Pfusch am Bau: Hilfe bei Baupfusch hier!

Pfusch am Bau macht den Traum vom Eigenheim schnell zum Albtraum. Sie haben bis zum Baubeginn schon einiges geleistet. Die Vorbereitung reicht von der Finanzierung des Projektes über die Planung bis zur Auswahl wichtiger Details im Bad. Und dann so etwas: Nagelneue Fenster sind undicht. An der Fassade zeigen sich nach kurzer Zeit erste Risse. Im Badezimmer bildet sich rasch nach dem Einzug Schimmel. Immer wieder lesen und hören Sie von Fällen, wo scheinbar kleine Baumängel zu großen Bauschäden geführt haben. Deren Behebung kostet viel Geld.

Also vermeidet man Pfusch am Bau, soweit es möglich ist. Passiert er trotzdem, sollten Sie wissen, was zu tun ist. Denn irgendjemand muss für den Schaden aufkommen.

Lesen Sie, wie Sie auf Baumängel richtig reagieren und wie Sie sich vor diesen schützen können.

Gut zu wissen: Das Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe ist für Sie da: Sachverständige / Gutachter, Sanierungsprofis und Fachanwälte. Gemeinsam klären und lösen wir die Angelegenheit. – Jetzt Kontakt aufnehmen!

211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Fachexperte Jens Hoffmann |
10 Min
Lesedauer: 10 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Was ist Pfusch am Bau?

Als Baupfusch bezeichnet man Mängel, die bei den Bauarbeiten am Haus und dazugehörigen Installationen geschehen sind. Diese Baumängel sorgen für die Entstehung von Bauschäden.

Ein Beispiel: Der Installateur baut Teile der Wasserleitung falsch ein. Unter Druck verlässt Wasser die Leitung und durchnässt die umgebenden Baustoffe. Das falsch eingebaute Rohr ist der Baumangel. Die durchfeuchtete Wand ist ein Bauschaden.

Bauschäden zu beheben ist eine aufwendige Angelegenheit. Deshalb ist es nötig, dass Baumängel und Pfusch am Bau frühzeitig entdeckt werden.

Nicht jeder Baumangel wird zu einem großen Bauschaden. Oftmals ist Baupfusch einfach nur hässlich anzusehen. Das ist der Fall, wenn bei Malerarbeiten nicht auf Sauberkeit geachtet wird. Auch der nachlässige Einbau einer Holztreppe, wobei diese zerkratzt wird, sorgt für unschöne optische Mängel.

Damit Sie bei Pfusch am Bau erfolgreich Schadensersatz fordern können, gibt es Rechtsgrundlagen. Da ist zum einen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es gibt vor, dass Ihnen ein Bauwerk frei von Mängeln zu übergeben ist (§ 633). Darüber hinaus können Bauverträge auch nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geschlossen werden.

Chaos, Unordnung und Pfusch am Bau auf der Baustelle (© Aliaksandra / stock.adobe.com)
Chaos, Unordnung und Pfusch am Bau auf der Baustelle (© Aliaksandra / stock.adobe.com)

Die immer gleichen Ursachen und Fehler?

Die Ursachen für Pfusch am Bau sind gut bekannt. Am häufigsten entstehen Baumängel durch Fehler in der Organisation und Koordination der Baustelle. Der Zeitdruck spielt ebenso eine große Rolle. Er sorgt für Missverständnisse in der Kommunikation.

Fehlende Zeit geht mitunter zu Lasten von Trocknungs- und Ruhephasen. Dann sind die Baustoffe nicht richtig abgebunden oder nass, wenn an ihnen weiter gearbeitet wird.

Es gibt zahlreiche Beispiele für Baupfusch. Von einer fehlerhaften Dampfsperre im Neubau hört man immer wieder. Diese verhindert normalerweise, dass im Haus entstehende Feuchtigkeit in den Baukörper eindringt. Aber Fehler beim Einbau der Sperrfolie sorgen dafür, dass sie nicht funktioniert. Nässe in den Wänden und Schimmel im Haus sind die Folgen.

