SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung zahlt nicht? – Wir unterstützen Sie!
Es gibt wohl keinen Hauseigentümer ohne Wohngebäudeversicherung. Dieses Versicherungsprodukt sichert Ihr wertvolles Wohneigentum gegen Zerstörung und Verlust bei Schäden ab. Die schlechten Nachrichten über heftige Gewitter mit schwerem Starkregen, großkörnigen Hagel und sogar Hochwasserschäden häufen sich spürbar.
Während es jedoch die Unwetterschäden bis in die Fernsehnachrichten schaffen, drohen dem Gebäude auch Schäden, die nur kurzes Interesse bei Unbeteiligten hervorrufen. Der Leitungswasserschaden nach einem Rohrbruch oder das Feuer in der Küche. Doch für diese Schäden zahlen die Versicherer jedes Jahr viel Geld und veröffentlichen Statistiken darüber. Deshalb verlassen auch Sie sich darauf, dass bei einem Schaden an Ihrem Haus die Versicherung für die entstandenen Kosten einspringt.
Voller Zuversicht melden Sie Ihrer SparkassenVersicherung Wohngebäudeversicherung einen Schadensfall. Prompt bekommen Sie eine Antwort: Ihre SparkassenVersicherung zahlt nicht! Sie können es nicht fassen: Sie stehen knöcheltief in Ihrem Keller im Wasser und die SV erkennt keinen versicherten Schaden.
Darf der Versicherer Ihren Schaden einfach so ablehnen und was können Sie bei einer Ablehnung tun?
Wofür leistet die Gebäudeversicherung überhaupt? Und was zahlt sie nicht?
Die Gebäudeversicherung leistet bei Gebäudebeschädigungen durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Diese Gefahren sind im Versicherungsvertrag Ihrer SV Gebäudeversicherung / der Sparkassen-Wohngebäudeversicherung genau benannt. – Wenn ein Schaden durch eine dieser Gefahren eintritt, zahlt die Versicherung für Reparaturen am Haus oder dessen komplette Sanierung. Leistungen erhalten Sie ebenso für weitere entstehende Kosten.
- Bei einer Wasserschaden-Trocknung wird viel Strom verbraucht, da die Trockner oft viele Tage im Dauerbetrieb sind.
- Nach einem Brand fällt immer Sondermüll an, dieser muss fachgerecht entsorgt werden. Diese Kosten werden ebenso erstattet.
- Leitungswasserschäden schließen das gesamte Leitungssystem ein, also auch die Heizungen.
- In der Feuerversicherung sind auch Schäden durch Blitzschlag und bestenfalls damit einhergehende Überspannungsschäden an Ihren Geräten versichert.
Ihrem Haus drohen aber auch Gefahren durch das Wetter. Schäden durch Sturm und Hagel werden im Basisschutz der Gebäudeversicherung der SV mit angeboten. Viele Gewitter gehen aber mit sehr ergiebigem Starkregen einher (siehe Wasserschaden durch Starkregen). Dieser kann eine Überschwemmung oder sogar ein Hochwasser verursachen. Wenn Sie hierfür Versicherungsschutz haben möchten, müssen Sie bei der SparkassenVersicherung eine Elementarschadenversicherung abschließen. Elementarschäden nehmen zu, was vorrangig am wachsenden Aufkommen von Starkregen liegt. Die Elementarschadenversicherung der SV Gebäudeversicherung sieht aber auch Leistungen bei Lawinen, Erdsenkung oder Schneedruck vor.
Die Versicherungsbedingungen schließen jedoch auch einige Ursachen aus. In den Keller eindringendes Grundwasser ist zum Beispiel nicht versichert. Hier ist klar: Die SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung zahlt nicht. Und auch andere Gebäudeversicherung würden hier auch nicht zahlen.
Auch Beschränkungen kann es geben. So sind Abwasserrohre außerhalb des Gebäudes nicht immer mitversichert (siehe: Gebäudeversicherung – Abwasserrohre mitversichert?). Bei Schäden, die auf Baupfusch zurückzuführen sind, zahlt die Wohngebäudeversicherung auch nicht (vgl. aber: Baupfusch Hilfe). Das kann zum Beispiel passieren, wenn Regenwasser durch ein undicht eingebautes Fenster in das Haus eindringt. Auch hier wird es heißen: Die SV Gebäudeversicherung zahlt nicht.
Kann die Versicherung einfach die Zahlung verweigern?
Wenn die SparkassenVersicherung die Zahlung im Schadensfall ablehnt, hat das weitreichende Folgen. Neben den akut notwendigen Maßnahmen wie Trocknung, Entsorgung oder Notreparatur bekommen Sie auch kein Geld für die Folgeschäden. Besonders bei Wasserschäden kann es zu Spätfolgen kommen, beispielsweise wenn Baustoffe wie Beton Risse bilden oder Schimmel entsteht.
Die SV Wohngebäudeversicherung kann die Leistung im Schadensfall ablehnen, muss dies aber begründen. Die Begründung erhalten Sie schriftlich. Hierbei bezieht sie sich auf den bestehenden Versicherungsvertrag mit Ihnen.
- Eine Möglichkeit ist die Ablehnung eines unversicherten Schadens. Beispiel: Sie haben einen Wasserschaden gemeldet. Nun schreibt die SparkassenVersicherung, das Wasser in Ihrem Keller sei Grundwasser. Und das ist nicht versichert.
- Oder: Nicht mitversicherte Ableitungsrohre, der fehlende Einschluss einer Elementarschadenversicherung oder das einem Brandschaden kein Feuer mit offener Flamme vorausgegangen ist, können ebenfalls einen nicht versicherten Schaden begründen.
