Wohnung renovieren nach Brand- / Wasserschaden | Wer zahlt was?

Wenn es zu einem Wasserschaden oder auch einem Brand in der Wohnung kommt, dann entsteht dabei nicht selten ein Schaden von mehreren tausend Euro – nach oben offen. Ein solches Ereignis lässt viele Mieter wie Eigentümer verzweifeln – dennoch ist es das Wichtigste, zunächst Ruhe zu bewahren.

Wie reagiert man richtig, wenn man selbst von einem Brand oder Wasserschaden betroffen ist – und wer muss die Kosten für das Renovieren der Wohnung übernehmen?

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Für das gute Gefühl – oder nach Schaden – in der Wohnung renovieren

Oft genug ist es das Gefühl der Bewohner, dass sie mal wieder “ihre Wohnung renovieren müssten”. Ein Bauchgefühl, ein sinkendes Wohlgefühl. Wohnung renovieren heißt dann oft: Wände streichen, Tapeten wechseln, vielleicht einzelne Teile auswechseln. Danach sieht alles neu(er), schön(er), frisch(er) aus – und man fühlt sich besser. Das geht Mietern wie Eigentümern so, und man kann sich das gute Gefühl “ich habe die Wohnung (ein bisschen) renoviert” in frei einteilbaren Arbeitsschritten und Umfängen nach Bedarf erschaffen.

Anders bzw. weniger komfortabel sieht die Situation aus, wenn ein massiver Schaden in der Wohnung aufgetreten ist, in dessen Folge man renovieren muss. Klassische Fälle größerer Schäden sind Wasserschäden, gefolgt von Brandschäden, gefolgt von Einbruchdiebstahlschäden (Stichwort Vandalismus).

Gerade Wasserschäden haben es in sich: Fast immer muss man danach relativ umfangreich die Wohnung renovieren. Vgl. Wohnung steht unter Wasser.

Solche Wasserschäden können aus unterschiedlichen Gründen entstehen. Häufig kommt es allerdings zu offenen oder versteckten Rohrbrüchen, welche durch Materialermüdung, Rost oder auch durch technische Mängel auftreten können. Auch im Haus sind defekte elektrische Geräte wie Wasch- oder Spülmaschinen mitunter verantwortlich für einen Wasserschaden. Ähnliches gilt ebenso bei überlaufenden Badewannen, wenngleich es sich hier um einen vom Mieter selbst verschuldeten Schaden handelt. Starkregen oder Hochwasser führt zudem mitunter zu Überschwemmungen, so dass in einigen Häusern infolge dessen der ganze Keller unter Wasser stehen kann. Ein anderer möglicher Grund ist ein Wohnungsbrand, der ebenso einen Wasserschaden durch Löschwasser zur Folge haben kann.

Das Ergebnis ist allerdings für gewöhnlich überall dasselbe: Es müssen Sanierungsarbeiten und Renovierungsarbeiten erfolgen, um die Wohnräume wieder nutzbar zu machen (vgl. Sanierung vs. Renovierung). Wenn man nach entsprechenden Schäden die Wohnung renovieren (lassen) muss, dann fallen natürlich auch Kosten an – und die in Zeiten von Handwerker-Mangel und Lieferschwierigkeiten bei Materialien alles andere als gering.

Wohnung renoviert: Vorher / nachher (© anatoliy_gleb / stock.adobe.com)
Wohnung renoviert: Vorher / nachher (© anatoliy_gleb / stock.adobe.com)

Woran kann ein Wasserschaden erkannt werden?

Nicht unbedingt führt ein Wasserrohrbruch dazu, dass auf einmal die gesamte Wohnung oder der Keller unter Wasser steht. Rohrbrüche zeigen sich oft erst viel später, wenn sie verdeckt hinter einer Wand zustande kommen – wie zu Beispiel in Form feuchter Flecken an der Wand. Dann ist es allerdings wichtig, so schnell wie möglich zu handeln, damit der Schaden sich nicht noch unnötig verschlimmert. Wer beispielsweise auf einmal einen höheren Verbrauch bemerkt oder sogar Wassergeräusche hinter der Wand hört, sollte einmal einen Blick auf die Wasseruhr werfen. Sofern sich der Zähler dreht, obwohl nirgendwo in der Wohnung Wasser verbraucht wird, kann dies ein Indiz für einen Rohrbruch sein. Ist eine Leitung beschädigt, muss umgehend der Hausbesitzer oder Vermieter darüber informiert werden, um das Problem zu beheben.

Wichtige Sofortmaßnahmen bei einem Wasserschaden in der Wohnung

Wird ein Wasserschaden bemerkt, so muss die Wasserzufuhr in jedem Fall unbedingt unterbrochen werden, damit der Schaden in Schach gehalten wird. Es genügt für gewöhnlich, wenn der Wasserhahn zugedreht wird – falls das aber nicht reicht, muss der Haupthahn geschlossen werden. Wichtig außerdem: Die Sicherungen sollten im entsprechenden Bereich abgeschaltet werden.

