Wasser tropft aus der Decke

Wenn es in der Wohnung oder im Haus von der Decke tropft, liegt in den meisten Fällen ein größerer Wasserschaden vor. Sei es durch eintretenden Starkregen oder einen Rohrbruch: Die Deutsche Schadenshilfe ist Spezialist für die Regulierung von Wasserschäden und Feuchteproblemen. Nutzen Sie unser Experten-Netzwerk aus Sachverständigen, Sanierern und Fachanwälten für Versicherungsrecht!

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass der Schaden schnell instandgesetzt wird und Ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen bestmöglich durchgesetzt werden. – Nehmen Sie für eine Erstberatung Kontakt mit uns auf.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Wenn das Wasser aus der Zimmerdecke kommt – Ratgeber und Tipps

Wasser, das durch die Decke eines Raumes tropft, ist generell keine harmlose Kleinigkeit. Allein die Sichtbarkeit des Wassers spricht für eine größere Beeinträchtigung, die es zu ergründen gilt. Die Ursachenforschung muss hier entsprechend an erster Stelle stehen, denn sie bestimmt die nächsten Schritte.

Ein Wasserschaden führt in der Regel nicht nur zu umfangreichen Arbeiten in der Wohnung, sondern ist meist auch ein Fall für die Versicherung. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei allen Bereichen rund um die Schadenssache, sei es bei der Vermittlung von Sanierungsdienstleistern und professionellen Handwerkern oder auch Gutachtern, Gegengutachtern und geeigneten Sachverständigen. Sollten Sie Kontakt zu einem Anwalt wünschen, etwa einem Fachanwalt für Sachversicherungsrecht, stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite.

Wasser tropft aus der Decke - Was tun? Wen anrufen? (© motortion / stock.adobe.com)
Wasser tropft aus der Decke – Was tun? Wen anrufen? (© motortion / stock.adobe.com)

Mögliche Ursachen von Wasserschäden

Beim Ergründen der möglichen Ursache eines Wasserschadens ist in jedem Fall Eile geboten. Unbeachtet können sich bereits bestehende Schäden deutlich vergrößern und unter Umständen zu einer erheblichen Gefahrenquelle werden.

Es gibt Schäden, die von außen auf das Gebäude einwirken und solche, die im Haus selbst zu finden sind.

  • Äußere Ursachen können beispielsweise durch erhebliche Starkregenereignisse begründet sein oder auch durch ein Hochwasser (vgl. Hochwasserschaden), bei dem das Wasser sowohl durch den Boden als auch durch das Dach eindringen kann.
  • Ein Wasserschaden, der hingegen im Haus selbst entsteht, geht sehr häufig auf einen Rohrbruch zurück oder auch auf eine auslaufende Waschmaschine oder Spülmaschine. Auch eine übergelaufene Badewanne sowie ein Waschbecken können der ausschlaggebende Grund für erkennbare Feuchtigkeit sein (vgl. Siphon undicht – Wasserschaden).

Nicht immer sind bestehende Schäden auf Anhieb zu erkennen. Ein Wasserrohrbruch kann unter Umständen erst nach einer gewissen Zeit dazu führen, dass es von der Decke tropft. Häufig befinden sich etwa Fliesen auf der Gegenseite, die das Wasser am unmittelbaren Fließen hindern (vgl. Wasserschaden hinter Fliesen erkennen). Wird keine zeitnahe Ursache für den Wasserschaden gefunden beziehungsweise ist ein rasches Ausbreiten erkennbar, sollte die Feuerwehr oder ein entsprechender Notdienst informiert werden. Sie orten den Ursprung des Wassers und leiten geeignete Maßnahmen ein (Rohrbruchortung, Leck Ortung, undichte Heizungsrohre finden).

Erste Reaktionen nach der Lokalisation des Schadens

In einer Mietsache ist der Mieter verpflichtet, bei der Feststellung von Wasserschäden umgehend den Vermieter zu informieren (siehe Wohnung steht unter Wasser). Im weiteren Verlauf meldet der Vermieter den Fall den jeweiligen Versicherungen. Wer kein Mieter, sondern selbst Eigentümer ist, muss ebenfalls sofort die Versicherungen in Kenntnis setzen.

Die Zuordnung der zuständigen Versicherungen ist nicht immer leicht festzustellen. Dazu ist es erforderlich, präzise einerseits den Grund für den Schaden zu kennen als auch den Verursacher desselben. Unabhängig davon sind jedoch durchaus mehrere Versicherer zu informieren, damit im Nachhinein keine relevanten Zeiträume für eine entsprechende Benachrichtigung versäumt wurde (vgl. Versicherungsschaden melden Frist).

Nicht immer äußert sich ein Wasserschaden an der Zimmerdecke durch großflächig erkennbare Feuchtigkeit. Es kommt vor, dass das Wasser nur gelegentlich und darüber hinaus minimal von der Decke tropft. Dieser vermeintlich geringe und nicht bedenklich wirkende Schaden muss dennoch in jedem Fall dem Eigentümer mitgeteilt werden. Mieter sollten hierbei auf eine Begutachtung des Schadens bestehen, um auch in rechtlicher Hinsicht auf der sicheren Seite zu sein (Gutachter Wasserschaden).

Wenn es in der Wohnung aus der Decke tropft, ist hier zunächst die Hausratversicherung der geeignete Ansprechpartner. Eigentümer wenden sich an die Gebäudeversicherung. Je nach Art des entstandenen Schadens kann auch eine Mitteilung an die Haftpflichtversicherung erforderlich sein.

