Sanierung von Haus / Wohnung nach Schäden: Was Sie wissen müssen, welche Experten Sie brauchen und wie wir Ihnen helfen können
Ein vollgelaufener Keller (siehe Haus unter Wasser), eine ausgelaufene Waschmaschine oder eine geplatzte Leitung – das passiert doch immer nur den anderen?! – Tatsächlich sind Wasserschäden gar nicht so selten in Deutschland. Pro Jahr werden Gebäudeversicherungen rund eine Million Schäden gemeldet. Das entspricht ungefähr zwei Schadensmeldungen pro Minute in Deutschland – und das ist ohne Frage eine ganze Menge.
“Die Versicherung zahlt das schon…” – dieser Meinung sind viele Menschen. Doch leider ist es aber oft nicht so einfach, denn häufiger als man glaubt ist das entsprechende Risiko nicht versichert. So sind in den reinen Basistarifen von Wohngebäude- und Hausratversicherungen zum Beispiel nicht alle Arten von Wasserschäden im und am Gebäude automatisch versichert. Und genau das kann trügerisch sein oder sogar zu schweren finanziellen Problemen führen.
Wer für den Schaden aufkommen muss und welche Versicherung für die Kosten von Sanierungen zuständig ist
Grundsätzlich ist der erste Ansprechpartner bei einem Wasserschaden – dies gilt aber genauso auch für einen Brandschaden – stets die zuständige Versicherung. Doch welche ist das eigentlich? In Frage können eigentlich nur drei Versicherungen kommen: Die Hausratversicherung, die Gebäudeversicherung oder auch die Haftpflichtversicherung. Um nun beantworten zu können, wer tatsächlich zuständig ist, muss einerseits geklärt werden, wer die Schuld am Schaden trägt und was genau zu Schaden gekommen ist.
Rein theoretisch lassen sich diese Frage recht leicht beantworten – aus praktischer Sicht gibt es allerdings einige Hürden, die schnell übersehen werden können. So lässt sich die Frage nach der eigentlichen Haftung rechtlich gesehen nicht so einfach beantworten, so dass mitunter auch erst einmal ein Sachverständiger oder sogar ein Anwalt eingeschaltet werden muss. Die Regel ist das aber nicht, denn in den meisten Fällen lassen sich die Ursache eines Schadens sowie dessen Verursacher ohne Zweifel schnell ermitteln. Und deshalb ist es dann auch ein Leichtes, zu entscheiden, welche Versicherung vor dem Beginn nötiger Sanierungsmaßnahmen darüber in Kenntnis gesetzt werden muss.
Kommt ein Schaden zum Beispiel dadurch zustande, dass der Eigentümer bzw. Vermieter seine Instandhaltungspflicht z.B. am Dach oder der Heizung verletzt hat, so muss dieser für den Schaden und mithin die Kosten einer Haus-Sanierung aufkommen. Im besten Falle greift bei Schäden am Gebäude die Gebäudeversicherung des Vermieters / Eigentümers. Sie kommt allerdings nur für Schäden an unbeweglichen Objekten auf – also an Gegenständen, die fest mit dem Haus verbunden sind. Für alle beweglichen Objekte, wie zum Beispiel für das Mobiliar, ist dagegen die Hausratversicherung zuständig.
Sofern ein Mieter keine Hausratversicherung abgeschlossen hat, ist er selbst dafür verantwortlich, den Schadensersatz vom Verursacher des Schadens einzufordern – das geht natürlich auch mit juristischer Hilfe. Dieser (der Verursacher) muss natürlich nicht selbst in die Tasche greifen, sofern er über eine Haftpflichtversicherung verfügt.
Sehr wichtig ist allerdings, zu beachten, dass ein Großteil der Versicherungspolicen die Leistung auf die typischen Schadensursachen beschränken. Tritt aber ein spezieller Schadensfall ein – wie zum Beispiel bei einem Wasserbett, das ausläuft oder auch bei einem zerborstenen Aquarium, so muss unter Umständen eine Zusatzversicherung hinzugebucht werden oder hätte vorher hinzugebucht werden müssen. Es ist daher in jedem Fall anzuraten, sich rechtzeitig darüber zu informieren, welche Versicherungen bzw. Zusatzpolicen für einen selbst sinnvoll sind, um im Schadensfall nicht selbst auf hohen Kosten sitzenbleiben zu müssen.