Kleine Mengen an Wasser lassen sich normalerweise noch mit einem Wischmopp oder auch mit Handtüchern beseitigen, doch bei größeren Wassermengen ist es besser, sofort die Feuerwehr herbeizurufen, welche sich um ein zügiges Abpumpen kümmert. Steht das Wasser zu lange in der Wohnung, kann es bis in die tieferen Schichten der Bausubstanz vordringen und dort zu nachhaltigen Schäden führen – muss man dann im Anschluss die Wohnung renovieren, wird das dann noch aufwändiger und teurer. In der Regel trägt die Feuerwehr die Kosten für das Abpumpen des Wassers. Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn man den Schaden selbst verschuldet hat – wie beispielsweise, wenn man vergessen hat, den Wasserhahn zu schließen.

Entfernen Sie außerdem alle Möbelstücke, Textilien und natürlich auch elektrische Geräte aus dem nass gewordenen Bereich. Hierzu sind Mieter sogar verpflichtet, denn als Betroffener muss man aus versicherungsrechtlicher Sicht alles Machbare tun, um den Schaden in Schach zu halten (Schadenminderung). Öffnen Sie im Anschluss alle Fenster und Türen, damit die Luftfeuchtigkeit und somit auch die Gefahr von Schimmelpilzbefall in der Wohnung reduziert wird. Tropft es von der Decke, decken Sie das Mobiliar mit Plastikfolie ab.

Nasse Wände in der Wohnung: Den Schaden so schnell wie möglich der Versicherung melden

Eine sofortige Schadensmeldung ist enorm wichtig, wenn man als Versicherter sichergehen möchte, dass der Schaden von der Versicherung übernommen wird. Hierfür benötigt diese entsprechende Nachweise: Betroffene sollten daher am Schadensort möglichst viele detaillierte Fotos anfertigen, die das Geschehene verdeutlichen und nachvollziehbar machen. Je genauer dies erfolgt, desto leichter fällt dem Versicherer auch die Schadensregulierung.

Achten Sie darauf, die vorgegebene Frist zur Schadensmeldung einzuhalten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Das sind bei den meisten Versicherern nur wenige Tage. In keinem Fall sollte wissentlich mehrere Wochen abgewartet werden – dann kann es schnell passieren, dass es zu spät ist und man selbst auf den Kosten sitzenbleibt.

Wohnung renovieren (© eranicle / stock.adobe.com)
Wohnung renovieren bei laufendem Wohnbetrieb (© eranicle / stock.adobe.com)

Wasserschaden erst richtig trocknen, dann die Wohnung renovieren

Nach einem Brandschaden oder Wasserschaden empfehlen wir, sich möglichst schnell an einen Fachbetrieb zu wenden (siehe: Bausanierung Firmen), welche sich darum kümmern, das Gebäude oder die Wohnung zu renovieren. Diese wissen genau, wie nasse Wände in der Wohnung am effizientesten getrocknet werden kann. Sie bestimmen direkt nach dem entstandenen Feuchteschaden, wo die Ursache liegt und nehmen, falls nötig, auch eine Leckortung vor. Im Anschluss folgt dann die professionelle Trocknung durch Trockengeräte wie Kondensationstrockner oder Adsorptionstrockner.

Je nach Grad der Durchfeuchtung nimmt die Wasserschadentrocknung unterschiedlich viel Zeit in Anspruch. Sofern die Böden und Wände nur an der Oberfläche nass geworden sind, dauert die Trocknung oft nur wenige Tage. Wenn die Nässe allerdings tief ins Mauerwerk vordringt, ist eine mehrwöchige Trocknung durchaus möglich. Dabei kommt es natürlich auch darauf an, wie umfassend der Wasserschaden sind und welche Maßnahmen zum Trocknen zum Einsatz kommen.

Tipp: Wer die Trocknung in geringfügigem Maße auf eigene Faust durchführen möchte, kann bei Bausanierungsfirmen oft preiswert einen Heizlüfter ausleihen. Größere Schäden sollte allerdings in jedem Fall den Profis überlassen werden, da durchaus auch das Risiko einer Übertrocknung, bei der Baumaterialien beschädigt werden könnten, besteht.

Auf der anderen Seite darf allerdings auch keine Restfeuchtigkeit in den Räumen der Mietwohnung mehr zurückbleiben, damit es später nicht zur Schimmelbildung kommen kann (siehe: Mauerwerk entfeuchten). Beseitigt werden müssen natürlich auch jegliche Brandrückstände wie beispielsweise unangenehmer Brandgeruch in der Wohnung. Ob dem Mieter eine Mietminderung nach einer Wasser- oder Brandschadensanierung zusteht, wird im individuellen Fall entschieden.

