Welche Wasserschäden übernimmt die Versicherung?

Die Deutsche Schadenshilfe ist Spezialist für die Regulierung und Beseitigung von Wasserschäden in Deutschland. Nutzen Sie im Schadensfall unser Experten-Netzwerk: Sachverständige (Gutachter) analysieren den Schaden, professionelle Schadensanierer mit langjähriger Erfahrung in der Wasserschadensanierung beseitigen den Schaden, und unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht setzen bei Problemen mit Versicherungen Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft durch.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Wasserschäden, ihre Ursachen und die Frage der Versicherung

Wasserschäden entstehen aufgrund verschiedenster Ursachen: Unwetter, Kondensationsfeuchtigkeit in den Räumlichkeiten, Überschwemmungen, Rohrbrüche oder aufsteigendes Grundwasser sind einige. Die Kosten, um einen solchen Schaden zu beheben, können fünf- bis sechsstellige Summen erreichen. Neben der professionellen Ortung (Leckortung), sowie der fachgerechten Trocknung und Sanierung beschädigter Gebäudeteile, muss das Mobiliar ersetzt und eventuell sogar eine alternative Unterkunft bezahlt werden. Verschiedene Versicherungen übernehmen die Kosten im vollen Umfang, sofern Sie die ersten Schritte im Schadensfall befolgen und den Schaden richtig melden. Manches wird jedoch gar nicht bezahlt oder nur teilweise übernommen. Die Antwort auf die Frage “Welche Wasserschäden übernimmt die Versicherung” ist also differenziert zu betrachten. – Der folgende Artikel erläutert die Einzelheiten.

Erste Schritte im Schadensfall

Kommt es zu einem Wasserschaden, müssen Sie als Versicherter diesen begrenzen (im eigenen Interesse und auch wegen der Schadenminderungspflicht). Dazu gehört, die Strom- und Wasserzufuhr zu unterbrechen und die angesammelte Wassermenge zu beseitigen. Das kann bei kleineren Mengen mit Eimer und Mopp geschehen. Bei größeren Mengen sind Pumpen oder Nasssauger vonnöten. Rufen Sie hierzu einen Notdienst oder die Feuerwehr. Auch diese Kosten werden meist übernommen.

Öffnen Sie nebenher die Fenster, damit die Luftfeuchtigkeit abzieht. Außerdem sollten Sie das Mobiliar, elektronische Geräte und Textilien schützen. Kommt das Wasser von oben, decken Sie alles mit Plastikfolie ab. Bewegliche Gegenstände stellen Sie nach oben oder entfernen sie aus den Bereichen, in denen sich Wasser sammelt.

Schaden dokumentieren

Haben Sie verhindert, dass sich der Schaden ausbreitet, geht es an die Dokumentation mit Fotos und Notizen. Anhand dieser prüft Ihre Versicherungsgesellschaft den Vorfall, schätzt den zu ersetzenden Wert und leitet weitere Schritte ein. Seien Sie deshalb möglichst detailliert.

Beginnen Sie frühestmöglich mit der Dokumentation. Versuchen Sie nicht, Schäden selbst zu beseitigen und werfen Sie nichts weg. Verändern Sie den Schadensort zu sehr, kann die Versicherung nicht länger nachvollziehen, wie der Schaden entstanden ist. Dann zahlt sie nicht oder mindert den Auszahlungsbetrag. Siehe u.a. auch: LVM Gebäudeversicherung zahlt nicht, Allianz Gebäudeversicherung Wasserschaden, Hausratversicherung zahlt nicht.

Welche Wasserschäden übernimmt die Versicherung? (© CrazyCloud / stock.adobe.com)
Welche Wasserschäden übernimmt die Versicherung? (© CrazyCloud / stock.adobe.com)

Welche Versicherungen übernehmen Kosten für Wasserschäden?

Haben Sie alles dokumentiert, geben Sie die Informationen weiter. Je nach Art, Ursache und Wirkung der Wasserschäden kommen verschiedene Versicherungen infrage:

  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Elementarschadenversicherung (als Zusatzbaustein zu Hausrat- und/oder Gebäude-Versicherung)
  • Haftpflichtversicherung

Die ersten beiden Versicherungen richten sich danach, welche Objekte versichert sind: Die Hausratversicherung greift bei beweglichen Objekten des Inventars einer Wohnung, die Wohngebäudeversicherung bei allen festverbauten Objekten und Teilen des Gebäudes selbst.

Sind Sie Mieter und ein Schaden entsteht am Objekt, übernehmen der Hausverwalter oder Vermieter also die Abwicklung mit der Gebäudeversicherung und Sie müssen nur unterstützend wirken. Die Hausrat- und Gebäudeversicherung kommen nicht für jeden Schaden auf, nur weil er am Hausrat oder dem Gebäude entstanden ist. Ob Sie eine Zahlung erwarten können, hängt auch von der Ursache der Wasserschäden ab.

