Maßnahmen nach einem Brand

Auch bei einem Höchstmaß an Umsicht kann es in einer Wohnung zu einem Brand kommen. Für die Betroffenen bedeutet dies sehr häufig nicht nur die Zerstörung ihres Mobiliars, sondern vielfach auch persönlicher Gegenstände, die sich nicht ersetzen lassen.

Die Gründe für ein Feuer sind so unterschiedlich, wie das Ausmaß des Brandschadens selbst. Zu den Erstmaßnahmen nach einem Brand zählen die ausführliche Feststellung des entstandenen Schadens durch Sachverständige / Gutachter sowie erste Maßnahmen der Brandschadenbeseitigung. Wir – die Experten der Deutschen Schadenshilfe – vermitteln Ihnen gerne für alle anfallenden Arbeiten erfahrene Dienstleister aus den unterschiedlichsten Fachbereichen. Egal ob Sie ein Gutachten brauchen, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, der sich bei Problemen mit der Versicherung auseinandersetzt, oder eine kompetente Sanierungsfirma brauchen: Nehmen Sie noch heute Kontakt auf, und wir vermitteln Ihnen die benötigten Experten.

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Fachexperte Jens Hoffmann |
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Inhaltsverzeichnis

Was tun nach einem Brandfall?

In der Regel ist die erste Handlung nach einem Brand die Begutachtung des Objekts und die Erfassung der entstandenen Schäden an der Brandstelle. Hier empfiehlt sich in jedem Fall das Hinzuziehen eines Gutachters, der die Brandschäden im Gebäude professionell einschätzen kann. Die Sicherung der Immobilie steht bei der Begutachtung der Verschmutzungen im Fokus. Dazu gehören unterschiedliche Bereiche, beispielsweise die Abklärung der Gebäudestabilität oder auch die Beurteilung von potenziellen Schäden an elektrischen Leitungen sowie noch nicht zerstörter Elektrogeräte.

In den meisten Fällen werden bei einem Brand in Wohnung oder Haus die Feuerwehr und die Polizei hinzugezogen (siehe Wohnungsbrand, Hausbrände). Ein Betreten und eine Begutachtung der Räume zur Schadenseinschätzung ist erst dann möglich, wenn die Brandstelle seitens der Polizei und der Feuerwehr nach dem vollständigen Ablöschen freigegeben wurde. Die Sicherheit hinsichtlich Gebäudestabilität und Gesundheit der Anwohner und Bewohner (siehe: Gesundheitsgefährdung nach Brand) hat dabei im Sinne einer Gefährdungseinschätzung oberste Priorität.

Wie beseitige ich den Brandschutt?

Entgegen häufiger Annahmen zählt die Reinigung, beziehungsweise die Beseitigung des Schutts nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr, die den Brand löscht. Diese Tätigkeiten werden üblicherweise von Fachfirmen durchgeführt (Kosten für Reinigungsarbeiten nach Brand). Wir können Ihnen entsprechende Handwerker empfehlen, die eine Sanierung und sachgemäße Entsorgung des Brandschutts im Rahmen der gesetzlichen Umweltauflagen für Sie durchführen.

Bei der Reinigung und Brandschadensanierung durch Firmen (vgl. etwa: Brandsanierung Hamburg) wird darauf geachtet, Sonderabfälle getrennt von ungefährlichem Bauschutt zu entsorgen. Sanierungsfirmen sind damit vertraut, die jeweiligen Sicherheitsregeln einzuhalten. Sollten Sie nach einem Feuer selbst die Entfernung der Verschmutzungen vornehmen und eine Brandschadensanierung durchführen wollen, gibt es verschiedene Maßnahmen, die zu Ihrer Sicherheit empfohlen werden.

Ein Feuer setzt Schadstoffe in den Räumen frei. Selbst nach einem ausführlichen Lüften haften diese in Form von Ruß, Rußpartikeln und Brandrauch an den verbrannten Gegenständen und Oberflächen an. Besonders gefährlich ist ein Einatmen dieser Stoffe. Geeignete Schutzmaßnahmen sind hier eine entsprechende Schutzkleidung, um Folgeschäden während der Aufräumarbeiten zu vermeiden. Sie besteht beispielsweise aus einem Schutzanzug, einer filtrierenden Atemschutzmaske (FFP2 oder FFP3) und Schutzhandschuhen.

Maßnahmen nach Brand (© hanack / stock.adobe.com)
Maßnahmen nach Brand (© hanack / stock.adobe.com)

Wie verläuft eine Brandursachenermittlung?