Ist es bereits aufgrund eines älteren Wasserschadens zu Schimmel an der Wand gekommen, so muss dieser fachgerecht beseitigt werden. Fachfirmen verwenden dann ein geeignetes Mittel gegen Schimmel an der Wand und können beispielsweise grünen, schwarzen oder gelben Schimmel an der Wand wirksam beseitigen. Erst danach kann man die Wohnung weiter renovieren und z.B. neue Tapeten auftragen.

Trocknung und Sanierung / Renovierung einer Wohnung nach einem massiven Wasserschaden (© AA+W / stock.adobe.com)
Trocknung und Sanierung / Renovierung einer Wohnung nach einem massiven Wasserschaden (© AA+W / stock.adobe.com)

Wer trägt die Kosten für die Sanierung und Renovierung nach Brandschäden oder Wasserschäden?

Dass eine Brandschaden- oder Wasserschadensanierung durchaus einige tausend Euro kosten kann, versteht sich von selbst (vgl. Haus renovieren). Doch wer muss eigentlich für die Kosten aufkommen? Sicherlich gibt es einige Versicherungen, die einen guten Schutz bieten – doch wer haftet im konkreten Fall dafür, was zählt als Versicherungsschaden – und was übernehmen Versicherungen typischerweise nicht?

Grundsätzlich gilt:

  • Entsteht der Schaden am eigenen Inventar und beweglichen Objekten in der Wohnung, dann ist dies ein Fall für die Hausratversicherung.
  • Bei einem Schaden am (eigenen) Gebäude greift dagegen die Wohngebäudeversicherung / Gebäudeversicherung. Diese Police wird allerdings nicht vom Mieter, sondern vom Eigentümer abgeschlossen.
  • Für Brandschäden oder Wasserschäden an fremdem Hausrat oder einer fremden Immobilie muss die Haftpflichtversicherung des Verantwortlichen dafür aufkommen.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass Brand- und Wasserschäden durch Hochwasser, Erdrutsch oder auch Starkregen zustande kommt – also klassische Naturgewalten – nicht über diese Versicherungen geschützt sind. Hierfür muss eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden (vgl. Naturkatastrophen-Versicherung, Versicherung Elementarschäden). Die Elementarversicherung ist eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung und kann optional hinzugebucht werden. Wir empfehlen vor dem Abschluss einer Elementarversicherung jedoch zu prüfen, ob sich diese am eigenen Wohnort überhaupt rentiert. Ist die Region eher nicht von Lawinen oder Hochwasser betroffen, wenn man nicht gerade in den Bergen oder nahe eines großen Flusses lebt, dann macht die Police weniger Sinn als etwa direkt in Flut-Risikogebieten (siehe auch FlutschadenFlut Versicherung, ).

In einigen Fällen gibt es mitunter Probleme mit der Versicherung – dann kann es sinnvoll sein, einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen. Verweigert der Versicherer zum Beispiel die Leistung, obwohl er aus Sicht des Versicherten eigentlich dafür zuständig wäre, lohnt es sich, eine neutrale Meinung einzuholen. Oft lässt sich dann doch noch etwas retten und man bleibt nicht selbst auf den Renovierungskosten sitzen – zumal das Wohnung renovieren sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter eine sehr kostspielige Angelegenheit werden kann, gerade wenn die Renovierungsarbeiten am Ende zu einer Grundsanierung bis Komplettsanierung ausufern.

Streichen, Tapezieren, Verputzen: Spätestens nach Schäden durch Wasser, Brand oder Einbruch sind Renovierungsarbeiten mehr als Schönheitsreparaturen. Und die Renovierungskosten hoffentlich ein Versicherungsfall. (© visivasnc / stock.adobe.com)
Streichen, Tapezieren, Verputzen: Spätestens nach Schäden durch Wasser, Brand oder Einbruch sind Renovierungsarbeiten mehr als Schönheitsreparaturen. Und die Renovierungskosten hoffentlich ein Versicherungsfall. (© visivasnc / stock.adobe.com)

Wann immer Sie Hilfe brauchen: Nutzen Sie das Experten-Netzwerk der Deutschen Schadenshilfe! Ob Gutachter / Sachverständige, ob Sanierungsdienstleister, ob Fachanwalt für Versicherungsrecht – wir vermitteln Ihnen die nötigen Experten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass nach Schäden die erforderlichen Maßnahmen der Sanierung und Renovierung fachgerecht durchgeführt werden und Kosten bestmöglich mit Versicherungen abgerechnet werden. – Nehmen Sie jetzt Kontakt auf für eine unverbindliche Erstberatung, wie wir Ihnen am besten helfen können!

Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

Wir unterstützen Sie sofort bei der erfolgreichen Schadensabwicklung.

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