Weitere häufig anzutreffende Mängel sind: Risse in Putz und Gemäuer, die schlecht abgedichtete Fensterlaibung, gerissenes Holz (vgl. Schwindrisse Holz) und der feuchte Keller. Siehe auch: Typische Baufehler beim Hausbau.

Wann verjährt Pfusch am Bau? Wie lange kann man Baumängel geltend machen?

Die Verjährung von Baumängeln ist gesetzlich geregelt.

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht eine Verjährung für Ihren Schadensersatzanspruch nach fünf Jahren vor.
  • Wurde der Vertrag zur Bauausführung nach der VOB geschlossen (siehe hier), sind es nur vier Jahre.

Das hört sich zunächst nach einer langen Zeit an. Doch Vorsicht! Neben den offensichtlichen Mängeln am Gebäude, wie z. B. schlecht schließenden Fenster und Türen gibt es auch versteckte Baumängel. Bei diesem Pfusch tritt der folgende Schaden erst nach längerer Zeit zutage. So etwas kann passieren, wenn im Baukörper verbaute Teile mangelhaft sind. Wenn z. B. die Fußbodenheizung im Estrich undicht ist, dauert es eine Zeit, bis die Nässeschäden im Fußbodenbelag darüber sichtbar werden. Sollte der Dachdecker gepfuscht haben, müssen Sie den nächsten starken Sturm abwarten, um die Folge seiner mangelhaften Arbeit zu erkennen.

Während der Bauphase ist es (meist halbwegs) klar, wem der Baumangel zugeschrieben werden kann. Doch nach der Bauabnahme sieht es anders aus. Die Rechtslage ist durch die Beweislastumkehr geändert. Rügen Sie einen Baumangel zwei Jahre nach der Abnahme, müssen Sie dem Bauhandwerker beweisen, dass er und kein anderer diesen verursacht hat (siehe auch: Was tun bei Handwerkerpfusch, Handwerkerpfusch Anwalt). Bemerken Sie den Schaden erst im sechsten Jahr nach der Bauabnahme, dann ist der Anspruch auf Schadensersatz verjährt.

Da Baumängel große Folgekosten verursachen können, ist es wichtig, diese frühzeitig zu erkennen. Dabei gibt es nicht nur das Problem der erschwerten Beweisführung nach mehreren Jahren. Existiert die Baufirma nicht mehr, können Sie auch keinen Schadensersatz gegen diese geltend machen.

Frühzeitige Erkennung von Baumängeln schützt Sie vor hohen Folgekosten. Das ist ein starkes Argument für eine ständige Qualitätskontrolle und eine professionelle Bauabnahme.

Wer haftet für Pfusch am Bau und zahlt die Kosten dafür?

Baumängel und Bauschäden immer eine teure Angelegenheit. Sie fragen sich zu Recht:

Wer kommt für Baupfusch auf?

Schadensersatzpflichtig ist immer derjenige, der den Schaden schuldhaft verursacht hat. Die Rechtslage ist eindeutig. Für Pfusch am Bau haftet der Bauunternehmer oder der Handwerker (siehe Baustellen Pfusch).

Ein Beispiel: Bei der ersten Begehung des Badezimmers hören Sie ein Knacken und die Bodenfliesen zeigen Risse. Hier wurde offensichtlich ein Fehler bei der Messung oder der Verlegung gemacht. Der Fliesenleger wird nun auf eigene Kosten den Fußboden wieder zurückbauen und erneut verlegen müssen. Das schließt natürlich die Folgekosten ein und kann deshalb richtig teuer werden.

Weiteres Beispiel: Wird ein Mangel am Dachstuhl entdeckt, der Auswirkungen auf die Stabilität des Daches hat, muss alles unternommen werden, um diesen Schaden zu beheben. Auch wenn dies bedeutet, das Haus erneut einzurüsten und abzudecken.

Bauschäden, die durch Baumängel verursacht werden, können im schlimmsten Fall den Totalschaden des Hauses zur Folge haben. Fehler bei der Erstellung des Fundamentes können die Statik des Hauses beeinträchtigen. Wird dieses hierdurch einsturzgefährdet, bleibt nur der Abriss. Das ist für den Eigentümer / Bewohner nicht nur zum Heulen, sondern auch richtig teuer; siehe Abrissarbeiten Kosten.

