Provinzial Rheinland Gebäudeversicherung zahlt nicht? – Wir unterstützen Sie!
Schäden am Gebäude können sehr schnell teuer werden. Wenn ein Sturm das Dach abdeckt oder ein Hochwasser den Keller flutet, wissen viele Hausbesitzer sofort, was zu tun ist. Ein Anruf bei der Gebäudeversicherung der Provinzial – und die Kosten für Trocknung und Reparatur werden übernommen. Doch so einfach ist es nicht immer. Der Versicherungsnehmer erfährt aus einem Schreiben: die Provinzial Rheinland Gebäudeversicherung zahlt nicht für diesen Schaden.
Dass eine Wohngebäudeversicherung bei einem Schadensfall Leistungen verweigert, passiert nicht selten. Der Versicherte meint, ein durch Wasser oder Feuer entstandener Schaden am Haus sei in jedem Fall versichert. Doch Kunden der Gebäudeversicherung der Provinzial haben hier schon andere Erfahrungen gemacht.
Da stellt sich schnell die Frage nach den Gründen einer Leistungsverweigerung und deren Rechtmäßigkeit. Als Betroffener sollte man wissen, was zu einer Leistungsverweigerung führen kann und wie man sich dagegen wehrt.
Fallstricke in der Wohngebäudeversicherung
Jeder Hausbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung haben. Sie leistet, wenn es durch eine der versicherten Gefahren zu einem Schaden kommt. Versichert sind in der Gebäudeversicherung Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zur Absicherung von Schäden durch Naturgewalten ist es möglich, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Durch diese hat man zum Beispiel auch Versicherungsschutz, wenn es nach Starkregen eine Überschwemmung im Haus gibt.
Durch starken Schneefall kann die Schneelast auf einem Dach so stark ansteigen, dass das Dach beschädigt wird. Dieser durch Schneedruck entstandene Schaden ist innerhalb der Deckung bei Elementarschäden mitversichert (vgl. Schnee auf dem Dachboden). Weitere Elementarschäden entstehen durch Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsch. Hier liegt der Schluss nahe, dass die Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossener Elementarversicherung in den meisten denkbaren Schadensfällen leistet.
Doch der Schein trügt ein wenig. Denn ein Blick in die Versicherungsbedingungen offenbart, dass in vielen Fällen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Versicherungsschutz besteht. Auch die Provinzial Rheinland Gebäudeversicherung zahlt nicht, wenn das Leitungswasser nicht bestimmungswidrig aus den Wasserleitungen ausgetreten ist. Schäden durch Grundwasser sind ebenso nicht versichert – die Provinzial Wohngebäudeversicherung zahlt nicht in einem solchen Schadensfall. Und ein Feuer muss eine offene Flamme haben, anderenfalls handelt es sich um einen Sengschaden. Dieser ist häufig nur über einen Zusatzbaustein mitversicherbar.
Als versicherte Sache in der Gebäudeversicherung gilt das Wohnhaus, aber auch Nebengebäude und Grundstücksbestandteile sind inkludiert bzw. können gedeckt sein. Bei der Wohngebäudeversicherung gibt es neben den versicherten Sachen auch versicherte Kosten. Die entstehen immer im Umfeld des Schadens. Zum Beispiel muss ein Haus nach einem Brandschaden auch vor unbefugtem Betreten geschützt werden. Hierfür sind Schutzkosten vorgesehen. Der Tarif Kompaktschutz sichert diese Kosten mit 30.000 Euro ab.
Alle Schäden, die sich auf Baumängel zurückführen lassen, sind unversichert (vgl. SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung zahlt nicht). Alles, was bei den versicherten Sachen keine Erwähnung findet, hat auch keinen Versicherungsschutz. So ist es auch bei den versicherten Kosten. Die Gefahren, durch welche es zum Gebäudeschaden kommen kann, sind eindeutig benannt. Bei anderen Schadensursachen hat der Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz. Das kann unerwartet dazu führen, dass die Provinzial Wohngebäudeversicherung nicht zahlt, obwohl man es erwartet und glaubt, ausreichend versichert zu sein.