Beispiel 1: Die Kellersanierung nach einem Wasserschaden: Was dabei wichtig ist
Insbesondere nach einem Wasserschaden, bei dem der Keller gelitten hat und eine Renovierung oder Kernsanierung benötigt, sind mitunter aufwändige Arbeiten erforderlich. Kam es gar zu einer richtigen Überschwemmung infolge von Starkregen, bei der der Keller vollgelaufen ist, genügt eine einfache Renovierung oft nicht mehr (vgl. Kellersanierung nach Wasserschaden, feuchten Keller sanieren Kosten).
Ehe mit der Kellersanierung angefangen werden kann, ist es deshalb natürlich unumgänglich, die Ursache für den Schaden zu ermitteln und unter Umständen zu stoppen. Eine undichte Wasserleitung, aus der noch immer Wasser nachströmt, sollte daher umgehend abgedichtet werden – ist der Keller dagegen mit Regenwasser vollgelaufen, so muss dieses zunächst vollständig abgepumpt werden. Die Folgen eines Wasserschadens in Kellerräumen sind meist äußerst unangenehm: Das Mauerwerk wird feucht, es breitet sich ein muffiger Geruch aus und im schlimmsten Fall kann es sogar zur Bildung von Schimmel kommen. Insbesondere dann, wenn die Kellerräume nicht nur als Abstellort, sondern auch als Wohnraum dienen, ist es wichtig, schnellstens zu handeln.
Sofern der Grund ein Rohrbruch ist, muss unter Umständen eine Leckageortung durchgeführt werden. Hierfür muss ein Fachmann hinzugezogen werden, welcher mit entsprechenden Geräten (siehe auch Wasserleckortung) schnell ermitteln kann, wo sich das Leck im Mauerwerk befindet – sofern es verdeckt ist. Nach seiner Ortung lassen sich dann die Bauteile möglichst schonend entfernen, so dass der Rohrbruch fachgerecht abgedichtet werden kann (vgl. Rohrbruch reparieren und Wer zahlt bei Rohrbruch vor dem Haus?).
Zur Vorbereitung der Kellersanierung muss häufig eine Feuchtigkeitsmessung an den Wänden, der Decke oder auch im Boden vorgenommen werden. Lässt sich die Ursache finden und beheben, ist der nächste Schritt die vollständige Trocknung des betroffenen Bereichs. Vorher kann natürlich auch keine Sanierung durchgeführt werden, da Feuchtigkeit immer ein Risiko für Schimmel birgt und somit die ganze Sanierung umsonst sein könnte.
Zur Kellertrocknung werden Adsoprtions- oder Kondenstrockner installiert, welche nach und nach für eine Reduzierung der Luftfeuchtigkeit im Raum sorgen. Insbesondere für Dämmschichten oder auch für Hohlräume gibt es aber noch weitere Trocknungsgeräte, welche über mehrere Tage oder Wochen hinweg (vgl. Trocknungsgeräte Stromverbrauch) eine vollständige Trocknung gewährleisten. Ist es erforderlich, im Zuge der Trocknung Demontage- oder auch Ausbauarbeiten durchzuführen, so übernimmt dies normalerweise der hinzugezogene Fachbetrieb. Die Kosten hierfür werden in der Regel von der Gebäudeversicherung getragen.
Beispiel 2: Auch ein Brandschaden muss saniert werden: So geht man Schritt für Schritt vor
Kommt es zu einem Wohnungsbrand oder einem Hausbrand, so muss dieser als Erstes vollständig gelöscht werden. Sind die Sofortmaßnahmen durchgeführt worden und ist die Gefahr gebannt, kann man sich Schritt für Schritt mit der Sanierung nach dem Brand befassen (siehe Brandsanierung). Dazu gehört beispielsweise die Beseitigung von Ruß, der sich an den Wänden und Decken abgesetzt hat und hohe Mengen an gesundheitsschädlichen Schadstoffen enthält.