Nicht bei jedem Wohnungsbrand ist die Ursache für den Brand auf Anhieb offensichtlich und eindeutig nachvollziehbar. Nicht selten ist es die Polizei, die hier ermittelt, in den meisten Fällen jedoch sind die Versicherungen daran interessiert, einen Feuerschaden eindeutig nachvollziehen zu können. Sie haben für solche Fälle Sachverständige, die auf die verschiedenen Ursachen von Bränden spezialisiert sind (Brandursachenermittler / -Sachverständige).

Zunächst ist es wesentlich, den sogenannten Brandherd in der Wohnung zu ermitteln. Das ist der Bereich, von dem das Feuer seinen Ausgang genommen hat. Je umfangreicher ein Brandgeschehen ist, desto problematischer ist es, den exakten Ursprungsort herauszufinden. Experten analysieren dabei anhand einer Reihe von Maßnahmen die verschiedenen typischen Spuren, die entweder einer natürlichen Ursache, einem fehlerhaften Verhalten oder einem technischen Ursprung zuzuordnen sind.

Wenn der Brandherd bekannt ist, spielt weiterhin die Zündquelle eine Rolle, die zum Brandgeschehen geführt hat. Die Möglichkeiten sind hier sehr umfangreich und reichen von einer übersehenen brennenden Zigarette, über einen Funkenschlag bei einem Kurzschluss, einen eingeschlagenen Blitz bis hin zu einem defekten Elektrogerät. Siehe auch Kabelbrände.

Wie entferne ich am besten Ruß nach einem Brand?

Das selbsttätige Entfernen von Ruß und Rußpartikeln im Anschluss an einen Brand kann sich, je nach Ausmaß des Brandgeschehens, sehr aufwendig gestalten. Bei den Maßnahmen ist immer der gesundheitliche Schutz der Person zu berücksichtigen, die diese Aufgabe durchführt. Ohne Schutzkleidung, vor allem in Verbindung mit einer Schutzmaske, sollte diese Aufgabe nicht umgesetzt werden.

Ruß dringt sehr stark in Wände ein und ist mit den handelsüblichen Reinigungsmitteln nur unvollständig zu entfernen. Auch der Schmierfilm, der sich auf die Möbel und Gegenstände legt, ist sehr hartnäckig. Trockener Ruß wird meist mit einem Spezialsauger entfernt, der mit einem Mehrfachfilter ausgestattet ist. Das Absaugen erfolgt in Etappen. In den Zwischenphasen muss jeweils der Raum für ein bis zwei Stunden verlassen werden, bis sich die aufgewirbelten Rußpartikel gesetzt haben.

Experten nutzen spezielle Geräte, die mit einem Vakuumstrahl chemiefrei und rückstandsfrei arbeiten. Wir können Ihnen an dieser Stelle Reinigungskräfte empfehlen (siehe Sanierungsunternehmen: Brand- und Wasserschaden Firmen), die mit der schonenden Beseitigung von Ruß vertraut sind (etwa Brandschadensanierung Berlin, Brandschadensanierung München) und diese Arbeiten in Ihren Räumlichkeiten übernehmen. Siehe auch: Ultraschallreinigung nach Bränden. Je nach Ausmaß des Brandgeschehenes kann vorab eine Beratung sinnvoll sein, um die Möglichkeiten und das zu erwartende Ergebnis einschätzen zu können.

Ist Brandgeruch gesundheitsschädlich?

Bei den Schadstoffen, die an einer Brandstelle vorzufinden sind (Schadstoffmessung nach Bränden), ist es vor allem das gefährliche Kohlenmonoxid, das während der Brandphase entsteht. Es ist in hohem Maße giftig und aus diesem Grund sehr gesundheitsschädigend, häufig mit Todesfolge (siehe auch: Was tun wenn’s brennt?).

Ein Brandgeruch hingegen ist der Geruch, der an einer bereits kalten Brandstelle vorhanden ist. Die organischen Verbindungen, die bei einem Feuer entstehen, setzen sich in Form von Rußpartikeln sowie einer Art schmierigem Rußfilm an den Brandrückständen ab (vgl. Brandrückstände beseitigen). In diesem sind die Schadstoffe gebunden und können durch Maßnahmen der Reinigung (siehe Brandschadenreinigung, Geruchsbeseitigung nach Bränden, Schadstoff Sanierung) entfernt werden.

