Gefahren durch Giftstoffe, Brandrückstände etc. einschätzen
Die meisten Menschen dürften nichts mehr fürchten als einen Brand im eigenen Haus. Mal abgesehen von der Angst und der Gefahr, am Ende der Löscharbeiten wohnungslos zu sein, sind auch andere Dinge wichtig: die Brandursache und die Schuldfrage müssen geklärt werden. Hat jemand z.B. durch Fahrlässigkeit einen Kaminbrand / Schornsteinbrand verursacht? Handelt es sich um einen sogenannten Rußbrand? Konnte das Küchenfeuer schnell gelöscht werden oder waren Menschen in Gefahr? Ist das Haus nach dem Feuer noch bewohnbar? Viele Fragen stellen sich den Betroffenen. Der Schock sitzt meist tief.
Der Brandermittler hat ebenfalls Fragen. Wurde der Brand durch Elektrogeräte, einen vergessenen Kochtopf auf dem Herd oder ein durchschmorendes Kabel am PC verursacht? Was bedeutet der entstandene Schaden für den Verursacher? War er nur fahrlässig oder hat er den Brand gar selbst gelegt? Vor allem interessiert die Ermittler und Sachverständigen auch die Frage, welche Schadstoffe und Schäden durch den Brand entstanden sind. Das müssen Sachverständige von Versicherungen und Brandkassen in Zusammenarbeit mit den Brandermittlern der Feuerwehr klären. Allein die Schadensaufnahme, -analyse und -bewertung kann im ungünstigsten Fall Wochen dauern. Und die Schadstoffuntersuchungen / Schadstoffmessungen sind in Wohngebäuden auch nicht trivial. Vgl.: Schadstoffuntersuchung.
Es hat im Haus gebrannt – was passiert nun?
Die Brandstelle muss gegebenenfalls polizeilich abgesichert werden, bevor das Haus und die Wohnungen wieder betreten werden dürfen. Zudem müssen die Brandschäden durch Sachverständige analysiert und die damit verbundenen Risiken abgeschätzt werden.
In den seltensten Fällen kann der Mieter nach dem Lüften wieder in seine Wohnung. Oft sind Häuser nach Bränden unbewohnbar. Manchen droht der Einsturz, anderen der Abriss. Ein Statiker wird die Stabilität der tragenden Wände prüfen. Außerdem muss ein Sachverständiger für Brandschäden ein Schadstoffgutachten erstellen.
Die Freisetzung von Schadstoffen verschiedener Gefahrenklassen muss überprüft werden. Bis das Gesundheitsrisiko für die Mieter geklärt ist, darf die Wohnung meist nicht betreten werden. Bestenfalls darf man schnell ein paar persönliche Dinge zusammensammeln.
Potenziell können nach einem Hausbrand Ruß, Asbest, Dioxine und Kohlenwasserstoffe die Raumluft belasten. Der ätzende Brandgeruch hängt überall. Er belastet die Atemwege.
Verschiedene Versicherungen müssen über den Schaden am Gebäude sowie über Schäden in den Wohnungen und dem eigenen Hab und Gut informiert werden. Verbranntes Eigentum muss fotografisch dokumentiert und dann schnellstens aus der Wohnung geschafft werden. Alles, was vom Löschwasser durchnässt ist, muss getrocknet und auf seine weitere Brauchbarkeit überprüft werden. Für eine lange Zeit ist für die Bewohner des betroffenen Hauses nichts mehr, wie es war.
Schadstoffuntersuchungen: Warum ist ein Schadstoffgutachten wichtig?
Bei einem Hausbrand / Wohnungsbrand werden nicht nur zahlreiche Substanzen aus dem verbranntem Material freigesetzt. Es entstehen auch neue Gefahrenstoffe. Ob alle Wohnungen im Gebäude gleichermaßen belastet sind, muss ein Sachverständiger durch einzelne Schadstoffgutachten klären (vgl. Schadstoffmessung nach Brand in Wohnung). Diese Gutachten sind für verschiedene Instanzen wichtig, allen voran die zuständigen Versicherungen. Bei einem Gerichtsprozess können aber auch Gegengutachten eine Rolle spielen. Wir vermitteln Ihnen auf Anfrage kompetente Gutachter, Sachverständige und Gegengutachter – seien es Schadstoffgutachter oder .
In einem Mietshaus werden der Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung dafür sorgen, dass ein Sachverständiger vor Ort ist. Dessen Gutachten (s.a. Brandgutachten) ist schon aus Versicherungsgründen wichtig. Der Hauseigentümer muss jedoch auch abschätzen können, wie umfangreich die Sanierung der Brandschäden ausfallen wird.