Die Rußentfernung muss stets äußerst gründlich, aber auch so zeitnah wie möglich erfolgen. Denn Ruß hat eine korrosive Wirkung auf Metall und kann dieses in wenigen Wochen zersetzen. Deshalb ist es so wichtig, den Schaden einem Experten zu überlassen. Ein Fachmann kann hierbei auf unterschiedliche Möglichkeiten zurückgreifen. Zunächst werden die Oberflächen mit Hilfe eines Industriesaugers trocken abgesaugt, damit Staub und andere Verschmutzungen beseitigt werden (vgl. Brandschadenreinigung). Im Anschluss folgt ein feuchtes Abwischen mit einem Lappen, Vlies oder auch mit einem Schwamm. Hierbei ist es wichtig, dass im Wasser spezielle Chemikalien zur Neutralisation des Rußschadens enthalten sind. Wird eine Hausfassade durch einen Brand stark verrußt, so bietet sich auch die Zuhilfenahme eines Hochdruckreinigers an, bei dem das darin enthaltene Wasser mit alkalischen Reinigungsmitteln versetzt wird.
Viele Betroffene sind sich gar nicht darüber im Klaren, dass von einem Gebäude, in dem es gebrannt hat, eine gesundheitliche Gefahr ausgehen kann. So ist es von enormer Wichtigkeit, sämtliche Rückstände des Feuers zu beseitigen – und zwar restlos. Denn getrockneter Ruß ist ein ernstes Risiko für unsere Gesundheit und kann durch Einatmen, aber auch durch unsere Haut in unseren Körper gelangen. Ohne Expertenkenntnisse und entsprechende Reinigungsgeräte kann eine eigenständige Sanierung schnell riskant sein (siehe Brandsanierung Hamburg). Deshalb ist es sinnvoll, die Arbeit stets Fachleuten zu überlassen, wenn es sich um einen Brandschaden mit weitreichenden Folgen handelt.
Beispiel 3: Die Dämmschichttrocknung nach einem Wasserschaden
Die Dämmschichttrocknung als Teil der Sanierung von Wasserschäden im Gebäude wird im Normalfall in einer unbewohnten Wohnung durchgeführt, sofern Trittschall- oder Wärmedämmungen von Feuchtigkeit befreit werden müssen (vgl. auch: Wohnung unter Wasser). Ein Großteil dieser Trocknungen werden mit Hilfe von Hochleistungsverdichtern sowie mit Kondens- oder Adsorptionstrocknern durchgeführt. Hierfür kommen je nach Dämmung inzwischen verschiedene Maßnahmen und Verfahren zum Einsatz, wie das Unterdruck- und das Überdruckverfahren. Siehe auch: Bautrocknungsgeräte, Wasserschadensanierung München
Sofern nach einer schnellen Feststellung nach einem Wasserschaden bereits die Ursache der Feuchtigkeit beseitigt worden ist, kann bereits damit begonnen werden, den Boden durch das Überdruckverfahren zu trocknen. Liegt ein Wasserschaden allerdings schon etwas länger zurück oder hat der Schaden verunreinigte Abwässer in die Wohnbereiche gebracht, so ist das Unterdruckverfahren unumgänglich. Allgemein ist das Überdruckverfahren um rund 30 % leistungsstärker als das Unterdruckverfahren – auf der anderen Seite kann das Überdruckverfahren die Luft im Raum von Sporen, mikrobiellen Belastungen oder Staub befreien. Beim Unterdruckverfahren ist allerdings auch die Nutzung von Mikrofiltern eine Möglichkeit, die auch als HEPA-Filter bezeichnet werden.
Beispiel 4: Die Estrichtrocknung – und wann sie durchgeführt wird
Für die gründliche Trockenlegung von Estrich sowie der sich darunter befindenden Trittschalldämmung müssen professionelle Verfahren der Estrichtrocknung zum Einsatz kommen. Hierbei wird die trockene Luft unter den Estrich in die Dämmung eingebracht, welche dem Material die Feuchtigkeit entzieht und sie gleichzeitig über die Randfugen oder auch über Bohrlöcher nach draußen führt.
