Klage, weil Versicherung nicht zahlt? – Wir unterstützen Sie!
Versicherungsgesellschaften erwirtschaften hohe Gewinne. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen für Schadensaufwendungen deutlich unter den Beitragseinnahmen liegen. Eine Versicherung ist erfolgreich, wenn sie ein gutes Geschäftsjahr hatte und nicht, wenn möglichst viele Schäden reguliert wurden. Die Versicherungen prüfen deshalb bei jedem Schaden sehr genau, ob sich Ausgaben vermeiden lassen. Finden sie einen Weg, hat der Betroffene Pech.
Besonders schlimm wird es aber immer dann, wenn die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Versicherten bedroht ist. Wenn Lohnersatzleistungen wie die BU-Rente oder das Krankentagegeld auf einmal nicht mehr gezahlt werden sollen. Die Versicherungen haben die Regelungen, mit denen Leistungen verschleppt oder verweigert werden können, selbst nach ihrem eigenen Bedürfnis verfasst. Sie greifen auf ihre jahrelange Erfahrung in der Regulierungspraxis zurück. Diese Erkenntnisse finden sich dann in den Versicherungsbedingungen und Regulierungshandbüchern.
Wenn eine Schadensregulierung oder eine Leistungsprüfung im Sinne des Versicherten verweigert wird, sollte sich dieser an einen Rechtsanwalt wenden. Es zeigt sich leider immer wieder: Ein Anwalt ist für die Versicherten die einzige Möglichkeit, von der Versicherungsgesellschaft ernst genommen zu werden. Und für viele Geschädigte ist eine Klage der einzige Weg, berechtigte Ansprüche bei Schäden und Leistungsforderungen durchzusetzen.
Jahrelange Folgekosten und finanzielle Notlagen
Die Möglichkeiten der Versicherer, sich vor Zahlungen zu drücken, haben sie sich selbst geschaffen (siehe: Versicherung zahlt nicht). In ihren Versicherungsbedingungen finden sich Regelungen, die sich auf die Leistung auswirken können.
In der Kfz-Versicherung werden Unfallschäden an Fahrzeugen zu Totalschäden erklärt, weil der Gutachter der Versicherung den Fahrzeugrestwert extra niedrig ansetzt. Dann wird die Reparatur nicht mehr bezahlt, die Versicherung spart Geld.
Lehnt die Versicherung eine Regulierung ab, da die Schadensursache angeblich nicht mitversichert ist, bleibt man zusätzlich noch auf Folgekosten sitzen (siehe: Wohngebäudeversicherung zahlt nicht). Kommt es zwei Jahre nach einem Wasserschaden zur Schimmelbildung, ist es nicht mehr einfach, den Nachweis für die Schadensursache zu erbringen. Das passiert, wenn der Geschädigte die vorhergehende Ablehnung seiner Ansprüche klaglos akzeptiert hat.
Über alle Versicherungssparten hinweg stellt der Versicherer Bedingungen für die Leistungszahlung, wenn der Versicherungsfall eintritt. Mögliches Beispiel: Die DKV Krankentagegeldversicherung zahlt nicht, wenn der Leistungsantrag nicht innerhalb einer tariflich festgelegten Frist eingereicht wird. Die Versicherungen haben die Bedingungen an ihre eigenen Arbeitsabläufe angepasst und nicht an die Lebensumstände des Versicherten. Solange der Versicherer das Krankentagegeld oder die Berufsunfähigkeitsrente zurückhält, kann der Versicherte u.U. seine monatlichen Kosten wie Miete oder Hauskredit nicht bezahlen. Bei der Berufsunfähigkeit darf der Versicherte seine Tätigkeit zu 50 % nicht mehr ausüben können. Weiteres Beispiel: Die Nürnberger Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht für die BU, wenn ein Gutachten von 45 % spricht.
Im Übrigen setzt die Versicherung selbst ihre Beitragsforderungen gegen den Versicherungsnehmer wegen Krankheit nicht einfach aus. Langsam, aber sicher zeichnet sich am Horizont eine finanzielle Notlage ab.