Warum die Gebäudeversicherung der Provinzial Leistungen verweigern kann.
Wird der Versicherung ein Schaden gemeldet, prüft sie zunächst, ob dieser Schaden überhaupt versichert ist. Der Versicherer schließt den Vorgang bereits dann, wenn ein gemeldeter Schaden nicht eine in den Bedingungen genannte Ursache hat (vgl. R+V Gebäudeversicherung zahlt nicht). Konkret heißt das: Die Provinzial Gebäudeversicherung zahlt nicht für den angezeigten Wasserschaden, wenn z.B. kein wirklicher Wasserrohrbruch gemäß Definition der Leitungswasserversicherung vorliegt. War die Wasserleitung einfach nicht fachgerecht zusammengebaut, ist das ein Baumangel. Für den leistet ein Versicherer wie die Provinzial Rheinland Gebäudeversicherung nicht.
Ein weiterer Grund für die Ablehnung einer Regulierung liegt vor, wenn grobe Fahrlässigkeit zum Schaden geführt hat (vgl. Gebäudeversicherung: Grobe Fahrlässigkeit).
- Brennt das Gebäude, weil jemand in seinem Keller Schweißarbeiten in der Nähe einer brennbaren Flüssigkeit durchführt, wird die Versicherung den Schadensfall zurückweisen.
- Versäumt der Versicherte seine Kellerfenster zu schließen und es kommt zu einer Überschwemmung durch einen Starkregen, wird der Versicherer für den Schaden durch das Wasser im Keller nicht leisten.
Hat die Versicherung den Schaden jedoch grundsätzlich anerkannt, heißt das noch nicht, dass sie nun für alle Schäden aufkommt. Sie fordert nun ein Sachverständigengutachten an. Mit diesem überprüft der Versicherer, ob die Versicherungssumme korrekt ist und ob das Wohngebäude tatsächlich dem entspricht, welches im Vertrag beschrieben ist. Haben An- oder Umbauten stattgefunden, wurde damit auch der Versicherungswert des Gebäudes verändert. Hierdurch kann es zu einer teilweisen Ablehnung der Zahlung kommen. Die Versicherung ermittelt mit diesem Gutachten außerdem die Schadenshöhe und den Schadensumfang.
In jedem Versicherungsvertrag sind dem Versicherungsnehmer Obliegenheiten zugeordnet. Diese vertraglichen Verpflichtungen muss er erfüllen, damit über seine Police Schutz besteht. Besonders nach einem Hausbrand (Gebäudebrand, Wohnungsbrand) will der Versicherer wissen, ob der Versicherte allen Sorgfaltspflichten entsprochen hat. Auch ein Rückstau durch eine unterlassene Reinigung der Regenwasserableitung ist nicht versichert. Siehe auch: Obliegenheitsverletzung.
Lehnt die Gebäudeversicherung die Schadensregulierung ab, sind die Versicherten oft doppelt gestraft. Leistet nämlich der Versicherer nicht für den Leitungswasserschaden im Gebäude, wird auch die Hausratversicherung den beschädigten Hausrat in der Regel nicht ersetzen. Insofern ist es doppelt wichtig, eine Leistungsablehnung der Versicherung genau zu prüfen und ggf. via Fachanwalt und eigenem Sachverständigen Widerspruch einzulegen. Gern unterstützen wir Sie!
Provinzial Wohngebäudeversicherung zahlt nicht. – Wie der Versicherte doch noch an sein Geld kommt.
Die Provinzial Gebäudeversicherung zahlt nicht, doch die Kosten nach einem Schaden steigen weiter an, wenn nichts getan wird. Deshalb muss sofort gehandelt werden. Zunächst hat jeder Geschädigte das Recht, einen ein eigenes Sachverständigengutachten anfertigen zu lassen. Hierzu wird z.B. ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden den Schaden im Auftrag des Geschädigten untersuchen (alternativ ein Immobiliengutachter / Immobiliensachverständiger, Bausachverständiger o.ä.).