Die Trocknung wird entweder durch Adsorptions- oder Kondenstrockner durchgeführt. Damit die Trocknung des Estrichs schneller von statten geht, ist es von Vorteil, wenn deren Oberfläche angeraut ist. Flächen, die getrocknet werden sollen, müssen frei zugänglich und sauber sein. Zudem ist es wichtig, dass Türen und Fenster zum betroffenen Raum geschlossen werden. Je nach Feuchtigkeitsgrad und Raumgröße können die Trocknung und damit verbundene Maßnahmen nur wenige Tage oder auch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Dies ist stets vom Einzelfall abhängig.
Eine Alternative ist, die trockene Luft über Vakuumpumpen in die Dämmschicht zu saugen und als Feuchtigkeit wieder nach außen abzuführen. Sinnvoll ist diese Vorgehensweise vor allem dann, wenn die Dämmschicht mit Mineralfasern oder auch mit lose geschüttetem Material befüllt ist, welche durch das Verfahren aufgewirbelt werden könnten. Mittels HEPA-Filtern oder anderer Mikrofilter lässt sich somit eine gesundheitliche Gefahr für die Bewohner vermeiden.
Brand- und Wasserschadensanierung: Welche Materialien können nach einem Brand im Haus saniert werden?
Nicht alle Materialien können nach einem Feuer in einer Immobilie saniert werden. Deshalb ist es wichtig, im Voraus zu wissen und einen Überblick zu haben, was sich wiederherstellen lässt und was nicht.
Sehr gut sanieren lassen sich verputzte oder auch nicht poröse Materialien und Oberflächen sowie Beton. Hier erfolgt zunächst eine Absaugung durch einen Fachmann, anschließend eine Reinigung mit dem Hochdruckreiniger und unter Umständen danach sogar noch eine manuelle Säuberung. Ist durch die Hitze des Feuers Material aufgeplatzt oder kam es dabei zu Rissen in Decken und Wänden, sollte unbedingt ein Statiker darüber informiert werden, der sich den Schaden vor Ort ansieht. Erst wenn dieser die Freigabe zur Sanierung erteilt, sollte eine entsprechende Reinigung mit Hilfe von Sandstrahlern erfolgen. Risse lassen sich gut mit Mörtel behandeln und zuspachteln (vgl. Risse im Beton abdichten, s.a. Setzungsrisse).
Bei Fliesen oder anderen Oberflächen aus Keramik genügt in der Regel eine feuchte Reinigung mit einem nassen Lappen oder einem Wischmopp. Haben jedoch auch die Fugen Schäden davongetragen, so ist hier unter Umständen eine Neuverfugung erforderlich. Dies kann auch bei Oberflächen aus Naturstein der Fall sein, die sich auch ohne größeren Aufwand sanieren lassen. Dennoch ist manchmal eine erneute Imprägnierung erforderlich.
Besonders problematisch werden kann eine Sanierung dagegen bei Marmor. Denn in diesem sind gewisse Anteile an Eisen enthalten, welche wiederum zur Ausblühung von Rost führen können. Deshalb ist eine künstliche Austrocknung von Böden aus Marmor in den meisten Fällen die einzige Lösung.
Bei verrußtem Holz erfolgt zunächst eine trockene oder feuchte Vorreinigung, ehe im Anschluss eine gründlichere Säuberung mitsamt eines Abschliffs und einer neuen Versiegelung folgt. Hier kann zudem die Behandlung mit Holzöl oder pflegendem Wachs sinnvoll sein. Handelt es sich um unbehandeltes Holz ohne Lackierungen oder Lasuren mit einer porösen Oberfläche, so können die Brandgase ohne großen Widerstand in die Poren des Materials eindringen und dort ausgasen. Dies bringt eine nicht zu unterschätzende gesundheitliche Gefahr für die Bewohner mit sich.
Inwiefern die Sanierung von Fenstern und Türen aus Kunststoff sinnvoll ist, muss im Einzelfall ermittelt werden. Weil bei einem Brand sehr hohe Temperaturen in den Räumen herrschen, kann es passieren, dass sich Ruß regelrecht in den Kunststoff einbrennt – dies macht Fensterreparaturen häufig unsinnig und einen kompletten Austausch von Fenstern und Türen unumgänglich (hier auch mehr zum Thema Fenster reparieren). Ist nur eine leichte Verschmutzung vorhanden, genügt es aber normalerweise, das Material oberflächlich abzuwischen.
