Haus-Renovierung nach größerem Schadenereignis: Wir helfen!
Ein Wasserschaden im eigenen Haus oder auch in einer Mietwohnung ist für jeden Eigentümer oder Mieter ein Albtraum: Das Wasser steht in den Räumen, durchfeuchtet Wände und Böden, es beginnt unangenehm zu riechen und es droht akuter Schimmelbefall. Doch auch wenn die Verzweiflung bei einem Wasserschaden natürlich erst einmal groß ist, so werden die meisten Schadensfälle normalerweise von der Versicherung übernommen – vorausgesetzt, man hat den Schaden nicht selbst zu verschulden. Dennoch bringen die Sanierungsarbeiten natürlich erheblichen Aufwand und drastische Einschränkungen im Alltag mit sich.
Wie Sie nach einem Wasserschaden das Haus renovieren und welche Sofortmaßnahmen wichtig sind, stellen wir Ihnen im nachfolgenden Ratgeber genauer vor – und vermitteln Ihnen auch die nötigen Experten und Ansprechpartner aus unserem Schadenshilfe-Netzwerk.
Wasserschaden im Haus: Woran lassen sich die Schäden überhaupt erkennen?
Unmissverständlich klar ist die Sachlage natürlich, wenn man beim Betreten des Hauses bereits knöcheltief im Wasser steht – doch es muss sich nicht unbedingt um einen gut sichtbaren Wasserschaden handeln. Auch versteckte Schäden sind oft nicht minder gravierend – doch woran lassen sich diese überhaupt erkennen?
Es gibt einige deutliche Signale, die auf einen versteckten Wasserschaden in der Wand hinweisen, wie zum Beispiel dunkle Flecken auf dem Putz oder auch eine dauerhaft hohe Luftfeuchtigkeit in der Wohnung oder im Haus. Tropft es irgendwo stetig oder hat sich der Wasserverbrauch merklich erhöht, kann dies ebenfalls ein Indiz sein, dass irgendwo etwas undicht ist. Dreht sich zudem auch die Wasseruhr, obwohl nirgendwo ein Wasserhahn aufgedreht oder ein wasserführendes Gerät eingeschaltet ist, dann sollte in jedem Fall schnellstmöglich gehandelt werden. Meist ist dann ein versteckter Rohrbruch die Ursache für den Schaden. Siehe auch auch: Rohrbruch erkennen, Rohrbruch suchen.
Ein Fachbetrieb für Leckageortung (Leckorter) kann dann vor Ort mit entsprechenden Geräten den Zustand der Rohre überprüfen und die Leckortung vornehmen. Je schneller ein Nässeschaden erkannt wird, desto geringer sind mögliche Folgeschäden und somit hält sich auch die Haus Renovierung im Anschluss in Grenzen. Siehe auch: Wer zahlt Renovierung bei Wasserschaden?
Dennoch ist Vorsicht wichtig: Neben unmittelbaren Problemen – wie zum Beispiel Hausschwamm, Schimmel oder auch eine durchfeuchtete Bausubstanz – kann auch ein Kurzschluss entstehen. Wichtig ist daher, umgehend die Sicherungen herauszudrehen, damit keine Gefahr mehr besteht.
Die wichtigsten Sofortmaßnahmen nach einem Wasserschaden
Zu Beginn der Behebung eines Wasserschadens steht zunächst die Aufgabe, den Grund für den Schaden ausfindig zu machen. In einigen Fällen gestaltet sich dies recht einfach: Überschwemmungen, Löschwasser, ein Unwetter, Hochwasser oder auch rostige Wassertanks sind typische Quellen. Ist das Leck im Rohr allerdings sehr klein oder handelt es sich um einen kaum sichtbaren Haarriss in einem Fallrohr, kann dies schnell ganz anders aussehen. Lässt sich nicht so einfach feststellen, woher das austretende Wasser stammt und wie man das Problem beheben kann, sollte in jedem Fall ein Fachbetrieb (vgl. auch: Wasserschaden Firma, Trocknungsfirma, Renovierungsarbeiten Firmen) vor Ort tätig sein. Mit modernsten Geräten lassen sich Lecks präzise orten, so dass diese unmittelbar verschlossen werden können.