Versicherungen verschleppen Zahlungen an Versicherte durch Zweifel an Schadensursachen oder Diagnosen. Sie fordern Mitwirkung und Entscheidungskraft, wo doch der Geschädigte oder Kranke in einer Lebenskrise steckt. – Ohne einen versierten Fachanwalt ist den Versicherungen nur schwer beizukommen. Spezialisierung ist hierbei besonders wichtig. Ein Anwalt für Berufsunfähigkeit weiß, worauf in den Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit zu achten ist. Der Anwalt für Krankengeld kann erkennen, ob die Versicherung mit ihren Anforderungen zur Mitwirkung die Grenzen der Zumutbarkeit überschreitet.
Fehleinschätzungen oder bewusstes Verweigern?
Bei den Personenversicherungen, wie zum Beispiel der Krankentagegeldversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung, geht es häufig um sehr lange Zahlungszeiträume. Die monatlichen Leistungen (vereinbartes Krankentagegeld, vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente) orientieren sich am Nettoeinkommen des Versicherten. Dabei kommen große Summen zusammen. Krankenversicherungen fangen an, den Ärzten Fragen zu stellen. Sie wollen herausfinden, der Versicherungsnehmer bei der Antragstellung unwahre Angaben gemacht hat.
Der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit ist eine psychische Erkrankung. Diese Diagnose kann nicht mit Messwerten untermauert werden, man benötigt ein medizinisches Gutachten. Versicherungen zweifeln diese Gutachten nicht selten an (vgl. auch: Generali Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht). Besonders die Dauer solcher AU-Zeiten wegen Depressionen oder Burn-out ist den Versicherern ein Dorn im Auge. So fordern sie in regelmäßigen Abständen weitere Gutachten und Nachweise an.
Die Gründe, eine Leistung komplett zu versagen, sind zahlreich. Die PKV zahlt das Krankentagegeld nicht, weil angeblich im Antrag eine Vorerkrankung verschwiegen wurde. Doch selbst wenn die Leistungspflicht der Versicherung eingetreten ist, hat sie noch Möglichkeiten, die Kosten ihrerseits zu verringern. Die Krankentagegeldversicherung zahlt nicht mehr und möchte, dass ein Gutachten über Ihren Gesundheitszustand angefertigt wird. Sie zweifelt daran, dass der Versicherte weiterhin arbeitsunfähig ist.
Im Grunde wird jeder Schaden, jede Leistung im Hinblick auf eine mögliche Kostenersparnis geprüft. Bei Sachschäden wie in der Gebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung wird der vom Versicherer beauftragte Sachverständige ein Gutachten erstellen. Dieses muss voll und ganz den Anforderungen der Versicherung genügen. Aber berücksichtigt sie damit auch wirklich jeden bestehenden Anspruch des Versicherten? Die Versicherungen zahlen Reparaturen und Handwerkerleistungen gegen vorgelegte Rechnungen. Eventuelle Wertverluste der Sachgüter muss man allerdings selbst nachweisen. Nach einem Einbruchdiebstahl ist jeder Posten einer Stehlgutliste beleghaft zu machen. So steht es in den Bedingungen. Wohnt jemand bereits zwanzig Jahre in seinem Haus wohnen, ist diese Forderung schlicht unverhältnismäßig.
Die Versicherten bekommen schnell den Eindruck, dass die Versicherung bewusst auf Zeit spielt. Mitarbeiter sind nicht erreichbar, Gutachten werden angezweifelt, der Umfang der Mitwirkung durch den Versicherungsnehmer wird erhöht.
Ansprüche durchsetzen: Klage gegen den Versicherer.
Manche Versicherungen weisen gern darauf hin, dass sie keine börsennotierten Aktiengesellschaften sind. So sei kein Druck zur Gewinnmaximierung da und man hätte keinen Anlass, die Aufwendungen für Schäden und Leistungen zu drücken. Tatsache ist aber, dass auch der Vorstand eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit am wirtschaftlichen Erfolg seines Unternehmens gemessen wird.
Wenn die Versicherung nicht zahlt, kann man beim Ombudsmann für Versicherungen Beschwerde einlegen. Doch die Zeit läuft und man steht vielleicht am Ende wieder ohne eine Zahlung da. Deshalb sollen Betroffene bei einer Ablehnung von Schäden oder Leistungen sofort zum Anwalt gehen. Viele Anwälte für Versicherungsrecht haben sich auf die Durchsetzung solcher Ansprüche spezialisiert (siehe: Rechtsanwalt Versicherungsrecht Berlin, Anwalt Versicherungsrecht Köln, Rechtsanwalt Versicherungsrecht Düsseldorf).