Wurde durch einen Brandschaden Mobiliar beschädigt, so lässt sich dieses in den meisten Fällen mit Wasser und etwas Spülmittel von Ruß befreien. Teppiche, Gardinen und Polstermöbel werden dagegen am besten von einem Fachmann gereinigt. Professionelle Reinigungsfirmen arbeiten mit speziellen Methoden und chemischen Mitteln, um Brandschäden verschwinden lassen zu können (vgl. etwa auch die professionelle / gewerbliche Ultraschallreinigung nach Bränden).
Anders sieht es hingegen bei elektrischen Geräten aus. Kommt es dazu, dass Kunststoffe wie PVC Feuer fangen, so bilden sich Brandgase, welche sich auf den Elektrogeräten absetzen. Hierbei ist es umso wichtiger, die Oberflächen ebenfalls von einem Fachmann zu reinigen, was auch eine Reinigung von innen beinhaltet. Ob und in welchem Fall sich eine solche aufwändige Sanierung noch lohnt, muss stets im Einzelnen entschieden werden. Hier kann eventuell ein Neuerwerb günstiger sein. Unter Umständen macht es Sinn, sich einen unabhängigen Sachverständigen / Gutachter zu besorgen, der die Lage unabhängig beurteilt, ohne das Interesse zu haben, einen Sanierungsauftrag für eine Haussanierung zu verkaufen. Gleichzeitig wissen Sachverständige meist auch, welche Arten der Förderung es gibt im Fall von Sanierungen und Modernisierungen. Denn wenn schon vieles von Fenster über Dach über Heizung, Dämmung, Fassade usw. rundum neu gemacht werden muss, dann ist es gut und hilfreich, wenn Förderprogramme genutzt werden können. Denn die Versicherung bezahlt (in einem versicherten Schadensfall) als Haussanierung eine adäquate Wiederherstellung der Immobilie. Wer dann aber gleich eine energetische Modernisierung vornehmen möchte, entsprechende Energieberater mit einbezieht, und von Wärmedämmung über die Heizungsanlage von allem das neueste und modernste will – das wird die Versicherung nicht bezahlen! Insofern und dann ist es hilfreich, wenn man durch entsprechende Förderprogramme / Fördermittel einen Zuschuss zur Finanzierung der Haussanierung bekommt. Siehe auch: Bausanierung Kosten.
Vor jeglichen Sanierungsmaßnahmen: Einen Schaden richtig bei der Versicherung melden – so geht man richtig vor
Brennt es im Haus oder in der Wohnung, ist es natürlich in erster Linie das Wichtigste, sich selbst und alle anderen Betroffenen sofort aus der Gefahrenzone zu bringen. Allerdings hat ein solcher Brand oft schlimme Folgen: Das Inventar und wertvolle Gegenstände (siehe Wertsachen / Wertgegenstände und deren Versicherung) werden mitunter beschädigt oder das Gebäude wird sogar vollkommen unbewohnbar. Dann sind Betroffene erst einmal verzweifelt, da hohe Kosten entstehen und man erst einmal vor dem „Nichts“ steht. Trotzdem sollte Ruhe bewahrt werden, denn um nicht selbst auf den Kosten der Schadensanierung sitzenbleiben zu müssen, ist eine möglichst zeitnahe Schadensmeldung bei der zuständigen Versicherung wichtig.
Nicht wenige Versicherungen schreiben eine bestimmte Frist vor, innerhalb welcher der Schaden gemeldet werden muss. So hat man in vielen Fällen nur drei oder vier Tage Zeit, um den Schaden mitzuteilen. Steht dies deutlich im Vertrag, sollte dies auch tunlichst befolgt werden. Ist dagegen vermerkt, dass sich Versicherte „unverzüglich“ melden müssen, so ist eine Schadensmeldung spätestens am nachfolgenden Werktag nötig. In Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei einem Aufenthalt im Krankenhaus aufgrund Verletzungen, kann die Meldung aber natürlich auch verzögert eintreffen. Hier kommt es stets auf den Einzelfall an und inwiefern der Betroffene dazu imstande ist, sich zu melden. In keinem Fall sollten jedoch wissentlich mehrere Tage oder gar Wochen vergehen, ehe man sich beim Versicherer meldet. Denn dann kann es passieren, dass man auf den Kosten der Haussanierung / Wohnungssanierung sitzenbleibt – und diese können sowohl bei der Sanierung von Wasser- als auch bei der Sanierung von Brandschäden enorm hoch sein. Rechnungen von Sanierungsunternehmen können gern fünf- bis sechsstellig ausfallen.