Die Elementar- und Haftpflichtversicherung unterscheiden sich durch den Grund für den Schaden voneinander: Die Elementarschadenversicherung greift bei Schäden, die auf Naturgewalten zurückzuführen sind, die Haftpflichtversicherung bei Schäden, die von einer Person an Leib oder Eigentum anderer verursacht wurden.

Welche Wasserschäden übernimmt die Versicherung?

Wir stellen Ihnen im Folgenden vor, wann die vier Versicherungen nach einem Wasserschaden greifen.

► Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung versichern Sie Ihren Hausrat, also alle beweglichen Objekte in Ihrer Wohnung wie Möbel, Textilien oder elektronische Geräte (vgl.: Was ist Hausrat?). Sie greift jedoch primär bei sogenannten Leitungswasserschäden (siehe auch: Leitungswasserversicherung). Ein Leitungswasser-Schaden liegt beispielsweise bei einem Rohrbruch vor, bei einer kaputten Klimaanlage oder wenn die Leitung Ihrer Waschmaschine defekt ist und ausläuft. Also immer dann, wenn eine der Leitungen in Ihrer Wohnung oder dem Gebäude betroffen ist (vgl. Wasserschaden durch defekte Heizung – wer zahlt).

Ein Leitungswasserschaden liegt nicht vor, wenn die Ursache für die Wasserschäden nicht aus den Leitungen kommt. Aufsteigendes Grundwasser, das den Keller überflutet (vgl. Wasser drückt durch Kellerwand), ein Rückstau in der Kanalisation, durch den der Eingangsbereich überschwemmt wird, oder eine Überflutung durch ein offenes Fenster bei Starkregen sind kein Fall für die Hausratversicherung.

Auch Wasser, das ursprünglich aus der Leitung kam, bedeutet nicht, dass es sich um Leitungswasserschäden handelt. Kippt Ihnen beim Putzen ein Eimer Wasser um oder läuft Ihnen die Badewanne über, übernimmt der Versicherer die Kosten nicht. Verfügen Sie über ein Wasserbett (vgl. Wasserbett Versicherung) oder ein Aquarium und diese laufen aus, ist auch das in den meisten Standard-Policen nicht enthalten.

Sind Ihre Wohnung und das Mobiliar nach einem Leitungswasser-Schaden zu stark beschädigt, um sich darin aufzuhalten, übernimmt die Hausratversicherung unter Umständen die Unterbringung in einem Hotel.

► Wohngebäudeversicherung

Während die Hausratversicherung für Mieter und Eigentümer gleichermaßen interessant ist, richtet sich die Wohngebäudeversicherung bzw. Gebäudeversicherung an Eigentümer. Sie kommt für Schäden auf, die an den unbeweglichen Bestandteilen von Wohngebäuden entstehen. Neben dem Haus gehören dazu Nebengebäude wie Garagen oder Carports. Auch Einbaumöbel, Heizungs- und Sanitäranlagen, sowie Bodenbeläge sind bei der Gebäudeversicherung inbegriffen.

Wichtig ist, dass das Gebäude als Wohnhaus genutzt wird. Befindet es sich im Rohbau oder wird renoviert, benötigen Sie stattdessen eine Bauleistungsversicherung. Auch bei leer stehenden Gebäuden ist die Wohngebäudeversicherung nicht zuständig.

Die Kosten für die Sanierung des Gebäudes sind oft hoch (insbesondere wenn Sie nach dem Schaden “grundsanieren” müssen), und es kommt leicht zu Folgeschäden. Manchmal müssen bereits bei der Leckageortung Wände aufgestemmt werden (siehe Leckorter). Später können neue Dämmung, Bodenbeläge, Heizungs- und Sanitäranlagen, sowie weitere Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten vonnöten sein, um den Wasserschaden zu beheben.

Wie die Hausratversicherung übernimmt auch die Gebäudeversicherung im Fall von Leitungswasserschäden, die nicht durch eine Person verursacht wurden. Ein Rohrbruch in Ihrer Wohnung oder beim Nachbarn ist also versichert.

► Elementarschadenversicherung

Sind Elementarschäden in Ihrer Wohngebäudeversicherung respektive Hausratversicherung mitversichert, dann können beispielsweise auch Hochwasserschäden übernommen werden. Siehe auch: Elementarversicherung Hochwasser, Elementarschaden Starkregen, Elementarschäden Rückstau.

► Haftpflicht

Versicherungen gegen Elementarschäden oder zum Schutz Ihres Hausrats und Gebäudes kommen für die Kosten auf, wenn die Wasserschäden nicht durch Menschen verursacht wurden. Läuft Ihnen beispielsweise die Badewanne über und das Wasser dringt in die Wohnung des Mieters unter Ihnen, kann die Haftpflichtversicherung oder Privathaftpflichtversicherung zuständig sein. Im Umkehrschluss übernimmt die Haftpflichtversicherung Ihres Nachbarn die Kosten, wenn dieser einen Wasserschaden in Ihrer Wohnung verursacht. Siehe auch: Wasserschaden durch Nachbarn. Der Verursacher ist immer derjenige, der für den Schaden aufkommen muss.