Für die unterschiedlichen Schäden sollte man auch immer den passenden Rechtsbeistand einsetzen.
- Zahlt der Versicherer nicht, weil er Baupfusch als Schadensursache erkennt? Ein Rechtsanwalt für Baurecht ist hier genau richtig.
- Wird dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit bei der Entstehung eines Gebäudebrandes unterstellt, hilft ein Rechtsanwalt für Brandschäden.
- Zweifelt die Versicherung den Umfang der Stehlgutliste nach einem Einbruch an, rückt ein Rechtsanwalt für Einbruch / Einbruchdiebstahlschäden die Dinge wieder zurecht.
Wenn Anwälte der Versicherung mit einer Klage drohen und diese Androhung begründen (vgl. Gegnerische Versicherung zahlt nicht trotz Anwalt), wird der Sachverhalt durch die Versicherung oft neu bewertet. Das Prozesskostenrisiko kommt plötzlich hinzu. Sind die Schadenskosten hoch, steigt auch der Streitwert. Die Prozesskosten können durch aufwendige Sachverständigenverfahren aufgeblasen werden.
So wird sich mancher Versicherungskunde wundern, dass ihm nach Androhung der Klage auf einmal ein Angebot gemacht wird. Die Schadensregulierung soll gegen Zahlung einer einmaligen Entschädigung abgeschlossen werden. In diesem Fall kann es erst recht sinnvoll sein zu klagen. Der Versicherer räumt Unsicherheiten ein und schließlich soll am Ende der ganze Schaden bezahlt werden.
Probleme mit Krankentagegeld- und BU-Versicherungen sind ohne Anwälte nicht zu lösen. Deshalb haben sich in vielen Städten wie München (siehe: Rechtsanwalt Berufsunfähigkeit München) oder Hamburg (siehe: Anwalt Berufsunfähigkeitsversicherung Hamburg), Rechtsanwälte auf dieses Thema spezialisiert. Sie kennen das Dilemma: Beim Abschluss der BU-Versicherung kann es nicht schnell genug gehen, bei der Leistungsauszahlung spielt Zeit keine Rolle. Leidtragend ist der Versicherungsnehmer.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Klage gegen die Versicherung.
Es wäre wohl naiv zu glauben, Versicherungen hätten keine Motivation, Kosten zu sparen. Um Ihnen einen Versicherungsvertrag zu verkaufen, genügt in der Regel ein einziger Vermittler. Er wird auch nur bezahlt, wenn er erfolgreich vermittelt hat. Mit Ihrer Schadensregulierung befassen sich gleich mehrere Menschen: Schadensachbearbeiter, Sachverständige und vielleicht auch ein Anwalt Ihrer Versicherung. Die werden in jedem Fall bezahlt und arbeiten für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.
Schließen Sie einen Vertrag mit einer Versicherung, gehen Sie eine Geschäftsbeziehung ein. Sie fordern von Ihrem Vertragspartner nicht weniger als die Erfüllung der Ihnen zugesicherten Leistung. Siehe auch: Itzehoer Versicherung zahlt nicht.
Bei Leistungen zur Krankentagegeld- oder BU-Versicherung geht es um hohe Zahlungen von den Versicherungen. Hier wird besonders gern gemauert. Wird der Antrag auf eine BU-Rente abgelehnt, suchen Sie sofort einen Anwalt auf. Wir vermitteln Ihnen spezialisierte Rechtsanwälte in vielen Städten, auch in Düsseldorf (siehe: Rechtsanwalt Berufsunfähigkeit Düsseldorf) oder Berlin.
Ob Sie beim Ombudsmann Beschwerde einlegen oder gleich klagen möchten: Unsere Anwälte sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum Erfolg. Ein Rechtsanwalt weiß, wie Beschwerden und Widersprüche so formuliert werden, so dass sie auch ernst genommen werden.
Sie sind nicht für den wirtschaftlichen Erfolg eines Versicherungsunternehmens zuständig. Sie geben Vertrauen, zahlen den Beitrag und haben einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Klage gegen die zahlungsunwillige Versicherung mit unseren Rechtsanwälten und Gutachtern.