Häufig lassen sich Schadensmeldungen auch bequem online über die Webseite des Versicherers oder auch über eine App durchführen. Wichtig ist, dass umgehend Fotos und Videos vom Schaden und den beschädigten Objekten als Beweismaterial angefertigt werden. Diese Nachweise helfen der Versicherung, den Schaden aus der Ferne besser beurteilen und sich ein Bild machen zu können. Meist bieten Versicherer direkt ein Formular an, das der Versicherte nur noch ausfüllen und mitsamt der Nachweise einsenden muss. So kann er schnellstmöglich bearbeitet werden. Betroffene sollten hier möglichst genaue und vor allem wahrheitsgemäße Angaben machen, um den Schaden reguliert zu bekommen. Je genauer die Angaben sind, desto weniger fragen Versicherer nach und desto weniger Zeit verstreicht, bis der Schaden reguliert wird. Bei einer Schadensmeldung, die per Post an den Versicherer übermittelt wird, ist zu empfehlen, die Unterlagen stets per Einschreiben zu versenden. So hat man im Zweifelsfall einen Nachweis darüber, wann der Schaden gemeldet worden ist.
Vollkommen ohne jegliche Nachweise kann es allerdings schwierig werden, einen Brand- oder Wasserschaden nachweisen zu können. Ist ein Brandschaden beispielsweise nicht sonderlich schwer, sollten sich Versicherter über die Höhe ihrer Selbstbeteiligung im Klaren sein. Diese wird normalerweise stets beim Abschluss des Vertrags festgelegt und kann darin auch nachträglich nachgelesen werden.
Bei der Hausratversicherung kann es zudem passieren, dass eine Regulierung abgelehnt wird, weil die Schadenssumme zu niedrig ist und diese selbst vom Versicherten beglichen werden kann. Eine Hausratversicherung zahlt stets für Wiederbeschaffungen (vgl. Hausratversicherung Neuwert / Wiederbeschaffungswert) bzw. Reparaturen des Inventars und kann darüber hinaus auch Hotelkosten übernehmen, sofern die Wohnung für längere Zeit unbewohnbar ist.
Wenn man selbst Schäden an Eigentum von Dritten verursacht hat, so ist man hoffentlich über eine Privathaftpflichtpolice versichert. In keinem Fall sollten jedoch Forderungen, die Dritte an einen stellen, einfach so selbst aus der eigenen Tasche begleichen. Hier ist es immer wichtig, sich zunächst an einen Sachverständigen zu wenden oder auch selbst einen Anwalt einzuschalten, wenn es sich um einen Streitfall handelt. Dazu kommt: Geht man ganz ohne einen Gutachter selbst auf die Regulierung ein und übernimmt die Kosten, so kann es sein, dass dies rechtlich als Schuldanerkenntnis angesehen wird und man unter Umständen noch weitere Kosten zu tragen hat.
Hilfe bei der Schadensregulierung nach einem Brand- oder Wasserschaden? Wir sind für Sie da!
Sind auch Sie von einem Feuer oder einem Wasserschaden betroffen, so stehen Sie unter Umständen vor vielen Fragen: Wer kommt für die Kosten auf, wie geht man richtig bei der Renovierung vor – und an wen sollte man sich als Erstes wenden? Für all diese Fragen ist es wichtig, einen verlässlichen und kompetenten Partner an seiner Seite zu wissen (siehe Sanierungsberatung). Wir beraten Sie gerne umfassend zum Thema Schadensregulierung, Brandsanierung oder auch Wasserschadensanierung, beantworten Ihnen offene Fragen und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der zuständigen Versicherung durchzusetzen. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir vermitteln Ihnen genau die Ansprechpartner, die Sie in Ihrem konkreten Fall brauchen.