Wasserschaden an der Decke | Wenn massiv Wasser von der Decke tropft, liegt meist ein Leitungswasserschaden / Rohrbruch oder ein undichtes Dach vor. (© ReaLiia / stock.adobe.com)
Wasserschaden an der Decke | Wenn massiv Wasser von der Decke tropft, liegt meist ein Leitungswasserschaden / Rohrbruch oder ein undichtes Dach vor. (© ReaLiia / stock.adobe.com)

Korrekte Dokumentation des Schadens in der Wohnung

Vor einer Wasserschadenbeseitigung ist es wichtig, alle erkennbaren Schäden umfassend zu dokumentieren. Es ist meist nicht möglich, Nachweise für Wasserschäden erst deutlich später einzureichen. Wenn es aus der Decke tropft, ist ein Fotografieren der jeweiligen Stellen hilfreich. So können sich Versicherer und auch Gutachter einen Eindruck vom Ausmaß der Situation machen. Das gilt nicht nur für den Wasserschaden in Form von sichtbarer Feuchtigkeit, eventuellem Schimmel oder undichten Stellen. Auch ein Rohrbruch selbst, Wasser, das von der Decke auf den Fußboden getropft ist und diesen beschädigt hat und ähnliche Beeinträchtigungen können fotografisch dokumentiert werden. Auch ein Videorundgang kann hier sinnvoll sein, um das Ausmaß präziser abzubilden.

Schadensbegrenzung in der Wohnung

Wenn Wasser aus der Decke tropft, gilt es einige Maßnahmen umzusetzen, die für Sicherheit und eine Begrenzung des Schadens sorgen. Dabei dürfen jedoch keine vermeidbaren Veränderungen vorgenommen werden, damit die Versicherung sich bei Bedarf ein Bild vom Schaden machen kann. Immer vornehmen dürfen und müssen Anwohner das Beenden der Stromzufuhr in den Räumlichkeiten, die vom Wasser betroffen sind. Weiterhin sind alle Wasserleitungen zu schließen, die am laufenden beziehungsweise tropfenden Wasser beteiligt sein könnten. Auch Mobiliar und persönliche Gegenstände dürfen in einen anderen Raum gebracht werden, um sie vor dem Wasser zu schützen. Siehe auch Schadenminderungspflicht.

Wasser tropft aus Decke und läuft die Wände hinunter (© chaiyoot / stock.adobe.com)
Wasser tropft aus Decke und läuft die Wände hinunter (© chaiyoot / stock.adobe.com)

Die fachgerechte Begutachtung eines Wasserschadens

Der Gutachter hat die Aufgabe, detailliert zu erfassen, welche Schäden das Wasser verursacht hat und in welchem Ausmaß. Hierzu stellt er unter anderem fest, ob lediglich oberflächliche Schäden im Mauerwerk bestehen oder ob es vom Wasser durchdrungen ist. Auch der Umfang des Schadens ist hier zu nennen, etwa ob das Wasser nur in einer Wohnung durch die Decke tropft oder ob auch andere Wohnungen oder Etagen betroffen sind. Diesen Frage sind entscheidend, um die Zuständigkeit der Versicherungen festzulegen. Hier ist es wesentlich, dass die Mitteilung der genauen Schäden nach Möglichkeit bereits vor der Sanierung des Objekts erfolgt, damit später keine Probleme beim Leisten von Schadensersatz bestehen.

Die Wasserschadensanierung

Sobald die durch das Wasser verursachten Schäden behoben sind, geht es an die Sanierung / Renovierung der Räumlichkeiten. Häufig sind damit für den Mieter erhebliche Einbußen an der Wohnqualität verbunden, vor allem wenn die Wohnung gar nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann. Hier können Mieter oftmals eine Mietminderung bei ihrem Vermieter geltend machen. Wir stellen bei Bedarf gerne den Kontakt zu einem Anwalt her, der an dieser Stelle seine Expertise zur Verfügung stellt. Denn oft gibt es darüber Streit, obwohl Vermieter die Mietausfälle in vielen Situationen bei der Versicherung geltend machen können (vgl. Mietausfall wegen Wasserschaden – wer zahlt?).

Bei den Sanierungsarbeiten, beispielsweise einer Rohrsanierung, ist schnelles Handeln gefragt, da meist ein hohes Maß an Feuchtigkeit vorhanden ist, die zu Schimmelbildung in der Wohnung führen kann, wenn sie nicht im Rahmen einer professionellen Bautrocknung beseitigt wird. Die Trocknung der betroffenen Räumlichkeiten sollte von fachlich kompetenten Handwerkern vorgenommen werden. Wir vermitteln Fachleute, die geeignete Trocknungsgeräte (Bautrocknungsgeräte) bereithalten und sich um die entsprechenden Trocknungsarbeiten kümmern.

Grundsätzlich ist für eine fachgerechte Sanierung ein Sanierungsplan erforderlich. Hierzu wird üblicherweise eine ausführliche Begutachtung des betroffenen Objekts vorgenommen. In den meisten Fällen, vor allem bei komplexen Schäden, haben die Versicherungsunternehmen eigene Gutachter. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, ein Gegengutachten in Auftrag zu geben (siehe Gutachten anfechten), vor allem dann, wenn es zu Unstimmigkeiten bezüglich der Schadenshöhe und der Ursache des Wasserschadens kommt.

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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