Der nächste Schritt ist das Entfernen des Wassers. Befindet sich dieses auf dem Boden oder auf anderen Oberflächen, muss es schnellstmöglich beseitigt werden. Insbesondere in der Nähe elektrischer Geräte ist es zu empfehlen, sofort für Trockenheit zu sorgen und die entsprechenden Geräte aus der Gefahrenzone zu entfernen. Beseitigen Sie dabei so viel Wasser wie möglich, da die Menge des Wassers unmittelbar mit der Intensität des Schadens zusammenhängt und auch die Trocknungsdauer massiv beeinflusst. Auch Möbelstücke, die nass geworden sind, werden am besten sofort in Sicherheit gebracht.
Wenn nur wenig Wasser ausgetreten ist, so genügt es in den meisten Fällen, einmal gründlich zu lüften und die Räume im Anschluss zu beheizen, so dass die Feuchtigkeit verdunstet und aus den Wänden entweichen kann. Bei einem größeren Schaden ist es dagegen zu empfehlen, die Hilfe von Experten in Anspruch zu nehmen, damit diese mit Hilfe professioneller Bauventilatoren, elektrischen Heizgeräten oder Adsorptionstrockner feuchte Räume nachhaltig trocknen können – ganz egal, ob es sich um Holz, Beton oder einen anderen Baustoff handelt. Vgl. Gebäudetrocknung, Bautrocknung nach Wasserschäden, Adsorptionstrocknung.
Die Sanierung und Renovierung nach einem Schaden: So geht man richtig vor
Selbst für Experten ist es oft nicht einfach festzustellen, wie viel Feuchtigkeit sich nach einem Wasserschaden tatsächlich in Decken oder Wänden befindet. Nachdem die Feuchtigkeit gemessen worden ist (vgl. Wasserschaden: Feuchtigkeit messen), können diesbezüglich jedoch verlässliche Aussagen getroffen werden. Selbst bei einem kleineren Schaden sollte allerdings damit gerechnet werden, dass professionelle Trocknungsgeräte mehrere Tage oder sogar eine Woche lang in Betrieb sein werden (vgl. auch Trocknungsgeräte mieten).
Um zu gewährleisten, dass die Feuchtigkeit danach auch wirklich restlos beseitigt worden ist, führen Fachleute für Sanierungsarbeiten normalerweise regelmäßige Messungen durch. Den höheren Stromverbrauch bezahlt für gewöhnlich die zuständige Versicherung, wie die Hausrat- oder Gebäudeversicherung. In modernen Geräten sind normalerweise Stromzähler eingebaut, welche den Stromverbrauch exakt ermitteln.
Wir empfehlen, den Energieversorger darüber in Kenntnis zu setzen, dass der Energieverbrauch sich über einen kurzen Zeitraum erhöht, damit dieser nicht den monatlichen Abschlag entsprechend anpasst.
Haus Renovierung nach Schäden wie Brand oder Rohrbruch: Die Versicherung als (richtiger?) Ansprechpartner…?!
Sofern Reparaturen und Renovierungen im Haus nach einem (versicherten) Wasserschaden oder Brandschaden nötig werden, scheint die Versicherung der richtige Ansprechpartner. Doch wenn die Versicherung für den Schaden und die Schadensanierung und Hausrenovierung zahlen muss, ist es deren größtes Interesse vor allem, dass die Renovierung des Hauses möglichst günstig ausfällt. Ob und wie qualitativ gut die Handwerker das Haus renovieren – das ist für die Versicherung sekundär (vgl. Wohnung renovieren nach Brandschaden). Deswegen wird der Versicherer Ihnen oftmals besonders günstige Renovierer schicken wollen. – Sie können jedoch auch einen selbst ausgesuchten Fachbetrieb für Modernisierung & Haus-Renovierung betrauen. Allerdings muss der sich schon im Kostenrahmen der Versicherung halten bzw. entsprechende Freigaben einholen.
Mitunter ist der ganze Prozess der Dienstleisterauswahl, Freigabe von Kostenvoranschlägen und Streitigkeiten über die Schadenhöhe bzw. die Höhe der anfallenden Sanierungskosten ziemlich haklig. Die Versicherungen wollen in der Regel unbedingt die Preise drücken, bestimmte Maßnahmen nicht anerkennen usw. – gern unterstützen wir Sie umfänglich: Einerseits mit der Empfehlung entsprechender Renovierungs- und Sanierungsdienstleister, die qualitativ gute Arbeit abliefern. Andererseits auch mit entsprechenden Gutachtern und Anwälten, die Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber der Versicherung durchsetzen, auch wenn diese den Renovierungsaufwand kleinreden will.
Klar ist: Kleinere Schäden, die an Bodenbelägen oder Tapeten entstehen, lassen sich mit etwas handwerklichem Geschick zwar oft von alleine beheben. Dennoch ist es oft am besten, sich beraten zu lassen, da viele Fachbetriebe sowohl die Trocknung als auch die Sanierung und Renovierung des Hauses nach einem Brandschaden oder Wasserschaden aus einer Hand erledigen können.