Aber nicht jeder Baumangel entsteht durch Pfusch der ausführenden Baufirmen. Schon vor der Eröffnung der Baustelle kann der Architekt einen Fehler begehen. Die Handwerker bauen nach Plan, wenn die Kabelkanäle nicht an der richtigen Stelle sind, kann man kaum den Elektriker dafür verantwortlich machen.

Materialfehler an den Baustoffen sind ebenfalls nicht selten. Unzureichend getrocknetes Holz kann später Risse bilden. Falsch gelagerte Folie kann einreißen und verliert ihre Schutzfunktion. Unter Umständen sind die Lieferanten bzw. die Hersteller in der Haftung.

Was tun bei Pfusch am Bau? Wie Sie vorgehen bei Baumängeln.

Wenn Sie einen Baumangel feststellen, gehen Sie planvoll vor. Zunächst reichen Sie eine Baumängelrüge ein. Diese wird manchmal auch Mängelanzeige genannt (siehe Mängelanzeige von Bau-Mängeln). Die Rüge muss, damit sie wirksam werden kann, in einer schriftlichen Form eingereicht werden. Zusätzlich dokumentieren Sie den Baumangel so umfassend wie möglich. Fertigen Sie Bilder an. Um die Größe eines Schadens deutlich zu machen, legen Sie z. B. für das Foto einen Zollstock an der schadhaften Stelle an. Beschreiben Sie den Mangel so genau wie möglich. Notieren Sie in der Anzeige die Zeit, wann Sie den Baufehler festgestellt haben.

Dann fordern Sie den Verursacher des Mangels zur Nachbesserung auf. Dafür setzen Sie ihm eine angemessene Frist. Üblich sind hierbei vierzehn Tage. Die Frist sollte sich jedoch am tatsächlichen Aufwand orientieren. Bedenken Sie also, ob für die Nachbesserung ein Gerüst oder besonderes Gerät nötig sind. Um die Form einer Baumängelrüge zu wahren, können Sie auch auf Musterbriefe und Vorlagen im Internet zurückgreifen.

Wenn Sie eine Mängelanzeige einreichen, ist es für Sie möglicherweise das erste Mal. Der Bauunternehmer hatte damit schon öfter zu tun und weiß deshalb genau, wie er sich wehren kann. Da ist es besser, sich Hilfe zu holen. Etwa von Experten, die mit solchen Dingen vertraut sind und Erfahrungen im Umgang mit Baufirmen (und Bausanierung) haben. Hierzu können Sie einen Bausachverständigen beauftragen (Sachverständiger Bauwesen). Dieser sorgt für die form- und fristgerechte Einreichung der Mängelanzeige. Zusätzlich überprüft er die Qualität der Nachbesserungsarbeiten. Siehe auch: Hilfe bei Baupfusch.

Bis eine zufriedenstellende Nachbesserung der Mängel erfolgt ist, sind Sie auch nicht verpflichtet, die volle Rechnung des Handwerkers zu begleichen. Sie können einen Teil des Geldes einbehalten und nach der Ausbesserung bezahlen. In einigen wenigen Fällen lohnt es sich auch einfach einen Preisnachlass zu verlangen. Dies können Sie tun, wenn durch unsauberes Arbeiten ein optischer Mangel entstanden ist, aus dem kein größerer Schaden wird.

Versuchen Sie nach Möglichkeit nicht, den Baumangel selbst zu beheben. Denn Sie haben einen Anspruch auf Nachbesserung, den Sie anderenfalls verlieren. Außerdem haften Sie dann später selbst für Folgeschäden.

Wie kann man als der Bauherr Baupfusch vermeiden?

Achten Sie beim Abschluss des Bauvertrages darauf, dass zu diesem auch eine umfangreiche Bauleistungsbeschreibung vorliegt. In ihr finden Sie Angaben zur Bauzeit, den Kosten, dem Material und der Bauweise.

Dass der Baupfusch hohe Folgekosten verursacht, wissen Sie bereits. Unternehmen Sie daher alles, um das Risiko von Baumängeln zu minimieren.

