HUK Gebäudeversicherung zahlt nicht? – Wir helfen!
Die HUK Gebäudeversicherung hilft, indem Ihnen bei Schäden am Haus oder Eigentumswohnung zumindest finanzielle Entlastung geboten wird. Die verschiedenen Tarife decken eine Vielfalt unterschiedlicher Schadensereignisse ab, zudem sichert der Versicherer eine schnelle Regulierung nach Schäden zu. Allerdings bleiben die Zahlungen mitunter unerwartet aus oder werden sogar vollständig verweigert. Beides bedeutet für die Versicherungsnehmer viel zusätzlichen Aufwand und Stress. Mit unserer Unterstützung und der richtigen Vorbereitung erhöhen Sie Ihre Aussichten auf Erfolg deutlich. – Denn: Wir kennen uns mit solchen Fällen aus (Gebäudeversicherung zahlt nicht) und können mit Fachanwälten und Gutachtern Ihren Ansprüche gegenüber dem Versicherer Nachdruck verleihen.
Auf den Schutz der HUK Coburg Gebäudeversicherung ist in vielen Bereichen Verlass
Die Tarife der HUK Coburg Wohngebäudeversicherung variieren zwar, grundsätzlich bieten diese allerdings einen Schutz gegenüber hohen Kosten, die nach einem Schadensereignis im Zusammenspiel mit Ihrer Immobilie auftreten. Der Schutz der Wohngebäudeversicherung gilt für Häuser oder Eigentumswohnungen gleichermaßen und inkludiert die festen Bestandteile. Heizkörper, Türen, Fenster oder Böden sind also abgesichert. Gleiches gilt u.U. für Terrassen oder Garagen, also auch die direkt angeschlossenen Bestandteile.
Die Wohngebäudeversicherung der HUK Coburg greift bei Schäden durch Feuer, Sturm und Wasser. Allerdings gilt dies nur mit gewissen Einschränkungen.
- Beispiel Wasserschäden: Nasse Wände sind beispielsweise nur dann ein Versicherungsschaden, wenn diese durch Leitungswasser verursacht werden. Bei Aquarien oder Wasserbetten greift der Versicherungsschutz u.U. nicht, Gleiches gilt für Grundwasserschäden (siehe auch: feuchte Wand sanieren). Die Absicherung bezieht sich also grundlegend auf die klassischen Rohrbrüche.
- Brandschäden sichert die HUK24 Wohngebäudeversicherung beispielsweise durch einen Blitzschlag (vgl. Blitzeinschlag Haus) oder einen Kaminbrand ab.
- Wichtig ist ein genauer Blick auf die Sturmversicherung (Sturmversicherung – Was ist versichert?). Diese greift erst ab Windstärke 8, bei geringeren Windgeschwindigkeiten erhalten Sie also kein Geld.
Im Übrigen übernimmt die Gebäudeversicherung zahlreiche Leistungen und alle Kosten, die mit dem Schadensereignis im direkten Zusammenhang stehen. Dies gilt beispielsweise für die Entsorgung, für Aufräumarbeiten, für eine Sanierung oder sogar einen kompletten Neubau. Kann eine Immobilie aufgrund des Schadens nicht mehr von den Mietern bewohnt werden, ersetzt die Versicherung zudem die ausfallenden Zahlungen (Mietausfall für den Vermieter).
Maßnahmen, die der Schadensbegrenzung dienen, fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Gebäudeversicherung. Können Sie mit einer Plane auf dem Dach Schnee auf dem Dachboden verhindern, sollten Sie diese Maßnahme ergreifen. Das Geld für entsprechende Maßnahmen erstattet Ihnen später die Versicherung. Siehe auch Schadensminderungspflicht.
Diese Gründe verhindern typischerweise eine schnelle Zahlung durch die Wohngebäudeversicherung
Die HUK24 Gebäudeversicherung zahlt nicht? Prinzipiell sind die Versicherungen um eine schnelle Regulierung der Schäden bemüht, dies gilt in der Regel auch für die HUK Coburg respektive HUK24. Dennoch kommt es immer wieder zu Verzögerungen oder sogar zu Ablehnungen, die im Kampf um die finanziellen Mittel für die Reparatur ein echtes Ärgernis darstellen. In der Regel führen zwei Ursachen zu einer Ablehnung (vgl. auch WGV Gebäudeversicherung zahlt nicht, HanseMerkur Wohngebäudeversicherung zahlt nicht):
- ungerechtfertigte Forderungen oder
- ein falsches Verhalten des Versicherungsnehmers.
So legen Versicherungen häufig Einspruch gegen zu hohe Rechnungen oder immense Kosten ein. In diesem Fall wird die HUK Coburg ein Gutachten erstellen lassen, um die wirklichen Kosten zu ermitteln. Führte ein grob fahrlässiges oder sogar vorsätzliches Verhalten zu einem Schaden an Ihrem Haus oder an Ihrer Wohnung, verweigert die Versicherung ebenfalls die Kostenübernahme. Dementsprechend sind beispielsweise Rohrbrüche nicht versichert, wenn Sie im Winter nicht geheizt haben. Auch Brandschäden, beispielsweise ein Loch im Parkett durch eine Zigarette, übernimmt die HUK24 Gebäudeversicherung nicht. Und bei Elementarschäden (Überschwemmungen, Starkregen, Hochwasser etc.) kommt es darauf an, ob diese Schäden im konkreten Vertrag inkludiert wurden (Elementarschadenversicherung).