Wohnung steht unter Wasser - Welche Versicherung zahlt jetzt was?! Welche Wasserschäden übernimmt die Versicherung überhaupt? (© stock.adobe.com)
Wohnung steht unter Wasser – Welche Versicherung zahlt jetzt was?! Welche Wasserschäden übernimmt die Versicherung überhaupt? (© stock.adobe.com)

Wasserschäden melden

Manchmal ist die Ursache des Schadens offensichtlich, wenn etwa ein Hochwasser oder Starkregen den Keller überfluten. Erscheint plötzlich ohne vorige Anzeichen ein nasser Fleck an der Wand oder läuft der Boden ohne ersichtlichen Grund voller Wasser, sieht das anders aus. Dann muss zuerst ein Gutachten erstellt werden. Sie können hierfür selbst einen Gutachter engagieren. Wir vermitteln Ihnen gern einen kompetenten Sachverständigen hierfür.

In jedem Fall sollten Sie den Schaden möglichst frühzeitig melden. Mehr als eine Woche sollte in keinem Fall vergehen. Dabei geht es nicht nur darum, die Kosten für den Schaden zu decken, sondern vor allem auch darum, keine Folgeschäden aufkommen zu lassen (siehe Feuchtigkeit im Mauerwerk, Nässeschäden). Informieren Sie die Versicherung online oder per Telefon. In einigen Fällen ist sogar die Meldung per App möglich. Der Schadensmeldung hängen Sie Ihre Dokumentation an.

Wasserschaden gemeldet: so geht es weiter

Ist die Meldung erfolgt, prüft der Versicherer den Vorfall. Manchmal leitet sie direkt die Zahlung ein, in anderen Fällen sind zusätzliche Schritte wie die Bestellung eines Gutachters  vonnöten, oder Sie sollen einen ausführlicheren Schadensbericht schreiben. Ein Gutachter wird insbesondere bei höheren Schadenssummen entsendet (siehe: Versicherung schickt Gutachter). Je genauer Sie dokumentiert haben, desto seltener ist dieser Schritt nötig.

Falls ein Gutachter zu Ihnen kommt, schätzt dieser den Schaden vor Ort ein. Diese Schätzung wird dann als Grundlage für die Erstattung Ihrer Kosten genutzt. Stellt der Sachverständige fest, dass Sie sich nicht um die Eindämmung des Schadens gekümmert haben und Ihren Pflichten als Versicherter nicht nachgekommen sind, lehnt Ihre Versicherung die Zahlung ab. Vgl. auch: LVM Gebäudeversicherung zahlt nicht, Wohngebäudeversicherung zahlt nicht. Selbiges gilt, wenn der Gutachter zu dem Ergebnis kommt, dass der Wasserschaden durch Nachlässigkeit Ihrerseits entstanden ist (siehe auch: Hausratversicherung Selbstverschulden).

Werden bei der Begutachtung keine Probleme festgestellt, schlägt der Sachverständige oft einen Sanierungsdienstleister vor, der Ihnen hilft, die Schäden zu beheben. Sie können diesen aber auch selbst wählen. Wir sind Ihnen gern bei der Suche behilflich! Die passenden Dienstleister für die Sanierung und Renovierung (siehe auch: Wer zahlt Renovierung bei Wasserschaden?) sollten schnell gefunden werden, um Folgeschäden zu vermeiden.

Versicherung zahlt nicht?

Manchmal verzögert die Versicherung die Auszahlung. Bei komplexen Fällen mit mehreren Schäden und einer langwierigen Dokumentation kann die Wartezeit bis zu einem Monat betragen. Sie können sich während dieser Zeit nach dem aktuellen Stand erkundigen. Haben Sie alle Informationen eingereicht, die Versicherung zahlt aber nicht, können Sie eine vierwöchige Zahlungsfrist ansetzen.

Wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, etwa weil der Gutachter der Versicherung zu einem anderen Ergebnis kommt als der von Ihnen beauftragte, sollten Sie einen Fachanwalt konsultieren. Wir können Ihnen helfen, den richtigen Fachanwalt für Sachversicherungsrecht für Ihr Anliegen zu finden. Bei einem Wasserschaden am Gebäude sollten Sie auch hiermit nicht lange warten, um Folgeschäden zu vermeiden.

Brauchen Sie Hilfe bei der Regulierung und Beseitigung eines Wasserschadens? – Nehmen Sie jetzt und hier Kontakt mit uns auf. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, wie wir Ihnen am besten helfen können, was die Kosten und was der weitere Ablauf sein wird.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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