Vermeiden Sie Billiganbieter. Subunternehmer sind oft selbstständige Bauhandwerker, die unter enormen Kosten- und Zeitdruck stehen. Das ist keine gute Voraussetzung für hohe Qualität bei der Arbeit. Die Bauherrenhilfe und der Schutzbund für Bauherren bieten den Zugriff auf ein erfahrenes Experten-Netzwerk für die Baubegleitung. Und sind bereits Schäden entstanden, nutzen Sie am besten unser Experten-Netzwerk von der Deutschen Schadenshilfe mitsamt Sachverständigen, Anwälten und Sanierern.

Achten Sie besonders bei den technischen Einrichtungen des Hauses auf Qualität. Im Bereich von Heizung und Sanitär besteht ein hohes Schadenpotenzial. Diese Anlagen sind ständig in Betrieb, führen Wasser und werden durch komplexe Elektronik gesteuert. Fehler bei der Installation können sich bitter rächen.

Eine professionelle Baubegleitung kostet zwar Geld, spart aber Zeit und Kosten, die durch Baupfusch entstehen. Sie können nicht wissen, welche Bauhandwerker wegen häufiger Auffälligkeiten auf einer schwarzen Liste stehen. Beauftragen Sie für die Qualitätskontrolle und die Bauabnahme einen eigenen Gutachter gegen Pfusch und Mängel am Bau.

Wenn es Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und einer Baufirma gibt, verlieren Sie keine Zeit mit Diskussionen. Sie sind der Bauherr, die Firmen sind Ihre Auftragnehmer. Läuft die Kommunikation in Bezug auf Nachbesserungen nicht gut, nehmen Sie sich einen Anwalt (Anwalt Baumängel, Fachanwalt Baurecht, Rechtsanwalt für Architektenrecht). Zeigen Sie, dass Sie bereit sind, Ihren Lebenstraum vom eigenen Haus angemessen zu schützen.

Denken Sie immer daran: Sie bauen vielleicht nur einmal in Ihrem Leben. Sie geben viel von Ihrem verdienten Geld aus. Sie erfüllen sich einen Traum. Geld, das Sie in die Qualitätssicherung stecken, ist daher gut angelegt.

Achtung Baupfusch! - Nutzen Sie im Zweifel Gutachter / Bausachverständige, um der Schäden frühzeitig Herr zu werden. (© Gerhard Seybert / stock.adobe.com)
Achtung Baupfusch! – Nutzen Sie im Zweifel Gutachter / Bausachverständige und Anwälte, um der Schäden frühzeitig Herr zu werden. (© Gerhard Seybert / stock.adobe.com)

Verzweifeln Sie nicht am Baupfusch – es gibt Hilfe!

Ein Bauvorhaben ist eine große Sache. Sie investieren Zeit und finanzielle Mittel. Sie haben Anspruch auf ein einwandfreies Eigenheim. Nichts ist dann ärgerlicher als Pfusch am Bau. Ein Großschaden, der nur entsteht, weil Handwerker gepfuscht haben, muss nicht sein. Damit Sie später nicht auf den Schadenskosten sitzen bleiben, nutzen Sie frühzeitig die Möglichkeiten externer Hilfe.

Wir unterstützen Sie dabei, erfahrene Bausachverständige in Ihrer Nähe zu finden. Diese geben Ihnen Hilfe bei der Anzeige von Mängeln (vgl. Baumängel richtig anzeigen) und helfen gern bei der Bauabnahme.

Wenn Sie Ihr Recht auf ein intaktes Haus vor Gericht durchsetzen müssen, helfen wir Ihnen, den richtigen Fachanwalt zu finden.

Lassen Sie sich Ihren Traum vom eigenen Heim nicht von Baupfusch verderben.

Nehmen Sie jetzt hier für eine Erstberatung Kontakt zu uns auf!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

Copyright Beitragsbild: jr-art / stock.adobe.com
211213_DSH_Portrait_2_small (1)
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Sie haben eine E-Mail erhalten.

Bitte folgen Sie den Hinweisen in der E-Mail und bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.