Tipps für das richtige Verhalten bei einem Schadensfall
Ob Stockflecken entfernen nach einem Wasserschaden im Gebäude, der komplette Abriss der Immobilie (vgl. Hausabriss, Abrissarbeiten) oder die aufwendige Sanierung des Kellers nach einem Rohrbruch: Für die Kostenübernahme aller anstehenden Maßnahmen spielt das richtige Verhalten der Versicherungsnehmer eine wichtige Rolle. So sollten Sie jeden Schaden am Gebäude schnell bei der HUK / HUK24 melden (vgl. Schadensanzeige Versicherung). Eine Übermittlung der relevanten Daten gelingt in der Regel problemlos über den Online-Bereich der Versicherung, allerdings gibt es auch weiterhin eine klassische Schadenshotline, die rund um die Uhr besetzt ist.
Übermitteln Sie im Rahmen der Schadensmeldung unbedingt Bilder der Schäden, eventuelle Rechnungen und Kostenvoranschläge der Handwerker. Je mehr Daten vorliegen, desto besser kann die Versicherung den Vorgang einschätzen und die Zahlungen bewilligen. Zudem sollten Sie gerade bei hohen Kosten eine Genehmigung bzw. eine Zusage zur Erstattung der Kosten durch die Versicherung abwarten, zumindest falls möglich.
Eventuelle Reparaturen sollten Sie immer dokumentieren. Ergreifen Sie Schutzmaßnahmen, um weitere Beschädigungen zu vermeiden, dokumentieren Sie auch diese gründlich. Allerdings sollten Sie die Schadensstelle immer so lange wie möglich unverändert lassen, damit sich die Versicherung selbst einen Eindruck von dem Bedarf und den Problemen verschaffen kann. Das ist gerade bei Elementarschäden, größeren Wasserschäden durch Starkregen, Sturm etc. wichtig.
Der Ombudsmann und der Widerspruch – Tipps für Verhalten bei einer Ablehnung durch die HUK Coburg / HUK24
Mitunter lehnt die HUK Coburg Gebäudeversicherung eine Übernahme der Kosten in erster Instanz ab. Sind Sie als versicherter Hausbesitzer der Meinung, die Ablehnung sei ungerechtfertigt, müssen Sie diese Entscheidung keinesfalls einfach hinnehmen. Legen Sie schriftlich Widerspruch ein, nachdem Sie die genannten Gründe überprüft haben. Werfen Sie hierfür unter anderem einen Blick in die Vertragsunterlagen, falls die Versicherung nicht abgedeckte Leistungen als Grund anführt. Auch ein Gegengutachten gehört zu Ihren Möglichkeiten (vgl. Gutachten Versicherung, Gegengutachten), um sich gegen die Entscheidung der Versicherung zu wehren. Handelt es sich um ausbleibende Rückmeldungen oder Zahlungen, sollten Sie der Versicherung schriftliche Fristen setzen und regelmäßig den aktuellen Status der Bearbeitung erfragen.
Alternativ wenden Sie sich an einen Ombudsmann – auch wenn das dauern kann (vgl. Ombudsmann Versicherung Erfahrungen). Hierbei handelt es sich um die Schlichtungsstelle der Versicherungsgesellschaft. Reichen Sie an dieser Stelle Beschwerde ein, um eine erneute Prüfung durch den Ombudsmann anzustoßen. Dieser entscheidet auf Grundlage der übermittelten Informationen neu, hierbei kommen objektive Kriterien zur Anwendung. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ist der Schlichtspruch des Ombudsmanns bindend für die Versicherung, bis 100.000 Euro handelt es sich um eine neutrale Zweitmeinung. An dieser kann sich die Versicherung orientieren, es besteht allerdings kein Anspruch und eine weitere Weigerung ist möglich. Sie können dann im weiteren Verlauf entscheiden, ob eine Klage durchgeführt werden soll oder nicht.
Mit einem Fachanwalt gelangen Sie schnell an Ihr Recht – Wir empfehlen Top-Juristen für Versicherungsrecht aus unserem Netzwerk
Stellt sich die HUK Gebäudeversicherung quer, sind Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Versicherungsrecht in der Regel die beste und schnellste Anlaufstelle. Sowohl ein außergerichtlicher Vergleich als auch die eigentliche Klage haben mit der Unterstützung durch kompetente Fachanwälte deutlich bessere Aussichten auf Erfolg. Zugleich erhalten Sie als Verbraucher eine sofortige Einschätzung rund um Ihren Fall. Die Fachanwälte leiten anschließend alle weiteren und notwendigen Schritte ein, um Ihnen schnell und einfach zu Ihrem Geld zu verhelfen.
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Wir vermitteln auch Kontakte zu Handwerkern und weiterer Hilfe
Ob mit oder ohne Unterstützung durch Ihre HUK Coburg Gebäudeversicherung, wir entlasten Sie nach Kräften und vermitteln Ihnen Kontakte zu den richtigen Stellen. Möchten Sie die HUK24 beispielsweise mit einem Gegengutachten überzeugen, kennen wir unabhängige und kompetente Gutachter. Gleiches gilt für Handwerker. Bei der Bautrocknung, Wasser im Keller durch die Wand oder bei rotem Schimmel sind Sie auf professionelle Hilfe angewiesen. Mit unserer Hilfe finden Sie die passenden Profis, die Ihnen bei der Beseitigung Salzausblühungen oder Schimmelsporen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Hierbei beinhaltet das breit gefächerte Handwerker-Angebot auch Spezialisten, beispielsweise eine Leckortungsfirma oder Hilfe bei Schimmelproblemen (siehe auch: Sachverständige für Schimmelpilze in Innenräumen).
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Wir von der Deutschen Schadenshilfe setzen uns für Geschädigte und Versicherungsnehmer ein, wenn es Ärger mit der Versicherung gibt und die Schadensregulierung nicht vorwärts geht. Lassen Sie uns klären, wie wir Ihnen in Ihrem Schadensfall am besten weiterhelfen können.
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