Der Brandgeruch ist nach einem ausführlichen Lüften einfach nur das, was das Wort aussagt – ein Geruch. Je nach subjektiver Empfindsamkeit kann das für einzelne Menschen mit Übelkeit einhergehen. Diese basiert jedoch auf dem persönlichen Erleben dessen, was als unangenehm wahrgenommen wird. Gesundheitsschädlich oder risikoreich ist der Brandgeruch in einem gelüfteten Raum nicht.

Was zahlt die Hausratversicherung bei Brand?

Vorab ein Hinweis: Die Hausratversicherung muss grundsätzlich möglichst unmittelbar beziehungsweise am Folgetag nach dem Brandereignis informiert werden (siehe Feuerschaden / Brand melden, Hausratschaden melden), somit noch vor den Aufräumarbeiten und idealerweise direkt nach den Sofortmaßnahmen (Lüften, Absicherung des Objekts).

Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten für Mobiliar sowie Gegenstände (beispielsweise Elektrogeräte, vgl. auch Brand durch Elektrogeräte), die durch das Feuer und die Brandrückstände beschädigt wurden oder vollständig unbrauchbar sind. Sollten Sie Mieter in einer Immobilie sein, die von einem Wohnungsbrand betroffen ist, müssen Sie alle anfallenden Maßnahmen zuerst mit Ihrem Vermieter absprechen. Er wird darüber entscheiden, in welcher Form er die Brandschadensanierung durchführen  und welche Sanierungsfirma er beauftragen möchte.

Maßnahmen nach einem Brand (© Maren Winter / stock.adobe.com)
Maßnahmen nach einem Brand (© Maren Winter / stock.adobe.com)

Wofür ist die Wohngebäudeversicherung zuständig?

Sollte das Schadensausmaß bei einem Brandfall nicht allein die Einrichtungsgegenstände betreffen, sondern auch das Gebäude selbst (nach einem größeren Gebäudebrand), so ist die Gebäudeversicherung zuständig (Gebäudeversicherung Leistungsumfang). Dies betrifft jedoch ausschließlich den Eigentümer einer Immobilie, nicht den Mieter. Siehe auch: Mieter verursacht Brand – wer zahlt?

Auch hier gilt nach einem entsprechenden Vorfall zunächst ein umgehendes Informieren des Wohnungsbesitzers, bevor Maßnahmen eingeleitet werden, damit er seine Versicherung kontaktieren kann. Versicherer haben meist strenge Klauseln in den Verträgen, was den zeitlichen Rahmen für die Schadensmeldung betrifft. Häufig ist von „unverzüglich“ die Rede, manchmal von „binnen drei Tagen“. Hier ist ein Blick in den Vertrag der Gebäudeversicherung ratsam. Vgl: Wie lange kann man einen Schaden bei der Versicherung melden? und Schadensmeldung Frist.

Gibt es bzgl. der Schadenmeldung und Schadensregulierung Ärger mit der Versicherung, können wir Ihnen aus unserem Expertennetzwerk gern einen erfahrenen Fachanwalt vermitteln, der sich mit solchen Fällen auskennt.

Welche Informationen benötigt meine Versicherung?

Ein Versicherungsdienstleister ist auf eine genaue Dokumentation des entstandenen Schadens angewiesen. Dabei reichen rein beschreibende Angaben wie „Brandgeruch“, „Küchenbrand“ oder „Ruß an den Möbeln“ nicht aus. Zum genauen Nachweis sind zahlreiche Fotos erforderlich, die so detailgetreu wie möglich den entstandenen Schaden abbilden. Es genügt dabei nicht, nach einem Brand auf die Schnelle ein paar Fotos vor Ort zu machen. Nehmen Sie sich die Zeit nach der Freigabe der Brandstelle und fotografieren Sie jeden Raum von allen Seiten, machen Sie Nahaufnahmen von Details, Möbeln und Wertgegenständen (Wertgegenstände Definition).

Sollte Ihre Immobilie nicht betretbar sein und Sie vorübergehende Hotelkosten geltend machen wollen, lassen Sie sich die Unbewohnbarkeit des Objekts nach einem Brand im Zweifel von einem Gutachter bestätigen. Bei sehr gravierendem Ausmaß reicht hierzu die fotografische Dokumentation. Häufig besteht ein Brandschaden jedoch aus gesundheitsschädlichen Brandrückständen, etwa in Gestalt von Ruß und Rußpartikeln, Brandrauch, Brandgasen und anderen Schadstoffen. Ziehen Sie im Zweifel einen Experten zurate, der Ihnen bei der Formulierung für Ihre Versicherung behilflich ist. Wir können Ihnen verschiedene Fachleute und Fachbetriebe empfehlen.

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Jens Hoffmann
Leiter Sachschaden

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