Dazu zählen auch Folgearbeiten wie eine Neutralisierung unangenehmer Gerüche oder auch die Beseitigung von Schimmel. Im Zweifel ist es besser, sich entweder an einen erfahrenen Sanierungsbetrieb oder an einen unabhängigen Experten zu wenden, der genau weiß, worauf es zu achten gilt.
Haus renovieren: So wichtig sind die Trocknungsarbeiten nach einem Wasserschaden
Kommt es zu einem Wasserschaden, sind Bodenbeläge und meist auch die Wände stark durchfeuchtet, wenn große Mengen an Wasser ausgetreten sind. Unabdingbar sind aus diesem Grund umfassende Trocknungsarbeiten im Anschluss. Bei einer natürlichen Trocknung werden die Räume stark beheizt und die Fenster geöffnet, damit die Luftfeuchtigkeit optimal entweichen kann und die Wände vollständig getrocknet werden. So kann von außen frische Luft in den Raum gelangen und gleichzeitig nach außen abgeführt werden.
Bei starken Feuchtigkeitsschäden kommen in der Regel Kondensations- oder Adsorptionstrockner zum Einsatz, die oft mehrere Wochen in Betrieb sind – auch nachts. Das kann natürlich mit sich bringen, dass die meist relativ lauten Geräte es unmöglich machen, in der Wohnung zu bleiben und die Bewohner daher auf ein Hotel ausweichen müssen, bis die Trocknungsarbeiten abgeschlossen sind. Die Kosten hierfür trägt normalerweise ebenfalls die Versicherung. Im Durchschnitt sind Kondensationstrockner zwischen einer und drei Wochen im Einsatz, bis feuchte Wandflächen und Bodenbeläge wieder trocken sind. Wichtig ist aber auf der anderen Seite auch, eine Übertrocknung zu vermeiden: Werden die Baustoffe zu sehr ausgetrocknet, kann sie dies schädigen.
Trocknungsgeräte lassen sich in der Wohnung an die normale Steckdose anschließen, da sie mit 230 Volt Wechselstrom arbeiten. Die Höhe des Stromverbrauchs hängt dabei von der Bauart des Geräte ab – in der Regel beträgt er zwischen 0,1 und 0,7 kWh. Siehe auch: Sanierung Wasserschaden.
Nachdem die Trocknungsarbeiten erfolgreich abgeschlossen worden sind, ist der größte Teil der Sanierung erledigt. Die Wände können nun frisch gestrichen, die Bodenbeläge entweder gereinigt oder erneuert und Schäden ausgebessert werden, damit der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist. Sanierung, Renovierung und Modernisierung des Hauses verschwimmen dabei oftmals. Das wiederum führt häufig(er) zu Ärger bei der Abrechnung mit der Versicherung, denn diese zahlt nur die “Schadenbehebung” / “Schadenbeseitigung”, aber keine Modernisierungen oder “Verbesserungen”. – Bei Ärger mit der Versicherung unterstützen wir Sie gern mit Fachanwälten für Versicherungsrecht. Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf!
Wann bezahlt die Hausratversicherung den Schaden?
Für gewöhnlich trägt die Hausratversicherung den Schaden, wenn es sich beispielsweise um eine Mietwohnung handelt, in der das Inventar des Mieters beschädigt worden ist. Allerdings greift die Versicherung nur für bewegliche Objekte wie dem Mobiliar, für Textilien oder auch für Wertgegenstände. Hausratversicherungen erstrecken sich jedoch nicht über unbewegliche Objekte, wie zum Beispiel über Gebäudeteile wie Bodenbeläge, Wände oder Decken. Hierfür ist in einem Mietshaus immer der Eigentümer zuständig, für Mieter ist die entsprechende Gebäudeversicherung also unerheblich.
Anders sieht es allerdings aus, wenn der Mieter oder Eigentümer fahrlässig handelt und den Wasser- oder Brandschaden selbst verschuldet hat. Lässt er zum Beispiel in die Badewanne Wasser einlaufen und verlässt dann die Wohnung, so dass es zu einem Schaden kommt, trägt die Versicherung die Kosten hierfür nicht – dann bleibt der Mieter oder Eigentümer selbst darauf sitzen. Was allerdings exakt von der Versicherungsgesellschaft als grobe oder leichte Fahrlässigkeit bewertet wird, hängt von den genauen Richtlinien im Versicherungsvertrag ab.