- Eine Leistungsablehnung kann aber auch Fehlverhalten durch den Versicherungsnehmer zur Ursache haben. Als grobe Fahrlässigkeit bezeichnet die Gebäudeversicherung ein Verhalten, das die gewöhnlichen Sorgfaltspflichten außer Acht lässt. Entsteht ein Feuer durch eine falsch gelagerte, leicht entzündliche Flüssigkeit, dann ist das grob fahrlässig.
- Die SV Gebäudeversicherung der Sparkasse lehnt die Regulierung des Schadens auch ab, wenn Sie bei der Schadenregulierung nicht hinreichend mitwirken. Das kann der Fall sein, wenn Sie Fragebögen nicht beantworten oder Belege und Nachweise nicht einreichen.
Übrigens kann eine Zahlung auch teilweise versagt oder gekürzt werden (vgl. Provinzial Rheinland Wohngebäudeversicherung zahlt nicht). In diesem Fall wird die Versicherung Ihnen entweder eine Mitwirkung an der Entstehung des Schadens oder eine zu gering vereinbarte Versicherungssumme anlasten. Auch fehlerhafte Angaben im Antrag, beispielsweise zum Alter der Wasserrohre oder der Elektroinstallation können eine Kürzung der Leistungen im Schadenfall begründen (vgl. Allianz Gebäudeversicherung zahlt nicht, Generali Wohngebäudeversicherung zahlt nicht).
Was kann ich tun, wenn die SparkassenVersicherung die Schadenregulierung und Zahlung ablehnt?
Die Gebäudeversicherung der Sparkasse hat die Regulierung Ihres Wasserschadens abgelehnt. Damit sind Sie jedoch nicht einverstanden. Sie sind sich sehr sicher, dass es sich bei Ihrem Wasserschaden nicht um Grundwasser, sondern um Leitungswasser handelt. So wie Sie sehen es viele Betroffene. Die Versicherung zahlt nicht, und die Begründung der Ablehnung ist für sie nicht nachvollziehbar. Deshalb legen Sie gegen die Ablehnung umgehend schriftlich Widerspruch ein, am besten jedoch über einen entsprechend erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der in der Folge auch die weitere Korrespondenz mit der SparkassenVersicherung übernimmt.
In Absprache mit dem Anwalt beauftragen Sie einen eigenen Sachverständigen, der den Schadenort und die Schadensursache untersucht und dokumentiert. Möglicherweise erkennt er einen Rückstau, der durch den Starkregen entstanden ist. Im Rahmen der Elementargefahren wäre dieser Schaden versichert. Vielleicht kann er den Schaden aber auch der Leitungswasserversicherung zuordnen. Ein Leck in einem verbauten Rohr, welches der Gutachter der Versicherung (Schadenregulierer der Versicherung) gar nicht entdeckt hat.
So ist es häufig: Die Sachverständigen der Versicherung arbeiten hastig einen Auftrag nach dem anderen ab und begehen dabei schon mal Fehler. Der Sachbearbeiter, der den Schaden nach seiner Aktenlage bearbeitet, stellt fest, dass die Windstärke für die Sturmschäden am Dach des versicherten Hauses nicht ausgereicht hat. Ein unabhängiges Gutachten kommt aber zu einem anderen Ergebnis.
Besonders bei den Elementarschäden lehnen die Versicherungen schnell ab. Für Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, andere dort versicherte Gefahren gelten genau definierte Rahmenbedingungen, damit der Versicherungsschutz greift.
Deshalb sollten Sie bei einer Ablehnung auch zügig einen Anwalt beauftragen. Warum? Der Anwalt überblickt schnell, ob die Argumentation der Versicherung wirklich dem Wortlaut und Sinn Ihrer Versicherungsbedingungen entspricht. Er kennt die Fristen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und bekommt als Rechtsanwalt Einsicht in den laufenden Vorgang. Vgl. auch: Einsicht in Gutachten, Basler Gebäudeversicherung zahlt nicht.
SV Gebäudeversicherung zahlt nicht. – Wir helfen Ihnen, damit Ihr Schaden bezahlt wird!
Entscheidend für die Zufriedenheit mit der Wohngebäudeversicherung sind die Erfahrungen, die der Versicherungsnehmer bei der Schadensregulierung macht. Wenn die SparkassenVersicherung Gebäudeversicherung Ihren Schaden nicht bezahlen möchte, holen Sie sich kompetente Unterstützung. Wir helfen Ihnen dabei, einen Rechtsanwalt in Ihrer Nähe zu finden. Das Versicherungsrecht ist kompliziert, doch die von uns vermittelten Anwälte kennen sich ausgezeichnet damit aus. Besonders wenn Sie mit Ihrem Gebäude Geld verdienen, sollten Sie schnell reagieren, um Mietausfall und Ertragsausfall zu vermeiden. Ihr Gutachter wird Ihnen dabei helfen, die richtige Schadensursache herauszufinden.
Wir vermitteln Ihnen kompetente Gutachter. Bei großen Ereignissen wie schweren Unwettern oder einem Hochwasser kommen die Mitarbeiter der Versicherungen schnell an ihre Belastungsgrenzen. Dabei passieren Fehler, die aus vorschnellen Entscheidungen und Fehlinterpretationen resultieren. Die Ursachen Ihrer Elementarschäden werden dann schnell einmal in Zweifel gezogen.
Gebäudeversicherung der Sparkasse zahlt nicht? – Unsere Gutachter nehmen sich Zeit für Sie. Sie setzen sich mit ihrer ganzen Kraft dafür ein, dass der Versicherer seine Leistungszusage einhält.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf für ein unverbindliches Erstgespräch!