Dabei prüft der Gutachter, ob die von der Versicherung erkannte Schadensursache korrekt ist. Kommt er zu einem anderen Ergebnis, muss der Versicherer das Gutachten zur Kenntnis nehmen. Erkennt es die Schadensursache aber nicht an, bleibt die Möglichkeit ein Schiedsgutachten anzustoßen. Hierzu ist jedoch die Unterstützung eines Rechtsanwalts nötig.
Wenn sich ein Anwalt einschaltet, bieten Versicherungen auch oftmals einen Vergleich an. Gegen die Zahlung eines Einmalbetrages wird der Schaden dann geschlossen. Doch hierbei ist Vorsicht geboten. Die Versicherung möchte den eventuellen Prozess vermeiden. Ob die Einmalzahlung aber für den Versicherten von Vorteil ist, bleibt fraglich. Denn wenn in der Folge eine aufwendige Rohrsanierung notwendig wird oder ein halbes Jahr nach dem Wasserschaden Schwarzschimmel auftaucht, können diese Folgeschäden nicht mehr geltend gemacht werden.
Zweifel an der Schadensursache sind ein häufiger Ablehnungsgrund. Kommt es zu einem großen Sturmschaden muss dem Versicherer der Nachweis erbracht werden, dass der Sturm die erforderliche Windstärke hatte. Bei einem Unwetter kann der Sturm lokal so begrenzt auftreten, dass keine Wetterkarte ihn anzeigt. Hier kann ein Gutachten helfen.
Bei Elementarschäden wird eine Leistung oft vorschnell zurückgewiesen. Hat der Vermittler vielleicht die Elementarversicherung nicht mit eingeschlossen, nur weil er eine veraltete Übersicht der Gefahrenzonen verwendet und damit die Gefährdungsklasse falsch angenommen hat? Es ist nicht unbedingt ein Verschulden des Versicherten, wenn er nicht die richtigen Tarife in seinem Versicherungsportfolio hat (vgl. auch: Allianz Wohngebäudeversicherung zahlt nicht, WGV Wohngebäudeversicherung zahlt nicht).
Ein Rechtsanwalt ist eine große Hilfe, wenn es darum geht, nachteilige Fehler in Versicherungsbedingungen oder Unklarheiten im Versicherungsvertrag aufzuspüren. Der Anwalt verfasst die Beschwerden und Anspruchsbegründungen in der richtigen Form und achtet auf die Wahrung der Fristen.
Auch durch eine Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen kann auch eine außergerichtliche Schlichtung gelingen. Gern unterstützen die Experten der Deutschen Schadenshilfe Sie in allen Schritten.
Provinzial zahlt nicht? – Ein Alleingang hat wenig Aussicht auf Erfolg.
Der Schlüssel zum Erfolg bei einem Widerspruch gegen eine Leistungsablehnung ist schnelles und aktives Handeln. Berechtigte Ansprüche im Alleingang gegen eine Versicherungsgesellschaft durchzusetzen ist fast unmöglich. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht bringt den Betroffenen auf Augenhöhe mit dem Versicherer.
Die Brandursachenermittlung soll z. B. herausfinden, ob es sich bei der Schadensursache um Brandstiftung handelt. Kommen aber noch andere Brandursachen in Betracht, verzögert sich der Vorgang erheblich. Ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht nehmen und den Versicherer zum Handeln bewegen. Siehe auch: Versicherung verzögert Schadensregulierung.
Mit einem eigenen Gutachter hat der Geschädigte die Möglichkeit, den genau passenden Sachverstand zu beauftragen. Nach einem Dachstuhlbrand durch Blitzschlag ins Haus sollte sich ein Sachverständiger Dachdecker den Schaden genau ansehen, damit es später nicht zu einem folgenschweren Schaden kommen kann. Brandsachverständige erkennen zwar die Schadensursache, nicht aber unbedingt die Dimension des Dachschadens.
Lassen Sie sich einen kompetenten Ansprechpartner aus dem Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe vermitteln, der Ihre Ansprüche professionell vertritt!
Wir vermitteln Rechtsanwälte und Gutachter, damit Versicherte ihren berechtigten Anspruch auf eine Leistung im Schadensfall erfolgreich durchsetzen können. Damit aus “Provinzial zahlt nicht” am Ende “Provinzial Versicherung zahlt doch!” wird.