Wenn eine Waschmaschine zum Beispiel mit einem Aqua-Stopp-Ventil ausgestattet ist, dann ist es durchaus auch erlaubt, dass das Gerät unbeaufsichtigt betrieben wird. Anders sieht es aus, wenn diese Vorrichtung fehlt: Streng genommen darf man tatsächlich nur dann die Wohnung verlassen, wenn die Maschine ausgeschaltet ist. Kommt es während der Abwesenheit zu einem Schaden durch austretendes Wasser, kann es auch hier gut sein, dass die Versicherung dies als fahrlässig einstuft und keine Kosten übernehmen möchte.
Haus renovieren: Wessen Versicherung muss im Schadensfall die Sanierung oder Modernisierung bezahlen?
Eine wichtige Frage lautet beim Thema Haus renovieren natürlich auch immer, wer der Verursacher des Schadens ist. In einer Mietwohnung muss bei einem Rohrbruch oder anderen äußeren Einflüssen stets der Vermieter oder Hauseigentümer haften – der Mieter hat damit erst einmal nichts zu tun, sofern er den Schaden nicht verursacht hat. Bei einer Eigentumswohnung haftet die Versicherung des Wohnungsbesitzers, in dem der Schaden zustande gekommen ist.
Für das Inventar trägt die Hausratversicherung des Bewohners, bei dem der Schaden zu finden ist, die Kosten. Wenn der Eigentümer allerdings den Schaden hätte vermeiden können, indem er zum Beispiel defekte Wasserleitungen unter dem Putz in einem Altbau rechtzeitig repariert hätte, können Mieter durchaus in einigen Fällen Schadensersatz einfordern. Schäden, die an fremdem Mobiliar entstehen, werden immer über die private Haftpflichtversicherung des Verursachers abgedeckt. Hat man einen Wasserschaden aufgrund Fahrlässigkeit selbst zu verschulden, trägt man die Renovierungskosten für die Sanierungsarbeiten immer selbst. Und wenn ein ganzes Haus zu renovieren ist, kommt da einiges zusammen!
Wer ohne einen vorausgegangenen Schaden eine Haussanierung plant, kann in einigen Fällen auf Fördermittel zurückgreifen, um die Sanierungskosten zu senken – wie beispielsweise von der KfW Bank. Diese Sanierungsmaßnahmen betreffen unter anderem die Heizungsanlage, die Elektroinstallation, die Fassade, das Dach oder auch die Dämmung einer Immobilie.
Den Schaden richtig melden vor dem Sanieren & Renovieren: Was dabei zu beachten ist
Wenn es zu einem Brand oder einem Wasserschaden kommt, gilt natürlich als Erstes, sich und seine Lieben so schnell wie möglich in Sicherheit zu bringen, sofern akute Gefahr besteht. Bei einem Brand, der sich schnell ausbreitet, sollte man in keinem Fall versuchen, das Feuer selbst zu löschen, sondern umgehend die Feuerwehr herbeirufen und das Gebäude verlassen. Bei einem Rohrbruch mit massivem Wasseraustritt greift die Feuerwehr ebenfalls ein, die stehendes Wasser in den Räumen zügig abpumpen kann. Ein Nässeschäden sind aber auch nach einem Brand keine Seltenheit: Setzt die Feuerwehr große Mengen an Löschwasser ein, um ein Feuer zu löschen, so muss dieses ebenfalls schnell beseitigt werden, damit es zu möglichst geringen Löschwasserschäden am Gebäude oder sogar zur Entwicklung von Schimmel kommt. Hier kann ein umfassender Sanierungsplan für die durchzuführenden Maßnahmen der Renovierung an Dach, Heizung, Fassade, Dämmung und anderen Teilen der Immobilie hilfreich sein. Siehe auch Sanierungsberatung.
Das Wichtigste ist aber danach die Schadensmeldung an den Versicherer zu übermitteln, was möglichst innerhalb drei Tagen geschehen sollte – in jedem Fall sollte keinesfalls länger gewartet werden. Viele Versicherer geben Fristen vor, wenn es um die Schadensmeldung geht, die zwingend eingehalten werden sollten. Andernfalls kann es sein, dass die Versicherung Leistungen verweigert oder kürzt, und man auf (noch größeren) Teilen der Kosten sitzen bleibt, die entstehen, wenn man nach einem Schaden das Haus renovieren muss. Siehe auch: Gebäudeversicherung zahlt nicht, Gebäudeversicherung zahlt Schaden nicht komplett.