schnell und konsequent. Es geht hierbei vor allem auch um die Folgeschäden. Sie sollten nicht warten, bis sich gelbe Flecken an der Wand nach dem Wasserschaden zeigen.

Die Versicherung schickt Ihnen einen Gutachter. Doch wie viel Zeit hat er sich genommen und wie gut kannte er sich aus? Brandschäden sollte sich ein Brandsachverständiger ansehen. Wenn das Dach Schaden genommen hat und nicht ganz klar ist, wie hoch der Sanierungsaufwand wird, ist ein Dachgutachter der erste Ansprechpartner.

Hat die Versicherung den Schaden erst einmal dem Grunde nach anerkannt, zahlt sie auch für Folgeschäden. Kümmern Sie sich erst um die Ablehnung, wenn klar ist, dass der Schaden viel größer ist als angenommen, kann es bereits zu spät sein. Je näher am Schadenzeitpunkt gehandelt wird, um so größer ist die Chance, die wirkliche Ursache beweisen zu können. Wassereinbrüche in das Haus können bei einem Hochwasser entstehen. Gleichzeitig mit den Gewässern steigt aber auch der Grundwasserspiegel. Wenn der Versicherer den Wasserschaden nun dem Grundwasser zuschlägt, muss dass nicht richtig sein. Sie haben sich extra gegen Elementarschäden versichert und bestehen auf einer Regulierung des Schadens.

Doch auch wenn Ihr Versicherungsvertrag keinen Schutz gegen Naturgefahren vorsieht (vgl. Versicherung gegen Naturkatastrophen), lohnt sich die Frage: Warum ist das so? Haben Sie als Versicherungsnehmer einen Fehler gemacht oder die Versicherung bzw. ihr Vermittler? Ein Versicherungsrecht Anwalt wird schnell dahinter kommen.

Verweigert die Versicherung die Leistung nur teilweise (vgl. Gebäudeversicherung zahlt Schaden nicht komplett), weil deren Gutachter eine Unterversicherung festgestellt hat, lohnt auch hier ein erneutes Hinsehen. Müssen Sie sich diese Unterversicherung zurechnen lassen oder wurden Fehler bei der Ermittlung der Versicherungssumme bzw. den Details im Antrag gemacht? Ihr Anwalt wird es herausfinden. Siehe auch: LVM Wohngebäudeversicherung Erfahrungen.

Generali Gebäudeversicherung zahlt nicht? – Wir helfen!

Es gibt etwas, das Sie tun können, wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt. Überprüfen Sie die Entscheidung und stellen Sie diese infrage.

Qualifizieren Sie Ihre Überprüfung, indem Sie geeignete Hilfe in Anspruch nehmen. Der von Ihnen beauftragte Gutachter wird sich nicht so verschlossen bei Auskünften zur Schadensursache zeigen, wie der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft. Ihr Rechtsanwalt sollte Erfahrung mit dem Versicherungsrecht und Schadensregulierung haben.

Besonders bei dem Vorwurf fahrlässigen Verhaltens oder der Feststellung einer Unterversicherung werden Anwälte genau hinschauen, ob die Versicherung ihrer Verpflichtung zu Information und Sorgfalt nachgekommen ist.

Wir vermitteln Ihnen Rechtsanwälte, die Ihren berechtigten Anspruch auf eine Leistung im Schadensfall durchsetzen. Unsere Sachverständigen erstellen mit Erfahrung und Kompetenz ein eigenes Gutachten für Sie.

Manche Schäden lassen sich nicht versichern. Schäden durch Baupfusch zum Beispiel. Lassen Sie deshalb das Flachdach sanieren oder den Keller abdichten, bevor der nächste Starkregen kommt. Wir helfen Ihnen auch dabei, die richtigen Bausanierer und Schadensanierer hierfür zu finden.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, um Unterstützung zu erhalten!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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