Die Brandursache festzustellen, ist Sache eines erfahrenen Brandermittlers der Feuerwehr. Während einige brandbedingt entstandene Stoffe leichtflüchtige Gase sind und sich gut ablüften lassen, sind andere Gebäudeschadstoffe hochtoxisch und mit dem entstandenen Ruß vermischt.
Der Brandsachverständige muss die Schäden an der Brandstelle detailliert dokumentieren. Schwerflüchtige Gefahrenstoffe wie Rußpartikel stellen bei einem Brandschaden die größte Herausforderung dar. Daher sollte niemand auf die Idee kommen, die Rußentfernung von Wänden mit unsachgemäßen Mitteln vorzunehmen. Wer einen Brandschaden selbst sanieren möchte, sollte Kenntnis von den schwerflüchtigen Toxinen haben, die nun im Ruß gebunden sind. Hohes Gefahrenpotenzial haben vor allem die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), die verschiedenen Chlorverbindungen, die polychlorierten Dioxine und Furane, sowie eine Reihe von anderen Substanzen mit krebserregendem Potenzial.
Daher sollte die Brandschadensanierung in fachkundigen Händen liegen, gerade auch nach einem Großbrand. Für viele Menschen bedeutet das, dass sie nach einem Brandschaden erst einmal woanders unterkommen müssen. Dem Brandgutachten kommt die Entscheidung zu, ob der geschädigte Mieter die Brandschäden selbst beseitigen kann oder nicht. Bei ausgedehnten Brandschäden ist eine umfangreiche Sanierung durch den Hauseigentümer nötig. Im schlimmsten Fall muss das komplette Gebäude abgerissen werden. Vor allem aber ist das Brandgutachten eine der wichtigsten Grundlagen, um Ansprüche bei Versicherungen anzumelden. Falls Sie für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegen den Brandverursacher einen Rechtsanwalt hinzuziehen möchten, vermitteln wir Ihnen gerne eine spezialisierte Kanzlei. Siehe auch: Rechtsanwalt für Brandschaden.
Die aufwendige Sanierung einer Brandstelle
Aufgrund des Gutachtens weiß jeder, welche Gefährdungsbereiche an der Brandstelle vorzufinden sind. Für die Sanierung sind bestimmte Richtlinien vorgegeben. Diese betreffen die Gebäudesicherheit, aber auch die Sicherheit aller, die ihn ihm arbeiten. Außerdem müssen Möbel und Hausrat fachgerecht entsorgt werden. Verkohltes und asbestbelastetes Mobiliar darf nicht einfach auf dem Sperrmüll entsorgt werden. Kompetente Sanierungsfachleute, Entsorgungsfachbetriebe und Handwerker vermitteln wir Ihnen gerne.
Falls beispielsweise asbestbelastete Bauteile entfernt werden müssen, muss das richtlinienkonform geschehen. Nur ein Fachbetrieb darf diese Maßnahme unter erheblichen Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Werden die Sanierungsmaßnahmen nach einem Brand nicht mit der nötigen Sachkunde ausgeführt, kann das wegen daraus resultierender Gesundheitsschäden zu einem Gerichtsprozess führen. In diesem Fall drohen hohe Schadenersatzforderungen. Die toxischen Schadstoffe in Wänden, Möbeln und Bodenbelägen sind nicht zu unterschätzen. Die Brandschadensanierung muss in jedem Fall fach- und sachkundig durchgeführt werden. Für alle Folgeschäden, die durch eigene Sanierungsmaßnahmen eintreten, ist der Mieter selbst verantwortlich.
Die mit der Sanierung beauftragten Handwerker (bzw. die Sanierungsfirma) müssen neben den verrußten Wänden auch alle sonstigen Oberflächen reinigen, da auch diese stark mit Schadstoffen belastet sein können (siehe Schadstoffsanierung). Nur geringfügig belastete Wohneinheiten dürfen nach einem Brandschaden von den Mietern selbst saniert werden. Wichtig ist außerdem, dass nach der Sanierung eine Sanierungskontrolle auf die verbliebenen Belastungen durch Schadstoffe vorgenommen wird (Schadstoffmessung). Oft verbleiben nämlich auch nach der Sanierung von Brandschäden noch toxische Schadstoffe in der Luft. Sie können auf schlecht erreichbaren Flächen und in Ecken entdeckt werden und die gesetzlichen Grenzwerte überschreiten. Beim Putzen oder mit dem Staub könnten solche Schadstoffe in die Raumluft gelangen. Es muss nach der brandbedingten Sanierung sichergestellt werden, dass die Wohnungsnutzer keinen gesundheitlichen Gefahren mehr ausgesetzt sind.
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